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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.1 - Ortsteil Sinthern (bisherige Nr.: 15.9) Erweiterung des Geltungsbereiches Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
03.09.09, 21:40
Aktualisiert
03.09.09, 21:40
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.1 - Ortsteil Sinthern (bisherige Nr.: 15.9)
Erweiterung des Geltungsbereiches
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.1 - Ortsteil Sinthern (bisherige Nr.: 15.9)
Erweiterung des Geltungsbereiches
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 br/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 09.09.2009 ö. S. X Herr Brozio (Verfasser/in) 323/2009 nö. S. TOP 3 10.08.2009 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.1 - Ortsteil Sinthern (bisherige Nr.: 15.9) Erweiterung des Geltungsbereiches Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion, Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 03.12.2008 zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16.1 Ortsteil Sintern (bisherige Nr.: 15.9) (Erweiterung des Geltungsbereiches). Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch durchzuführen. -1- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. ERLÄUTERUNGEN: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 03.12.2008 den Aufstellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung Nr. 15.9 - Ortsteil Sinthern gefasst. Aufgrund der erfolgten fehlerhaften doppelten Vergabe der Nr. 15.9 für eine Flächennutzungsplanänderung wird die Teilbereichsänderung Nr. 15.9 - Ortsteil Sinthern unter der Bezeichnung Teilbereichsänderung Nr. 16.1 -Ortsteil Sinthern weitergeführt. Die Änderung der Nummer betrifft lediglich die Bezeichnung des Planes, nicht aber das grundsätzliche Planungsziel der Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Anlage eines Bolzplatzes. Dieses Planungsziel wird beibehalten. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erhält das städtebauliche Konzept einige Modifikationen. Das Plangebiet wird um die Fläche des nördlich angrenzenden Spielplatzes am Wacholderweg erweitert. Auf dieser Fläche ist eine Abrundung der nördlich vorhandenen Wohnbebauung mit zwei Einfamilienhäusern vorgesehen. Der bestehende Spielplatz wird sozusagen nach Süden verschoben und liegt zwischen der neuen Wohnbebauung und dem Bolzplatz. Ziel der Planung ist dementsprechend die Änderung der bisherigen Darstellung 'Fläche für die Landwirtschaft' bzw. 'Wohnbaufläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz' in 'Wohnbaufläche', 'Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz' bzw. 'Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz'. Da im Zuge der parallel stattfindenden Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 Sinthern eine Umweltprüfung durchgeführt wird, wird entsprechend § 2 Absatz 4 BauGB die Umweltprüfung im Zusammenhang mit der Änderung Nr. 16.1 des Flächennutzungsplanes auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt. Zur Weiterführung des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss die Erweiterung des Geltungsbereichs zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. -2-