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Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Anmeldung der Maßnahmen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
24 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.09.09, 12:44
Aktualisiert
21.09.09, 12:44
Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Anmeldung der Maßnahmen) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Anmeldung der Maßnahmen) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Anmeldung der Maßnahmen) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Anmeldung der Maßnahmen) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Anmeldung der Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III / 26 - Ba Termin ö. S. 22.09.2009 X Herr Batist / Herr Käsgen (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 426/2009 nö. S. TOP 15.09.2009 (Datum) BETREFF: Konjunkturpaket II - Anmeldung der Maßnahmen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Investitionsschwerpunkt Bildung 1.1 Abweichend von seinem Beschluss vom 30.06.2009 beschließt der Rat für den Neubau eines Kindergartens im BP 94 Brauweiler 661.000 € zu reservieren, für den 1. Bauabschnitt als Ersatz für den abgängigen Kindergarten Helmholzstraße. Der Rat ermächtigt die Verwaltung den Betrag entsprechend dem Flächenverhältnis zwischen 1. und 2. Bauabschnitt nach unten anzupassen und zur Förderung anzumelden, wenn eine belastbare Planung vorliegt, die eine solche Aufteilung zulässt. 1.2 Der Rat bestätigt seinen Beschluss vom 30.06.2009, wonach 825.710 € für die von den freien Trägern gemeldeten Maßnahmen anzumelden sind. -1- 1.3 Der Rat beschließt für Umbaumaßnahmen an der Grundschule Bachstraße folgende Mittel zu reservieren: o Für den Abriss und Neubau der Toilettenanlagen 263.000 € o Für den Neubau des Betreuungsraumes 198.000 € o Für den Abriss und Neubau des Lehrertraktes 171.000 € 1.4 In Abänderung seines Beschlusses vom 30.06.2009 beschließt der Rat die verbleibenden Mittel, die sich unter Berücksichtigung der vorstehenden Beschlüsse sowie der Beschlüsse zu der Vorlage 334/2009 ergeben (Anbauten EGS Auweiler Str. und OGS Sinthern-Geyen, Schließanlage EGS Auweiler Str., Sanierung Innenhof an der GGS Sinnersdorf), für die Sanierung der Toilettenanlagen an Schulen sowie für energetische Sanierungsmaßnahmen zu reservieren. Über die genaue Aufteilung dieser Mittel soll in der nächsten Ratssitzung entschieden werden, wenn die Kostenschätzungen für die Toilettensanierungen vorliegen. 2. Der Rat beschließt, aus dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur (1.398.392 EURO) Mittel für folgende Maßnahmen zu reservieren bzw. diese anzumelden: a) Bis zu 200.000 € für das Schaumagazin im Abteigelände Brauweiler b) Bis zu 280.000 € für eine Lärmminderungsmaßnahme in der Nettegasse, Stommeln im Abschnitt Ortsmitte bis Kreisverkehr. c) Bis zu 28.000 € für den behindertengerechten Umbau der Einmündung Albrecht-Dürer-Straße/Sinnersdorfer Straße in Pulheim. d) Bis zu 30.000 € für die Erneuerung der Brücke bzw. des Rohrdurchlasses über den Stommeler Bach bei Ingendorf. e) Bis zu ca. 215.600 € für den Ausbau der Glasfaserdatenleitungen in den Gewerbegebieten Pulheim und Brauweiler einzusetzen. f) Bis zu 175.000 Euro einzusetzen für den Bau von öffentlichen Toiletten an den Bahnhöfen Pulheim und Stommeln. g) Bis zu 85.000 Euro für die barrierefreie Umgestaltung der Kreuzung „Am Zehnthof/Theuspfad“ h) ca. 85.000 Euro zu verwenden für den Ausbau des Wirtschaftsweges Steinacker Str. in Pulheim (85.000 Euro). i) ca. 36.000 Euro für den Wirtschaftsweg in Dansweiler, Hermannstr. j) ca. 167.400 Euro für den Wirtschaftsweg in Geyen, hinter dem RWE Gelände. k) ca. 90.000 Euro für den Wirtschaftsweg in Manstedten, Bergheimer Str., Richtung Stommeln -2- ERLÄUTERUNGEN: Zu 1.1 Die Verwaltung hatte dem Rat bislang vorgeschlagen für den Neubau des Kindergarten 500.000 € zur Förderung aus dem Konjunkturpaket anzumelden. Hierfür wurden die hochindizierten Baukosten des Kindergartens Nelkenweg zugrunde gelegt, von 3 auf 4 Gruppen hochgerechnet und anschließend mit jeweils 50 % auf die beiden Bauabschnitte verteilt. Bei der näheren Beschäftigung mit diesem Projekt ist jedoch deutlich geworden, dass es zu dem Kindergarten Nelkenweg deutliche Unterschiede gibt. Für die U 3 Betreuung, die mit dem 2. Bauabschnitt geschaffen werden soll, sind zusätzliche Räumlichkeiten notwendig. Zudem ist die Einrichtung eines Familienzentrums beabsichtigt. Dies verursacht entsprechend höhere Baukosten. Hinzu kommt, dass der Kindergarten Nelkenweg ohne die Hilfe von externen Büros geplant und gebaut wurde. Unter Berücksichtigung der Personalkapazitäten ist dies bei dem Neubau in Brauweiler jedoch nicht möglich, so dass zusätzliche Baunebenkosten für externe Planungsbüros anfallen werden. Die nunmehr vorgeschlagenen 661.000 € (50 % von 1.322.000 Gesamtbaukosten) wurden im Rahmen einer Kostenschätzung nach BKI ermittelt. Um eine Doppelförderung auszuschließen ist es nach den bislang bekannten Regelungen erforderlich den Kindergarten in 2 getrennten Abschnitten herzustellen. Das Jugendamt ist z.Zt. in Kontakt mit den Förderstellen um zu erreichen, dass die Maßnahme auch in einem zusammenhängenden Abschnitt ausgeführt und nach einem sachgerechten Aufteilungsschlüssel auf die beiden Fördertöpfe aufgeteilt werden kann. Ein Ergebnis liegt hierzu jedoch noch nicht vor. Bis dahin muss die Verwaltung davon ausgehen, dass der Bau in Abschnitten ausgeführt und abgerechnet werden muss. Wie sich die Gesamtkosten auf die beiden Bauabschnitte verteilen lässt, sich erst nach einer genaueren Planung ermitteln. Hiermit wurde zwischenzeitlich eine Architektin beauftragt. Es ist jedoch absehbar, dass auf den 2. Abschnitt höhere Kosten entfallen werden da dort auch ein größerer Flächenbedarf besteht. Insofern wird sich der aus dem Konjunkturpaket zu finanzierende Anteil voraussichtlich reduzieren. Zu 1.2 Zur Begründung wird auf die Ratsvorlage vom 30.06.09 verwiesen. Zu 1.3 Mit Blick auf den mehrfach diskutierten baulichen Zustand von Teilen der Grundschule Bachstraße, hat die Verwaltung ein Planungsbüro damit beauftragt den Altbau der Grundschule Bachstraße darauf zu untersuchen, ob dort weitergehende Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind oder unter wirtschaftlichen Aspekten eher ein Abriss und Neubau vorzuziehen ist. Zudem sollten die Kosten für eine Sanierung des Kellertraktes, der Toilettenanlage sowie des Lehrer- und Verwaltungstraktes ermittelt werden und alternativ den Kosten eines Neubaus gegenüber gestellt werden. Das Ergebnis liegt vor und kann wie folgt zusammengefasst werden. Die Substanz des Altbaus ist baulich in einem Zustand, der einen Abriss nicht rechtfertigt. Ein Abriss und Neubau lässt sich wirtschaftlich nicht darstellen. Eine komplette Abdichtung des Kellers würde Gesamtkosten von rd. 230.000 € verursachen, ohne dass die Gewähr bestünde , dass damit alle Feuchtigkeitsprobleme dauerhaft beseitigt werden. Sofern auf eine Nutzung des Kellers künftig verzichtet wird, kann aus baulichen Gesichtspunkten auf eine Abdichtung verzichtet werden. -3- Die Errichtung eines neuen Betreuungsraumes an anderer Stelle würde demgegenüber Baukosten von 198.000 € verursachen. Nach ersten Überlegungen könnte der jetzige Toilettentrakt (eingeschossig) abgerissen werden um dort einen zweigeschossigen Neubau zu errichten, in dem dann auch ein neuer Betreuungsraum und/oder Verwaltungstrakt eingerichtet wird. Eine grundlegende Sanierung der vorhandenen Sanitäranlagen würde voraussichtlich rd. 199.000 € kosten. Demgegenüber stehen Neubaukosten von rd. 263.000 €. Hinsichtlich des Lehrertraktes besteht aus baulicher Sicht kein akuter Handlungsbedarf, energetische Maßnahmen an diesem Gebäudeteil würden Kosten von rd. 75.000 € verursachen, wären wirtschaftlich aber nicht sinnvoll. Ein Neubau des Lehrertraktes würde inkl. Abbruch Kosten von rd. 203.000 € verursachen. Die Durchführung des Neubaus wäre jedoch nicht mit dem baulichen Zustand des vorhandenen Traktes begründbar. Die Nutzbarkeit würde sich jedoch deutlich verbessern lassen, da das jetzige Gebäude nur ein sehr geringes Raumangebot hat und nur schlecht von außen zugänglich ist. Die Verwaltung schlägt vor, zunächst den ermittelten Gesamtbetrag für den Neubau von Sanitäranlagen, dem Betreuungsraum und dem Lehrer-/Verwaltungstrakt zu reservieren und einen weitergehenden Planungsauftrag zu erteilen, um konkrete Vorschläge entwickeln zu lassen in welcher Form und an welcher Stelle Neubauten unter Berücksichtigung baurechtlicher Belange errichtet werden könnten. Zu 1.4 Die noch verbleibenden Mittel sind aus der Anlage ersichtlich. Der Verwaltung liegt mittlerweile das Zwischenergebnis der energetischen Untersuchungen vor, die zunächst an allen Schulen und Kindergärten durchgeführt wurde. Es wurden Handlungsempfehlungen vorgelegt, die insgesamt ein Volumen von 2,7 Mio. € erreichen. Hinsichtlich der Toilettensanierungen hat zwischenzeitlich eine Bereisung aller Schulen durch die Toilettenkommision stattgefunden. Insgesamt ist an 11 Sanitäranlagen ein Handlungsbedarf erkannt worden, der sich sehr unterschiedlich darstellt und von der Ergänzung einzelner Hygienegegenstände bis hin zur grundlegenden Sanierung reicht. An 7 Sanitäranlagen wurde kein Handlungsbedarf erkannt. Eine vollständige Bewertung und Kostenschätzung konnte jedoch noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, über die Verwendung der verbleibenden Mittel erst in der nächsten Ratsitzung zu entscheiden, wenn alle Informationen vorliegen. Zu 2) a) siehe Erläuterungen Ratsbeschluss 30.06.2009. b) die Maßnahme ist bereits bei der Bezirksregierung angemeldet. Die Sachverhalte wurden in den Ratsvorlagen vom 31.03.2009 und 12.05.2009 erläutert. c) die Maßnahme ist bereits bei der Bezirksregierung angemeldet. Die Sachverhalte wurden in den Ratsvorlagen vom 31.03.2009 und 12.05.2009 erläutert. -4- d) Eine erste Kostenschätzung hat ergeben, dass die Kosten der Sanierung der Brücke über den Stommeler Bach deutlich günstiger sind. Ergänzend wird nun ein Rohrdurchlass (Belag und Geländer), ebenfalls am Stommeler Bach bei Ingendorf saniert. e) Der Kostenvoranschlag des Breitbandanbieters fällt deutlich günstiger aus. Die Kosten liegen bei 215.600 Euro. Veranschlagt waren bisher 400.000 Euro. f) Die Maßnahme wird in Kürze bei der Bezirksregierung angemeldet. g) Aufgrund der Kosteneinsparung bei den Maßnahmen Breitbandversorgung, Brücken und der Rücknahme der Maßnahme Barrierefreiheit Altes Rathaus Brauweiler, die über den Haushalt finanziert wird ( siehe Vorlage 343/2009, Rat 26.08.2009) kann die Maßnahme Barrierefreie Umgestaltung der Kreuzung „ Am Zehnthof/Theuspfad“ in das Konjunkturpaket II aufgenommen werden. h) Die Maßnahme wird in Kürze bei der Bezirksregierung angemeldet. i), j) k) Aufgrund der Kosteneinsparung bei den Maßnahmen Breitbandversorgung, Brücken und der Rücknahme der Maßnahme Barrierefreiheit Altes Rathaus Brauweiler, die über den Haushalt finanziert wird (siehe Vorlage 343/2009, Rat 26.08.2009), können die Wirtschaftswege in Geyen, Dansweiler und Manstedten mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II neu gestaltet werden. -5-