Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
06.02.09, 06:42
Aktualisiert
06.02.09, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 52/2009
Az.: 51 12-10
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 15.01.2009
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
18.02.2009
Bemerkungen
Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in
Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.01.2009
Beschlussentwurf:
Die Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten wird mit Wirkung zum 01.08.2009
in Bezug auf die 35-Std.-Buchung geändert.
§ 1, Absatz 1, II c wird wie folgt ergänzt:
Diese Tage werden nach dem mehrheitlichen Bedarf der Eltern jeweils für das neue
Kindergartenjahr von der Kindertagesstätte festgelegt.
Begründung:
Am 20.02.2008 hat der Jugendhilfeausschuss die aufgrund des neuen Gesetzes zur frühen
Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) erforderliche Anpassung der
Benutzungsordnung zum 01.08.2008 beschlossen.
Wie sich im Laufe des Kindergartenjahres gezeigt hat, ist die nur in Erftstadt angebotene
Betreuungszeit „Übermittagbetreuung an ein oder zwei Tagen pro Woche: fünf Stunden vormittags
7.30 bis 12.30 Uhr und über Mittag 3,5 Stunden (12.30 Uhr bis 16.00 Uhr) regelmäßig ein oder
zwei Tage pro Woche“ in der Praxis nicht umsetzbar. Zu dieser wahlfreien Betreuungszeit reicht
der gem. § 19 Abs. 1 KiBiz zugrunde gelegte Personalstundenschlüssel für bis zu 35 Stunden
nicht aus. Es ist es erforderlich, diese Betreuungszeit auf zwei bestimmte ganze Tage festzulegen.
Jeweils zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres sollen diese Tage nach dem mehrheitlichen
Bedarf der Eltern von der Kindertagesstätte festgelegt werden. Die Benutzungsordnung ist mit dem
fettgedruckten Änderungsvorschlag als Anlage beigefügt.
(Bösche)
-2-