Daten
Kommune
Pulheim
Größe
253 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Offentl ich-rechtligheVereinbaru n g
zwischen
dem Zn'eckverbandMusikschule La Musica der StädteBergheim, Kerpen, Bedburg, Pulheim und
der GemeindeElsdorf, vertreten durch die Verbandsvorsteherin,
- nachfolgend ,,Zweckverband"genannt -
und
der Kreisstadt Bergheim, vertreten durch die Bürgermeisterin,
- nachfolgend ,rstadt6'genannt-
Der Zweckverbandund die KreisstadtBergheim trafen als Beteiligteauf der Grundlagedes $ 23 Abs. I
urrd 2 Satz2 des Gesetzesüber kommunaleGemeinschaftsarbeit
(GkG) folgende öffentlich - rechtliche
Vereirrbarung
vom I 5.12.2A05 zu letzt geändertdurchBeschlussarn 16.02.2009:
$l
Gegenstanddieser'öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungist die Durclrführungvon Verwaltungsaufgaben
des
Zu,eckverbandes
im Zusammenhangmit der Trägerschaftder gemeinsamenMusikschuleLa Musica.Die
nälrereAufgabenabgrenzung
MusikschuleLa Musica der
ergibt sich aus der Satzurrgdes Zweckverbandes
in der Fassung der
Elsdorf
Stadte Bergheim, Kerpen, Bedburg, Pulheim und der Gemeinde
2.Arrderungssatzurlg
des
vom 26.11.2003und den Regelungen,die von der Zweckverbartdsversammlung
Zweckverbandesfestselegtrverden
A?
vl-
aus der Trägersctraft
Die Stadtverpflichtetsich,die dem ZweckverbandobliegendenVerwaltungsaufgaben
durchzuführen.Diese Übernahrnenach $ 23
der MusikschuleLa Musica irn Namen des Zweckverbandes
- GkG - beinl-raltet
die Bereitstellungder
Abs. 2 Satz2 des Gesetzesüber kommunaleGemeinschaftsarbeit
erforderlichenpersonellenund sachlichenMittel nachMaßgabeder folgendenRegelungerr.
$3
( l ) Die ntit der Leitung der MusikschuleLa Musica beauftragte
Dienstkraflwird unrrrittetbar
vorrr
Zweckverbandangestellt.Die Personalausgaben
für den/dieLeiter(in)werdenvorn Zweckverbald
getragen.Die Stadtverpflichtetsichjedoch, der nrit der LeitLrngbeauftragten
Dienstkrafteipen
Arbeitsplatz irn räunrliclrenZusammenhangrnit den übrigen Dierrstkräften,die rnit dep
Verwaltungsaufgaben
für den ZweckverbandbetraLrtwerden,zur Verfiigung zu stellen und auclr
für dieseStelledie erforderlichen
Sachmittelbereitzustellen.
(2) Für die Tätigkeit /
Beschäftigung der pädagogischenKräfte sind die notwendigen
Vertragsregelungen
ntit dem Zweckverbandabzusclrließerr.
Die hieraus entstehendenl{orrorar/Perssonalkosten
und evtl. Sachkosten
(2.8. Versicherungen,
Mieterr)werdenvonr Zrveckverband
getragen.
$4
(1) Die Beteiligtelrdieseröffentlich-rechtlicherr
Vereinbarung
gehenübereinstirnrnend
davonaus,dass
für die Durchfüllrungder Veru,altungsaufgaben,
die die Stadt ftlr den Zweckverbandüberninrrnt,
1.5 Stellen(1 Stelle nach Entgeltgruppe
9 TVöD und 0,5 Stelle nach Entgeltgruppe8 TVöD)
erforderliclrsind.Die Angemessenlreit
dieserpersotrellen
Ausstattungist durchdie Stadtggf. nach
einenrJahrzum Zweckeder Arrpassung
darzulegen.
(2) Auf der Grundlageder Personalbemessung
hat der Zweckverbandder Stadtdie Personalausgaben
für 1,5 Stellen jährlich zu erstatten.Die Berechnungdes Erstattungsbetrages
erfolgt auf der
Grundlage der Pauschalbeträge
nach dem jeweils aktuellen KGST
Bericht ,,Kosten eines
Arbeitsplatzes".
(3) Eine Angernessenlreitsprüfung
irn Jalrre2008 ergab- nebenden vorhandenen1,5 Stellen- einen
Personalbedarf
von
1,5
Stellen(l S.tellenachEntgeltgruppe
l0 TVöD und 0,5 Stellenaclr
,weitgen
TVöD)
fiir
5
die
Durchführur-rg
der
Veru,altungsaufgaben.
Diese zusätzlichen1,5
Fntgeltgruppe
werden
Stellen
unmittelbar
vont Z*".k
.
$s
(1) Die Sachkostenfiir die Bereitstellungder Büroarbeitsplätze
für den / die Leiter(in)der-Musikschule
unci
die
Verr.r,altungs9gschäftigten
(4,0
lViusiga
Stellen)
sind vom Zweckverbandebenfallsan
,La
die Stadtjährlich zu erstatten.Grundlageftr die Bernessungder Sachkostenerstattung
sind die
Pauschalbeträge
nachdemjeweils aktuelleriKGST - Bericht,,KosteneinesArbeitsplatzes".
$6
(l)
und 5 (Sachkosten)werden
nach den vorstehenden$$ 4 (Personalkosten)
Die Erstallungsbeträge
r n i tj e 5 0 % a r n 0 1 . 0 4 .u n da n r0 1 . 1 0 .d e sj e w e i l i g e nJ a h r e sf t i l l i g
(2) Sofern die Berichte der KGST,,Kosten eines Arbeitsplatzes"nicht nrehr erstellt bzu,. fortgeder Personalschriebenrverden,sind zwischender Stadtund dernZweckverbandzur Finanzierurrg
Ersatzregelungelr
zu
der Stadtfiir dell Zweckverbandent.sprechend
urrd Sachkostelraufivendungen
vereinbaren.
$7
Die S t adt v e rp fl i c l rte t s i c h a u s d rü c k l i ch, bei der D urchl l i hrung der V erw al tungsaufgaben f ür
Zrveckverband
den
die Satzungdes ZwecberbandesMusikschuleLa Musicader StädteBerglreim,Kerpen,
Bedburg,Pulheirnund derGemeindeElsdorf,
derjeweils geltendenHaushaltssatzung,
die Festsetzungen
fiir
die Honorarordnung
insbesondere
desZweckverbandes,
alle sonstigenRegelungen
freiberuflich
tätigenMusikpädagogert
die Vergtitungder
lung
der Zweckverbandsversamm
al le sonstigenFestlegungen
rechtzeitigeilrzuholen.
der Verbandsorgane
genauestens
zu beachtenund alle notwendigenEntscheidungen
dieser öffentlich- reclrtlichenVereinbarungwird auf drei Jahre festge:;etzt.Sie
Die Geltrlrrgsdauer
jerveils
gekündigtrl'urde.
um ein Jahr,wenn niclrtvorherordnungsgemäß
verlängert
sich
üon sechsMonaten
Sie ist unterEinhaltungeinerKündigungsfrist
EineKündigungbedarfder Schriftforrrr.
möglich.
zum EndeeinesKalenderjahres
$8
wirksam.
wird zurn0 1.05.2009
icheVereinbarung
ich-rechtl
Dieöffentl
Berglrein',,2/Dll , 2009
MusikschuleLa Musica
Für denZweckverband
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Maria Pioröt
Verbandsvorsteherin
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€ Wilfried Efferr:
stellvertretenderVerban
Für die KreisstadtBergheim
In Vertretuns
Im Auftrag
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l{,1**n.
Klaus HerrtrannRössler
Beiseordneter
orsteher
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WolfgangBergcr
Fachbereichsleiter
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ü Stadt Be
ZweckverbandsversammIu ng
derJugendmusikschule
eim - Niederschrift
Sitzungsdauer
1 7 . 0 0- 1 7 . 2 0U h r
Änaerungnilr öffentfich-rech
ZweqkvefF
1
Sitzungsort
RathausR
, atssaal
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ischön-Cnn
ilslird! Bergheim
I
Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung
beschließtdie folgende 1. Anderungzur öffentlichrechtliohen
Vereinbarung
zwischendem Zweckverband
MusikschuleLa Musicaund der
vom 15.12.2005
Kreisstadt
Bergheim
der Musikschule
La Musicabeschließtdie Aufstockung
Die Zweckverbandsversammlung
des Verwaltungspersonals
um 1,5 Stellen(1,0Stelle= EG 10 TVöD,0,5 Stelle= EG 5
für diesezusätzlichen
TVöD)auf insgesamt3,0 Stellen.Die Anstellungder Beschäftigten
La Musica.
beimZweckverband
Musikschule
1,5Stellenedolgtunmittelbar
is: einstimmiq
Abstirnmulogergebn