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Beschlussvorlage (Bauliche Sperrung des Wirtschaftsweges für den Kfz-Verkehr am Hasselrather See)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
25 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Beschlussvorlage (Bauliche Sperrung des Wirtschaftsweges für den Kfz-Verkehr am Hasselrather See) Beschlussvorlage (Bauliche Sperrung des Wirtschaftsweges für den Kfz-Verkehr am Hasselrather See) Beschlussvorlage (Bauliche Sperrung des Wirtschaftsweges für den Kfz-Verkehr am Hasselrather See) Beschlussvorlage (Bauliche Sperrung des Wirtschaftsweges für den Kfz-Verkehr am Hasselrather See)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat IV/003 Termin ö. S. 30.06.2009 X Frau Dr. Cassens-Sasse (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 289/2009 nö. S. TOP 17.06.2009 (Datum) BETREFF: Bauliche Sperrung des Wirtschaftsweges für den Kfz-Verkehr am Hasselrather See VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Rhein-Erft-Kreis HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat stimmt der in den Erläuterungen dargestellten baulichen Maßnahme am Wirtschaftsweg bei Hasselrath an der Stadtgrenze zum Kölner Stadtgebiet zu, um den widerrechtlichen PkwVerkehr zu unterbinden. Die für den landwirtschaftlichen Verkehr auf privater Fläche vorgesehene Umfahrung muss öffentlich-rechtlich durch eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Pulheim gesichert werden. Die Übernahme der Kosten für Herstellung der beschriebenen Maßnahme, Unterhaltung, Wartung und Ausgabe der Sender werden in einem Gestattungsvertrag mit dem Eigentümer der Fläche geregelt. Sollte sich herausstellen, dass die Maßnahme nicht praktikabel ist, muss eine andere Lösung gefunden werden. Der abzuschließende Vertrag wird nur wirksam, wenn sich der Eigentümer von Gut Hasselrath bereit erklärt, die in Rede stehende 14 ha große Fläche für eine Gestaltung durch den Rhein-ErftKreis im Sinn von RegioGrün zur Verfügung zu stellen. -1- ERLÄUTERUNGEN: im Rahmen des Regionale 2010-Projektes RegioGrün wurde für Pulheim im nördlichsten der Freiraumkorridore „Am Alten Rhein“ die Route Mediapark/Kloster Knechtsteden als Erlebnisroute entwickelt. Diese Route führt vom Kölner Stadtgebiet kommend u.a. über den Wirtschaftsweg an Gut Hasselrath vorbei (s. Anlagen 1 und 2, Lagepläne). Dem Rhein-Erft-Kreis stehen für die Umsetzung einer RegioGrün-Maßnahme bei Hasselrath im Rahmen der Regionale 2010 Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro für die Gestaltung (Aufforstung/Anlage von Grünland mit Einzelbäumen) einer 14 ha großen Fläche im Bereich des Gutes Hasselrath zur Verfügung. Die Fläche würde von einem privaten Eigentümer für die Umgestaltung durch den Rhein-Erft-Kreis im Sinne der RegioGrün-Planung zur Verfügung gestellt. Allerdings gilt es vorher ein verkehrliches Problem zu lösen. Der oben beschriebene Weg (s. Lageplan, Anlagen 1 und 2) wird häufig widerrechtlich von Pkws genutzt, obwohl der Weg durch Beschilderung für Kraftwagen, Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas gesperrt ist. Er ist lediglich für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Der Antrag des Rhein-Erft-Kreises mit der Bitte um Lösung des Problems ist als Anlage 3 beigefügt. Eine Verkehrszählung des städtischen Tiefbauamtes Ende März/Anfang April hat die Behauptung bestätigt (s. Anlage 5). Die Verkehrsbewegungen wurden über die Dauer einer Woche gezählt. Bei einer Verkehrsbelastung von 217 Fahrzeugen pro Tag bestand knapp die Hälfte, also ca. 100 Bewegungen aus Pkw-Verkehr; 54,2% des Verkehrs war Radverkehr und nur 4,4% war Schwerlastverkehr. Ziel der Sperrung wäre es, den Weg für Radfahrer und Fußgänger offen zu halten, aber den unberechtigten Pkw-Verkehr durch entsprechende bauliche Anlagen zu verhindern. Gleichzeitig soll der reibungslose Verkehr für landwirtschaftliche Fahrzeuge sicher gestellt werden. Auf Bitte des Rhein-Erft-Kreises wurde zwischen dem betroffenen Eigentümer und der Stadt Pulheim eine Lösungsmöglichkeit diskutiert. Diese weicht von den ursprünglich im Antragsschreiben des Rhein-Erft-Kreises dargestellten Lösungsvarianten insofern ab, als sich die Poller nicht in der öffentlichen Wegeparzelle, sondern auf einem privaten Grundstück befinden. Diese Lösungsmöglichkeit wird im folgenden näher beschrieben und wurde mit den betroffenen Fachämtern (Tiefbauamt, Ordnungsamt, Immobilienmanagement, s. Anlagen 6 bis 8) abgestimmt. Die betroffenen Ortslandwirte, der Stadtlandwirt, die Landwirtschaftskammer, der Landwirtschaftsverband und das Dezernat 33 der Bezirksregierung (ehemaliges Amt für Agrarordnung) wurden um Stellungnahmen gebeten (Anlage 9). Diese sind in den Anlagen 10 bis 14 beigefügt. Die mögliche Lösung könnte wie folgt aussehen: Die Durchfahrt für Pkw wird durch Einengung des Wirtschaftsweges auf ca. 1,50 m unmöglich gemacht (s. beiliegende Planzeichnungen, Anlagen 9.1 und 9.2 sowie Fotomontage der Anlage 9.3). Für Radfahrer und Inline-Skater gibt es keine Beschränkungen. Der Eigentümer des an den Weg angrenzenden Grundstücks ermöglicht auf seinem Grundstück die Umfahrung der Engstelle für alle landwirtschaftlichen Verkehre. Diese Umfahrung soll durch elektrisch versenkbare Poller für den übrigen Verkehr unpassierbar gemacht werden. Alle Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen entsprechenden Sender in ausreichender Zahl. Selbstverständlich erhalten auch Feuerwehr und Rettungsdienst entsprechende Sender. Die Nutzung dieser Umfahrung muss außerdem öffentlich-rechtlich gesichert werden (s. auch Stellungnahme des Immobilienmanagements). Der Antrag stellende Eigentümer hat sich bereit erklärt, alle Kosten der Herstellung sowie der Unterhaltung zu übernehmen, so dass für die Stadt keinerlei Aufwand entstehen würde. Aus Sicht der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 (ehemaliges Amtes für Agrarordnung) bestehen gegen die vorgesehene Maßnahme keine Bedenken (s. Stellungnahme Anlage 10). -2- Die Vertreter der Landwirtschaft (Landwirtschaftskammer, Landwirtschaftsverband und die Ortslandwirte) äußern Bedenken gegen die vorgeschlagene Maßnahme (s. Anlagen 11 bis 14). Die Schreiben der Landwirtschaftskammer und des Landwirtschaftsverbandes sind dabei praktisch gleichlautend. Folgende Punkte werden dabei angeführt: • Es wird eine Präzedenzwirkung für den Großraum Pulheim und darüber hinaus befürchtet. Stellungnahme der Verwaltung: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ähnliche Wünsche auch an anderer Stelle geäußert werden. Allerdings muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Im Pulheimer Stadtgebiet existiert seit Jahren bereits eine komplette Sperrung eines Wirtschaftsweges zwischen Sinthern und Brauweiler ohne dass dies weitere Sperrungen nach sich gezogen hätte. Auch hier ist die Sperrung erfolgt, weil der Weg für unzulässige Schleichverkehre genutzt wurde. • Es wird befürchtet, dass eine privatrechtlich eingeräumte Umfahrmöglichkeit nicht ausreicht. Stellungnahme der Verwaltung: Es ist von vorneherein vorgesehen, dass die Umfahrmöglichkeit öffentlich-rechtlich, z.B. durch eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Pulheim abgesichert werden soll. Dies wird auch vom Immobilienmanagement gefordert. Insofern kann dieses Bedenken ausgeräumt werden. • Die Frage der Übernahme der Kosten für Herstellung, Unterhaltung und Wartung wird in den Raum gestellt. Stellungnahme der Verwaltung: Wie bereits oben in den Erläuterungen dargestellt ist es selbstverständlich, dass der Stadt keinerlei Kosten entstehen. Der Antragsteller hat sich verpflichtet, alle mit der Maßnahme verbundenen Kosten zu übernehmen. Außerdem wird geregelt, dass jeder Berechtigte ausreichend Sender erhält. An dieser Stelle ist zu bemerken, dass die geplante Wegeeinengung unmittelbar an der Stadtgrenze zu Köln vorgesehen ist. Transportunternehmen, z.B. für die Rübenabfuhr oder für die Anlieferung von Düngemitteln, die mit LKW fahren, richten seit Jahren nicht unerhebliche Schäden an den Feldwegen an, da häufig zu schnell gefahren wird. Die Wirtschaftswege sind für die gefahrenen Geschwindigkeiten nicht ausgebaut. Insofern ist es nicht wünschenswert, dass diese Transporte von der Autobahn aus über die Feldwege erfolgen, sondern hier ist die Nutzung der Umgehungsstraße und die Anfahrt über die Hahnenstraße erheblich sinnvoller, um die Wirtschaftswege so wenig wie möglich in Mitleidenschaft zu ziehen. Diese Thematik der Nutzung der Wirtschaftswege durch LKW wird seit langem jedes Jahr im Ortslandwirtegespräch mit der Landwirtschaft intensiv diskutiert. • Es wird bezweifelt, dass die Poller funktionieren und daher die Maßnahme nicht funktioniert. Möglicherweise werden die Sender vergessen. Stellungnahme der Verwaltung: Das vorgeschlagenen System wird auch an anderen Orten mit Erfolg eingesetzt. Sollte sich zeigen, dass die Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist und dauerhaft Probleme oder Störungen auftreten, muss selbstverständlich eine andere Lösung gefunden werden, die die Nutzbarkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr sicherstellt. Selbst wenn einmal ein Sender vergessen wird, sind die notwendigen Umwege nicht erheblich. Um die Abläufe in den arbeitsintensiven Zeiten der Landwirtschaft ( z.B. Saat, Getreide- oder Rübenernte) nicht zu behindern, ist es auch denkbar, die Poller in bestimmten Zeitfenstern versenkt -3- zu halten. Solche Zeitfenster können zwischen den Beteiligten vereinbart werden. Die Poller haben ohnehin lediglich die Funktion, den unberechtigten Pkw-Verkehr fernzuhalten. Wird seitens der widerrechtlichen Nutzer/innen die Erfahrung gemacht, dass die Durchfahrt zumeist unmöglich ist, verliert die Strecke für Schleichverkehre schnell an Attraktivität. • Die Belastung mit ca. 100 Pkw pro Tag wird als vertretbar dargestellt, insbesondere da der Weg auch Gut Mutzenrath erschließt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrszählung erfolgte über eine Woche. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung zeigte knapp 100 Pkw pro Tag. Der zulässige Quell- und Zielverkehr zum Scheurenhof und zu Gut Mutzenrath wurde dabei nicht miterfasst, da bei Hasselrath gezählt wurde. Die Haupterschließung der Höfe erfolgt jedoch über die Hahnenstraße und nicht über die Wirtschaftswege vom Kölner Stadtgebiet kommend. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei den 100 gezählten Fahrzeugen ganz überwiegend um unzulässigen Schleichverkehr gehandelt hat. Aus Sicht der Verwaltung sind 100 Fahrzeuge pro Tag eine erhebliche Menge, insbesondere da es sich bei dem Weg um die Hauptroute von RegioGrün im nördlichen Korridor handelt und sehr viel Fahrradverkehr dort festzustellen ist. Auch die hohe Frequentierung mit Radverkehr wurde durch die Verkehrszählung bestätigt. Da die geplante Sperrung unmittelbar an der Stadtgrenze nach Köln geplant ist, wird die Erschließung des Gutes Mutzenrath, die über die Hahnenstraße erfolgt nicht tangiert. In dem fraglichen Bereich wirtschaften lediglich drei bis vier Landwirte, von denen nicht alle Bedenken gegen die geplante Sperrung äußern. Konsequent abgelehnt wird die vorgeschlagene Maßnahme von der Eigentümerin und vom Bewirtschafter von Gut Mutzenrath (s. nicht öffentliche Anlage 1). Wie weiter oben beschrieben ist jedoch die Haupterschließung des Hofes nicht durch die Maßnahme betroffen. Des weiteren hat die Verkehrszählung gezeigt, dass lediglich 4,4% des Verkehrs aus Schwerverkehr besteht, d.h. der Weg wird durch die Landwirtschaft nur in relativ geringem Umfang genutzt. Diese Nutzung soll auch weiterhin ermöglicht werden. Ziel der Maßnahme ist es, lediglich den unberechtigten Pkw-Verkehr zu unterbinden. Aus Sicht der Verwaltung ist die vorgeschlagene Lösung praktikabel. Der landwirtschaftliche Verkehr wird auch nach der Sperrung des Weges öffentlich-rechtlich sicher gestellt sein. Der Weg wird nur von wenigen Landwirten in Anspruch genommen. Sollte sich herausstellen, dass das System nicht wie geplant funktioniert, muss eine andere Lösung gefunden werden. Vorteil der vorgeschlagenen baulichen Sperrung des Wirtschaftsweges wäre einerseits die Durchsetzung des Verbots der Nutzung durch Pkw, die auch jetzt durch Beschilderung bereits vorgeschrieben ist, aber nicht befolgt wird. Diese Folge hätte auch im Hinblick auf die intensive Nutzung als Radroute positive Effekte. Zum anderen würde die Landschaft um Hasselrath auf einer Fläche von 14 ha entsprechend der Ziele von RegioGrün aufgewertet und gestaltet werden, ohne dass die Stadt einen Eigenanteil finanzieren müsste. Ansonsten müsste der Rhein-Erft-Kreis die bewilligten Zuschussmittel entweder an die Bezirksregierung zurückgeben oder in einem anderen Bereich des Kreisgebietes für RegioGrün-Maßnahmen einsetzen. Sofern die Umsetzung der Wegesperrung für Pkw beschlossen wird, schlägt die Verwaltung vor, vor der Umsetzung mit der Landwirtschaftskammer und dem Landwirtwirtschaftsverband Kontakt aufzunehmen, um die konkrete Ausgestaltung zu erläutern und abzustimmen und so die Bedenken wie auch in den Erläuterungen dargestellt auszuräumen. Außerdem soll in Abstimmung mit den Vertretern der Kammer und des Verbandes der Kreis der berechtigten Landwirte festgelegt werden. In diesem Zusammenhang kann auch die Frage geklärt werden, ob und ggfs. zu welchen arbeitsintensiven Zeiten die Poller versenkt bleiben sollten. Unter Berücksichtigung dieser Vorschläge führt die Maßnahme zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Nutzung durch die Landwirtschaft. -4-