Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
03.09.09, 21:40
Aktualisiert
03.09.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 br/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
09.09.2009
ö. S.
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
323/2009
nö. S. TOP
3
10.08.2009
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.1 - Ortsteil Sinthern (bisherige Nr.: 15.9)
Erweiterung des Geltungsbereiches
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
SPD-Fraktion, Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 03.12.2008 zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16.1 Ortsteil Sintern (bisherige Nr.: 15.9) (Erweiterung des Geltungsbereiches).
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch durchzuführen.
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Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden
der Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 03.12.2008 den
Aufstellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung Nr. 15.9 - Ortsteil Sinthern gefasst.
Aufgrund der erfolgten fehlerhaften doppelten Vergabe der Nr. 15.9 für eine Flächennutzungsplanänderung wird die Teilbereichsänderung Nr. 15.9 - Ortsteil Sinthern unter der Bezeichnung Teilbereichsänderung Nr. 16.1 -Ortsteil Sinthern weitergeführt. Die Änderung der Nummer betrifft lediglich die Bezeichnung des Planes, nicht aber das grundsätzliche Planungsziel der Schaffung der
bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Anlage eines Bolzplatzes.
Dieses Planungsziel wird beibehalten. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erhält das
städtebauliche Konzept einige Modifikationen.
Das Plangebiet wird um die Fläche des nördlich angrenzenden Spielplatzes am Wacholderweg
erweitert. Auf dieser Fläche ist eine Abrundung der nördlich vorhandenen Wohnbebauung mit zwei
Einfamilienhäusern vorgesehen. Der bestehende Spielplatz wird sozusagen nach Süden verschoben und liegt zwischen der neuen Wohnbebauung und dem Bolzplatz.
Ziel der Planung ist dementsprechend die Änderung der bisherigen Darstellung 'Fläche für die
Landwirtschaft' bzw. 'Wohnbaufläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz' in 'Wohnbaufläche',
'Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz' bzw. 'Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Bolzplatz'.
Da im Zuge der parallel stattfindenden Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 Sinthern eine
Umweltprüfung durchgeführt wird, wird entsprechend § 2 Absatz 4 BauGB die Umweltprüfung im
Zusammenhang mit der Änderung Nr. 16.1 des Flächennutzungsplanes auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
Zur Weiterführung des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss die Erweiterung des Geltungsbereichs zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen,
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
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