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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
170 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
19.03.09, 06:45
Aktualisiert
19.03.09, 06:45
Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

An!oga Anlage 1 zu V400/2008 Bebauungsplan Nr. 140 und Nr. 141, E.-Lechenich, Wirtschaftspark; Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.10.2008 die V 400/2008 zur erneuten Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung eingestellt mit der Maßgabe, eine einheitliche Regelung bzgl. der Errichtung von Werbeanlagen im Wirtschaftspark zu erreichen. Ergänzend zu dem bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.09.2008 mündlich vorgetragenen Sachverhalt wird vorgeschlagen, die mit V 400/2008 vorgesehene allgemeine Änderung der bisherigen Höhenfestsetzung für Werbeanlagen auf abgegrenzte Bebauungsplanbereiche (s. Anlageplan) zu beschränken. Aufgrund der den o.a. Bebauungsplänen zugrundeliegenden städtebaulichen Konzeption und der Vermarktungsstrategie ist davon auszugehen, dass Betriebe, welche eine öffentlichkeitswirksame Außenwerbung (u.a. Werbepylone) anstreben, bevorzugt Standorte in den Randlagen des Wirtschaftsparks entlang der B 265 und der L 263 wählen. Die bisherigen Ansiedlungen im Wirtschaftspark bestätigen dies. Daher sollte sich die Festsetzung der maximalen Höhe für Werbeanlagen von 12 m auch ausschließlich auf diese Bereiche beziehen. Eine generelle Aufhebung der bisherigen Höhenbeschränkung für Werbeanlagen (1, 00 m über Betriebsgebäude) für das gesamte Plangebiet sollte nicht vorgenommen werden. Damit wird einerseits ein landschaftsgerechter Übergang des Wirtschaftsparks in die östlich und südlich angrenzenden Grünflächen gewährleistet, andererseits wird die im Innenbereich des Wirtschaftsparks gelegene öffentliche Grünanlage von störenden Werbeanlagen freigehalten. zu ANLAGEPLAN 1. Vereinfachte Änderung BP 140 und BP 141, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt @ Katasteramt Rhein-Erft-Kreis, 995/08 @ Geobasisdaten: Land NRW, Bann, 1688/2008 Erftstadt, im November 2008 Maßstab: 1 : 10.000