Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
170 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
19.03.09, 06:45
Aktualisiert
19.03.09, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
An!oga
Anlage 1 zu V400/2008
Bebauungsplan Nr. 140 und Nr. 141, E.-Lechenich, Wirtschaftspark;
Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.10.2008 die V 400/2008 zur erneuten Beratung
in den Ausschuss für Stadtentwicklung eingestellt mit der Maßgabe, eine einheitliche
Regelung bzgl. der Errichtung von Werbeanlagen im Wirtschaftspark zu erreichen.
Ergänzend zu dem bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.09.2008
mündlich vorgetragenen Sachverhalt wird vorgeschlagen, die mit V 400/2008
vorgesehene
allgemeine Änderung der bisherigen Höhenfestsetzung
für
Werbeanlagen auf abgegrenzte Bebauungsplanbereiche
(s. Anlageplan) zu
beschränken.
Aufgrund der den o.a. Bebauungsplänen zugrundeliegenden städtebaulichen
Konzeption und der Vermarktungsstrategie ist davon auszugehen, dass Betriebe,
welche eine öffentlichkeitswirksame Außenwerbung (u.a. Werbepylone) anstreben,
bevorzugt Standorte in den Randlagen des Wirtschaftsparks entlang der B 265 und
der L 263 wählen. Die bisherigen Ansiedlungen im Wirtschaftspark bestätigen dies.
Daher sollte sich die Festsetzung der maximalen Höhe für Werbeanlagen von 12 m
auch ausschließlich auf diese Bereiche beziehen.
Eine generelle Aufhebung der bisherigen Höhenbeschränkung für Werbeanlagen (1,
00 m über Betriebsgebäude) für das gesamte Plangebiet sollte nicht vorgenommen
werden.
Damit wird einerseits ein landschaftsgerechter
Übergang des
Wirtschaftsparks in die östlich und südlich angrenzenden Grünflächen gewährleistet,
andererseits wird die im Innenbereich des Wirtschaftsparks gelegene öffentliche
Grünanlage von störenden Werbeanlagen freigehalten.
zu
ANLAGEPLAN
1. Vereinfachte Änderung
BP 140 und BP 141, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt
@ Katasteramt Rhein-Erft-Kreis, 995/08
@
Geobasisdaten: Land NRW, Bann, 1688/2008
Erftstadt, im November 2008
Maßstab:
1 : 10.000