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Antrag (Antrag bzgl. Verlegung der Nichtschwimmerausbildung in die Kindergärten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
26.02.09, 06:41
Aktualisiert
26.02.09, 06:41
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 1/2009 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 05.01.2009 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 18.02.2009 Schulausschuss 19.05.2009 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Verlegung der Nichtschwimmerausbildung in die Kindergärten Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.01.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Die veränderte Lebenssituation vieler Familien hat dazu geführt, dass die Zahl der Kinder, die bei Schulbeginn nicht schwimmen können, enorm zugenommen hat. Nach Meinung der Schulen trägt auch das Vorziehen des Einschulungszeitpunktes mit dazu bei, dass immer mehr Kinder bei Schulbeginn Nichtschwimmer sind. Im Erleben der Grundschulen beträgt diese Zahl ca. 40- 50 %. Die Schwimmausbildung unserer Kinder ist aber ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Landes- und bundesweit wird verstärkt darauf hingewiesen, dass es für die Sicherheit der Kinder dringend notwendig ist , das Schwimmen zu erlernen. Dabei wird explizit gefordert, dass jedes Kind schwimmen lernt. So ist es auch das Ziel der hiesigen Grundschulen, dass möglichst alle Kinder als Schwimmer ihre Grundschulzeit beenden. In 99 % der Fälle (einige wenige Ausnahmen mit gesundheitlilchen Einschränkungen) geschieht dies auch. In den Richtlinien und Lehrplänen des Landes NRW ist Schwimmen ein verpflichtender Bestandteil des Sportunterrichts. Schwimmunterricht wird zurzeit überwiegend in 90-Minuten-Blöcken organisiert. Dies ermöglicht in der Grundschule eine sinnvolle Übungszeit von 60-70 Minuten. Damit wird den Lern- und Konzentrationsphasen der Grundschulkinder entsprochen. Nach Meinung der Verwaltung ist die Schwimmausbildung in unseren Schulen unter den gegebenen Bedingungen hocheffektiv. Im Rahmen der frühen Bildung in den Kindertagesstätten ist Wassergewöhnung ein wichtiger pädagogischer Baustein in der Bewegungsförderung. Das Angebot für Vorschulkinder kann aber lediglich als Wassergewöhnung und nicht als „Schwimmen lernen“ bezeichnet werden. In der Vergangenheit haben verschiedene Kitas das Angebot „Wassergewöhnung“ mit Vorschulkindern durchgeführt. Zurzeit gehen die städt. Kita Auenland (Blessem) und die städt. Kita Herrig mit Vorschulkindern „schwimmen“. In Blessem wird das Angebot nachmittags mit 6-7 Kindern an insgesamt 10 Terminen durchgeführt. Es wird von einer Sportlehrerin mit der nötigen Qualifikation geleitet. Eltern und z.T. das pädagogische Personal fahren die Kinder ins Schwimmbad. Die Kita Herrig führt das Angebot mit 5 Kindern in diesem Kita -Jahr durch. Die Eltern fahren ihre Kinder selber zum Lehrschwimmbecken nach Erp. Auch hier leitet eine entsprechende Sportlehrerin mit einer Erzieherin die Maßnahme. Wassergewöhnung als Elementarerfahrung für Kinder im Kindergartenalter erfordert besonders hohe Sicherheitsvorkehrungen, da ¾ der Körperschwerpunkt bei bis zu 6-jährigen Kindern noch in Höhe des Brustbeins liegt. Dies führt dazu, dass das Kind, wenn es im Wasser umfällt, den Boden unter den Füßen verliert. Es hat Probleme, sich wieder aufzurichten und den Kopf aus dem Wasser zu heben. ¾ Wasser eine fast magische Anziehungskraft auf Kinder ausübt. Gerade in diesem Alter können sie noch nicht das Gefahrenpotenzial von Wasser einschätzen. Der Rheinische Gemeindeunfallverband – GUV – hat von daher neue Richtlinien für die „Wassergewöhnung mit Kindern aus Kindertageseinrichtungen“ herausgegeben. Darin ist beispielsweise aufgeführt: ¾ Voraussetzung für die Leitung von Schwimmgruppen sind Lehrkräfte, die im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens und zugleich rettungsfähig sind ( gilt für Wassergewöhnungsangebot ausschließlich im Becken mit einem niedrigen Wasserstand) ¾ ¾ Die Aufsichtspflicht liegt bei dem pädagogischen Personal und kann nicht auf Dritte übertragen werden. ¾ Der GUV empfiehlt als Betreuungsschlüssel: Kinder Betreuer im Wasser 2 1 3 1 4 2 5 2 6 2 7 3 Aufsicht am Beckenrand 1 1 1 1 1 1 ¾ Außerdem muss eine Betreuung der nicht badenden Kinder ( z. B. beim Toilettengang) gewährleistet sein. KiBiz sieht als zentrale Aufgabe der Kindertagesstätten, die Bildungs– und Erziehungsarbeit allen Kindern zugängig zu machen unabhängig von der jeweiligen Buchungszeit. Soll demnach Wassergewöhnung aus der Schule in die Kitas verlegt werden, müsste sie in der Regel vormittags angeboten werden, es sei denn alle „Schwimmkinder“ haben auch den Nachmittag gebucht. Personell ist eine flächendeckende „Wassergewöhnung“ nicht ohne erhebliche Aufstockung leistbar. Der derzeitige KiBiz-Personalschlüssel lässt auch bei völliger Ausschöpfung dieses Angebot nicht zu. Eine langfristig verlässliche Unterstützung durch Eltern wird nicht realistisch sein. Über Fortbildungen müssten die Erzieherinnen das Deutsche Schwimmabzeichen mit Rettungsfähigkeit erwerben. Gleichwohl wird es Erzieherinnen geben, die sich in diesem hochsensiblen Bereich die Verantwortung für die Kinder nicht zutrauen werden. Um allen Kindern - wie jetzt in der Schule – dieses Angebot zuteil werden zu lassen, müssten alle Erftstädter Kitas verpflichtend daran teilnehmen. Das wird nicht der Fall sein. -2- Es ist sehr zu begrüßen, wenn einzelne Kitas weiterhin die Wassergewöhnung als freiwilliges Angebot aufgreifen. Dies geht aber nur, wenn es personell mit entsprechender Elternunterstützung leistbar ist, und die Kosten vom Förderverein oder über Spenden getragen werden. Die Verwaltung kann den Antrag folglich nicht befürworten. Zur ergänzenden Information sind dieser Vorlage die Belegungszeiten der Erftstädter Schwimmbäder beigefügt. Sie weisen eine 100 %ige Auslastung auf. Desweiteren sind Auszüge aus der Homepage Erftstädter Vereine beigefügt, die auf deren Schwimmangebot hinweisen. (Bösche) -3-