Daten
Kommune
Pulheim
Größe
11 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
17.09.09, 11:27
Aktualisiert
17.09.09, 11:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
III / 26-Ba
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
25.06.2009
Herr Batist
(Verfasser/in)
ö. S.
X
277/2009
nö. S. TOP
08.06.2009
(Datum)
BETREFF:
Feuchteproblematik in der Grundschule Bachstraße
MITTEILUNG:
Die vorliegenden Gutachten sowie die durch Raumluftmessungen ermittelten Werte zu einer befürchteten Schimmelbelastung in der Grundschule Bachstraße, sind durch das Immobilienmanagement an das Kreisgesundheitsamt mit der Bitte um Prüfung und Bewertung übermittelt worden.
Zwischenzeitlich hat ein Ortstermin mit dem Gesundheitsamt in der Schule stattgefunden.
Hierbei wurde im Ergebnis für den Betreuungsraum im KG folgendes festgehalten:
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Die gemessenen Werte sind unter gesundheitlichen Aspekten unbedenklich.
Eine einzelne Messung ist aber nicht vollständig aussagekräftig, da der Ausstoß von
Schimmelsporen nicht gleichförmig erfolgt, sondern Schwankungen unterliegt. Insofern
müssten für eine fundierte Aussage vier bis fünf Kontrollmessungen erfolgen.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass selbst noch ein fünffach höherer Wert als der
gemessene für gesunde Menschen als unbedenklich einzustufen sei. Vor diesem Hintergrund kann auf eine Kontrollmessung verzichtet werden.
Allergiker und Asthmatiker könnten jedoch auch schon bereits bei den vorzufindenden
Werten beeinträchtigt werden.
Generell darf die von Schimmel ausgehende Gefahr nicht überbewertet werden. Schimmel
kommt überall in der natürlichen Umwelt vor. Eine schimmelfreie Umgebung gibt es nicht.
Bestimmte Schimmelsporenarten sind Allergene, die bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen können. Dies gelte in gleicher Weise aber auch z.B. für bestimmte Pollen, Hausstaubmilben und andere Allergene. Das Gefahrenpotential ist ähnlich
hoch einzustufen. Mykotoxine (Pilzgifte), die von einigen Schimmelpilzarten gebildet werden, spielen bei den vorgefundenen Konzentrationen aus gesundheitlicher Sicht keine Rolle.
Unbestritten und offensichtlich gibt es im Keller ein Feuchtigkeitsproblem. Feuchte Räume
sind immer besonders anfällig für die Schimmelproblematik. Unabhängig von möglicherweise eindringender Erdfeuchte sind Kellerräume insbesondere im Sommer allein schon
deshalb feucht, weil die eindringende warme Außenluft an den kühlen Kellerwänden kondensiert. Im Sommer ist es daher besser, dort nicht zu lüften. Zudem müssten in dieser Zeit
mehrere leistungsfähige Luftentfeuchter aufgestellt werden.
Kellerräume sind daher als Aufenthaltsraum generell weniger gut geeignet.
Eine besondere Schimmelquelle stellen im Außenbereich mit großer Wahrscheinlichkeit die
Lichtschächte dar, in denen feuchtes Erdreich und verrottendes Laub vorzufinden ist. Die
Lichtschächte sind daher zu säubern.
Zusammenfassend wurde durch den Vertreter des Gesundheitsamtes festgestellt, dass unter gesundheitlichen Aspekten kein Grund festgestellt werden könne, den Raum im KG zu
sperren. Der Raum kann aus dortiger Sicht freigegeben werden. Aus vorsorglichen Grün-1-
o
o
den sollten Schüler und Lehrer mit einer nachgewiesenen Schimmelpilzallergie den Raum
jedoch nicht nutzen. Die Eltern der Schüler sind diesbezüglich zu informieren.
Seitens der Schulleiterin bestehen dennoch nach wie vor erhebliche Bedenken hinsichtlich
der Nutzung des Raumes, da sie selbst sowie mehrere Kinder gesundheitliche Beeinträchtigungen empfinden.
Seitens der Schulleitung wird daher angeregt, den vorhandenen Verwaltungstrakt abzureißen und an dieser Stelle einen zweigeschossigen Neubau zu errichten, der für die verschiedenen Bedarfe der Schule genutzt werden kann, zumal der jetzige Verwaltungstrakt
eine unzureichende Wärmedämmung aufweise.
Der Verwaltungstrakt wurde abschließend besichtigt, hier konnte weder eine Schimmelbelastung
noch Feuchtigkeit festgestellt werden.
Sofern der Betreuungsraum von der Schulleitung zur Nutzung wieder freigegeben wird, wird die
Verwaltung geeignete Luftentfeuchtungsgeräte aufstellen lassen.
Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der Verwaltung zunächst keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich. Die Frage mit welchen Kosten eine grundlegende Sanierung verbunden wäre
und ob ein Abriss und Neubau von Teilen der Schule möglicherweise wirtschaftlicher als ein Abriss
wäre, wird von dem Ingenieurbüro untersucht, das ohnehin mit der energetischen Untersuchung
der städt. Gebäude beauftragt ist.
-2-