Daten
Kommune
Pulheim
Größe
22 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/40 11 20
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
16.06.2009
X
30.06.2009
X
Frau Brandt
(Verfasser/in)
237/2009
nö. S. TOP
2
02.06.2009
(Datum)
BETREFF:
Provisorische Unterbringung der OGS / von zwei Klassen der EGS Auweiler Straße
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
31.000 €
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
14.830 €
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2010
Jahr:
Jahr:
16.170 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Deckung für 2009 aus nicht erforderlichen Mitteln für
Schülerfahrkosten und Mehreinnahmen bei der Erstattung
von Betriebskosten (Jugendamt / Dezernatsbudget),
Deckung für 2010 als Anmeldung von budgetrelevanten
Veränderungen im Haushalt 2010
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt ohne Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport
und Freizeit (BKS) und im Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau (LHA)
1. an der Evangelischen Grundschule Auweilerstr. 2 Klassenraum-Container aufzustellen, um
während der Bauzeit des Anbaus zwei Klassen unterbringen zu können
2. die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 14.830 € in 2009 durch Deckung bei den Sachkonten
003 006 001 / 10000.5241000 4.830 € (Schülerfahrkosten)
006 001 001 / 10000.4421000 10.000 € (Mehreinnahmen bei der Erstattung von Betriebskosten)
und i. H.v. 16.170 € in 2010 zusätzlich als budgetrelevante Veränderungen zur Verfügung zu
stellen
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Der Rat der Stadt Pulheim hat am 31.03.2009 über die Errichtung von zwei zusätzlichen
Klassenräumen an der EGS Auweiler Straße entschieden, um die räumlichen Voraussetzungen
zur dauerhaften Unterbringung von zwei zusätzlichen OGS-Gruppen zu schaffen. Ebenfalls hat
der Rat beschlossen, den zusätzlichen Gruppen je 15.000 € für die Ausstattung zur Verfügung
zu stellen.
Derzeit besuchen die OGS 95 Kinder in vier Gruppen, für die aber nur drei Räume zur
Verfügung stehen. Die Durchführung der Maßnahme findet deshalb dort für alle Beteiligten
schon jetzt mit großen Belastungen statt und wird nur durch das große Engagement der
pädagogischen Kräfte sowie immense schul- und raumorganisatorische Maßnahmen
ermöglicht.
Die Schule hat sich aufgrund der erheblich gestiegenen Bedarfe der Eltern und Kinder bereiterklärt, bereits zum Schuljahresbeginn 2009/2010 die zusätzlichen Gruppen aufzunehmen und
in Zusammenarbeit mit der Verwaltung nach Möglichkeiten der provisorischen Unterbringung zu
suchen. Dies auch vor dem Hintergrund, der voraussichtlich letztmaligen Möglichkeit der
Bewilligung zusätzlicher Plätze durch die Bezirksregierung (weil landesweit die Grenze von
205.000 finanzierten Plätzen nahezu erreicht ist).
Die vom Rat beschlossene Aufstockung um zwei Räume durch den Einzug einer Wand
zwischen den beiden Gebäudeflügeln zum Lehrerparkplatz hin, kann nach Auskunft des
Immobilienmanagements voraussichtlich spätestens zum Schuljahresbeginn 2010/2011
realisiert werden.
Zur Überbrückung der Übergangszeit sollen auf dem Schulgelände der Grundschule Auweiler
Straße zwei Klassenraum-Container in der einfachsten Ausführung (ohne Fundament, nur mit
Stromanschluss) aufgestellt werden, um während der Bauphase für die beiden neuen
Klassenräume zwei Klassen auslagern zu können (Kosten ca.: 31.000 €, hiervon 14.830 € in
2009 und 16.170 € in 2010).
Wegen der besonderen jahrgangsübergreifenden Unterrichtskonzepte der Schule ist eine
parallele Nutzung der Klassenräume durch Unterrichtsklassen und OGS-Gruppen nicht
möglich: Die Klassenräume werden jeweils von Kindern der Klassen 1 bis 4 gemeinsam
genutzt. Kein einziger Klassenraum steht bereits für OGS-Gruppenarbeit zur Verfügung, wenn
Erst- oder Zweitklässler ab 11.45 Uhr Unterrichtsende haben. In allen Klassen werden dann
noch die dritten oder vierten Klassen bis überwiegend zum Ende der 6. Stunde um 13.30 Uhr
unterrichtet. Für die 140 OGS-Kinder aus zwölf Klassen, die im neuen Schuljahr dann in sechs
OGS-Gruppen jahrgangsübergreifend aufgenommen werden sollen, stünden ohne die
Übergangslösung nur drei Räume zur Verfügung.
Innerhalb der Schule könnte die Umsetzung wie folgt stattfinden:
Wenn zwei klassenraumgroße Container auf dem Schulhof (auf dem vorhandenen Volleyballfeld) aufgestellt würden, würde die Schule dort die beiden Klassen, die künftig in den beiden
neu zu errichtenden Räumen untergebracht werden sollen, auslagern und könnte der OGS im
Erdgeschoss im Bereich vor den jetzigen OGS-Räumen zwei zusätzliche Klassenräume und
einen Nebenraum zur Verfügung stellen. Schulleitung, OGS-Leitung und die Geschäftsführerin
von GiP bestätigen, dass in den dann zusammenliegenden fünf Räumen inklusive Küche und
Nebenräumen die Durchführung der Maßnahme mit bis zu 162 Kindern also sechs Gruppen
ermöglicht werden kann. Auch die Mittagessenversorgung kann räumlich und organisatorisch
so gewährleistet werden. Das Immobilienmanagement prüft derzeit, ob in der vorhandenen
Küche die technischen Voraussetzungen für eine Aufrüstung mit einer sog. Haubenspülmaschine bestehen, damit der Geschirrdurchlauf bewerkstelligt werden kann.
-2-
Bei dieser Lösung mit einfachsten Containern verzichtet die Schule für die Übergangszeit der
Bauphase im neuen Schuljahr für zwei Klassen auf Wasseranschlüsse in den Klassen und ggf.
auch auf eine EDV-Verkabelung, wenn diese nicht über das normale Stromnetz der Container
hergestellt werden kann. Die Container an sich können in der preisgünstigsten Ausführung auf
jedem befestigten Untergrund aufgestellt werden und lediglich über eine 32-Ampere-Stromleitung sowohl mit Heizung und Elektroanschlüssen ausgestattet werden. Das Immobilienmanagement prüft, ob der von der Schule favorisierte Standort auf dem Volleyballfeld geeignet
ist. Außerdem werden die zusätzlich entstehenden Errichtungs- und Betriebskosten (Strom und
Reinigung) kalkuliert. Nach den bisher vorliegenden Prüfungen belaufen sich diese auf
mindestens 5.000 €.
Der Schulverwaltung liegen bereits rechtlich unverbindliche Angebote für eine solche
Containerlösung vor. Diese Angebote bestätigen, dass es mobile Container gibt, die kein
Fundament und keine Anschlüsse außer Strom benötigen.
Bei einer Mietzeit von 12 Monaten entstünden netto laut vorliegendem aktuell günstigsten
Angebot Kosten in Höhe von insgesamt 21.840 €, also zzgl. Mehrwertsteuer 25.989,60 €
(bei einer Mietzeit ab 01.08.2009 würden hiervon 10.829 € in 2009 und 15.160,60 € in 2010
fällig):
netto
brutto
- 600 € pro Klasse/Monat x 2 Stück x 12 Monate
= 14.400 €
17.136,-- €
- Fracht auf vier LKW 1.560 € pro Fahrt d. h. Hin- und Rück x 2 = 3.120 €
3.712,80 €
- Montage 1.560 € bei Auf- und Abbau x 2
= 3.120 €
3.712,80 €
- Kran 600 € x 2
= 1.200 €.
1.428,-- €
Für die in 2009 im konsumtiven Bereich fällig werdenden Kosten bestünde im Fachbereich 400
Deckung durch Minderausgaben im Bereich Schülerunfallversicherung und im Bereich Betreuung und Wartung von IT. Für 2010 müsste über die Mittel noch eine Entscheidung als
budgetrelevante Veränderung herbeigeführt werden.
Durch die beschriebene Raumlösung würde für die OGS zum kommenden Schuljahr eine
dauerhafte Lösung geschaffen, bei der diese komplett ausgestattet werden könnte und kein
weiterer Umzug erforderlich würde. Die Auslagerung der beiden Klassen würde lediglich den
Hin- und Rücktransport der Klassenmöbel und Tafeln erforderlich machen, der durch Hausmeistereinsätze gewährleistet werden könnte.
Eine andere gute Lösung im Raumbestand der Schule ist nicht absehbar. Überlegungen, die im
Keller gelegenen Räume vorübergehend für die OGS oder als Klassenräume zu nutzen sind
nicht realistisch. Dort befinden sich ein PC-, ein Werk- und ein Musikraum.
Die Räume sind z. T. < 40m² groß und auch aufgrund der Deckenhöhen nicht als
Klassenräume zugelassen, zudem in der Nutzung eingeschränkt, da Akustikdecken zwar
angemeldet aber nach Mitteilung des Immobilienmanagements gemäß Prioritätenliste
frühestens für 2010 ausgeführt werden können.
Für die beschriebene Maßnahme ist eine Baugenehmigung erforderlich, gegen die aber
planungsrechtlich keine Bedenken bestehen, da die von der Verwaltung vorgeschlagene Fläche
als Baufläche ausgewiesen ist.
Eine Vorberatung in den Fachausschüssen (LHA 14.05.09, BKS 19.05.09) war nicht möglich,
da die Mitteilung der Bezirksregierung über die Genehmigung der Gruppen erst unmittelbar vor
der Sitzung des BKS erfolgte und eine Konkretisierung der Übergangslösung zeitlich nicht mehr
erfolgen konnte.
-3-