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Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2003 bis 2008 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
06.02.09, 06:42
Aktualisiert
06.02.09, 06:42
Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2003 bis 2008 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar) Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2003 bis 2008 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 51/2009 Az.: 51 22-60 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 15.01.2009 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 18.02.2009 Bemerkungen Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2003 bis 2008 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen in Höhe von 10.500,00 € zur Verfügung HHJ.: 2009 Prodkt: 060 362 010 Sachkonto: 5318000 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.01.2009 Beschlussentwurf: Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für die Jahre 2003 bis 2008 in Höhe von insgesamt 10.500,00 €. Begründung: Mit Vertrag vom 11.10.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache, Poststraße 4 in E.-Liblar zur Nutzung überlassen. Nach § 3 (2) des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr, Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung, Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die tatsächliche Abwicklung von Zahlungen an Dritte erfolgt über die Stadt (Eigenbetrieb Immobilien). Nach § 3 (3) des Vertrages gewährt die Stadt (Amt für Jugend, Familie und Soziales) dem Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die anfallenden Betriebskosten gem. Absatz 2 verrechnet wird. Im Sommer 2008 legte der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft die Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2003 bis 2007 über einen Betrag von insgesamt 9.003,08 € gesammelt vor. Da Haushaltsmittel in dieser Höhe nicht verfügbar waren, wurde zwischen den beteiligten Ämtern vereinbart, diesen Betrag und weitere ca. 1.500,00 € für die Nebenkosten 2008 (somit insgesamt 10.500,00 €) in den Haushalt 2009 einzusetzen. So kann in diesem Jahr der nach § 3 (3) des Vertrages vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss gesammelt für die Jahre 2003 bis 2008 beschlossenen und ausgezahlt werden. Die Nebenkosten im Einzelnen: Zeitraum 2003 2004 2005 2006 2007 Zwischensumme 2008 als Abschlag (tatsächliche Nebenkosten stehen frühestens Ende März fest) Ansatz 2009 Nebenkosten 2.174,93 2.339,36 2.234,13 1.054,86 1.199,80 9.003,08 1.496,92 10.500,00 In Vertretung (Erner) -2-