Daten
Kommune
Pulheim
Größe
539 kB
Datum
25.08.2009
Erstellt
21.08.09, 21:26
Aktualisiert
21.08.09, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
7
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S t ä d t e " . u nüde r r e i n d e b u n d,
[,
,
No,r'drhein-WestfalenqAIYi|,*6.kf.
Schnellbrief -Nr. 78 I 2009
An die
Mitgliedsstädte
und -gemeinden
P o s t f a c h1 0 3 9 5 2 . 4 0 0 3 0
Düsseldorf
Kaiserswerther
Straße199-201
40474Düsseldorf
Telefon0211.4587-1
Telefax0211.4587-211
E - M a i li.n f o @ k o m m u nne- i n - n r w . d e
lnternetwww kommunen-in-nrw
de
Aktenzeichen'.
lV12211-13
Ansprechpartner/in
Hauptreferent
Dr
Menzel
Durchwahl0211.4587-236
Yhrr(
/1,,
,
0 5 . 0 62 0 0 9
ßtr/,
Zuwendungenfür lnvestitionenund Ausstattungenin Ganztagsschulen(IZBB)
SehrgeehrteDamenund HerrenBürgermeisterinnen
und Bürgermeister,
anliegend
ü b e r s e n d ew
n i r l h n e ne i n e nE r l a s sd e s M i n i s t e r i u mf üs r S c h u l eu n dW e i t e r b i l d u ndge s
LandesNordrhein-Westfalen
zur Verlängerung
des Verwendungszeitraumes
sowiedie Verwendung
von Restmitteln
im Hinblickauf Zuwendungen
für Investitionen
und Ausstattungen
in Ganztagsschulen
(rzBB)
Hinsichtlich
der Verlängerung
des Verwendungszeitraumes
wird in dem Erlassfestgelegt,
dass das
Investitionsprogramm
des Bundesim Jahr2009abgeschlossen
werdenmuss.Diesbedeute,dassdie
Schulträger
spätestensbis zum 13.11.2009
den Bezirksregierungen
mitteilenmüssen,in welcher
Höhesie nochMittelfür den AbschlussihrerVorhabenin Anspruchnehmenkönnen.Die
Bezirksregierungen
werdendanndem MSW bis spätestens
20.11.2009
die Meldungender
übermitteln.
Die kommunalen
hattensichfür einegroßzügigere
Schulträger
Spitzenverbände
Regelungeingesetzt.
Nachfernmündlicher
Auskunftdes Ministeriums
für SchuleundWeiterbildung
NRW hat der Bunddem offenbarnichtentsprochen.
Der ErlassenthältzudemAusführungen
für die Venryendung
von Restmitteln
aus dem IZBBProgramm.In dem Erlasswird ausgeführt,
dass im Zugeder Abrechnungen
des Jahres2008die
Schulträger
einenBetragin Höhevon knapp10 Mio Eurozurückgegeben
hätten Dieseund ggf
weitereim Laufedes JahresgemeldeteRückflüsse
könntenfür andereVorhabenzur qualitativen
der Ganztagsangebote
in allenbestehenden
Weiterentwicklung
und bis zum 1.8.2010eingerichteten
und in Schulenmit ganztagigen
Angebotenverwendetwerden,die bislangkeine
Ganztagsschulen
Mittelaus dem IZBBerhaltenhaben.
als Stichtagfestgesetzt
Da auchfür die Beantragung
dieserMittelder 13.11.2009
wurde,empfehlen
w i r a l l e ni n t e r e s s i e r t eKno m m u n e nh, i e rm ö g l i c h sstc h n e lzl u h a n d e l n .
verweisenwir auf den Erlass.
Wegender weiterenEinzelheiten
des Verfahrens
M i tf r e u n d l i c h eGn r ü ß e n
In Vertretung
C l a u sH a m a c h e r
Diesen Schnellbriefund weiteretagesaktuellelnformationen,Gesefzesvorlagenund -texte,
etc. aus dem kommunalenBereichfinden Sieim
Mustersatzungenund -diensfanweisungen
Ministeriurn
für
SchuleundWeiterbildung
n-Westfalen
desLandesNordrhei
ü
Ministerium
frirSchuleundWeiterbildung
NRW,40190Dtlsseldorf
t
r'/. Juni2009
Seite1 von3
An die
ngen
Bezirksregieru
Arnsberg,Detmold,Düsseldorf,
KölnundMünster
Aklenzeichen:
2.02- 789s0
515- 6.08.06.1
beiAntwortbitteangeben
Auskunft
erteilt:
Dr.NorbertReichel
Telelon 0211 5867-3398
Telefax 0211 5867-3220
reichel@ntsw.
nrw.de
norbert.
Zuwendungenfür Investitionenund Ausstattungenin Ganztagsschulen(IZBB);
sowie Verwendung
hier: Verlängerungdes Verwendungszeitraums
von Restmitteln
RdErl.d. Ministeriums
ftir Schule,Jugendund Kinderv. 12.5.2003
(BASS11- 02 Nr.20)
a) Verlänqerunq
des Verwendunoszeitraumq
Bildungund BetreuDas Investitionsprogramm
des Bundes,,Zukunft
werden.
ung"(IZBB)rnussim Jahr2009abgeschlossen
Dies bedeutet,dass die Schulträger
spätestensbis zum 13.11.2009
den Bezirksregierungen
mitteilen,in wetcherHöhesie noch Mittelfür
den AbschlussihrerVorhabenin Anspruchnehmenkönnen.Die Bezurn20,11.2009
zirksregierungen
übermitteln
dem MSWbisspätestens
die Metdungen
der Schulträger.
lch bitteSie, die Schulträger
daraufhinzuweisen,
dassdas Land bei
Anforderungen,
die nachdern13.11.2009
beider Bezirksregierung
ein- Anschrift:
Völklinger
Straße49
gehen,nichtmehrgarantieren
kann,dassdie Mittelauchtatsächlich
zur 40221Düsseldod
Verfügunggestelltwerdenkönnen.Schutträger,
die den 13.11.2009Tefefon 0211 5867-40
Telelax 0211 5867-3220
(Eingangsdatum)
versäumen,
müssensichdaraufeinstellen,
dass sie poststelle@msw.nrw.de
diejeweiligen
Vorhaben
müssen.
auselgenenMittelnbestreiten
isterium.
nnv.de
www.schulmin
b) Venruendunq
vo.nReg_tmitteln
ÖffentlicheVerkehrsmiltel:
-BahnenS8.S11,S28
fm Zugeder Abrechnungen
des Jahres2008 habendie SchulträgerS(Völklinger
Straße)
Rheinbahn
Linien704,709
und ggf.weitereirn Laufdes Jahresgemeldete
Rückflüsse
könnenfür (Georg-Schulhqlf-Platz)
einenBetrag
in Höhevonknapp10Mio.EURzurückgegeben.
Diese
der Ganztagsan- Seite2 von3
Weiterentwicklung
andereVorhabenzur qualitativen
gebotein allen bestehenden
und bis zum 1.8.2010eingerichteten
venruenAngeboten
Ganztagsschulen
und in Schulenmit ganZägigen
haben.
detwerden,die bisherkeineMiftelausdemIZBBerhalten
1. Zuwendungszweck
lm Rahmendes Bundesprogramms
Bildungund Betreu,,Zukunft
werdenlnulJg"und der Konzeptedes LandesNordrhein-Westfalen
sowiezur quavestitionen
zurnAusbauvon neuenGanztagsschulen
g€litativenWeiterentwicklung
von bestehenden
Ganztagsschulen
fördert.
Ein Anspruchdes Antragssteilers
der Zuwendung
auf Gewährung
entscheidet
aufgrundihres
bestehtnicht.Die Bewilligungsbehörde
pflichtgemäßen
Ermessensim Rahmender verfügbarenHausVefteilungim
haltsmittel.
Es wird auf einemöglichst
ausgewogene
Landgeachtet.
2. Gegenstand
der Förderung
zur Ausstattungin und an offenen
Gefördertwerden Investitionen
und gebundenen
Ganztagsschulen
nachS I Abs.1 und $ 9 Abs.3
Schulgesetz
sowiein und an Schulenmit ganztägigen
Angeboten
nachS 9 Abs.2 Schulgesetz
(2.8.Schulenmitganztägigen
AngeboPlus
ten im RahrneneinesAngebotsausdem Programm
,,Dreizehn
im Primarbereich"
oder aus dem Programm,,Geldoder Stelle"zur
pädagogischen
l), die
Übermittagbetreuung
in der Sekundarstufe
bisherkeineZuwendungen
ausdernBundesprograrnm
Bil,,Zukunft
dungundBetreuung"
erhatten
haben.AlsAusstattungsgegenstände
kommensolchein Betracht,die im Zugevon Ganztagsangeboten
genutztwerden,insbesondere
mit Lehr-und Lernmitteln
und damit
(2.B.Sport-und Spielgeräte,
verbunclenen
Dienstleistungen
Hardware, Musikinstrumente,
für naturwissenGeräteund Materialien
schaftliche
Experimente,
Software,
Bücher,Medien,Freiarbeitsund
Selbstlernmaterialien,
Ausstattungen
von Mensen,Caföterienund
Aufenthaltsräumen).
3. Zuwendungsernpfänger
Zuwendungsempfänger
sind die Gemeinden,
Gemeindeverbände
und Zweckverbände
als öffentlicheSchulträgersowie die Träger
genehmigterprivaterErsatzschulen.
Die Weitergabeder Zuwendung an Dritteist im RahmeneinerKooperationsvereinbarung
rnit
pädagogischen
einemgemeinsamen
Konzeptzulässig,wenn die
Einhaltung
der Zweckbindung
durchdenDrittensichergestellt
ist.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Förderung
erfolgtunterfolgenden
Voraussetzungen
3
3von
a) VorlageeinerAufstellung
der in bzw.an den einzelnenSchu- seite
mit einer kurzenErlen jeweilsvorgesehenen
lnvestitionen
klärung,wozudieseInvestitionen
im Rahmendes Ganäags
werdensollen,
venruendet
b) VorlageeinesKostenplans
zu deneinzelnen
Investitionen.
c) Aufnahme des Ganztagsbetriebs
bis spätestens zum
1.8.2010.
5. Art,Umfangund Höheder Zuwendung
5.1 Zuwendungsart:
Projektforderung
5.2 Finanzierungsart:
Festbetragsfi
nanzieru
ng
5.3 Formder Zuwendung:
Zuweisung
/ Zuschuss
5.4 Bemessungsgrundlage:
Es wirdein Festbetrag
in Höhevon bis zu
50.000EURproSchulegewährt.
Der Festbetrag
darf 90% der zuwendungsfähigen
Gesamtkosten
nicht
überschreiten.
5.5Eigenanteile:
DerSchulträger
hatfürdieDurchführung
dergeförderten Projektemit dem Einsatzder Fördermittel
in Höhe
einenEigenanteit
o/o
von 10 der Gesamtkosten
Der Eigenanteil
zu erbringen.
kanndurch
Mittelaus der Bildungspauschale
/ Schulpauschale
erbrachlwerden.
DerEigenanteil
kannnichtdurchElternbeiträge
erbracht
werden.
6. Verfahren
6.1 Anträgekönnenjedezeitgestelftwerden.SpätesterAntragstermin
ist der 13.11.2009(Eingangin der Bezirksregierung).
Die Bewiltigung
kannunmittelbar
sobalddieAntragsunterlagen
erfolgen,
vollständig
vorliegen.DieVenruendungsnachweise
sindbisspätestens
zum 31.3.2010
vorzulegen.
lm Übrigengeltendie Bestimmungen
des Bezugserlasses
(BASS11-- 02 Nr.20).
6.2 Die Investitionen
müssenspätestens
biszum31.12.2009
in Auftrag
gegebenund grundsätzlich
abgeschlossen
sein.EineAuftragsvergabe
im Jahr2010ist nichtmehrmöglichiderAbschluss
der Investitionen
ist
in Ausnahmefällen
nochbiszum25.2.2010
möglich.
7. Der Erlasstrittsofortin Kraft.
'm-"*[5"
,{1
Gfl1ter
Winands
u
Brandt(400),
Ursula
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Bunk,llona
Dienstag,
16.Juni200912'.58
Brandt(4OO),
Ursula
WG: Förderung
aus|ZBB-Restmitteln
FragenundAntworten
Anlagen:
Förderung
Restmittel
2009.pdf
Förderung
estmittel 2009.pdf .
-----Ursprüngliche
NachrichtVon: Rom, Eva
Gesendet: Dienstag,
16. Juni
an. r rrnirrc Chfistine;
BUnk,
2009 11:04
Il_Ona
q u ,
! g v !
Betreff:
WG: Förderung aus IZBB-Restmitteln
Fragen und Antworten
-----Ursprüngliche
Nachricht----Von: Marx, Peter lmailto: peter. marxßbezreg- koeln. nrw. de]
Gesendet: Dienstag,
16. Juni 2009 70:.44
Anr postGlvr.de;
Stadt Aachen (E-Mail);
(E-Mail),
Stadt Afsdorf
Stadt Bad Honnef (E(E-Mail)r
Mail);
Stadt Bad Münstereifel
(E-MaiI);
Stadt Baesweiler
Stadt Bedburg (EMail);
Stadt Bergheirn (E-Mai1); Stadt Bergisch cladbach (E-Mail);
Stadt Bergneustadt
(E-MaiI); Stadt Bonn (E-Mail); Stadt Bornhein {E-Mail); Stadt BrühI (E-Mail); Stadt
Burscheid (E-Mail),
(E-Mail);
Stadt Düren (E-Maj-]); Stadt Erftstadt
Stadt Erkelenz (EMail); Stadt Eschweiler (E-Mail); Stadt Euskirchen (E-Mail); Stadt Frechen (E-MaiI);
Stadt Geilenkirchen
Stadt curnmersbach (E-Mail);
{E-Mail);
Stadt Heinbach (E-Mait);
Stadt Heinsberg (E-Mail) i Stadt Hennef (Sieg) (E-Mail)r
(E-MaiI);
Stadt Herzogenrath
Stadt Hückelhoven (E-Mail-); Stadt Hückeswagen (E-Mail);
Stadt Hürth (E-Mail);
Stadt
(E-Mail);
Jülich
Stadt Kerpen (E-MaiI),
(E-Mail);
Stadt Köln, Stadt Königswinter
Stadt
(Rhld. ) (E-Mail);
Leichfingen
(E-Mail),
Stadt Leverkusen (E-Mail);
Stadt Linnich
Stadt
Lohnar (E-Maif);
Stadt Mechernich (E-MaiI);
Stadt Meckenheim (E-Mail);
Stadt Monschau
(E-Mail); Stadt Nideggen {E-Mail); Stadt Niederkassef (E-Mail); Stadt Overath {EMail);
Rom, Eva; Stadt Radevormwa.Ld (E-Mail),
Stadt Rhei-nbach (E-Mail);
Stadt Rösrath;
(E-Mail);
Stadt Sankt Augustin
Stadt Sch.Leiden (E-MaiI);
Stadt Siegburg (E-Mail);
(Rh1d. ) (E-Mait);
Stadt Stolberq
(E-Mail),
Stadt Troisdorf
(EStadt übach-palenberg
(E-Mail);
Mail)r
Stadt Wa]dbröl
Stadt llassenberg (E-Mail),
Stadt Wegberg (E-Mail);
(E-Mail);
Stadt Wermelskirchen
Stadt Wesseling (E-Mail);
Stadt Wiehl (E-Mail);
Stadt
(E-Mail);
Wipperfürth
Stadt Würselen (E-Mail),
(E-MaiI)i
Stadt Zülpich
Kreis Aachen
(E-Mail); Kreis Düren (E-Mail),. Kreis Euskirchen (E-Mail); Kreis Heinsberg (E-Mail),
Kreis Oberberg; Kreis -Rhein-Berg i Krei s-Rhein-Erft i Kreis -Rhein-S ieg
- Eragen und Antworten
Betreff:
Förderung aus I ZBB-Restmitteln
Sehr geehrte
Damen und Herren,
m.it E-Mail vom 04.06.2009 hatte ich Sie über eine mögl-iche Förderung aus den
Restnittel-n
der bisherigen
IzBB-Progranm unterrichtet
und Ihnen den entsprechenden
Erl-ass des Schulmini steriums übersandt.
zur besseren Orientierunq
füqe ich diesen
erneut bei.
Einige
gestell-ten
der häufig
nachstehend
für Sie mit der
1. Ist
eine Förderung
bisher
Ganztagsschul-en
möglich?
Nein,
sofern
diese
Fragen und die entsprechenden
Antworten
Bitte
um Beachtunq zusam.menqestellt.
nicht
Schul-e bereits
2. Ist eine Förderung
für den Primarbereich
geförderter
Gruppen
einmal IZBB-Mittel
für den Sek.I -Bereich einer
bereits
IZBB-Mittel
erhaften
an bestehenden
erhalten
Förderschule
hat?
habe
ich
offenen
hat
möglich,
wenn diese
Nein
3. Kann eine Förderung
gewährt wurden?
erfofgenf
wenn bereits
Mittel
a u s d e m 1 00 o - S c h u l e n - p r o g r a r n m
ja, sofern nunmehr eine zusätzliche
Grundsätzlich
Ausstattung
beantragt
darf nicht Gegenstand des looo-Schufen-Antrags
gewesen sein. Dies bitie
ausdrücklich
i n f Z B B -F ö r d e r a n t r a g z u v e x m e r k e n .
4.
Ist
eine
Förderung
auch für
bereits
bestehende Ganztagsschulen
ja, wenn die beantragte Ausstattung
Grundsätzlich
der Ganztagsangebote an dieser Schule erforderfich
für abgängiges oder veraltetes
" Ersat zbescha ffung"
5, Muss die
Beantragung
schulscharf
"aLter
wird.
ich
Art"
Diese
mög]ich?
zur qualitativen
weiterentwi cklung
ist.
Eine reine
Material
ist nicht förderfähio.
erfolgen?
Ja, aber ei,n Mehrbedarf
für eine Schule kann bei vorhandenem M.inderbedarf
bei einer
anderen schule rnit beäntraqt
werden (bis zur jeweiligen
maximalen Höhe von 50.ooo € je
Schule ) .
Beispiel:
Bedarf schul-e A = 70.000 e, Bedarf schufe B = 30.000 e; es können insqesamt
100.000 € beantragt werden)
Die Bewilligung
erfolgt
für ar.Le beantragten vorhaben pauschaf, so dass ein Ausgleich
zwischen den beantragten
Schu.len auch nach Erteilung
d ä s Z u w e n d u n g s b es c h e i d e s m ö g f i c h
f st,
6.
Können auch
Neinr
€s werden
gefördert.
?.
Ist
ein
Bauvorhaben
lediglich
formeller
einschl.
Umbauarbeiten
Ausstattungsgegenstände
Antrag
gefördert
für
den
werden?
Innen-
und Außenbereich
erforderlich?
lAntrag
Ja' der Antrag erfolgt
über den lhnen bekannten Standardvordruck
auf Gewährung
einer Zuwendung", dieser ist auch abrufbar unter http:,/,/www.bezreokoeln. nrw.de/brk
internet,/ service / formufare,/abtei lungO 4/de zernat
48 / z u w e n d u n g s a n t i a g . p d f
Diesem sind gen. zi-ffer
4 a) des Bezugserlasses eine (crob-) Aufsteflunq
der in bzw.
an den einzel-nen Schulen vorgesehenen Ausstattungen mit einer kurzen Er[]-ärung, wozu
diese Anschaffungen
im Rahmen des canztags verwendet werden soll-en sowi-e eine
Kostenschätzung der geplanten Anschaffungen beizufügen.
Wie bereits
erwähnt bitte
ich bei e.iner erfolgten
Förderung der Schule aus dem IOOOSchulen- Prograrnm urn eine ErkLärung,
dass die aus den IzBB-irogramm
nunmehr beantragten
Investitionen
n j . c h t G e g e n s t a n d d e s 1 O0 O- S c h u l e n - A n t r a g s
waren.
Hinweis: Die gepl-anten und beantragten
bereits
beschafft
r^rorden sein.
Mit
Peter
freundlichen
Gegenstände dürfen
Grüßen
Marx
B ez i r k s r e g i e r u n g
KöIn
Dezernat 48 Schulverwaltunq
50606 KöIn
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 5066? KöIn
Telefon:
+ 49 (0) 227 - l4'7 - 2552
Telefax: + 49 (0) 22L - I41 - 28B6
mai lto: peter. marxßbe zreg- koel-n. nrw. de
http: //www. bezreg- koe.ln. nrw. de
noch nicht
beauftragt
bzw.