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Beschlussvorlage (Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturpaket 2))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
24 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
02.07.09, 21:33
Aktualisiert
02.07.09, 21:33
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III Termin ö. S. 30.06.2009 X Herr Thelen/Herr Käsgen (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 299/2009 nö. S. TOP 18 24.06.2009 (Datum) BETREFF: Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturpaket 2) VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 4.870.822 € - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Rat bestätigt seine Beschlüsse vom 31.03.2009 und 12.05.2009, von den Mitteln des Investitionsschwerpunktes Bildung (3.472.430 Euro) anteilig zu verwenden: Ca. 500.000 Euro für den Neubau eines Kindergartens im BP 94 Brauweiler konkret für den Bauabschnitt I zur Realisierung der Ersatzräume im Fortfall des Kindergartens Helmholtzstr. Der Abschnitt II für die Schaffung von 25 Plätzen für U3-jährige wird angegangen, wenn der Bewilligungsbescheid für diese gesondert zu fördernde Maßnahme vorliegt. -1- 2. Der Rat beschließt, folgende von den freien Trägern beantragte Maßnahmen unter Abzug des Eigenanteils von 12,5% anzumelden: a) 297.500 Euro für die energetische Sanierung der Gesamtschule Papst-Johannes XIII. des Erzbistums Köln in Stommeln b) 328.125 Euro für die energetische Sanierung der Kindertageseinrichtung der Evangelischen Gemeinde Weiden in Brauweiler, Friedhofsweg c) 85.969 Euro für die Elterninitiative Kinder-Kinder e.V in Sinthern für die Ergänzung des Außengeländes zum Bewegungskindergarten. d) 12.250 Euro für die energetische Sanierung der Kindertageseinrichtung „Der Regenbogen“ der Evangelischen Kirchengemeinde Pulheim, Paul Schneider Str. e) 91.875 Euro für den Umbau der Kindertageseinrichtung der Kirchengemeinde St. Martinus zum Familienzentrum. Die Gesamtsumme der unter 2a – e aufgeführten Maßnahmen beläuft sich auf 825.710 Euro. 3. Der Rat beschließt, die verbleibenden ca. 2,15 Mio EURO zunächst ausschließlich für die energetische Sanierung von stadteigenen Schulen und Kindergärten einzusetzen. 4. Der Rat beschließt, den Antrag der FDP Fraktion zu Tageslichtanlagen in Schulen vom 15.06.2009 unter dem Punkt energetische Sanierung mit aufzunehmen und im Rahmen der Maßnahmen unter Punkt 3 abzuarbeiten. 5. Der Rat beschließt, zu dem Antrag der SPD Fraktion vom 23.06.2009 auf Sanierung von Toilettenanlagen in Schulen zunächst eine Fachkommission beim Immobilienmanagement zu bilden und eine objektive Prioritätenliste zu den Toilettenanlagen in allen Schulen zu erarbeiten. Diese Prioritätenliste ist im Zusammenhang mit der konkreten Maßnahmenliste zu Punkt 3 (energetische Sanierung) vorzulegen. Dem Rat ist bewusst, dass sich damit die Entscheidung über den tatsächlichen Einsatz der Finanzmittel auf den Herbst 2009 verschieben kann. 6. Der Rat beschließt, aus dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur (1.398.392 EURO) Mittel für folgende Maßnahmen zu reservieren bzw. diese anzumelden: a) Bis zu 180.000 € für den behindertengerechten Zugang am Alten Rathaus Brauweiler b) Bis zu 200.000 € für das Schaumagazin im Abteigelände Brauweiler c) Bis zu 280.000 € für eine Lärmminderungsmaßnahme in der Nettegasse, Stommeln im Abschnitt Ortsmitte bis Kreisverkehr d) Bis zu 28.000 € für den behindertengerechten Umbau der Einmündung Albrecht-Dürer-Straße/Sinnersdorfer Straße in Pulheim e) Bis zu 70.000 € für die Erneuerung der Brücke über den Stommeler Bach, ca. 100 m östlich von Ingendorf f) Bis zu ca. 400.000 € für den Ausbau der Glasfaserdatenleitungen in den Gewerbegebieten Pulheim und Brauweiler einzusetzen. g) Bis zu 175.000 Euro einzusetzen für den Bau von öffentlichen Toiletten an den Bahnhöfen Pulheim und Stommeln. h) Die verbleibenden ca. 85.000 Euro zu verwenden für den Ausbau des Wirtschaftsweges Steinacker Str. in Pulheim (85.000 Euro). -2- 7. 8. Der Rat hebt seinen Beschluss vom 31.03.2009 zu Punkt A III insoweit auf, als bei den Katholischen Einrichtungen kein Abzug von 5 % für Verwaltungskosten vorgenommen wird. Der Rat beschließt, ungeachtet der Änderung des Grundgesetzes seine Entscheidungen zu sonstigen Anträgen aus der Sitzung am 31.03.2009 zu bestätigen. ERLÄUTERUNGEN: In seiner Sitzung am 16.06.2009 hat der Bundesrat das Grundgesetz Artikel 104 verändert, so dass es nun auch möglich ist, Maßnahmen durchzuführen, für die der Bund eigentlich keine Gesetzgebungskompetenz hat. Allerdings sind die Einschränkungen des Zukunftsinvestitionsgesetzes weiter zu beachten. So darf beim Straßenbau weiter nur im Bereich Lärmschutz investiert werden. Auch dürfen weiterhin keine Mittel aus dem Konjunkturpaket eingesetzt werden für Abwasser und ÖPNV. Mit den Vorlagen vom 31.03.2009 und 12.05.2009 wurde der Rat umfassend über die Fördergrundsätze und über die damit verbundenen Problematiken informiert. Zu 1) Zwischenzeitlich hat das Innenministerium im Falle der Doppelförderung im Kindertagesstättenbereich einer Bündelung von Mitteln aus dem U 3 Programm und einer grundsätzlichen Förderung aus dem Konjunkturpaket II zugestimmt. Zu 2) Die freien Träger wurden aufgefordert, bis zum 19.06.2009 Anträge zum Konjunkturpaket einzureichen. Insgesamt haben nun 5 Einrichtungen ihre Anträge konkretisiert. Dies führt zu einer Gesamtsumme von ca. 825.700 €, die von der Stadt Pulheim an die freien Träger im Rahmen des Konjunkturpaketes in Pulheim weitergegeben werden. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben auch die freien Träger einen Eigenanteil in Höhe von 12,5% zu leisten, der beim vorgenannten Betrag schon abgezogen ist. Anhand von 2 Berechnungsmethoden wurde geprüft, ob die Summe für die freien Träger sachgerecht ist im Vergleich zum verbleibenden Anteil für städtische Einrichtungen. Dabei wurde der Anteil der Kinder in Schulen und Kindergärten, die von der Stadt betreut werden (7320) und die Anzahl der durch freie Träger betreuten Kinder (1537) in ein Verhältnis zur Gesamtzahl der betreuten Kinder (8857) gesetzt. Bei der anderen Methode wurde das Verhältnis getrennt für Schulkinder und Kindergartenkinder ermittelt und von beiden Prozentsätzen der Durchschnitt genommen. Beide Berechnungsmethoden führten in ihrem Mittelwert in etwa zu der oben genannten Gesamtsumme. (Anlage I - V Anschreiben der Träger) Zum Beschlussentwurf 2 a) Erzbistum: Energetische Sanierung (Erneuerung des Heizkessels, Dämmung, etc) der Gesamtschule in Stommeln. Kosten ohne Eigenanteil ca. 340.000 Euro. Zum Beschlussentwurf 2 b) Evangelischen Gemeinde Weiden Kita,Friedhofsweg in Brauweiler. Erneuerung des Daches, Fenstererneuerung und Einbau eines Blockheizkraftwerkes Kosten ohne Eigenanteil. 375.000 Euro. Zum Beschlussentwurf 2 c) Elterninitiative Kinder-Kinder e.V -3- Ausbau der Einrichtung innen und außen zu einem zertifizierten Bewegungskindergarten, Kosten ohne Eigenanteil ca. 98.000 Euro. Zum Beschlussentwurf 2 d) Evangelische Kirchengemeinde Pulheim In der Kita Regenbogen sollen die Heizungsanlage erneuert werden und der Austausch einer Glasbausteinwand erfolgen. Kosten ohne Eigenanteil.14.000 Euro. Zum Beschlussentwurf 2 e) Kirchengemeinde St. Martinus Hier soll ein Verbindungsgang zwischen Kita und Familienzentrum geschaffen werden und der Umbau des Eingangsbereichs zu einem barrierefreien Zugang führen. Kosten ohne Eigenanteil ca. 105.000 Euro. zu 3) Die verbleibenden Mittel sollen dann grundsätzlich nur zur energetischen Sanierung der städtischen Schulen und Kindertagesstätten verwendet werden, so wie es der Rat am 31.03.2009 und 12.05.2009 bereits beschlossen hat. Zu 4) Der Antrag der FDP Fraktion vom 15.06.2009 zum Themenkomplex Tageslichtanlagen kann unter den Punkt energetische Sanierung fallen, da die modernen Tageslichtanlagen auch erhebliche Energieeinsparungen bringen. Anlage VI Zu 5) Wie im Beschluss dargestellt, soll zunächst eine Kommission den tatsächlichen, objektiven Bedarf an den Schulen ermitteln. Anlage VII Zu 6) Der Rat wurde zu den meisten Punkten in der Vorlage am 31.03.2009 umfassend informiert. Ergänzend muss nun noch zu folgenden Punkten informiert werden: Zum Beschlussentwurf 6 b) Barrierefreier Zugang Altes Rathaus Bereits in der Ratsvorlage vom 31.03.2009 wurde darauf hingewiesen, dass die im Haushalt vorgesehenen Mittel als Deckung für den Ausbau der OGS Maßnahmen dienten. Zur Zeit klärt die Verwaltung, ob die Mittel zusätzlich wieder über das Konjunkturpaket II bereitgestellt werden können. Die Prüfung des Sachverhaltes erfolgt zur Zeit im Innenministerium. Zum Beschlussentwurf 6 b) Schaumagazin Brauweiler Durch die Änderung des Grundgesetzes Art 104 ist die Finanzierung grundsätzlich möglich. Als Anlage ist ein Schreiben des Kulturstaatsekretärs beigefügt. Anlage VIII Zum Beschlussentwurf 6 c,d,e Die Sachverhalte wurden in den Ratsvorlagen vom 31.03.2009 und 12.05.2009 erläutert. Zum Beschlussentwurf 6 f) -4- Die Ausarbeitung eines Konzeptes zum vollständigen Anschluss der Gewerbegebiete in Pulheim und Brauweiler mit Glasfaser ist wirtschaftlich möglich bei einem Baukostenzuschuss der Stadt in Höhe von bis zu 400.000 Euro. Die Verwaltung wird aus vergaberechtlichen Gründen mindestens noch ein weiteres Angebot einholen. Zum Beschlussentwurf 6g) An den Bahnhöfen in Pulheim und Stommeln will die Deutsche Bahn im Rahmen des Konjunkturpaketes II keine öffentlichen Toilettenanlagen errichten. Wenn der Rat den Anträgen folgt, könnte pro Bahnhof eine automatisch betriebene Toilettenanlage angeschafft werden.. Die Anschaffungskosten können brutto bei ca. 85.000 € pro Anlage liegen. Wobei der Stadt aber bisher nur ein Angebot vorliegt. Es ist mit Bruttofolgekosten in Höhe von ca. 13.000 € pro Jahr zu rechnen (Wartung, Reinigung, Strom, Wasser, Versicherung). Die Verwaltung prüft zur Zeit ob sich die Anlagen als Betriebe gewerblicher Art führen lassen. Dies würde zu einer Erstattung der Umsatzsteuer (Vorsteuer) führen. Ebenso wären weitere Angebote einzuholen. Anlage IX - XIII Zu 7) Der Rat hebt seinen Beschluss vom 31.03.2009 auf, da vom Erzbistum ein 5% Aufschlag für Verwaltungskosten zwar gefordert, letztlich aber nie vereinbart wurde. -5-