Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
06.02.09, 06:42
Aktualisiert
06.02.09, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 51/2009
Az.: 51 22-60
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 15.01.2009
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
18.02.2009
Bemerkungen
Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2003 bis 2008 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen in Höhe von 10.500,00 € zur Verfügung
HHJ.: 2009 Prodkt: 060 362 010 Sachkonto: 5318000
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.01.2009
Beschlussentwurf:
Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der
Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für die Jahre 2003 bis 2008 in Höhe von insgesamt
10.500,00 €.
Begründung:
Mit Vertrag vom 11.10.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend
abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache,
Poststraße 4 in E.-Liblar zur Nutzung überlassen.
Nach § 3 (2) des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr,
Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung,
Gebäudeversicherung, Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die
tatsächliche Abwicklung von Zahlungen an Dritte erfolgt über die Stadt (Eigenbetrieb Immobilien).
Nach § 3 (3) des Vertrages gewährt die Stadt (Amt für Jugend, Familie und Soziales) dem Träger
einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die anfallenden
Betriebskosten gem. Absatz 2 verrechnet wird.
Im Sommer 2008 legte der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft die Nebenkostenabrechnungen für
die Jahre 2003 bis 2007 über einen Betrag von insgesamt 9.003,08 € gesammelt vor.
Da Haushaltsmittel in dieser Höhe nicht verfügbar waren, wurde zwischen den beteiligten Ämtern
vereinbart, diesen Betrag und weitere ca. 1.500,00 € für die Nebenkosten 2008 (somit insgesamt
10.500,00 €) in den Haushalt 2009 einzusetzen. So kann in diesem Jahr der nach § 3 (3) des
Vertrages vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss gesammelt für die Jahre 2003 bis
2008 beschlossenen und ausgezahlt werden.
Die Nebenkosten im Einzelnen:
Zeitraum
2003
2004
2005
2006
2007
Zwischensumme
2008 als Abschlag
(tatsächliche Nebenkosten
stehen frühestens
Ende März fest)
Ansatz 2009
Nebenkosten
2.174,93
2.339,36
2.234,13
1.054,86
1.199,80
9.003,08
1.496,92
10.500,00
In Vertretung
(Erner)
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