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Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Anmeldung der Maßnahmen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.09.09, 12:44
Aktualisiert
21.09.09, 12:44
Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Anmeldung der Maßnahmen) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Anmeldung der Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Haupt- und Finanzausschuss Rat II / 40 06 00 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 25.08.2009 X 08.09.2009 X 22.09.2009 X Frau Brandt (Verfasser/in) 334/2009 nö. S. TOP 13.08.2009 (Datum) BETREFF: Konjunkturpaket II - Anmeldung der Maßnahmen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Konjunkturpaket II BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfehlen / der Rat beschließt, dass folgende Maßnahmen zur Finanzierung aus dem Konjunkturpaket II der Bezirksregierung Köln in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 30.06.09 angemeldet werden sollen: 1. Anbau EGS Auweiler Straße und OGS Sinthern/Geyen 2. Schließanlage EGS Auweiler Straße 3. Sanierung des Innenhofes GGS Sinnersdorf -1- ERLÄUTERUNGEN: Der Rat hat am 30.06.2009 beschlossen, von den Mitteln des Konjunkturpaketes II mit dem Investitionsschwerpunkt Bildung die nach Abzug der Maßnahmen im Elementar-/ Kitabereich und der Maßnahmen für die freien Träger verbleibenden 2,15 Mio. Euro zunächst ausschließlich für die energetische Sanierung an Schulen und Kindergärten einzusetzen. Der Beschluss erfolgte vor dem Hintergrund, dass aufgrund Artikel 104 b Grundgesetz Maßnahmen aus dem Schulbereich, für die der Bund keine Gesetz-gebungskompetenz hatte, ohne eine Änderung des Grundgesetzes nicht zum Tragen kommen konnten. Mit Inkrafttreten zum 01.08.2009 wurde der Artikel 104 b des Grundgesetzes insofern geändert, dass der Bund unter der Voraussetzung „außergewöhnlicher Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen gewähren“ kann. Der Bund und das Land haben eine diesbezügliche Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes festgestellt, so dass nunmehr auch Maßnahmen im Schulbereich gefördert werden können, für die eigentlich die Gesetzgebungskompetenz auf Landesebene liegt. Zu den einzelnen Maßnahmen: - Anbau EGS Auweiler Straße und OGS Sinthern/Geyen Auf Grund der Änderung des Grundgesetzes ist nunmehr eine Finanzierung beider Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II möglich. Hierauf hat die Kämmerei zutreffend hingewiesen (Anlage) und sich hierbei auch der Rechtsauffassung der Bezirksregierung angeschlossen. Der ursprüngliche Deckungsvorschlag aus der Vorlage 134/2009 ist somit entbehrlich. - Schließanlage EGS Auweiler Straße Auch die Erneuerung der Schließanlage an der EGS Auweiler Straße war bereits in die Prioritätenliste der Baumaßnahmen des Immobilienmanagements aufgenommen worden, konnte aber ebenso aus finanziellen Gründen bislang nicht berücksichtigt werden. Die geschätzten Maßnahmekosten liegen bei ca. 7.000 €. Das Fachamt und die Schule halten eine Umsetzung aus Sicherheitsgründen für dringend notwendig: Im Falle eines Amoklaufes bestünde an dieser Schule keine Möglichkeit, dass die Lehrkräfte die Türen von innen verriegeln. Auch diese Maßnahme soll wegen der Dringlichkeit aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden. - Sanierung des Innenhofes GGS Sinnersdorf Das Gesundheitsamt und das Immobilienmanagement halten die Sanierung des Innenhofes an der GGS Sinnersdorf aus hygienischen Gründen und zum Erhalt der Substanz des Gebäudes für dringend erforderlich, da aufgrund einer starken Taubenpopulation extreme und ätzende Verunreinigungen an Fenstern und Fassaden bestehen. Die vom Bauhof mit ca. 8.000 € veranschlagte Maßnahme war nicht für den Haushalt 2009 angemeldet worden und konnte somit trotz der o. g. Dringlichkeit bisher nicht umgesetzt werden. Um diese Maßnahme möglichst schnell – noch in 2009 umsetzen zu können, soll nicht bis zur nächstmöglichen Anmeldung für den Haushalt 2010 abgewartet werden, sondern auch diese Maßnahme aus Mitteln des Konjunkturpaketes II finanziert werden. Offen bleibt zum jetzigen Zeitpunkt, ob weitere Großmaßnahmen, hierzu zählen u. a. die Schulhofsanierung Grundschule Dansweiler (ca. 180.000 €), der Umbau der Naturwissenschaften Gymnasium Pulheim (ca. 150.000 €) sowie die Realisierung von Maßnahmen der EDVAusstattung (110.000 €, s. Vorlage 134/2009) aus Mitteln des Konjunkturpaketes II finanziert werden sollen. Der Rat wird hierzu eine Entscheidung nach Vorlage der Gutachten zur energetischen Sanierung der Schulen sowie der Sanierungsbedarfe bei den Toiletten-Anlagen im Gesamtpaket zu treffen haben. -2-