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Mitteilungsvorlage (Anlage 2 zur Mitteilungsvorlage 342/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
539 kB
Datum
25.08.2009
Erstellt
21.08.09, 21:26
Aktualisiert
21.08.09, 21:26
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Inhalt der Datei

7 F(-,'tb S t ä d t e " . u nüde r r e i n d e b u n d, [, , No,r'drhein-WestfalenqAIYi|,*6.kf. Schnellbrief -Nr. 78 I 2009 An die Mitgliedsstädte und -gemeinden P o s t f a c h1 0 3 9 5 2 . 4 0 0 3 0 Düsseldorf Kaiserswerther Straße199-201 40474Düsseldorf Telefon0211.4587-1 Telefax0211.4587-211 E - M a i li.n f o @ k o m m u nne- i n - n r w . d e lnternetwww kommunen-in-nrw de Aktenzeichen'. lV12211-13 Ansprechpartner/in Hauptreferent Dr Menzel Durchwahl0211.4587-236 Yhrr( /1,, , 0 5 . 0 62 0 0 9 ßtr/, Zuwendungenfür lnvestitionenund Ausstattungenin Ganztagsschulen(IZBB) SehrgeehrteDamenund HerrenBürgermeisterinnen und Bürgermeister, anliegend ü b e r s e n d ew n i r l h n e ne i n e nE r l a s sd e s M i n i s t e r i u mf üs r S c h u l eu n dW e i t e r b i l d u ndge s LandesNordrhein-Westfalen zur Verlängerung des Verwendungszeitraumes sowiedie Verwendung von Restmitteln im Hinblickauf Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Ganztagsschulen (rzBB) Hinsichtlich der Verlängerung des Verwendungszeitraumes wird in dem Erlassfestgelegt, dass das Investitionsprogramm des Bundesim Jahr2009abgeschlossen werdenmuss.Diesbedeute,dassdie Schulträger spätestensbis zum 13.11.2009 den Bezirksregierungen mitteilenmüssen,in welcher Höhesie nochMittelfür den AbschlussihrerVorhabenin Anspruchnehmenkönnen.Die Bezirksregierungen werdendanndem MSW bis spätestens 20.11.2009 die Meldungender übermitteln. Die kommunalen hattensichfür einegroßzügigere Schulträger Spitzenverbände Regelungeingesetzt. Nachfernmündlicher Auskunftdes Ministeriums für SchuleundWeiterbildung NRW hat der Bunddem offenbarnichtentsprochen. Der ErlassenthältzudemAusführungen für die Venryendung von Restmitteln aus dem IZBBProgramm.In dem Erlasswird ausgeführt, dass im Zugeder Abrechnungen des Jahres2008die Schulträger einenBetragin Höhevon knapp10 Mio Eurozurückgegeben hätten Dieseund ggf weitereim Laufedes JahresgemeldeteRückflüsse könntenfür andereVorhabenzur qualitativen der Ganztagsangebote in allenbestehenden Weiterentwicklung und bis zum 1.8.2010eingerichteten und in Schulenmit ganztagigen Angebotenverwendetwerden,die bislangkeine Ganztagsschulen Mittelaus dem IZBBerhaltenhaben. als Stichtagfestgesetzt Da auchfür die Beantragung dieserMittelder 13.11.2009 wurde,empfehlen w i r a l l e ni n t e r e s s i e r t eKno m m u n e nh, i e rm ö g l i c h sstc h n e lzl u h a n d e l n . verweisenwir auf den Erlass. Wegender weiterenEinzelheiten des Verfahrens M i tf r e u n d l i c h eGn r ü ß e n In Vertretung C l a u sH a m a c h e r Diesen Schnellbriefund weiteretagesaktuellelnformationen,Gesefzesvorlagenund -texte, etc. aus dem kommunalenBereichfinden Sieim Mustersatzungenund -diensfanweisungen Ministeriurn für SchuleundWeiterbildung n-Westfalen desLandesNordrhei ü Ministerium frirSchuleundWeiterbildung NRW,40190Dtlsseldorf t r'/. Juni2009 Seite1 von3 An die ngen Bezirksregieru Arnsberg,Detmold,Düsseldorf, KölnundMünster Aklenzeichen: 2.02- 789s0 515- 6.08.06.1 beiAntwortbitteangeben Auskunft erteilt: Dr.NorbertReichel Telelon 0211 5867-3398 Telefax 0211 5867-3220 reichel@ntsw. nrw.de norbert. Zuwendungenfür Investitionenund Ausstattungenin Ganztagsschulen(IZBB); sowie Verwendung hier: Verlängerungdes Verwendungszeitraums von Restmitteln RdErl.d. Ministeriums ftir Schule,Jugendund Kinderv. 12.5.2003 (BASS11- 02 Nr.20) a) Verlänqerunq des Verwendunoszeitraumq Bildungund BetreuDas Investitionsprogramm des Bundes,,Zukunft werden. ung"(IZBB)rnussim Jahr2009abgeschlossen Dies bedeutet,dass die Schulträger spätestensbis zum 13.11.2009 den Bezirksregierungen mitteilen,in wetcherHöhesie noch Mittelfür den AbschlussihrerVorhabenin Anspruchnehmenkönnen.Die Bezurn20,11.2009 zirksregierungen übermitteln dem MSWbisspätestens die Metdungen der Schulträger. lch bitteSie, die Schulträger daraufhinzuweisen, dassdas Land bei Anforderungen, die nachdern13.11.2009 beider Bezirksregierung ein- Anschrift: Völklinger Straße49 gehen,nichtmehrgarantieren kann,dassdie Mittelauchtatsächlich zur 40221Düsseldod Verfügunggestelltwerdenkönnen.Schutträger, die den 13.11.2009Tefefon 0211 5867-40 Telelax 0211 5867-3220 (Eingangsdatum) versäumen, müssensichdaraufeinstellen, dass sie poststelle@msw.nrw.de diejeweiligen Vorhaben müssen. auselgenenMittelnbestreiten isterium. nnv.de www.schulmin b) Venruendunq vo.nReg_tmitteln ÖffentlicheVerkehrsmiltel: -BahnenS8.S11,S28 fm Zugeder Abrechnungen des Jahres2008 habendie SchulträgerS(Völklinger Straße) Rheinbahn Linien704,709 und ggf.weitereirn Laufdes Jahresgemeldete Rückflüsse könnenfür (Georg-Schulhqlf-Platz) einenBetrag in Höhevonknapp10Mio.EURzurückgegeben. Diese der Ganztagsan- Seite2 von3 Weiterentwicklung andereVorhabenzur qualitativen gebotein allen bestehenden und bis zum 1.8.2010eingerichteten venruenAngeboten Ganztagsschulen und in Schulenmit ganZägigen haben. detwerden,die bisherkeineMiftelausdemIZBBerhalten 1. Zuwendungszweck lm Rahmendes Bundesprogramms Bildungund Betreu,,Zukunft werdenlnulJg"und der Konzeptedes LandesNordrhein-Westfalen sowiezur quavestitionen zurnAusbauvon neuenGanztagsschulen g€litativenWeiterentwicklung von bestehenden Ganztagsschulen fördert. Ein Anspruchdes Antragssteilers der Zuwendung auf Gewährung entscheidet aufgrundihres bestehtnicht.Die Bewilligungsbehörde pflichtgemäßen Ermessensim Rahmender verfügbarenHausVefteilungim haltsmittel. Es wird auf einemöglichst ausgewogene Landgeachtet. 2. Gegenstand der Förderung zur Ausstattungin und an offenen Gefördertwerden Investitionen und gebundenen Ganztagsschulen nachS I Abs.1 und $ 9 Abs.3 Schulgesetz sowiein und an Schulenmit ganztägigen Angeboten nachS 9 Abs.2 Schulgesetz (2.8.Schulenmitganztägigen AngeboPlus ten im RahrneneinesAngebotsausdem Programm ,,Dreizehn im Primarbereich" oder aus dem Programm,,Geldoder Stelle"zur pädagogischen l), die Übermittagbetreuung in der Sekundarstufe bisherkeineZuwendungen ausdernBundesprograrnm Bil,,Zukunft dungundBetreuung" erhatten haben.AlsAusstattungsgegenstände kommensolchein Betracht,die im Zugevon Ganztagsangeboten genutztwerden,insbesondere mit Lehr-und Lernmitteln und damit (2.B.Sport-und Spielgeräte, verbunclenen Dienstleistungen Hardware, Musikinstrumente, für naturwissenGeräteund Materialien schaftliche Experimente, Software, Bücher,Medien,Freiarbeitsund Selbstlernmaterialien, Ausstattungen von Mensen,Caföterienund Aufenthaltsräumen). 3. Zuwendungsernpfänger Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als öffentlicheSchulträgersowie die Träger genehmigterprivaterErsatzschulen. Die Weitergabeder Zuwendung an Dritteist im RahmeneinerKooperationsvereinbarung rnit pädagogischen einemgemeinsamen Konzeptzulässig,wenn die Einhaltung der Zweckbindung durchdenDrittensichergestellt ist. 4. Zuwendungsvoraussetzungen Die Förderung erfolgtunterfolgenden Voraussetzungen 3 3von a) VorlageeinerAufstellung der in bzw.an den einzelnenSchu- seite mit einer kurzenErlen jeweilsvorgesehenen lnvestitionen klärung,wozudieseInvestitionen im Rahmendes Ganäags werdensollen, venruendet b) VorlageeinesKostenplans zu deneinzelnen Investitionen. c) Aufnahme des Ganztagsbetriebs bis spätestens zum 1.8.2010. 5. Art,Umfangund Höheder Zuwendung 5.1 Zuwendungsart: Projektforderung 5.2 Finanzierungsart: Festbetragsfi nanzieru ng 5.3 Formder Zuwendung: Zuweisung / Zuschuss 5.4 Bemessungsgrundlage: Es wirdein Festbetrag in Höhevon bis zu 50.000EURproSchulegewährt. Der Festbetrag darf 90% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten. 5.5Eigenanteile: DerSchulträger hatfürdieDurchführung dergeförderten Projektemit dem Einsatzder Fördermittel in Höhe einenEigenanteit o/o von 10 der Gesamtkosten Der Eigenanteil zu erbringen. kanndurch Mittelaus der Bildungspauschale / Schulpauschale erbrachlwerden. DerEigenanteil kannnichtdurchElternbeiträge erbracht werden. 6. Verfahren 6.1 Anträgekönnenjedezeitgestelftwerden.SpätesterAntragstermin ist der 13.11.2009(Eingangin der Bezirksregierung). Die Bewiltigung kannunmittelbar sobalddieAntragsunterlagen erfolgen, vollständig vorliegen.DieVenruendungsnachweise sindbisspätestens zum 31.3.2010 vorzulegen. lm Übrigengeltendie Bestimmungen des Bezugserlasses (BASS11-- 02 Nr.20). 6.2 Die Investitionen müssenspätestens biszum31.12.2009 in Auftrag gegebenund grundsätzlich abgeschlossen sein.EineAuftragsvergabe im Jahr2010ist nichtmehrmöglichiderAbschluss der Investitionen ist in Ausnahmefällen nochbiszum25.2.2010 möglich. 7. Der Erlasstrittsofortin Kraft. 'm-"*[5" ,{1 Gfl1ter Winands u Brandt(400), Ursula Von: Gesendet: An: Betreff: Bunk,llona Dienstag, 16.Juni200912'.58 Brandt(4OO), Ursula WG: Förderung aus|ZBB-Restmitteln FragenundAntworten Anlagen: Förderung Restmittel 2009.pdf Förderung estmittel 2009.pdf . -----Ursprüngliche NachrichtVon: Rom, Eva Gesendet: Dienstag, 16. Juni an. r rrnirrc Chfistine; BUnk, 2009 11:04 Il_Ona q u , ! g v ! Betreff: WG: Förderung aus IZBB-Restmitteln Fragen und Antworten -----Ursprüngliche Nachricht----Von: Marx, Peter lmailto: peter. marxßbezreg- koeln. nrw. de] Gesendet: Dienstag, 16. Juni 2009 70:.44 Anr postGlvr.de; Stadt Aachen (E-Mail); (E-Mail), Stadt Afsdorf Stadt Bad Honnef (E(E-Mail)r Mail); Stadt Bad Münstereifel (E-MaiI); Stadt Baesweiler Stadt Bedburg (EMail); Stadt Bergheirn (E-Mai1); Stadt Bergisch cladbach (E-Mail); Stadt Bergneustadt (E-MaiI); Stadt Bonn (E-Mail); Stadt Bornhein {E-Mail); Stadt BrühI (E-Mail); Stadt Burscheid (E-Mail), (E-Mail); Stadt Düren (E-Maj-]); Stadt Erftstadt Stadt Erkelenz (EMail); Stadt Eschweiler (E-Mail); Stadt Euskirchen (E-Mail); Stadt Frechen (E-MaiI); Stadt Geilenkirchen Stadt curnmersbach (E-Mail); {E-Mail); Stadt Heinbach (E-Mait); Stadt Heinsberg (E-Mail) i Stadt Hennef (Sieg) (E-Mail)r (E-MaiI); Stadt Herzogenrath Stadt Hückelhoven (E-Mail-); Stadt Hückeswagen (E-Mail); Stadt Hürth (E-Mail); Stadt (E-Mail); Jülich Stadt Kerpen (E-MaiI), (E-Mail); Stadt Köln, Stadt Königswinter Stadt (Rhld. ) (E-Mail); Leichfingen (E-Mail), Stadt Leverkusen (E-Mail); Stadt Linnich Stadt Lohnar (E-Maif); Stadt Mechernich (E-MaiI); Stadt Meckenheim (E-Mail); Stadt Monschau (E-Mail); Stadt Nideggen {E-Mail); Stadt Niederkassef (E-Mail); Stadt Overath {EMail); Rom, Eva; Stadt Radevormwa.Ld (E-Mail), Stadt Rhei-nbach (E-Mail); Stadt Rösrath; (E-Mail); Stadt Sankt Augustin Stadt Sch.Leiden (E-MaiI); Stadt Siegburg (E-Mail); (Rh1d. ) (E-Mait); Stadt Stolberq (E-Mail), Stadt Troisdorf (EStadt übach-palenberg (E-Mail); Mail)r Stadt Wa]dbröl Stadt llassenberg (E-Mail), Stadt Wegberg (E-Mail); (E-Mail); Stadt Wermelskirchen Stadt Wesseling (E-Mail); Stadt Wiehl (E-Mail); Stadt (E-Mail); Wipperfürth Stadt Würselen (E-Mail), (E-MaiI)i Stadt Zülpich Kreis Aachen (E-Mail); Kreis Düren (E-Mail),. Kreis Euskirchen (E-Mail); Kreis Heinsberg (E-Mail), Kreis Oberberg; Kreis -Rhein-Berg i Krei s-Rhein-Erft i Kreis -Rhein-S ieg - Eragen und Antworten Betreff: Förderung aus I ZBB-Restmitteln Sehr geehrte Damen und Herren, m.it E-Mail vom 04.06.2009 hatte ich Sie über eine mögl-iche Förderung aus den Restnittel-n der bisherigen IzBB-Progranm unterrichtet und Ihnen den entsprechenden Erl-ass des Schulmini steriums übersandt. zur besseren Orientierunq füqe ich diesen erneut bei. Einige gestell-ten der häufig nachstehend für Sie mit der 1. Ist eine Förderung bisher Ganztagsschul-en möglich? Nein, sofern diese Fragen und die entsprechenden Antworten Bitte um Beachtunq zusam.menqestellt. nicht Schul-e bereits 2. Ist eine Förderung für den Primarbereich geförderter Gruppen einmal IZBB-Mittel für den Sek.I -Bereich einer bereits IZBB-Mittel erhaften an bestehenden erhalten Förderschule hat? habe ich offenen hat möglich, wenn diese Nein 3. Kann eine Förderung gewährt wurden? erfofgenf wenn bereits Mittel a u s d e m 1 00 o - S c h u l e n - p r o g r a r n m ja, sofern nunmehr eine zusätzliche Grundsätzlich Ausstattung beantragt darf nicht Gegenstand des looo-Schufen-Antrags gewesen sein. Dies bitie ausdrücklich i n f Z B B -F ö r d e r a n t r a g z u v e x m e r k e n . 4. Ist eine Förderung auch für bereits bestehende Ganztagsschulen ja, wenn die beantragte Ausstattung Grundsätzlich der Ganztagsangebote an dieser Schule erforderfich für abgängiges oder veraltetes " Ersat zbescha ffung" 5, Muss die Beantragung schulscharf "aLter wird. ich Art" Diese mög]ich? zur qualitativen weiterentwi cklung ist. Eine reine Material ist nicht förderfähio. erfolgen? Ja, aber ei,n Mehrbedarf für eine Schule kann bei vorhandenem M.inderbedarf bei einer anderen schule rnit beäntraqt werden (bis zur jeweiligen maximalen Höhe von 50.ooo € je Schule ) . Beispiel: Bedarf schul-e A = 70.000 e, Bedarf schufe B = 30.000 e; es können insqesamt 100.000 € beantragt werden) Die Bewilligung erfolgt für ar.Le beantragten vorhaben pauschaf, so dass ein Ausgleich zwischen den beantragten Schu.len auch nach Erteilung d ä s Z u w e n d u n g s b es c h e i d e s m ö g f i c h f st, 6. Können auch Neinr €s werden gefördert. ?. Ist ein Bauvorhaben lediglich formeller einschl. Umbauarbeiten Ausstattungsgegenstände Antrag gefördert für den werden? Innen- und Außenbereich erforderlich? lAntrag Ja' der Antrag erfolgt über den lhnen bekannten Standardvordruck auf Gewährung einer Zuwendung", dieser ist auch abrufbar unter http:,/,/www.bezreokoeln. nrw.de/brk internet,/ service / formufare,/abtei lungO 4/de zernat 48 / z u w e n d u n g s a n t i a g . p d f Diesem sind gen. zi-ffer 4 a) des Bezugserlasses eine (crob-) Aufsteflunq der in bzw. an den einzel-nen Schulen vorgesehenen Ausstattungen mit einer kurzen Er[]-ärung, wozu diese Anschaffungen im Rahmen des canztags verwendet werden soll-en sowi-e eine Kostenschätzung der geplanten Anschaffungen beizufügen. Wie bereits erwähnt bitte ich bei e.iner erfolgten Förderung der Schule aus dem IOOOSchulen- Prograrnm urn eine ErkLärung, dass die aus den IzBB-irogramm nunmehr beantragten Investitionen n j . c h t G e g e n s t a n d d e s 1 O0 O- S c h u l e n - A n t r a g s waren. Hinweis: Die gepl-anten und beantragten bereits beschafft r^rorden sein. Mit Peter freundlichen Gegenstände dürfen Grüßen Marx B ez i r k s r e g i e r u n g KöIn Dezernat 48 Schulverwaltunq 50606 KöIn Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 5066? KöIn Telefon: + 49 (0) 227 - l4'7 - 2552 Telefax: + 49 (0) 22L - I41 - 28B6 mai lto: peter. marxßbe zreg- koel-n. nrw. de http: //www. bezreg- koe.ln. nrw. de noch nicht beauftragt bzw.