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Beschlussvorlage (Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes 148, Erftstadt- Lechenich - Bonner Straße - Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal für die Schmutz- und Oberflächenwasser- beseitigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
05.03.2009
Erstellt
19.02.09, 06:48
Aktualisiert
19.02.09, 06:48
Beschlussvorlage (Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes 148, Erftstadt- Lechenich
- Bonner Straße -
Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal für die Schmutz- und Oberflächenwasser- beseitigung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 126/2009 Az.: 65.4 BP 148 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 12.02.2009 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 05.03.2009 Bemerkungen Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes 148, Erftstadt- Lechenich - Bonner Straße Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal für die Schmutz- und Oberflächenwasserbeseitigung Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke auf der Einnahmeseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.02.2009 Beschlussentwurf: Pro Quadratmeter anrechenbare Verteilungsfläche betragen die Baukostenzuschüsse Kanal für die Schmutzwasser- und die Oberflächenwasserbeseitigung im Bebauungsplangebiet 148 – E.Lechenich, Bonner Straße- jeweils 4,98 € bzw. 6,47 Euro je qm Grundstücksfläche bei einer im Gesamtbebauungsplangebiet zulässigen zweigeschossigen Bebauung. Begründung: Die Stadtwerke haben mit der Verlegung der Kanalisation für das Bebauungsplangebiet Nr. 148 begonnen um Bauwilligen den Anschluss an die öffentliche Kanalisation zu ermöglichen. Die Baukostenzuschüsse Kanal für die Schmutzwasser- und die Oberflächenwasserbeseitigung werden gemäss § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser festgelegt und errechnen sich aus Kostenvoranschlägen bzw. Angeboten. (Bösche)