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Beschlussvorlage (Anlage Stadtumbaugebiet zur Beschlussvorlage 254/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
3,4 MB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14

Inhalt der Datei

Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim Stadtumbaugebiet Juni/ 2009 Nordpark Pulheim gemäß § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) Genehmigungsvermerk Luftbilder: © Geobasisdaten: Landesvermessungsamt NRW, Bonn, 2137/2005 Stadt Pulheim -– Abteilung 610 Planung Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim Juni/ 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass für die Ausweisung des Stadtumbaugebietes Seite 2 2. Lage im Gemeindegebiet Seite 3 3. Lage im Ortsteil Seite 4 4. Beschreibung des Stadtumbaugebietes Seite 5 5. Planerische Vorgaben und übergeordnete Planungen Seite 6 6. Ziele und Zwecke des Stadtumbaus, Erforderlichkeit Seite 7 7. Zweckmäßigkeit der Abgrenzung Seite 8 8. Städtebauliches Entwicklungskonzept Seite 9 9. Umsetzungsmaßnahmen der Planung / Zeithorizont Seite 11 10. Beteiligung der Öffentlichkeit und Berücksichtigung privater Belange Seite 11 Genehmigungsvermerk Kartengrundlagen: © Katasteramt Rhein-Erft-Kreis, 996/08 Stadt Pulheim -– Abteilung 610 Planung Seite 1 Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim 1 Juni/ 2009 Anlass für die Ausweisung des Stadtumbaugebietes Der Zentralort Pulheim hat sich in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts flächenmäßig stark erweitert und ist von einem Ort mit 3659 Einwohnern (1950) zum Stadtteil mit 21.556 Einwohnern (Mai 2009) angewachsen. Der Siedlungskörper – die gewerblich genutzten Flächen im Südosten ausgenommen - beschreibt eine nahezu runde Form von ca. 2,4 km Durchmesser und weist – im Verhältnis zur Siedlungsgröße - mit Ausnahme einiger kleinerer Grünflächen kaum öffentliche Grünflächen auf, insbesondere jedoch keine größeren Ausmaßes. Die Durchgrünung des Stadtraums beruht daher maßgeblich auf privaten Gärten. Landschaftsbereiche im Inneren, wie z.B. Grünkorridore oder größere noch unbebaute Bereiche, bestehen nicht. Die Ortsränder und die angrenzenden Bereiche stellen die einzigen erreichbaren größeren Freiräume dar, die ausreichend Potential für die wohnraumnahe Erholung bieten. Die Stadtumbaumaßnahme Nordpark dient daher dem Zweck, den siedlungsnahen Landschaftsraum im Norden Pulheims als dem zentralen Siedlungsbereich zugeordnete Freifläche zu sichern. Hierzu gehört einerseits eine Planung, die eine weitere Inanspruchnahme durch landwirtschaftliche oder anderweitige (im Sinne von § 35 BauGB) privilegierte Bebauung vermeidet und andererseits Möglichkeiten schafft, die für die Erholung sinnvollen Elemente einzubringen. Der Bereich ist eingebunden in das Projekt „Regio:Grün“, welches als Teil der Regionale 2010 östlich von Pulheim den Grünzug „Am alten Rhein“ (radial von Köln ausgehend) entwickelt: Regionale 2010 Nordpark Stadt Pulheim -– Abteilung 610 Planung Seite 2 Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim 2. Juni/ 2009 Lage im Gemeindegebiet Die Stadt Pulheim hat eine polyzentrischer Struktur mit Pulheim als Zentralort, der die wesentlichen zentralen Funktionen bündelt, sowie Brauweiler und Stommeln als weitere Zentren mit Versorgungsfunktionen für die jeweiligen Stadtteile und die umliegenden kleineren Orte, von denen Sinnersdorf wiederum den größten mit ebenfalls nebenzentralen Funktionen darstellt. Die Entfernung des geplanten Stadtumbaugebietes zum Stadtzentrum beträgt ca. 1,2 km. Der nächstgelegene Ortsteil Sinnersdorf liegt ca. 4-500 m entfernt, sodass die Planung auch für Sinnersdorf ein Naherholungsangebot schaffen wird. Lage des Stadtumbaugebietes im Gemeindegebiet Stadt Pulheim -– Abteilung 610 Planung Seite 3 Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim 3. Juni/ 2009 Lage im Ortsteil Der als Stadtumbaugebiet auszuweisende Bereich liegt im Norden des Hauptortes Pulheim und umfasst fast die Hälfte des Siedlungsrandes (bezogen auf die nicht nichtgewerblichen Areale). Im Westen endet das Gebiet an der Venloer Straße (K24 - parallel zur Bahnlinie KölnMönchengladbach), da die jenseits der Bahnlinie gelegenen Freibereiche Teil des im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereiches ASB sind und die Gestaltung eines künftigen Siedlungsrandes abhängig von der weiteren Planung ist. Im Osten schließt sich jenseits des Kölner Randkanals das Naturschutzgebiet „Orrer Wald und Große Laache“ an, welches keines Eingriffes bedarf und an den Pulheimer See grenzt, für welchen über die Planungen der Stadt Pulheim und des Zweckverbandes Stöckheimer Hof eine Nutzung als Bade- und Freizeitsee nach Abschluss der Auskiesung bereits vorbereitet ist. Der südliche Siedlungsrand ist geprägt von Gewerbe- und Industriegebieten. Mit Ausnahme des Bereiches des Pulheimer Baches im Südwesten Pulheims umfasst der Bereich „Nordpark Pulheim“ also zusammenhängend die Teile des Siedlungsrandes, in dem die Siedlungsentwicklung abgeschlossen ist und der begleitende Landschaftraum Potential und Erfordernis einer Entwicklung für Zwecke der wohnungsnahen Erholung aufweist. Bereich Nordpark Marktplatz Lage im Ortsteil Stadt Pulheim -– Abteilung 610 Planung Seite 4 Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim 4. Juni/ 2009 Beschreibung des Stadtumbaugebietes Das Plangebiet beginnt im Westen an der Venloer Straße mit Ackerflächen und einem (mit einem Wohnhaus bebauten) Privatgrundstück mit großem Garten. Es schließen sich Ackerflächen an, in denen auf Höhe des Schürgespfades der Friedhof Pulheim liegt. Es schließen sich wiederum Ackerflächen an, in die eine alte verwilderte Obstwiese als geschützter Landschaftsbestandteil eingelagert ist sowie zwei größere Höfe (Marienhof und Junkerhof) mit Reiternutzung. Nördlich der „Greifvogel-Siedlung“ nimmt das bestehende Sportzentrum Pulheim mit diversen Sportplätzen, Rodelhügel, dem Sport dienenden Gebäuden und einer als potentiellen Erweiterungsfläche mit dahinterliegenden Ackerflächen den zentralen Bereich des geplanten Nordparkareals ein. Die weiteren Flächen im Nordosten bestehen nahezu ausschließlich aus vollständig ausgeräumter Landschaft mit Ackernutzung. Das gesamte Gebiet wird geprägt durch den Siedlungsrand und die radial aus dem Ortsteil herausführenden Straßen- und Wegebeziehungen, teils innerstädtische Verbindungsstraßen wie die K 24 nach Stommeln, die L 183 nach Sinnersdorf und die K 9 nach Orr / Esch, teils Landwirtschaftswege, die jedoch für Fußgänger und Radfahrer ebenfalls z.T. wichtige Verbindungen zwischen den Ortsteilen darstellen. Für die K 9 ist mittelfristig beabsichtigt, jenseits des Randkanals eine Spange bis zum Anschluss an die L183 n (in Planfeststellung bis zur Worringer Straße) südwestlich von Sinnersdorf zu schaffen; die Linienführung ist jedoch noch nicht konkret bestimmt. Die Fläche des Stadtumbaugebietes Nordpark Pulheim umfasst ca. 106 ha und wird wie in folgender Planskizze umgrenzt: Stadt Pulheim -– Abteilung 610 Planung Seite 5 Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim 5. Juni/ 2009 Planerische Vorgaben und übergeordnete Planungen Der Regionalplan weist für den Bereich des geplanten Nordparks überwiegend allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche und im Siedlungsrandbereich rund um das bestehende Sportzentrum allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Bis auf den nord-westlichen Teilbereich um den Friedhof reicht die Bebauung bis an die dargestellte Grenze des ASB heran. Flächennutzungsplan (FNP) Der in das Stadtumbaugebiet einbezogene Bereich ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim wie folgt dargestellt: Am nordwestlichen Siedlungsrand stellt der FNP bereits Grünflächen am Siedlungsrand dar, welche im Bereich des bestehenden Friedhofs an größere Grünflächenflächendarstellungen, die ursprünglich der Erweiterung desselben zugedacht waren, anknüpfen. Im Norden schließen sich am Siedlungsrand Grünflächendarstellungen an, die westlich die Zweckbestimmung „Kleingärten“ und im Bereich des Sportzentrums Zweckbestimmungen überwiegend sportlicher Natur aufweisen. Die siedlungsferne Hälfte des Sportzentrums ist als entsprechendes Sondergebiet dargestellt. Die Flächen im Nordosten und im Osten Pulheims, welche in den Nordpark einbezogen werden sollen, sind als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, mit Ausnahme des Kölner Randkanals, welcher als Wasserfläche mit begleitender Grünfläche das Plangebiet in NordSüdrichtung durchläuft. Die Linienführung der L 183 n ist bis zur Worringer Straße bereits dargestellt. Rechtsverbindliche Bebauungspläne Für den überwiegenden Teil des Gebietes liegt keine verbindliche Bauleitplanung vor, Bauvorhaben sind dort nach § 35 BauGB zu beurteilen. Für den westlichen Teil des Geländes im Bereich des Friedhofes setzt der Bebauungsplan Nr. 62 Pulheim ein Kleingartengebiet fest, der BP 46 Pulheim schafft Planrecht für den Stadt Pulheim -– Abteilung 610 Planung Seite 6 Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim Juni/ 2009 Friedhof einschließlich der im FNP dargestellten Erweiterungsflächen. Die Bebauungspläne 34 und 47 einschließlich ihrer Änderungen setzen das Planrecht fest im Bereich des Sportzentrums. Ein Anpassungserfordernis der Bebauungspläne als Ergebnis der Flächennutzungsplanänderung ist nach deren Beschluss zu prüfen. Regionale 2010 Das Projekt ist als Baustein der Regionale 2010 abgestimmter Teil eines Vorhabens der Raumplanung. 6. Ziele und Zwecke des Stadtumbaus, Erforderlichkeit Das Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB dient der Umsetzung von Stadtumbaumaßnahmen nach § 171a BauGB „durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden.“ Entsprechende Funktionsverluste sind in Pulheim in auf Bezug auf Möglichkeiten zur Naherholung bzw. der sozialen Funktion öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Flächen entstanden. Dies ist eine Folge der in den letzten Jahrzehnten vollzogenen Siedlungsentwicklung, welche stets das Ziel der Arrondierung der Siedlungsfläche verfolgte und das Bedürfnis nach zugeordneten und zu Freizeitzwecken nutzbaren Freiräumen z.B. in Form von Grünflächen erst sehr spät erkannte. Der Ortsteil Pulheim hat bis heute eine Einwohnerzahl von ca. 21.550 Einwohner erreicht, dies führt zu einer kompakten Siedlungsform, welche ein korrespondierendes Angebot an derartigen Freiflächen erforderlich macht. Als Reaktion wurde mit hohem Aufwand der Stadtgarten im Zentrum realisiert sowie in jüngster Zeit der Barbarapark zur Benutzung hergerichtet, beides Grünflächen von untergeordneter Größe. Gerade den Wohngebieten im Norden fehlen jedoch entsprechende Freiräume außerhalb der privaten Grundstücke. Die vorhandenen Grünflächen bestehen überwiegend aus kaum nutzbaren Abstandsgrünflächen (z.B. auf Wällen) und den Sportanlagen sowie dem Friedhof; Flächen innerhalb des Siedlungskörpers zur Neuanlage von Grünflächen stehen heute nicht mehr zur Verfügung. Ohne Entwicklung dieser sozial wichtigen Funktionsräume ist jedoch ein Nachlassen der Attraktivität der insgesamt recht homogen strukturierten Wohngebiete zu erwarten, gerade in Verbindung mit dem demographischen Wandel. Derzeit werden die Wohngebiete mehrheitlich von der Generation der Erstbezieher bewohnt; mit steigendem Alter der Bewohner rückt jedoch das Erfordernis wohnungsnaher Erholung stärker in den Focus. Zudem ist mittelfristig partiell ein Generationenwechsel in den Baugebieten zu erwarten. Gut erreichbare Freiräume mit Erholungswert und einem Angebot an Flächen, die sich als Raum für Sozialkontakte öffnen, sichern dauerhaft die Attraktivität der Wohngebiete und werden einen Standortfaktor darstellen, der eine nachhaltige Siedlungsentwicklung im Innenbereich durch individuelle Erneuerungsmaßnahmen positiv beeinflusst. Entstehen soll zur Deckung dieses Bedarfes kein Park im herkömmlichen Sinne, sondern eine neue Form von Landschaft im Sinne einer verträglichen Durchdringung agrarischer Nutzungen mit raumbildenden und gliedernden Vegetationsstrukturen und verschiedenen Aktivitätszonen entstehen. Vorhandene und geplante Strukturen ergänzen sich zu einer neuen Form von Kulturlandschaft an der Nahtzone zwischen Stadt und Landschaft, sie sind flexibel und nutzungsoffen. Das Instrument des Stadtumbaus eröffnet erweiterte Steuerungsmöglichkeiten mittels städtebaulicher Verträge und ermöglicht prinzipiell durch eine weitere Satzung nach § 171 d BauGB eine Sicherung von Durchführungsmaßnahmen (Genehmigungspflicht von Vorhaben und Maßnahmen), wobei derzeit von diesen Möglichkeiten kein Gebrauch gemacht werden soll. Stadt Pulheim -– Abteilung 610 Planung Seite 7 Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim Juni/ 2009 Das Stadtumbaugebiet stellt jedoch gemäß § 164a BauGB die Grundlage für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zur Umsetzung der Maßnahme als Gesamteinheit dar. Ohne die Möglichkeit der Förderung ist aber die Maßnahme wegen ihrer Größe nur schwer oder wesentlich langsamer umsetzbar. Insbesondere der Auftakt im Rahmen der Regionale 2010 ist ohne diese Mittel nicht finanzierbar. 7. Zweckmäßigkeit der Abgrenzung Die vorgesehene Abgrenzung ist zweckmäßig, weil der Nordpark in seiner Funktion dem Siedlungsbereich als wohnungsnaher Erholungsbereich zugeordnet ist. Die Abgrenzung im Nordosten beruht auf der Planung bzw. der voraussichtlichen Führung der L 183 n. 8. Städtebauliches Entwicklungskonzept Grundlage der Stadtumbaumaßnahme ist das städtebauliche Entwicklungskonzept des Berliner Büros Böhm, Benfer, Zahiri, welches in einem Wettbewerb im Jahr 2008 prämiert wurde und das sich nun für den Teilbereich des „Parkauftaktes“ im Bereich des Friedhofes als Teil der Regionale 2010 im Stadium der Entwurfsplanung befindet. Grundidee des Konzeptes ist ein räumliches Gerüst aus Wegen und Feldern, das sich an der vorhandenen Landschaft orientiert und die charakteristischen Elemente der Feldflur, wie Feldwege, Alleen und parzellierte Felder aufgreift und sie zu einem flexiblen Parkgerüst zusammenfügt. Das Gerüst bildet die erkennbare Gestalt und ermöglicht spätere Anpassungen und Veränderungen, die im Zuge einer schrittweisen Entwicklung des Parks eventuell nötig werden. Stadt Pulheim -– Abteilung 610 Planung Seite 8 Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim Juni/ 2009 Das Parkgerüst besteht aus drei Wegetypen: der Horizontallee, der Felderpromenade und den Querungen. Es umfasst zwei Feldtypen: die offenen Felder und die Parzellen. Der Park wird durch die zwei parallel zur Stadtkante geführten Wege Horizontallee und Felderpromenade erschlossen. Beide Wege unterscheiden sich durch ihr Profil, ihre Führung und ihre Materialität. Die Horizontallee verläuft an der Kante zwischen Nordpark und der angrenzenden Agrarlandschaft. Leicht höher gelegen begleitet sie die Landschaftskante und bildet zugleich mit ihrer Einfassung durch eine Reihe säulenförmiger Baumpaare eine sichtbare Abgrenzung des Nordparks gegen die offene Feldflur. Durch unregelmäßige Unterbrechungen bilden die Baumpaare große Öffnungen zur Feldflur aus und gliedern den Horizontweg in Abschnitte. Zusätzlich ergänzen sie die bestehende Silhouette der Landschaft. Entlang der Horizontallee soll sich die charakteristische Weite der Landschaft erleben lassen können. Stellenweise sollen Aufenthaltsmöglichkeiten angeboten werden. Zwischen Stadtkante und Horizontallee verläuft in paralleler Führung die Felderpromenade. Sie erschließt und verbindet alle Parkfelder und zeichnet sich im Gegensatz zur Horizontallee durch Richtungswechsel und Weitungen aus. Sie ist im Vergleich zur Horizontallee mit einem Belag aus wassergebundener Decke weniger stark ausgebaut und verläuft höhengleich mit dem sie umgebenden Gelände. Die bestehenden Querwege aus der Stadt gliedern die Parkfläche in Abschnitte von unterschiedlicher Länge. Die Querungen werden in dem vorgelegten Konzept abwechselnd für den landwirtschaftlichen Verkehr oder zur Parkerschließung genutzt. Die Felder sind in große, zur Landschaft hin offene Felder und kleinteilig strukturierte Parzellen unterschieden. Die mit einer öffentlichen Nutzung belegten offenen Felder sollen die wichtigsten Wege- und Blickbeziehungen in die Landschaft sichern. Die an der Bebauungsgrenze angeordneten, kleineren Parzellen sollen sowohl öffentliche Nutzungen sowie evenStadt Pulheim -– Abteilung 610 Planung Seite 9 Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim Juni/ 2009 tuell auch Nutzungen privater Art aufnehmen können. Entlang der Querungen ist im Entwurf jeweils ein offenes Feld angeordnet, das als ‘Fenster’ zur Landschaft fungieren soll und als landwirtschaftliche Fläche oder zweischürige Wiese langfristig offen gehalten werden soll. Die vorhandenen Spielbereiche werden im Konzept räumlich in den Nordpark integriert. Zusätzlich sollen kleine Spiel- und Aufenthaltsinseln das Angebot erweitern und erste Ziele für die Parkbesucher entstehen lassen. Der erste Maßnahmenabschnitt betrifft den sogenannten Parkauftakt, der schon 2010 realisiert werden soll und bereits exemplarisch sämtliche Parkfunktionen und Freiraumtypen beinhaltet. Der erste Bauabschnitt umfasst dabei den Bereich von der Venloer Straße im Süden bis zum Gebiet nördlich des Friedhofs, auf Höhe der Straße „Am Angelsdorn“. Zunächst soll das Wegesystem, d. h. die Horizontallee und die Felderpromenade angelegt werden. Als Beginn des Wegesystems soll am Übergang von der Venloer Straße zum Nordpark ein Eingangsbereich für den Parkauftakt entstehen. Der zwischen Venloer Straße und Unterster Weg vorhandene Höhenunterschied soll durch Anlage einer Parkterrasse mit Treppenstufen und zwei Rampen als barrierefreiem Anschluss an die Horizontallee gestaltet werden. Gegenüber dem Straßenniveau liegt der Aufenthaltsbereich der Parkterrasse rund 1 m tiefer und gegenüber dem Parkniveau etwa 1 m höher. Somit ist er gut vor der Straße geschützt, bietet aber immer noch einen eindrucksvollen Ausblick auf den gesamten Park. Ergänzend zu den Wegen und der Parkterrasse sollen einige Parkfelder gebaut werden sowie punktuell einige Spiel- und Aufenthaltsinseln als Ziele in der neuen Parkfläche platziert werden. Zusätzlich könnten erste private Nutzungen, wie z. B. Grabeland oder Obstgärten, entlang der Felderpromenade initiiert werden. 9. Umsetzungsmaßnahmen der Planung / Zeithorizont Die Stadtumbaumaßnahme ist wegen der erheblichen Größe des geplanten Landschaftsparkes und wegen des überwiegenden Privatbesitzes der Flächen auf eine lange Zeitdauer bis zur überwiegenden Umsetzung orientiert. Es ist Ziel, zunächst im Rahmen der Regionale 2010 den Auftakt und somit die Parkkonzeption in einem Segment des Bandes möglichst vollständig umzusetzen. Im weiteren Verlauf des Parkes hängt der Fortschritt von der Verfügbarkeit der Flächen ab. Stadt Pulheim -– Abteilung 610 Planung Seite 10 Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim Juni/ 2009 Das Konzept beinhaltet zahlreiche flexible Elemente und Ideen – z.B. die Möglichkeit, Parzellen entlang der Felderpromenade bürgerschaftlich zu nutzen – deren genaue Art und Weise der Umsetzung sich erst im Realisierungsprozess konkretisieren kann. Es ist möglich, dass Elemente des Konzeptes zukünftig verändert werden und eine Aktualisierung des Entwicklungskonzeptes als Grundlage der Stadtumbaumaßnahme erfordern. Das Grundkonzept - das Wegesystem, die Felder und Parzellen und die Abfolge der Freiraumtypen zwischen Siedlung und freier Landschaft – ist jedoch Grundzug der Planung. Die parallel erfolgende Änderung 16.0 des Flächennutzungsplanes nimmt mit der künftigen Darstellung des gesamten Nordparkes dieses Stadtentwicklungziel in die förmliche Bauleitplanung auf. Die Maßnahmen, die zur Umsetzung der Planung ergriffen werden, bestehen aus folgenden Bausteinen:             10. Entwurfs- und Ausführungsplanung (1. Bauabschnitt) Grunderwerb (durch Kauf und Tausch) Ausbau Wegesystem: Horizontallee, Felderpromenade, Tennenwege Felder Ausbau Plätze Ausbau Parkauftakt mit Parkterrasse Gestaltung der kleinräumigen Parzellen und Felder Ausbau Spiel- und Aufenthaltsinseln Pflanzmaßnahmen: Obstbaumwiesen, Alleen, Baumreihen, Baum- und Gehölzgruppen, Einzelbäume, Bepflanzung der Parkfelder Ausbau Stellplätze Gewinnung privater Nutzer/innen für Parzellen Kooperation mit Landwirt/innen zur Unterhaltung / Pflege der Wiesen- bzw. Grünflächen Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Regionale 2010 und zu weiteren Planungsabschnitten Beteiligung der Öffentlichkeit und Berücksichtigung privater Belange Gem. § 171 b Abs. 2 BauGB sind im Rahmen der Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Inhalt und Umfang der Abwägung lassen sich unter Berücksichtigung des informellen Charakters des Stadtentwicklungskonzeptes und des eher langfristigen Planungsprozesses nur situationsbedingt bestimmen. Diese informelle und prozesshafte Form der städtebaulichen Planung entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten, so dass im Vergleich zu den bodenrechtlich unmittelbar verbindlichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes, geringere Anforderungen an die Abwägung zu stellen sind. Gleichwohl wurden, wegen der Bedeutung der Ziele und Maßnahmen des Stadtumbaus nicht nur für die Gemeinde sondern auch für die von der Planung Betroffenen, seitens der Stadt Pulheim bereits verschiedene Formen der Beteiligung durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem städtebaulichen Entwicklungskonzept Nordpark Pulheim wurde in einer ganztägigen Veranstaltung (vor Ort) am 25.04.2009 den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich über die Planungen zu informieren, Fragen zu stellen und sich aktiv mit Vorschlägen und Anregungen in den Planungsprozess einzubringen. Im Bereich des ersten Realisierungsabschnittes des zukünftigen Pulheimer Nordparks wurde mit verschieden Aktionen versucht, der Bevölkerung den zukünftigen Planungsraum näher zu bringen. Stadt Pulheim -– Abteilung 610 Planung Seite 11 Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim Juni/ 2009 Begleitend zu dieser Veranstaltung wurde im Aufstellungsverfahren zur Teilbereichsänderung Nr. 16.0 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, die sich inhaltlich auf das Stadtentwicklungskonzept Nordpark Pulheim bezieht, vom 22.04.2009 bis 13.05.2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausführlich im FNP-Verfahren behandelt. Weiterhin führt die Koordinierungsstelle Umweltschutz, die das Projekt Nordpark Pulheim federführend betreut, Projekt begleitend Gespräche mit Eigentümern, Anwohnern und Betroffenen. Auch die in den §§ 137 und 139 BauGB geregelte Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger wird von dieser Stelle entsprechend der längerfristigen Orientierung des Projektes vergleichbar einer Sanierungsberatung wahrgenommen. Pulheim, den 18.06.2009 Ralf Ritter Abteilungsleiter Planung Stadt Pulheim -– Dr. Ellen Cassens-Sasse Koordinierungsstelle Umweltschutz Abteilung 610 Planung Seite 12