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Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
06.02.09, 06:42
Aktualisiert
06.02.09, 06:42
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 52/2009 Az.: 51 12-10 Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 15.01.2009 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 18.02.2009 Bemerkungen Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.01.2009 Beschlussentwurf: Die Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten wird mit Wirkung zum 01.08.2009 in Bezug auf die 35-Std.-Buchung geändert. § 1, Absatz 1, II c wird wie folgt ergänzt: Diese Tage werden nach dem mehrheitlichen Bedarf der Eltern jeweils für das neue Kindergartenjahr von der Kindertagesstätte festgelegt. Begründung: Am 20.02.2008 hat der Jugendhilfeausschuss die aufgrund des neuen Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) erforderliche Anpassung der Benutzungsordnung zum 01.08.2008 beschlossen. Wie sich im Laufe des Kindergartenjahres gezeigt hat, ist die nur in Erftstadt angebotene Betreuungszeit „Übermittagbetreuung an ein oder zwei Tagen pro Woche: fünf Stunden vormittags 7.30 bis 12.30 Uhr und über Mittag 3,5 Stunden (12.30 Uhr bis 16.00 Uhr) regelmäßig ein oder zwei Tage pro Woche“ in der Praxis nicht umsetzbar. Zu dieser wahlfreien Betreuungszeit reicht der gem. § 19 Abs. 1 KiBiz zugrunde gelegte Personalstundenschlüssel für bis zu 35 Stunden nicht aus. Es ist es erforderlich, diese Betreuungszeit auf zwei bestimmte ganze Tage festzulegen. Jeweils zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres sollen diese Tage nach dem mehrheitlichen Bedarf der Eltern von der Kindertagesstätte festgelegt werden. Die Benutzungsordnung ist mit dem fettgedruckten Änderungsvorschlag als Anlage beigefügt. (Bösche) -2-