Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abweichungsaatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Glessener Weg")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.09.09, 12:44
Aktualisiert
21.09.09, 12:44
Beschlussvorlage (Abweichungsaatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Glessener Weg") Beschlussvorlage (Abweichungsaatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Glessener Weg")

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Rat IV/601.04.21.63 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 16.09.2009 X 22.09.2009 X Frau Bündgens (Verfasser/in) 31/2009 nö. S. TOP 15.06.2009 (Datum) BETREFF: 1. Widmung der Erschließungsanlage „Glessener Weg“ in Sinthern 2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Glessener Weg" in Sinthern VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein wenn nein: Es handelt sich um Einnahmen. Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Erschließungsanlage „Glessener Straße“ in Sinthern gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG) zu widmen. Das Flurstück 509 (in dem in der Kartenanlage schraffiert kenntlich gemachten Bereich) und das Flurstück 594 werden als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätes-1- tens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Glessener Weg“ in Sinthern zu beschließen. ERLÄUTERUNGEN: Zu 1: Die aufgeführten Flurstücke sind im Bebauungsplan 77 Sinthern als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und stehen im Eigentum der Stadt Pulheim. Der Bereich von der Brauweiler Straße bis hinter Haus-Nr. 10 wurde bereits 1989 gewidmet (in der Kartenanlage dunkler dargestellt). Die vollständige Widmung ist Voraussetzung für die Erhebung der Erschließungsbeiträge. Zu 2: Die Straße „Glessener Weg“ wurde zwischenzeitlich endgültig ausgebaut. Aus beitragsrechtlicher Sicht handelt es sich um eine Erschließungsanlage, die aus einem Hauptzug besteht. Gemäß § 8 Absatz 1 b der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen u. a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage verfügen. Im Gegensatz hierzu wurde die Erschließungsanlage einheitlich in Betonsteinpflaster als Mischfläche hergestellt. Beitragspflichten können in einem solchen Fall erst dann entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o. a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist, § 8 Abs. 3. Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge abrechnen zu können. -2-