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Beschlussvorlage (Regionale 2010/RegioGrün/Nordpark Pulheim 1. Beschluss der Entwurfsplanung 2. Informationen zur Förderung im Rahmen der Regionale 2010 3. Bereitstellung der für die Jahre 2012 und 2013 im Finanzplan notwendigen Haushaltsmittel)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
23 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Beschlussvorlage (Regionale 2010/RegioGrün/Nordpark Pulheim
1. Beschluss der Entwurfsplanung
2. Informationen zur Förderung im Rahmen der Regionale 2010
3. Bereitstellung der für die Jahre 2012 und 2013 im Finanzplan notwendigen     Haushaltsmittel) Beschlussvorlage (Regionale 2010/RegioGrün/Nordpark Pulheim
1. Beschluss der Entwurfsplanung
2. Informationen zur Förderung im Rahmen der Regionale 2010
3. Bereitstellung der für die Jahre 2012 und 2013 im Finanzplan notwendigen     Haushaltsmittel) Beschlussvorlage (Regionale 2010/RegioGrün/Nordpark Pulheim
1. Beschluss der Entwurfsplanung
2. Informationen zur Förderung im Rahmen der Regionale 2010
3. Bereitstellung der für die Jahre 2012 und 2013 im Finanzplan notwendigen     Haushaltsmittel) Beschlussvorlage (Regionale 2010/RegioGrün/Nordpark Pulheim
1. Beschluss der Entwurfsplanung
2. Informationen zur Förderung im Rahmen der Regionale 2010
3. Bereitstellung der für die Jahre 2012 und 2013 im Finanzplan notwendigen     Haushaltsmittel)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV/003 Termin ö. S. 17.06.2009 X 30.06.2009 X Frau Dr. Cassens-Sasse (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 251/2009 nö. S. TOP 2 13 03.06.2009 (Datum) BETREFF: Regionale 2010/RegioGrün/Nordpark Pulheim 1. Beschluss der Entwurfsplanung 2. Informationen zur Förderung im Rahmen der Regionale 2010 3. Bereitstellung der für die Jahre 2012 und 2013 im Finanzplan notwendigen Haushaltsmittel VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 2012 2013 ja 200.000 € 200.000 € € x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 für die Jahre 2012 und 2013 im Finanzplan bereit gestellt werden. BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die vom Büro Böhm aus Berlin erarbeitete Entwurfsplanung einschließlich der Kostenschätzung zum 1. Realisierungsabschnitt Nordpark Pulheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass die Ausführungsplanung auf dieser Grundlage erstellt wird. -1- 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt den in den Erläuterungen dargestellten Sachstand hinsichtlich der Förderung der RegioGrün-Projekte zur Kenntnis. 3. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt / der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Beratung im HFA wie in den Erläuterungen dargestellt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 für die Jahre 2012 und 2013 im Finanzplan jeweils 200.000 Euro Eigenanteil für RegioGrün-Projekte zur Verfügung zu stellen, um den aufgrund der Inanspruchnahme von EU-Mitteln verlängerten Förderzeitaum nutzen zu können. ERLÄUTERUNGEN: In der letzten Sitzung des UPA am 29. April hatte Frau Böhm die Vorentwurfsplanung persönlich vorgestellt. Der Ausschuss hatte den Planungsstand zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das Projekt auf der Grundlage des vorgestellten Zwischenstandes weiter zu entwickeln. Das beauftragte Büro arbeitet zur Zeit intensiv an der Fertigstellung der Entwurfsplanung. Die Unterlagen (Pläne, Erläuterungstext und Kostenaufstellung) sollen den Fraktionen spätestens am 15.06 2009 zur Verfügung gestellt werden. Die Entwurfsplanung stellt einen fortschreitenden Grad an Detaillierung dar und fusst auf dem bereits beschlossenen Zwischenstand. Es haben sich keine grundlegenden Änderungen ergeben, sondern es handelt sich um eine Konkretisierung der bereits beschlossenen Planungsziele. Es ist vorgesehen, die Ausführungsplanung dem Ausschuss noch in diesem Jahr zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese wird dann ggfs. Anregungen aus der jetzigen Beratung einbeziehen. Für die Förderung ist es von großer Bedeutung, dass der Beschluss zur Entwurfsplanung noch vor der Sommerpause gefasst wird. Der Hintergrund wird weiter unten noch detaillliert beschrieben. Im Haushalt sind für alle Regionale Projekte der Stadt bis 2011 5,75 Mio Euro angemeldet. Dabei wird mit Einnahmen in Höhe von 4,6 Mio Euro gerechnet (80%). Der im Haushalt veranschlagte Eigenanteil beträgt also insgesamt 1,15 Mio Euro. Aufgrund der Testplanung der Werkgemeinschaft Freiraum wurden für den ersten Realisierungsabschnitt des Nordpark Pulheim für die Jahre 2008 bis 2011 2,9 Mio Euro im Haushalt veranschlagt. Bei einer 80%igen Förderung würde der Eigenanteil der Stadt bei knapp 600.000 Euro liegen. Die auf dem Wettbewerbsergebnis aufbauende aktuelle Kostenermittlung im Rahmen der vorgelegten Entwurfsplanung kommt zu erheblich geringeren Kosten. Insofern ist die Finanzierung des städtischen Eigenanteils gesichert. Aufgrund der Öffentlichkeitsveranstaltung sind der Verwaltung Schreiben von Anliegern (s. Anlage 1 und 2) zugegangen. Die Schreiben wurden ebenfalls dem planenden Büro zugeleitet. Die Bedenken und Anregungen sollen wie im folgenden beschrieben in das weitere Planverfahren einfließen. Schreiben Anlage 1: Hinsichtlich des Weges, der ursprünglich unmittelbar an einigen Anliegergrundstücken vorbeiführen sollte, war sowohl bei der Öffentlichkeitsveranstaltung als auch in der letzten Sitzung verdeutlicht worden, dass dieser Weg ersatzlos entfällt. Allerdings ist dieser Weg ohnehin nicht Teil des jetzt aktuellen 1. Realisierungsabschnittes. Auch der im Schreiben angesprochene Spielbereich liegt nicht im aktuellen Planungsraum. Diese Anregung wird bei Fortschreiten der Umsetzung geprüft. Der Vorschlag, entlang der geplanten Wege kleine Spielinseln in Form von Baumstämmen, Schaukeln, Kletterbäumen anzulegen wird seitens der Verwaltung positiv bewertet und im Weiteren geprüft. -2- Der letzte angesprochene Punkt ist das Thema „Grabeland“. Von den Anliegern wird gefordert, das Thema fallen zu lassen. Dieser Forderung sollte aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden. Die kleinteilige Gestaltung des Parkgeländes ist ein wesentliches und bestechendes Prinzip der Planung. Im übrigen soll diese Kleinteiligkeit nicht ausschließlich durch Grabeland erzielt werden, das privaten Interessenten zur Verfügung gestellt werden kann, sondern es sollen auch weitere private Initiativen ermöglicht werden. Daneben können aber auch Kindergärten oder Schulen Initiativen auf den für diese kleinteiligen Nutzungen vorgesehenen Flächen durchführen. Letztendlich soll hier ein Angebot zur Verfügung gestellt werden, das sich im Laufe der Jahre auch veränderten Rahmenbedingungen anpassen kann. Sollten sich keine privaten Interessenten finden, wurde bereits vorgeschlagen, die Kleinteiligkeit der Flächennutzung in diesem Bereich durch die Art der Bepflanzung zu verdeutlichen. Bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist auch, dass es sich um einen Bereich handelt, der nicht unmittelbar am Siedlungsrand liegt, sondern ca. 100 m von den bewohnten Grundstücken entfernt liegt. Schreiben Anlage 2: In diesem Schreiben wird nochmals die befürchtete Parkplatzproblematik angesprochen. Zu diesem Punkt wurde in der letzten Sitzung bereits verdeutlicht, dass im 1. Realisierungsabschnitt 5 Stellplätze angelegt werden sollen. Weitere Stellplatzflächen werden in den zukünftig zu realisierenden Bereichen folgen, insbesondere auf den Flächen, die sich näher am Siedlungsrand befinden. Außerdem handelt es sich bei dem geplanten Nordpark um ein Erholungsgebiet, das vor allem von den umliegenden Anwohnern in Anspruch genommen werden wird, so dass eine Anfahrt mit dem Auto nicht nötig ist. Bei dem zweiten angesprochenen Punkt handelt es sich um eine Fläche, die zur Zeit nicht realisiert wird und sich nicht in städtischem Eigentum befindet. Diese Anregung wird daher zu einem späteren Zeitpunkt, wenn diese Fläche gestaltet werden soll, in die Überlegungen einbezogen. Förderung RegioGrün-Projekte Die Regionale 2010 Agentur und die Bezirksregierung haben alle Projektpartner von RegioGrün für Freitag vor Pfingsten kurzfristig zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Bei dieser Veranstaltung wurde das aktuelle Vorgehen hinsichtlich der Förderung der RegioGrünProjekte dargestellt. Es wurde darüber informiert, dass abweichend von der bisherigen Planung die weitere Förderung aller RegioGrün Projekte nur möglich ist, wenn auch EU-Mittel in Anspruch genommen werden. Es sollen Mittel aus der Ziel 2 Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) abgerufen werden. Die Regionale-2010-Agentur hat bereits einen Entwurf des für die Antragstellung notwendigen Statusberichts mit dem Titel „Stadtkontur und Zwischenstadt“ Eine Herausforderung für den Stadtumbau West., Modelltitel Regionale 2010, Metropolregion Köln/Bonn erarbeitet. Diese Ausarbeitung ist als Anlage 3 beigefügt. Die Förderquote beträgt hierbei durchgängig 80%. Vorteil dieser geänderten Vorgehensweise ist der erheblich verlängerte Förderzeitraum. Die EUFörderperiode umfasst den Zeitraum 2009 bis 2013 mit 2 Nachlaufjahren für Abrechnung und Verwendungsnachweise. Weiterer Vorteil ist, dass der Gesamtförderbedarf in Gänze über die gesamte Laufzeit bewilligt wird mit der Folge, dass eine bedarfsgerechte Bereitstellung der Fördermittel unabhängig von jährlichen Förderzyklen möglich wird. Voraussetzung für eine Antragstellung als Ausdruck der interkommunalen Zusammenarbeit ist, dass ein Gesamtantrag für das Projekt RegioGrün gestellt wird. In Abstimmung mit der Regionale2010-Agentur und der Bezirksregierung soll Antragsteller dieses sogenannten „Mantelantrages“ der Rhein-Erft-Kreis sein. Projektpartner sind der Rhein-Erft-Kreis, die Städte Köln und Bergisch Gladbach sowie die kreisangehörigen Städte Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling sowie der Erftverband. Alle Projektpartner müssen bis zum 30.06.2009 ihren kompletten Finanzbedarf für die RegioGrün-Teilprojekte bis zum Jahr 2013 bei der Bezirksregierung einreichen, damit der gesamte Finanzbedarf dort ermittelt werden kann. Um die verlängerte Förderfrist nutzen zu können, wird die Verwaltung einen Gesamtfinanzierungsplan erstellen, der neben der Umsetzung des 1. Realisierungsabschnittes des Nordpark Pulheim auch die schon in den Haushalt eingestellten übrigen Projektfenster (Wegeausbau, Begrünung von -3- Hauptwegen, Leitsystem, Blühstreifen, Aussichtspunkte, RegioGrün-Routen) enthalten wird. Daneben soll auch der mögliche Grunderwerb weiterer für die Planung Nordpark/Grünzug Am Alten Rhein relevanter Flächen in die Antragstellung einfließen. Sinnvoll ist auch, den Finanzierungsbedarf bis zum Jahr 2013 auszudehnen, um auch noch nach 2011 in den Genuss von Fördermitteln zu kommen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Finanzplan für die Jahre 2012 und 2013 um 2 Mio Euro für die weitere Umsetzung der oben genannten Maßnahmen aufzustocken. Als Eigenanteil würden auf die Stadt 20% dieser Summe zukommen, d.h. pro Jahr würde der zu finanzierende Betrag 200.000 Euro betragen. Die zu erwartenden Fördermittel in Höhe von 80% könnten für beide Jahre mit 1,6 Mio Euro veranschlagt werden. Die Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 für die Jahre 2012 und 2013 bereit gestellt werden. -4-