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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 269/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
253 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
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Inhalt der Datei

Offentl ich-rechtligheVereinbaru n g zwischen dem Zn'eckverbandMusikschule La Musica der StädteBergheim, Kerpen, Bedburg, Pulheim und der GemeindeElsdorf, vertreten durch die Verbandsvorsteherin, - nachfolgend ,,Zweckverband"genannt - und der Kreisstadt Bergheim, vertreten durch die Bürgermeisterin, - nachfolgend ,rstadt6'genannt- Der Zweckverbandund die KreisstadtBergheim trafen als Beteiligteauf der Grundlagedes $ 23 Abs. I urrd 2 Satz2 des Gesetzesüber kommunaleGemeinschaftsarbeit (GkG) folgende öffentlich - rechtliche Vereirrbarung vom I 5.12.2A05 zu letzt geändertdurchBeschlussarn 16.02.2009: $l Gegenstanddieser'öffentlich-rechtlichen Vereinbarungist die Durclrführungvon Verwaltungsaufgaben des Zu,eckverbandes im Zusammenhangmit der Trägerschaftder gemeinsamenMusikschuleLa Musica.Die nälrereAufgabenabgrenzung MusikschuleLa Musica der ergibt sich aus der Satzurrgdes Zweckverbandes in der Fassung der Elsdorf Stadte Bergheim, Kerpen, Bedburg, Pulheim und der Gemeinde 2.Arrderungssatzurlg des vom 26.11.2003und den Regelungen,die von der Zweckverbartdsversammlung Zweckverbandesfestselegtrverden A? vl- aus der Trägersctraft Die Stadtverpflichtetsich,die dem ZweckverbandobliegendenVerwaltungsaufgaben durchzuführen.Diese Übernahrnenach $ 23 der MusikschuleLa Musica irn Namen des Zweckverbandes - GkG - beinl-raltet die Bereitstellungder Abs. 2 Satz2 des Gesetzesüber kommunaleGemeinschaftsarbeit erforderlichenpersonellenund sachlichenMittel nachMaßgabeder folgendenRegelungerr. $3 ( l ) Die ntit der Leitung der MusikschuleLa Musica beauftragte Dienstkraflwird unrrrittetbar vorrr Zweckverbandangestellt.Die Personalausgaben für den/dieLeiter(in)werdenvorn Zweckverbald getragen.Die Stadtverpflichtetsichjedoch, der nrit der LeitLrngbeauftragten Dienstkrafteipen Arbeitsplatz irn räunrliclrenZusammenhangrnit den übrigen Dierrstkräften,die rnit dep Verwaltungsaufgaben für den ZweckverbandbetraLrtwerden,zur Verfiigung zu stellen und auclr für dieseStelledie erforderlichen Sachmittelbereitzustellen. (2) Für die Tätigkeit / Beschäftigung der pädagogischenKräfte sind die notwendigen Vertragsregelungen ntit dem Zweckverbandabzusclrließerr. Die hieraus entstehendenl{orrorar/Perssonalkosten und evtl. Sachkosten (2.8. Versicherungen, Mieterr)werdenvonr Zrveckverband getragen. $4 (1) Die Beteiligtelrdieseröffentlich-rechtlicherr Vereinbarung gehenübereinstirnrnend davonaus,dass für die Durchfüllrungder Veru,altungsaufgaben, die die Stadt ftlr den Zweckverbandüberninrrnt, 1.5 Stellen(1 Stelle nach Entgeltgruppe 9 TVöD und 0,5 Stelle nach Entgeltgruppe8 TVöD) erforderliclrsind.Die Angemessenlreit dieserpersotrellen Ausstattungist durchdie Stadtggf. nach einenrJahrzum Zweckeder Arrpassung darzulegen. (2) Auf der Grundlageder Personalbemessung hat der Zweckverbandder Stadtdie Personalausgaben für 1,5 Stellen jährlich zu erstatten.Die Berechnungdes Erstattungsbetrages erfolgt auf der Grundlage der Pauschalbeträge nach dem jeweils aktuellen KGST Bericht ,,Kosten eines Arbeitsplatzes". (3) Eine Angernessenlreitsprüfung irn Jalrre2008 ergab- nebenden vorhandenen1,5 Stellen- einen Personalbedarf von 1,5 Stellen(l S.tellenachEntgeltgruppe l0 TVöD und 0,5 Stellenaclr ,weitgen TVöD) fiir 5 die Durchführur-rg der Veru,altungsaufgaben. Diese zusätzlichen1,5 Fntgeltgruppe werden Stellen unmittelbar vont Z*".k . $s (1) Die Sachkostenfiir die Bereitstellungder Büroarbeitsplätze für den / die Leiter(in)der-Musikschule unci die Verr.r,altungs9gschäftigten (4,0 lViusiga Stellen) sind vom Zweckverbandebenfallsan ,La die Stadtjährlich zu erstatten.Grundlageftr die Bernessungder Sachkostenerstattung sind die Pauschalbeträge nachdemjeweils aktuelleriKGST - Bericht,,KosteneinesArbeitsplatzes". $6 (l) und 5 (Sachkosten)werden nach den vorstehenden$$ 4 (Personalkosten) Die Erstallungsbeträge r n i tj e 5 0 % a r n 0 1 . 0 4 .u n da n r0 1 . 1 0 .d e sj e w e i l i g e nJ a h r e sf t i l l i g (2) Sofern die Berichte der KGST,,Kosten eines Arbeitsplatzes"nicht nrehr erstellt bzu,. fortgeder Personalschriebenrverden,sind zwischender Stadtund dernZweckverbandzur Finanzierurrg Ersatzregelungelr zu der Stadtfiir dell Zweckverbandent.sprechend urrd Sachkostelraufivendungen vereinbaren. $7 Die S t adt v e rp fl i c l rte t s i c h a u s d rü c k l i ch, bei der D urchl l i hrung der V erw al tungsaufgaben f ür Zrveckverband den die Satzungdes ZwecberbandesMusikschuleLa Musicader StädteBerglreim,Kerpen, Bedburg,Pulheirnund derGemeindeElsdorf, derjeweils geltendenHaushaltssatzung, die Festsetzungen fiir die Honorarordnung insbesondere desZweckverbandes, alle sonstigenRegelungen freiberuflich tätigenMusikpädagogert die Vergtitungder lung der Zweckverbandsversamm al le sonstigenFestlegungen rechtzeitigeilrzuholen. der Verbandsorgane genauestens zu beachtenund alle notwendigenEntscheidungen dieser öffentlich- reclrtlichenVereinbarungwird auf drei Jahre festge:;etzt.Sie Die Geltrlrrgsdauer jerveils gekündigtrl'urde. um ein Jahr,wenn niclrtvorherordnungsgemäß verlängert sich üon sechsMonaten Sie ist unterEinhaltungeinerKündigungsfrist EineKündigungbedarfder Schriftforrrr. möglich. zum EndeeinesKalenderjahres $8 wirksam. wird zurn0 1.05.2009 icheVereinbarung ich-rechtl Dieöffentl Berglrein',,2/Dll , 2009 MusikschuleLa Musica Für denZweckverband * fn t.. r Wt ü yp.eJ Maria Pioröt Verbandsvorsteherin f € Wilfried Efferr: stellvertretenderVerban Für die KreisstadtBergheim In Vertretuns Im Auftrag ' l{,1**n. Klaus HerrtrannRössler Beiseordneter orsteher i -^l' 7a[' {t r r /! W. t r t f V WolfgangBergcr Fachbereichsleiter vo^rt)a o{. f)+tx a ü Stadt Be ZweckverbandsversammIu ng derJugendmusikschule eim - Niederschrift Sitzungsdauer 1 7 . 0 0- 1 7 . 2 0U h r Änaerungnilr öffentfich-rech ZweqkvefF 1 Sitzungsort RathausR , atssaal =--l ischön-Cnn ilslird! Bergheim I Beschluss: Die Zweckverbandsversammlung beschließtdie folgende 1. Anderungzur öffentlichrechtliohen Vereinbarung zwischendem Zweckverband MusikschuleLa Musicaund der vom 15.12.2005 Kreisstadt Bergheim der Musikschule La Musicabeschließtdie Aufstockung Die Zweckverbandsversammlung des Verwaltungspersonals um 1,5 Stellen(1,0Stelle= EG 10 TVöD,0,5 Stelle= EG 5 für diesezusätzlichen TVöD)auf insgesamt3,0 Stellen.Die Anstellungder Beschäftigten La Musica. beimZweckverband Musikschule 1,5Stellenedolgtunmittelbar is: einstimmiq Abstirnmulogergebn