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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
19.03.09, 06:45
Aktualisiert
19.03.09, 06:45
Beschlussvorlage (Anlage 2) Beschlussvorlage (Anlage 2) Beschlussvorlage (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu V 400/2008 Bebauungspläne 140 / 141, E. – Lechenich, WirtschaftsPark Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung Beschlussentwurf: Gem. § 2 und §13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), wird beschlossen, die textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 140 und 141, E. – Lechenich, WirtschaftsPark, Ziffer 8.4 (Werbeanlagen) 2. Satz aufzuheben und wie folgt neu zu formulieren: „Für das übrige Plangebiet wird die maximale Höhe der Werbeanlagen auf 12 m über der unmittelbar an das Grundstück angrenzenden ausgebauten Straße im Scheitel festgesetzt“. Bei der Feststellung des Straßenbezugspunktes und der Straßenhöhe im Scheitel ist die textliche Festsetzung Ziffer 2, Abs. 7 maßgebend. Begründung: Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 18.12.2008, eine einheitliche Regelung für das gesamte Plangebiet (Errichtung von Werbeanlagen bis 12m Höhe) vorzubereiten, hat die Verwaltung inzwischen die verfahrensrechtlich erforderliche Beteiligung der beteiligten Öffentlichkeit durchgeführt. Bisher ist in den Bebauungsplänen Nr. 140 und 141, E. - Lechenich, WirtschaftsPark, festgesetzt, dass Werbeanlagen bis zu einem Abstand von 40 m entlang der B 265 und L 263 (gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn) die Höhe der Betriebsgebäude nicht überschreiten dürfen. In den übrigen Plangebieten dürfen die Werbeanlagen die Betriebs- und Bürogebäude maximal um einen Meter überragen. Eine Änderung der Höhe innerhalb des 40m Abstandes entlang der B 265 und L 263 muss insbesondere aus rechtlichen Gründen (Bundesfernstraßengesetzes, Straßen- und Wegegesetz NRW) beibehalten bleiben. Die Änderung beinhaltet somit für die verbleibenden Plangebietsteile die Aufhebung der bisherigen maximalen Höhenfestsetzung von Werbeanlagen (bis zu 1,00 m über dem Betriebsgebäude) und die Neufestlegung auf maximal 12 m Höhe über der an das Grundstück angrenzenden Erschließungsstraße. Die verfahrensrechtlich erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im vorliegenden Fall in Form einer Anhörung der Eigentümer der Grundstücke im Plangebiet; Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden von der Änderung nicht berührt. Die Grundstückseigentümer hatten in der Zeit vom 02.02.2009 bis 18.02.2009 die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Stellungnahmen bzw. Bedenken und Anregungen wurden während dieser Frist nicht vorgetragen. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. 1 Aufgrund der bisherigen Beratungen in den politischen Gremien und des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung kann nunmehr die 1. Vereinfachte Änderung der Bebauungspläne Nr. 140 und 141, E. – Lechenich, WirtschaftsPark als Satzung beschlossen werden. (Bösche) Anlage - Anlageplan 2 3