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Antrag (Antrag bzgl. Neuregelung der Betriebskostenerstattung für die Altentags- und Jugendbegegnungsstätte Niederberg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
18.02.09, 06:39
Aktualisiert
18.02.09, 06:39
Antrag (Antrag bzgl. Neuregelung der Betriebskostenerstattung für die Altentags- und Jugendbegegnungsstätte Niederberg) Antrag (Antrag bzgl. Neuregelung der Betriebskostenerstattung für die Altentags- und Jugendbegegnungsstätte Niederberg) Antrag (Antrag bzgl. Neuregelung der Betriebskostenerstattung für die Altentags- und Jugendbegegnungsstätte Niederberg) Antrag (Antrag bzgl. Neuregelung der Betriebskostenerstattung für die Altentags- und Jugendbegegnungsstätte Niederberg)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 241/2008 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 09.05.2008 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin 19.08.2008 Jugendhilfeausschuss 10.09.2008 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 12.02.2009 Rat 24.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Neuregelung der Betriebskostenerstattung für die Altentags- und Jugendbegegnungsstätte Niederberg Finanzielle Auswirkungen: wenn, dann im HP 2009 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.07.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Die Überlassung der alten Schule in Niederberg an die Dorfgemeinschaft zur Nutzung als Altentagesstätte und Begegnungsstätte ist in einem Vertrag aus dem Jahr 1988 geregelt. Eine Miete wird nicht erhoben. Die Dorfgemeinschaft verpflichtet sich aber, „die tatsächlich anfallenden Kosten wie Strom, Wasser, Kanal, Müll sowie Heizkosten, Steuern und Versicherung und sonstige Abgaben zu zahlen.“ Im Gegenzug ist die Dorfgemeinschaft berechtigt, „die Räume Dritten zur vorübergehenden Nutzung zu überlassen“ und dafür „ein Entgelt zu verlangen.“ Mit Blick auf die Teilnutzung als Altentagesstätte beteiligt sich die Stadt über Zuschüsse an den Betriebskosten (80 % der Betriebskosten wurden der Altentagesstätte zugeordnet). Die Berechnung der Betriebskostenzuschüsse ist in Richtlinien festgelegt. Die Formel zur Berechnung der Prozente gilt seit mindestens 1989. Beispielhafte Auflistung der Entwicklung der Bezuschussung: Für das Jahr 1996 stand ein Ansatz in Höhe von 33.911,43 € zur Verfügung. Daraus ergab sich folgende Berechnung: Miete AT Köttingen Miete AT Kierdorf 3.161,81€ 2.714,99€ Zuschuss Altenclub Mosaik ( kath. Kirchengemeinde St. Kunibert ) Zuschuss Altenclubs ev. Kirche Liblar 252,36€ ( 2,45€ je Öffnungsstunde, höchstens 475.-€ jährlich ) 1.131,38€ ( 2,45€ je Stunde, höchstens 475.-€ jährl.) (6 Clubs: Kummerkasten Liblar, Frauenhilfe Bliesheim, Seniorentreff f. Männer + Frauen Bliesheim, Frauenhilfe Köttingen, Seniorentanzclub Liblar, Altenclub Liblar ) Zuschuss Altenclub St. Martinus 475,60€ ( 2,45€ je Stunde, höchstens 475.-€ jährl.) verbleibender Rest 26.175,29€. Dieser Rest wurde zur Bezuschussung der Betriebskosten folgender Tagesstätten verwandt: Betriebskosten gem. Anträge: St. Kilian Niederberg 80% AWO 8 Altentagesstätten 10.585,17€ 2.458,65€ 24.634,27€ (AWO: Bliesheim, Dirmerzheim, Friesheim, Gymnich incl. Miete, Kierdorf, Köttingen, Lechenich, Liblar) 26.175,29€ Ansatz : 37.678,09€ Betriebskosten = 69,47% Ca. 70 % der Betriebskosten konnten somit über städtische Zuschüsse abgegolten werden. Für das Jahr 2000 stand ein Ansatz in Höhe von 33.809,18€ zur Verfügung. Daraus ergab sich folgende Berechnung: Miete AT Köttingen Miete AT Kierdorf Zuschuss Altenclub Mosaik Zuschuss Altenclubs ev. Kirche Liblar Zuschuss Altenclub St. Martinus 3.856,58€ 3.445,03€ 252,54€ 1.136,05€ 475,60€ verbleibender Rest Betriebskosten gem. Anträge: 24.643,38€. St. Kilian Niederberg 80% AWO 8 Altentagesstätten 9.930,31€ 2.080,89€ 30.618,68€ 24.643,38€ Ansatz : 42.629,88€ =57,81% Ca. 57,8 % der Betriebskosten konnten somit über städtische Zuschüsse abgegolten werden. Für das Jahr 2004 stand ein Ansatz in Höhe von 30.514,00€ zur Verfügung. Daraus ergab sich folgende Berechnung: Miete AT Köttingen Miete AT Kierdorf Zuschuss Altenclub Mosaik Zuschuss Altenclubs ev. Kirche Liblar 4.939,08€ 3.061,80€ 254,80€ 1.396,20€ verbleibender Rest Betriebskosten gem. Anträge: 20.862,12€. St. Kilian Niederberg 80% -2- 10.817,42€ 1.740,95€ AWO 8 Altentagesstätten 24.951,20€ 20.862,12€ Ansatz : 37.509,57€ = 55,62% Ca. 55,6 % der Betriebskosten konnten somit über städtische Zuschüsse abgegolten werden. Für das Jahr 2006 stand ein Ansatz in Höhe von 30.514,00€ zur Verfügung. Daraus ergab sich folgende Berechnung: Miete AT Köttingen Miete AT Kierdorf Zuschuss Altenclub Mosaik Zuschuss Altenclubs ev. Kirche Liblar 5.180.49€ 3.099,04€ 254,80€ 1.494,20€ verbleibender Rest Betriebskosten gem. Anträge: 20.485,47€. St. Kilian Niederberg 80% AWO 8 Altentagesstätten 11.158,93€ 998,70€ 37.664,31€ Daraus ergibt sich lt. Richtlinien folgende Berechnung: 20.485,47€ Ansatz : 49.821,94€ Betriebskosten = 41,12% Ca. 41,12 % der Betriebskosten konnten somit über städtische Zuschüsse abgegolten werden. Somit wurde für die Altentagesstätte Niederberg ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 410,64 € (1.248,37€ X 80% = 998,70 € X 41,12% = 410,64 € ) gezahlt. Die Betriebskosten waren deshalb geringer, weil Heizkosten noch nicht gezahlt waren. Die Altentagesstätten der AWO erhielten 15.486,57 € und an die Altentagesstätte St. Kilian wurden 4.588,26 € gezahlt. Alternativen: A) Würden die 80 %igen Betriebskosten Niederbergs voll übernommen, ergäbe sich folgende Berechnung: Ansatz Miete AT Köttingen Miete AT Kierdorf Altenclubs AT Niederberg 30.514,00€ abzüglich 5.180,49€ 3.099,04€ 1.749,00€ 998,70€ Verbleibender Rest 19.486,77€. 19.486,77€ : 48.823,24€ Betriebskosten = 39,91% Daraus ergeben sich Betriebskostenzuschüsse für die AWO in Höhe von 15.032,92 € (453,65€ weniger) und St. Kilian in Höhe von 4.453,85 € (134,41 € weniger). B) Bei einer Anrechnung der Betriebskosten Niederbergs zu 100% ergäbe sich folgende Berechnung: Miete AT Köttingen Miete AT Kierdorf Altenclubs 5.180.49€ 3.099,04€ 1.749,00€ -3- verbleibender Rest Betriebskosten gem. Anträge: 20.485,47€. St. Kilian Niederberg 100% AWO 8 Altentagesstätten 11.158,93€ 1.248,37€ 37.664,31€ Daraus ergibt sich lt. Richtlinien folgende Berechnung: 20.485,47€ Ansatz : 50.071,61€ Betriebskosten = 40,91% Somit würden für die Altentagesstätte Niederberg ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 510,75 €, die Altentagesstätten der AWO 15.409,35 € (77,22 € weniger) und die Altentagesstätte St. Kilian 4.565,37 € (22,89 € weniger) gezahlt. C) Würden die Betriebskosten Niederberg mit 100% übernommen, ergäbe sich folgende Berechnung: Ansatz Miete AT Köttingen Miete AT Kierdorf Altenclubs AT Niederberg 30.514,00€ abzüglich 5.180,49€ 3.099,04€ 1.749,00€ 1.248,37€ Verbleibender Rest 19.237,10€ 19.237,10€ : 48.823,24€ Betriebskosten = 39,40% Daraus ergeben sich Betriebskostenzuschüsse für die AWO in Höhe von 14.840,30 € (646,27 € weniger) und St. Kilian in Höhe von 4.396,80 € (191,46 € weniger). Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Zuschuss allgemein von ehemals 70 % auf nun 40 % gesunken ist. Ohne eine Erhöhung des Etats lässt sich der Dorfgemeinschaft nicht helfen. Bei weiterhin steigenden Preisen der Mieten für Köttingen und Kierdorf, werden die Zuschüsse für die Altentreffs in städtischen Räumen noch stärker gekürzt. Die bisherige Praxis ist nach Meinung des Fachamtes nicht mehr zeitgemäß. Die gegenseitige Abhängigkeit behindert eigenes Sparverhalten, da anteilmäßig alle davon profitieren. Im Gegenzug zahlen auch alle für unvorteilhaftes Wirtschaften. Richtiger wäre eine gleichbleibende anteilmäßige Förderung aller Altenclubs. Eine Förderung von wieder 70 % setzt eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um 15.000 € voraus. Eine weitergehende Förderung um 10 % bedeutet eine weitere Erhöhung um 5.000 €. Ein Vergleich des Dorfgemeinschaftshauses in Niederberg mit dem Jugendzentrum in Köttingen ist nicht sachgerecht. (Bösche) -4-