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Mitteilungsvorlage (Feuchteproblematik in der Grundschule Bachstraße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
11 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
17.09.09, 11:27
Aktualisiert
17.09.09, 11:27
Mitteilungsvorlage (Feuchteproblematik in der Grundschule Bachstraße) Mitteilungsvorlage (Feuchteproblematik in der Grundschule Bachstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau III / 26-Ba (Amt/Aktenzeichen) Termin 25.06.2009 Herr Batist (Verfasser/in) ö. S. X 277/2009 nö. S. TOP 08.06.2009 (Datum) BETREFF: Feuchteproblematik in der Grundschule Bachstraße MITTEILUNG: Die vorliegenden Gutachten sowie die durch Raumluftmessungen ermittelten Werte zu einer befürchteten Schimmelbelastung in der Grundschule Bachstraße, sind durch das Immobilienmanagement an das Kreisgesundheitsamt mit der Bitte um Prüfung und Bewertung übermittelt worden. Zwischenzeitlich hat ein Ortstermin mit dem Gesundheitsamt in der Schule stattgefunden. Hierbei wurde im Ergebnis für den Betreuungsraum im KG folgendes festgehalten: o o o o o o o o o Die gemessenen Werte sind unter gesundheitlichen Aspekten unbedenklich. Eine einzelne Messung ist aber nicht vollständig aussagekräftig, da der Ausstoß von Schimmelsporen nicht gleichförmig erfolgt, sondern Schwankungen unterliegt. Insofern müssten für eine fundierte Aussage vier bis fünf Kontrollmessungen erfolgen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass selbst noch ein fünffach höherer Wert als der gemessene für gesunde Menschen als unbedenklich einzustufen sei. Vor diesem Hintergrund kann auf eine Kontrollmessung verzichtet werden. Allergiker und Asthmatiker könnten jedoch auch schon bereits bei den vorzufindenden Werten beeinträchtigt werden. Generell darf die von Schimmel ausgehende Gefahr nicht überbewertet werden. Schimmel kommt überall in der natürlichen Umwelt vor. Eine schimmelfreie Umgebung gibt es nicht. Bestimmte Schimmelsporenarten sind Allergene, die bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen können. Dies gelte in gleicher Weise aber auch z.B. für bestimmte Pollen, Hausstaubmilben und andere Allergene. Das Gefahrenpotential ist ähnlich hoch einzustufen. Mykotoxine (Pilzgifte), die von einigen Schimmelpilzarten gebildet werden, spielen bei den vorgefundenen Konzentrationen aus gesundheitlicher Sicht keine Rolle. Unbestritten und offensichtlich gibt es im Keller ein Feuchtigkeitsproblem. Feuchte Räume sind immer besonders anfällig für die Schimmelproblematik. Unabhängig von möglicherweise eindringender Erdfeuchte sind Kellerräume insbesondere im Sommer allein schon deshalb feucht, weil die eindringende warme Außenluft an den kühlen Kellerwänden kondensiert. Im Sommer ist es daher besser, dort nicht zu lüften. Zudem müssten in dieser Zeit mehrere leistungsfähige Luftentfeuchter aufgestellt werden. Kellerräume sind daher als Aufenthaltsraum generell weniger gut geeignet. Eine besondere Schimmelquelle stellen im Außenbereich mit großer Wahrscheinlichkeit die Lichtschächte dar, in denen feuchtes Erdreich und verrottendes Laub vorzufinden ist. Die Lichtschächte sind daher zu säubern. Zusammenfassend wurde durch den Vertreter des Gesundheitsamtes festgestellt, dass unter gesundheitlichen Aspekten kein Grund festgestellt werden könne, den Raum im KG zu sperren. Der Raum kann aus dortiger Sicht freigegeben werden. Aus vorsorglichen Grün-1- o o den sollten Schüler und Lehrer mit einer nachgewiesenen Schimmelpilzallergie den Raum jedoch nicht nutzen. Die Eltern der Schüler sind diesbezüglich zu informieren. Seitens der Schulleiterin bestehen dennoch nach wie vor erhebliche Bedenken hinsichtlich der Nutzung des Raumes, da sie selbst sowie mehrere Kinder gesundheitliche Beeinträchtigungen empfinden. Seitens der Schulleitung wird daher angeregt, den vorhandenen Verwaltungstrakt abzureißen und an dieser Stelle einen zweigeschossigen Neubau zu errichten, der für die verschiedenen Bedarfe der Schule genutzt werden kann, zumal der jetzige Verwaltungstrakt eine unzureichende Wärmedämmung aufweise. Der Verwaltungstrakt wurde abschließend besichtigt, hier konnte weder eine Schimmelbelastung noch Feuchtigkeit festgestellt werden. Sofern der Betreuungsraum von der Schulleitung zur Nutzung wieder freigegeben wird, wird die Verwaltung geeignete Luftentfeuchtungsgeräte aufstellen lassen. Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der Verwaltung zunächst keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich. Die Frage mit welchen Kosten eine grundlegende Sanierung verbunden wäre und ob ein Abriss und Neubau von Teilen der Schule möglicherweise wirtschaftlicher als ein Abriss wäre, wird von dem Ingenieurbüro untersucht, das ohnehin mit der energetischen Untersuchung der städt. Gebäude beauftragt ist. -2-