Daten
Kommune
Pulheim
Größe
3,4 MB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim
Stadtumbaugebiet
Juni/ 2009
Nordpark Pulheim
gemäß § 171 b Baugesetzbuch (BauGB)
Genehmigungsvermerk Luftbilder:
© Geobasisdaten: Landesvermessungsamt NRW, Bonn, 2137/2005
Stadt Pulheim -–
Abteilung 610
Planung
Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim
Juni/ 2009
Inhaltsverzeichnis
1.
Anlass für die Ausweisung des Stadtumbaugebietes
Seite 2
2.
Lage im Gemeindegebiet
Seite 3
3.
Lage im Ortsteil
Seite 4
4.
Beschreibung des Stadtumbaugebietes
Seite 5
5.
Planerische Vorgaben und übergeordnete Planungen
Seite 6
6.
Ziele und Zwecke des Stadtumbaus, Erforderlichkeit
Seite 7
7.
Zweckmäßigkeit der Abgrenzung
Seite 8
8.
Städtebauliches Entwicklungskonzept
Seite 9
9.
Umsetzungsmaßnahmen der Planung / Zeithorizont
Seite 11
10.
Beteiligung der Öffentlichkeit und Berücksichtigung privater Belange
Seite 11
Genehmigungsvermerk Kartengrundlagen:
© Katasteramt Rhein-Erft-Kreis, 996/08
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Planung
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Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim
1
Juni/ 2009
Anlass für die Ausweisung des Stadtumbaugebietes
Der Zentralort Pulheim hat sich in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts flächenmäßig stark erweitert und ist von einem Ort mit 3659 Einwohnern (1950) zum Stadtteil mit 21.556 Einwohnern (Mai 2009) angewachsen.
Der Siedlungskörper – die gewerblich genutzten Flächen im Südosten ausgenommen - beschreibt eine nahezu runde Form von ca. 2,4 km Durchmesser und weist – im Verhältnis zur
Siedlungsgröße - mit Ausnahme einiger kleinerer Grünflächen kaum öffentliche Grünflächen
auf, insbesondere jedoch keine größeren Ausmaßes. Die Durchgrünung des Stadtraums
beruht daher maßgeblich auf privaten Gärten. Landschaftsbereiche im Inneren, wie z.B.
Grünkorridore oder größere noch unbebaute Bereiche, bestehen nicht.
Die Ortsränder und die angrenzenden Bereiche stellen die einzigen erreichbaren größeren
Freiräume dar, die ausreichend Potential für die wohnraumnahe Erholung bieten.
Die Stadtumbaumaßnahme Nordpark dient daher dem Zweck, den siedlungsnahen Landschaftsraum im Norden Pulheims als dem zentralen Siedlungsbereich zugeordnete Freifläche zu sichern. Hierzu gehört einerseits eine Planung, die eine weitere Inanspruchnahme
durch landwirtschaftliche oder anderweitige (im Sinne von § 35 BauGB) privilegierte Bebauung vermeidet und andererseits Möglichkeiten schafft, die für die Erholung sinnvollen Elemente einzubringen.
Der Bereich ist eingebunden in das Projekt „Regio:Grün“, welches als Teil der Regionale
2010 östlich von Pulheim den Grünzug „Am alten Rhein“ (radial von Köln ausgehend) entwickelt:
Regionale 2010
Nordpark
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Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim
2.
Juni/ 2009
Lage im Gemeindegebiet
Die Stadt Pulheim hat eine polyzentrischer Struktur mit Pulheim als Zentralort, der die wesentlichen zentralen Funktionen bündelt, sowie Brauweiler und Stommeln als weitere Zentren mit Versorgungsfunktionen für die jeweiligen Stadtteile und die umliegenden kleineren
Orte, von denen Sinnersdorf wiederum den größten mit ebenfalls nebenzentralen Funktionen
darstellt.
Die Entfernung des geplanten Stadtumbaugebietes zum Stadtzentrum beträgt ca. 1,2 km.
Der nächstgelegene Ortsteil Sinnersdorf liegt ca. 4-500 m entfernt, sodass die Planung auch
für Sinnersdorf ein Naherholungsangebot schaffen wird.
Lage des Stadtumbaugebietes im Gemeindegebiet
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Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim
3.
Juni/ 2009
Lage im Ortsteil
Der als Stadtumbaugebiet auszuweisende Bereich liegt im Norden des Hauptortes Pulheim
und umfasst fast die Hälfte des Siedlungsrandes (bezogen auf die nicht nichtgewerblichen
Areale).
Im Westen endet das Gebiet an der Venloer Straße (K24 - parallel zur Bahnlinie KölnMönchengladbach), da die jenseits der Bahnlinie gelegenen Freibereiche Teil des im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereiches ASB sind und die Gestaltung eines
künftigen Siedlungsrandes abhängig von der weiteren Planung ist. Im Osten schließt sich
jenseits des Kölner Randkanals das Naturschutzgebiet „Orrer Wald und Große Laache“ an,
welches keines Eingriffes bedarf und an den Pulheimer See grenzt, für welchen über die
Planungen der Stadt Pulheim und des Zweckverbandes Stöckheimer Hof eine Nutzung als
Bade- und Freizeitsee nach Abschluss der Auskiesung bereits vorbereitet ist. Der südliche
Siedlungsrand ist geprägt von Gewerbe- und Industriegebieten.
Mit Ausnahme des Bereiches des Pulheimer Baches im Südwesten Pulheims umfasst der
Bereich „Nordpark Pulheim“ also zusammenhängend die Teile des Siedlungsrandes, in dem
die Siedlungsentwicklung abgeschlossen ist und der begleitende Landschaftraum Potential
und Erfordernis einer Entwicklung für Zwecke der wohnungsnahen Erholung aufweist.
Bereich Nordpark
Marktplatz
Lage im Ortsteil
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Stadtumbaugebiet Nordpark - Pulheim
4.
Juni/ 2009
Beschreibung des Stadtumbaugebietes
Das Plangebiet beginnt im Westen an der Venloer Straße mit Ackerflächen und einem (mit
einem Wohnhaus bebauten) Privatgrundstück mit großem Garten. Es schließen sich Ackerflächen an, in denen auf Höhe des Schürgespfades der Friedhof Pulheim liegt. Es schließen
sich wiederum Ackerflächen an, in die eine alte verwilderte Obstwiese als geschützter Landschaftsbestandteil eingelagert ist sowie zwei größere Höfe (Marienhof und Junkerhof) mit
Reiternutzung. Nördlich der „Greifvogel-Siedlung“ nimmt das bestehende Sportzentrum Pulheim mit diversen Sportplätzen, Rodelhügel, dem Sport dienenden Gebäuden und einer als
potentiellen Erweiterungsfläche mit dahinterliegenden Ackerflächen den zentralen Bereich
des geplanten Nordparkareals ein. Die weiteren Flächen im Nordosten bestehen nahezu
ausschließlich aus vollständig ausgeräumter Landschaft mit Ackernutzung.
Das gesamte Gebiet wird geprägt durch den Siedlungsrand und die radial aus dem Ortsteil
herausführenden Straßen- und Wegebeziehungen, teils innerstädtische Verbindungsstraßen
wie die K 24 nach Stommeln, die L 183 nach Sinnersdorf und die K 9 nach Orr / Esch, teils
Landwirtschaftswege, die jedoch für Fußgänger und Radfahrer ebenfalls z.T. wichtige Verbindungen zwischen den Ortsteilen darstellen. Für die K 9 ist mittelfristig beabsichtigt, jenseits des Randkanals eine Spange bis zum Anschluss an die L183 n (in Planfeststellung bis
zur Worringer Straße) südwestlich von Sinnersdorf zu schaffen; die Linienführung ist jedoch
noch nicht konkret bestimmt.
Die Fläche des Stadtumbaugebietes Nordpark Pulheim umfasst ca. 106 ha und wird wie in
folgender Planskizze umgrenzt:
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5.
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Planerische Vorgaben und übergeordnete Planungen
Der Regionalplan weist für den Bereich des geplanten Nordparks überwiegend allgemeine
Freiraum- und Agrarbereiche und im Siedlungsrandbereich rund um das bestehende Sportzentrum allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Bis auf den nord-westlichen Teilbereich
um den Friedhof reicht die Bebauung bis an die dargestellte Grenze des ASB heran.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der in das Stadtumbaugebiet einbezogene Bereich ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim wie folgt dargestellt:
Am nordwestlichen Siedlungsrand stellt der FNP bereits Grünflächen am Siedlungsrand dar,
welche im Bereich des bestehenden Friedhofs an größere Grünflächenflächendarstellungen,
die ursprünglich der Erweiterung desselben zugedacht waren, anknüpfen.
Im Norden schließen sich am Siedlungsrand Grünflächendarstellungen an, die westlich die
Zweckbestimmung „Kleingärten“ und im Bereich des Sportzentrums Zweckbestimmungen
überwiegend sportlicher Natur aufweisen. Die siedlungsferne Hälfte des Sportzentrums ist
als entsprechendes Sondergebiet dargestellt.
Die Flächen im Nordosten und im Osten Pulheims, welche in den Nordpark einbezogen werden sollen, sind als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, mit Ausnahme des Kölner
Randkanals, welcher als Wasserfläche mit begleitender Grünfläche das Plangebiet in NordSüdrichtung durchläuft. Die Linienführung der L 183 n ist bis zur Worringer Straße bereits
dargestellt.
Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Für den überwiegenden Teil des Gebietes liegt keine verbindliche Bauleitplanung vor, Bauvorhaben sind dort nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Für den westlichen Teil des Geländes im Bereich des Friedhofes setzt der Bebauungsplan
Nr. 62 Pulheim ein Kleingartengebiet fest, der BP 46 Pulheim schafft Planrecht für den
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Friedhof einschließlich der im FNP dargestellten Erweiterungsflächen. Die Bebauungspläne
34 und 47 einschließlich ihrer Änderungen setzen das Planrecht fest im Bereich des Sportzentrums. Ein Anpassungserfordernis der Bebauungspläne als Ergebnis der Flächennutzungsplanänderung ist nach deren Beschluss zu prüfen.
Regionale 2010
Das Projekt ist als Baustein der Regionale 2010 abgestimmter Teil eines Vorhabens der
Raumplanung.
6.
Ziele und Zwecke des Stadtumbaus, Erforderlichkeit
Das Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB dient der Umsetzung von Stadtumbaumaßnahmen nach § 171a BauGB „durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden.“
Entsprechende Funktionsverluste sind in Pulheim in auf Bezug auf Möglichkeiten zur Naherholung bzw. der sozialen Funktion öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Flächen entstanden. Dies ist eine Folge der in den letzten Jahrzehnten vollzogenen Siedlungsentwicklung,
welche stets das Ziel der Arrondierung der Siedlungsfläche verfolgte und das Bedürfnis nach
zugeordneten und zu Freizeitzwecken nutzbaren Freiräumen z.B. in Form von Grünflächen
erst sehr spät erkannte. Der Ortsteil Pulheim hat bis heute eine Einwohnerzahl von ca.
21.550 Einwohner erreicht, dies führt zu einer kompakten Siedlungsform, welche ein korrespondierendes Angebot an derartigen Freiflächen erforderlich macht.
Als Reaktion wurde mit hohem Aufwand der Stadtgarten im Zentrum realisiert sowie in jüngster Zeit der Barbarapark zur Benutzung hergerichtet, beides Grünflächen von untergeordneter Größe.
Gerade den Wohngebieten im Norden fehlen jedoch entsprechende Freiräume außerhalb
der privaten Grundstücke. Die vorhandenen Grünflächen bestehen überwiegend aus kaum
nutzbaren Abstandsgrünflächen (z.B. auf Wällen) und den Sportanlagen sowie dem Friedhof;
Flächen innerhalb des Siedlungskörpers zur Neuanlage von Grünflächen stehen heute nicht
mehr zur Verfügung.
Ohne Entwicklung dieser sozial wichtigen Funktionsräume ist jedoch ein Nachlassen der
Attraktivität der insgesamt recht homogen strukturierten Wohngebiete zu erwarten, gerade in
Verbindung mit dem demographischen Wandel. Derzeit werden die Wohngebiete mehrheitlich von der Generation der Erstbezieher bewohnt; mit steigendem Alter der Bewohner rückt
jedoch das Erfordernis wohnungsnaher Erholung stärker in den Focus. Zudem ist mittelfristig
partiell ein Generationenwechsel in den Baugebieten zu erwarten. Gut erreichbare Freiräume mit Erholungswert und einem Angebot an Flächen, die sich als Raum für Sozialkontakte
öffnen, sichern dauerhaft die Attraktivität der Wohngebiete und werden einen Standortfaktor
darstellen, der eine nachhaltige Siedlungsentwicklung im Innenbereich durch individuelle
Erneuerungsmaßnahmen positiv beeinflusst.
Entstehen soll zur Deckung dieses Bedarfes kein Park im herkömmlichen Sinne, sondern
eine neue Form von Landschaft im Sinne einer verträglichen Durchdringung agrarischer Nutzungen mit raumbildenden und gliedernden Vegetationsstrukturen und verschiedenen Aktivitätszonen entstehen. Vorhandene und geplante Strukturen ergänzen sich zu einer neuen
Form von Kulturlandschaft an der Nahtzone zwischen Stadt und Landschaft, sie sind flexibel
und nutzungsoffen.
Das Instrument des Stadtumbaus eröffnet erweiterte Steuerungsmöglichkeiten mittels städtebaulicher Verträge und ermöglicht prinzipiell durch eine weitere Satzung nach § 171 d
BauGB eine Sicherung von Durchführungsmaßnahmen (Genehmigungspflicht von Vorhaben
und Maßnahmen), wobei derzeit von diesen Möglichkeiten kein Gebrauch gemacht werden
soll.
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Das Stadtumbaugebiet stellt jedoch gemäß § 164a BauGB die Grundlage für den Einsatz
von Städtebauförderungsmitteln zur Umsetzung der Maßnahme als Gesamteinheit dar. Ohne die Möglichkeit der Förderung ist aber die Maßnahme wegen ihrer Größe nur schwer oder
wesentlich langsamer umsetzbar. Insbesondere der Auftakt im Rahmen der Regionale 2010
ist ohne diese Mittel nicht finanzierbar.
7.
Zweckmäßigkeit der Abgrenzung
Die vorgesehene Abgrenzung ist zweckmäßig, weil der Nordpark in seiner Funktion dem
Siedlungsbereich als wohnungsnaher Erholungsbereich zugeordnet ist. Die Abgrenzung im
Nordosten beruht auf der Planung bzw. der voraussichtlichen Führung der L 183 n.
8.
Städtebauliches Entwicklungskonzept
Grundlage der Stadtumbaumaßnahme ist das städtebauliche Entwicklungskonzept des Berliner Büros Böhm, Benfer, Zahiri, welches in einem Wettbewerb im Jahr 2008 prämiert wurde
und das sich nun für den Teilbereich des „Parkauftaktes“ im Bereich des Friedhofes als Teil
der Regionale 2010 im Stadium der Entwurfsplanung befindet.
Grundidee des Konzeptes ist ein räumliches Gerüst aus Wegen und Feldern, das sich an der
vorhandenen Landschaft orientiert und die charakteristischen Elemente der Feldflur, wie
Feldwege, Alleen und parzellierte Felder aufgreift und sie zu einem flexiblen Parkgerüst zusammenfügt. Das Gerüst bildet die erkennbare Gestalt und ermöglicht spätere Anpassungen
und Veränderungen, die im Zuge einer schrittweisen Entwicklung des Parks eventuell nötig
werden.
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Das Parkgerüst besteht aus drei Wegetypen: der Horizontallee, der Felderpromenade und
den Querungen. Es umfasst zwei Feldtypen: die offenen Felder und die Parzellen.
Der Park wird durch die zwei parallel zur Stadtkante geführten Wege Horizontallee und Felderpromenade erschlossen. Beide Wege unterscheiden sich durch ihr Profil, ihre Führung
und ihre Materialität.
Die Horizontallee verläuft an der Kante zwischen Nordpark und der angrenzenden Agrarlandschaft. Leicht höher gelegen begleitet sie die Landschaftskante und bildet zugleich mit
ihrer Einfassung durch eine Reihe säulenförmiger Baumpaare eine sichtbare Abgrenzung
des Nordparks gegen die offene Feldflur. Durch unregelmäßige Unterbrechungen bilden die
Baumpaare große Öffnungen zur Feldflur aus und gliedern den Horizontweg in Abschnitte.
Zusätzlich ergänzen sie die bestehende Silhouette der Landschaft. Entlang der Horizontallee
soll sich die charakteristische Weite der Landschaft erleben lassen können. Stellenweise
sollen Aufenthaltsmöglichkeiten angeboten werden.
Zwischen Stadtkante und Horizontallee verläuft in paralleler Führung die Felderpromenade.
Sie erschließt und verbindet alle Parkfelder und zeichnet sich im Gegensatz zur Horizontallee durch Richtungswechsel und Weitungen aus. Sie ist im Vergleich zur Horizontallee mit
einem Belag aus wassergebundener Decke weniger stark ausgebaut und verläuft höhengleich mit dem sie umgebenden Gelände.
Die bestehenden Querwege aus der Stadt gliedern die Parkfläche in Abschnitte von unterschiedlicher Länge. Die Querungen werden in dem vorgelegten Konzept abwechselnd für
den landwirtschaftlichen Verkehr oder zur Parkerschließung genutzt.
Die Felder sind in große, zur Landschaft hin offene Felder und kleinteilig strukturierte Parzellen unterschieden. Die mit einer öffentlichen Nutzung belegten offenen Felder sollen die
wichtigsten Wege- und Blickbeziehungen in die Landschaft sichern. Die an der Bebauungsgrenze angeordneten, kleineren Parzellen sollen sowohl öffentliche Nutzungen sowie evenStadt Pulheim -–
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tuell auch Nutzungen privater Art aufnehmen können. Entlang der Querungen ist im Entwurf
jeweils ein offenes Feld angeordnet, das als ‘Fenster’ zur Landschaft fungieren soll und als
landwirtschaftliche Fläche oder zweischürige Wiese langfristig offen gehalten werden soll.
Die vorhandenen Spielbereiche werden im Konzept räumlich in den Nordpark integriert. Zusätzlich sollen kleine Spiel- und Aufenthaltsinseln das Angebot erweitern und erste Ziele für
die Parkbesucher entstehen lassen.
Der erste Maßnahmenabschnitt betrifft
den sogenannten Parkauftakt, der schon
2010 realisiert werden soll und bereits
exemplarisch sämtliche Parkfunktionen
und Freiraumtypen beinhaltet.
Der erste Bauabschnitt umfasst dabei den
Bereich von der Venloer Straße im Süden
bis zum Gebiet nördlich des Friedhofs, auf
Höhe der Straße „Am Angelsdorn“. Zunächst soll das Wegesystem, d. h. die Horizontallee und die Felderpromenade angelegt werden.
Als Beginn des Wegesystems soll am
Übergang von der Venloer Straße zum
Nordpark ein Eingangsbereich für den
Parkauftakt entstehen. Der zwischen Venloer Straße und Unterster Weg vorhandene Höhenunterschied soll durch Anlage
einer Parkterrasse mit Treppenstufen und
zwei Rampen als barrierefreiem Anschluss
an die Horizontallee gestaltet werden. Gegenüber dem Straßenniveau liegt der Aufenthaltsbereich der Parkterrasse rund 1 m
tiefer und gegenüber dem Parkniveau etwa 1 m höher. Somit ist er gut vor der
Straße geschützt, bietet aber immer noch
einen eindrucksvollen Ausblick auf den
gesamten Park.
Ergänzend zu den Wegen und der Parkterrasse sollen einige Parkfelder gebaut
werden sowie punktuell einige Spiel- und
Aufenthaltsinseln als Ziele in der neuen
Parkfläche platziert werden. Zusätzlich
könnten erste private Nutzungen, wie z. B.
Grabeland oder Obstgärten, entlang der
Felderpromenade initiiert werden.
9.
Umsetzungsmaßnahmen der Planung / Zeithorizont
Die Stadtumbaumaßnahme ist wegen der erheblichen Größe des geplanten Landschaftsparkes und wegen des überwiegenden Privatbesitzes der Flächen auf eine lange Zeitdauer bis
zur überwiegenden Umsetzung orientiert. Es ist Ziel, zunächst im Rahmen der Regionale
2010 den Auftakt und somit die Parkkonzeption in einem Segment des Bandes möglichst
vollständig umzusetzen. Im weiteren Verlauf des Parkes hängt der Fortschritt von der Verfügbarkeit der Flächen ab.
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Das Konzept beinhaltet zahlreiche flexible Elemente und Ideen – z.B. die Möglichkeit, Parzellen entlang der Felderpromenade bürgerschaftlich zu nutzen – deren genaue Art und
Weise der Umsetzung sich erst im Realisierungsprozess konkretisieren kann. Es ist möglich,
dass Elemente des Konzeptes zukünftig verändert werden und eine Aktualisierung des Entwicklungskonzeptes als Grundlage der Stadtumbaumaßnahme erfordern. Das Grundkonzept
- das Wegesystem, die Felder und Parzellen und die Abfolge der Freiraumtypen zwischen
Siedlung und freier Landschaft – ist jedoch Grundzug der Planung.
Die parallel erfolgende Änderung 16.0 des Flächennutzungsplanes nimmt mit der künftigen
Darstellung des gesamten Nordparkes dieses Stadtentwicklungziel in die förmliche Bauleitplanung auf.
Die Maßnahmen, die zur Umsetzung der Planung ergriffen werden, bestehen aus folgenden
Bausteinen:
10.
Entwurfs- und Ausführungsplanung (1. Bauabschnitt)
Grunderwerb (durch Kauf und Tausch)
Ausbau Wegesystem: Horizontallee, Felderpromenade, Tennenwege Felder
Ausbau Plätze
Ausbau Parkauftakt mit Parkterrasse
Gestaltung der kleinräumigen Parzellen und Felder
Ausbau Spiel- und Aufenthaltsinseln
Pflanzmaßnahmen:
Obstbaumwiesen, Alleen, Baumreihen, Baum- und Gehölzgruppen, Einzelbäume,
Bepflanzung der Parkfelder
Ausbau Stellplätze
Gewinnung privater Nutzer/innen für Parzellen
Kooperation mit Landwirt/innen zur Unterhaltung / Pflege der Wiesen- bzw.
Grünflächen
Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Regionale 2010 und zu weiteren Planungsabschnitten
Beteiligung der Öffentlichkeit und Berücksichtigung privater Belange
Gem. § 171 b Abs. 2 BauGB sind im Rahmen der Aufstellung eines städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Inhalt und Umfang der Abwägung lassen sich
unter Berücksichtigung des informellen Charakters des Stadtentwicklungskonzeptes
und des eher langfristigen Planungsprozesses nur situationsbedingt bestimmen. Diese informelle und prozesshafte Form der städtebaulichen Planung entwickelt keine
unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten, so dass im Vergleich zu den bodenrechtlich unmittelbar verbindlichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes, geringere
Anforderungen an die Abwägung zu stellen sind.
Gleichwohl wurden, wegen der Bedeutung der Ziele und Maßnahmen des Stadtumbaus nicht nur für die Gemeinde sondern auch für die von der Planung Betroffenen,
seitens der Stadt Pulheim bereits verschiedene Formen der Beteiligung durchgeführt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem städtebaulichen Entwicklungskonzept Nordpark Pulheim wurde in einer ganztägigen Veranstaltung (vor Ort) am
25.04.2009 den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich über die
Planungen zu informieren, Fragen zu stellen und sich aktiv mit Vorschlägen und Anregungen in den Planungsprozess einzubringen. Im Bereich des ersten Realisierungsabschnittes des zukünftigen Pulheimer Nordparks wurde mit verschieden Aktionen versucht, der Bevölkerung den zukünftigen Planungsraum näher zu bringen.
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Begleitend zu dieser Veranstaltung wurde im Aufstellungsverfahren zur Teilbereichsänderung Nr. 16.0 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, die sich inhaltlich
auf das Stadtentwicklungskonzept Nordpark Pulheim bezieht, vom 22.04.2009 bis
13.05.2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 3 (1) und 4
(1) BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausführlich im
FNP-Verfahren behandelt.
Weiterhin führt die Koordinierungsstelle Umweltschutz, die das Projekt Nordpark Pulheim federführend betreut, Projekt begleitend Gespräche mit Eigentümern, Anwohnern und Betroffenen. Auch die in den §§ 137 und 139 BauGB geregelte Beteiligung
und Mitwirkung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger wird von dieser
Stelle entsprechend der längerfristigen Orientierung des Projektes vergleichbar einer
Sanierungsberatung wahrgenommen.
Pulheim, den 18.06.2009
Ralf Ritter
Abteilungsleiter Planung
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Dr. Ellen Cassens-Sasse
Koordinierungsstelle Umweltschutz
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