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Antrag (Antrag bzgl. Aufnahme der Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Erp in die Liste der möglichen Förderungen durch das LAndes- bzw. Bundeskonjunkturprogramm)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Antrag (Antrag bzgl. Aufnahme der Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Erp in die Liste der möglichen Förderungen durch das LAndes- bzw. Bundeskonjunkturprogramm)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 89/2009 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.02.2009 Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herrn Faßbender leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 20.01.2009 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 11.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Aufnahme der Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Erp in die Liste der möglichen Förderungen durch das LAndes- bzw. Bundeskonjunkturprogramm Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Etat auf der Ausgabenseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.02.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Nach dem Wortlaut des Zukunftsinvestitionsgesetzes werden unter dem „Investitionsschwerpunkt Infrastruktur“ auch Maßnahmen aus den Bereichen Städtebau, ländliche Infrastruktur und sonstige Infrastrukturinvestitionen gefördert. Ein Dorfgemeinschaftshaus in Erp sollte auch unter diese Bereiche fallen. Zu dem Gesetz liegt mir allerdings die entsprechende Verwaltungsvereinbarung noch nicht vor. Das Innenministerium NW sammelt derzeit alle Anfragen zum Zukunftsinvestitionsgesetz. Die innerhalb der Landesregierung und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Antworten sollen dann ab Mitte März auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht werden. Dann dürfte Klarheit bestehen, für welche Maßnahmen Finanzhilfen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz verwendet werden können. (Bösche)