Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
18.02.09, 06:39
Aktualisiert
18.02.09, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 241/2008
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 09.05.2008
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Termin
19.08.2008
Jugendhilfeausschuss
10.09.2008
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
12.02.2009
Rat
24.03.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Neuregelung der Betriebskostenerstattung für die Altentags- und
Jugendbegegnungsstätte Niederberg
Finanzielle Auswirkungen:
wenn, dann im HP 2009
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.07.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Überlassung der alten Schule in Niederberg an die Dorfgemeinschaft zur Nutzung als
Altentagesstätte und Begegnungsstätte ist in einem Vertrag aus dem Jahr 1988 geregelt. Eine
Miete wird nicht erhoben. Die Dorfgemeinschaft verpflichtet sich aber, „die tatsächlich anfallenden
Kosten wie Strom, Wasser, Kanal, Müll sowie Heizkosten, Steuern und Versicherung und sonstige
Abgaben zu zahlen.“ Im Gegenzug ist die Dorfgemeinschaft berechtigt, „die Räume Dritten zur
vorübergehenden Nutzung zu überlassen“ und dafür „ein Entgelt zu verlangen.“
Mit Blick auf die Teilnutzung als Altentagesstätte beteiligt sich die Stadt über Zuschüsse an den
Betriebskosten (80 % der Betriebskosten wurden der Altentagesstätte zugeordnet).
Die Berechnung der Betriebskostenzuschüsse ist in Richtlinien festgelegt. Die Formel zur
Berechnung der Prozente gilt seit mindestens 1989.
Beispielhafte Auflistung der Entwicklung der Bezuschussung:
Für das Jahr 1996 stand ein Ansatz in Höhe von 33.911,43 € zur Verfügung. Daraus ergab
sich folgende Berechnung:
Miete AT Köttingen
Miete AT Kierdorf
3.161,81€
2.714,99€
Zuschuss Altenclub Mosaik
( kath. Kirchengemeinde St. Kunibert )
Zuschuss Altenclubs ev. Kirche Liblar
252,36€ ( 2,45€ je Öffnungsstunde,
höchstens 475.-€ jährlich )
1.131,38€ ( 2,45€ je Stunde, höchstens 475.-€ jährl.)
(6 Clubs: Kummerkasten Liblar, Frauenhilfe Bliesheim,
Seniorentreff f. Männer + Frauen Bliesheim,
Frauenhilfe Köttingen, Seniorentanzclub Liblar,
Altenclub Liblar )
Zuschuss Altenclub St. Martinus
475,60€ ( 2,45€ je Stunde, höchstens 475.-€ jährl.)
verbleibender Rest
26.175,29€.
Dieser Rest wurde zur Bezuschussung der Betriebskosten
folgender Tagesstätten verwandt:
Betriebskosten gem. Anträge:
St. Kilian
Niederberg 80%
AWO 8 Altentagesstätten
10.585,17€
2.458,65€
24.634,27€
(AWO: Bliesheim, Dirmerzheim,
Friesheim, Gymnich incl. Miete,
Kierdorf, Köttingen, Lechenich, Liblar)
26.175,29€ Ansatz : 37.678,09€ Betriebskosten = 69,47%
Ca. 70 % der Betriebskosten konnten somit über städtische Zuschüsse abgegolten werden.
Für das Jahr 2000 stand ein Ansatz in Höhe von 33.809,18€ zur Verfügung. Daraus ergab sich
folgende Berechnung:
Miete AT Köttingen
Miete AT Kierdorf
Zuschuss Altenclub Mosaik
Zuschuss Altenclubs ev. Kirche Liblar
Zuschuss Altenclub St. Martinus
3.856,58€
3.445,03€
252,54€
1.136,05€
475,60€
verbleibender Rest
Betriebskosten gem. Anträge:
24.643,38€.
St. Kilian
Niederberg 80%
AWO 8 Altentagesstätten
9.930,31€
2.080,89€
30.618,68€
24.643,38€ Ansatz : 42.629,88€ =57,81%
Ca. 57,8 % der Betriebskosten konnten somit über städtische Zuschüsse abgegolten werden.
Für das Jahr 2004 stand ein Ansatz in Höhe von 30.514,00€ zur Verfügung. Daraus ergab sich
folgende Berechnung:
Miete AT Köttingen
Miete AT Kierdorf
Zuschuss Altenclub Mosaik
Zuschuss Altenclubs ev. Kirche Liblar
4.939,08€
3.061,80€
254,80€
1.396,20€
verbleibender Rest
Betriebskosten gem. Anträge:
20.862,12€.
St. Kilian
Niederberg 80%
-2-
10.817,42€
1.740,95€
AWO 8 Altentagesstätten
24.951,20€
20.862,12€ Ansatz : 37.509,57€ = 55,62%
Ca. 55,6 % der Betriebskosten konnten somit über städtische Zuschüsse abgegolten werden.
Für das Jahr 2006 stand ein Ansatz in Höhe von 30.514,00€ zur Verfügung. Daraus ergab sich
folgende Berechnung:
Miete AT Köttingen
Miete AT Kierdorf
Zuschuss Altenclub Mosaik
Zuschuss Altenclubs ev. Kirche Liblar
5.180.49€
3.099,04€
254,80€
1.494,20€
verbleibender Rest
Betriebskosten gem. Anträge:
20.485,47€.
St. Kilian
Niederberg 80%
AWO 8 Altentagesstätten
11.158,93€
998,70€
37.664,31€
Daraus ergibt sich lt. Richtlinien folgende Berechnung:
20.485,47€ Ansatz : 49.821,94€ Betriebskosten = 41,12%
Ca. 41,12 % der Betriebskosten konnten somit über städtische Zuschüsse abgegolten werden.
Somit wurde für die Altentagesstätte Niederberg ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von
410,64 € (1.248,37€ X 80% = 998,70 € X 41,12% = 410,64 € ) gezahlt. Die Betriebskosten waren
deshalb geringer, weil Heizkosten noch nicht gezahlt waren. Die Altentagesstätten der AWO
erhielten 15.486,57 € und an die Altentagesstätte St. Kilian wurden 4.588,26 € gezahlt.
Alternativen:
A)
Würden die 80 %igen Betriebskosten Niederbergs voll übernommen, ergäbe sich folgende
Berechnung:
Ansatz
Miete AT Köttingen
Miete AT Kierdorf
Altenclubs
AT Niederberg
30.514,00€ abzüglich
5.180,49€
3.099,04€
1.749,00€
998,70€
Verbleibender Rest
19.486,77€.
19.486,77€ : 48.823,24€ Betriebskosten = 39,91%
Daraus ergeben sich Betriebskostenzuschüsse für die AWO in Höhe von 15.032,92 € (453,65€
weniger) und St. Kilian in Höhe von 4.453,85 € (134,41 € weniger).
B)
Bei einer Anrechnung der Betriebskosten Niederbergs zu 100% ergäbe sich folgende Berechnung:
Miete AT Köttingen
Miete AT Kierdorf
Altenclubs
5.180.49€
3.099,04€
1.749,00€
-3-
verbleibender Rest
Betriebskosten gem. Anträge:
20.485,47€.
St. Kilian
Niederberg 100%
AWO 8 Altentagesstätten
11.158,93€
1.248,37€
37.664,31€
Daraus ergibt sich lt. Richtlinien folgende Berechnung:
20.485,47€ Ansatz : 50.071,61€ Betriebskosten = 40,91%
Somit würden für die Altentagesstätte Niederberg ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von
510,75 €, die Altentagesstätten der AWO 15.409,35 € (77,22 € weniger) und die Altentagesstätte
St. Kilian 4.565,37 € (22,89 € weniger) gezahlt.
C)
Würden die Betriebskosten Niederberg mit 100% übernommen, ergäbe sich folgende Berechnung:
Ansatz
Miete AT Köttingen
Miete AT Kierdorf
Altenclubs
AT Niederberg
30.514,00€ abzüglich
5.180,49€
3.099,04€
1.749,00€
1.248,37€
Verbleibender Rest
19.237,10€
19.237,10€ : 48.823,24€ Betriebskosten = 39,40%
Daraus ergeben sich Betriebskostenzuschüsse für die AWO in Höhe von 14.840,30 € (646,27 €
weniger) und St. Kilian in Höhe von 4.396,80 € (191,46 € weniger).
Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Zuschuss allgemein von ehemals 70 % auf nun 40 %
gesunken ist. Ohne eine Erhöhung des Etats lässt sich der Dorfgemeinschaft nicht helfen.
Bei weiterhin steigenden Preisen der Mieten für Köttingen und Kierdorf, werden die Zuschüsse für
die Altentreffs in städtischen Räumen noch stärker gekürzt.
Die bisherige Praxis ist nach Meinung des Fachamtes nicht mehr zeitgemäß. Die gegenseitige
Abhängigkeit behindert eigenes Sparverhalten, da anteilmäßig alle davon profitieren. Im Gegenzug
zahlen auch alle für unvorteilhaftes Wirtschaften.
Richtiger wäre eine gleichbleibende anteilmäßige Förderung aller Altenclubs. Eine Förderung von
wieder 70 % setzt eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um 15.000 € voraus. Eine
weitergehende Förderung um 10 % bedeutet eine weitere Erhöhung um 5.000 €.
Ein Vergleich des Dorfgemeinschaftshauses in Niederberg mit dem Jugendzentrum in Köttingen ist
nicht sachgerecht.
(Bösche)
-4-