Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.09.09, 12:44
Aktualisiert
21.09.09, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Rat
IV/601.04.21.63
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
16.09.2009
X
22.09.2009
X
Frau Bündgens
(Verfasser/in)
31/2009
nö. S. TOP
15.06.2009
(Datum)
BETREFF:
1. Widmung der Erschließungsanlage „Glessener Weg“ in Sinthern
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage
"Glessener Weg" in Sinthern
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x
nein
wenn nein: Es handelt sich um Einnahmen.
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Erschließungsanlage „Glessener Straße“ in Sinthern gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG) zu widmen. Das Flurstück 509 (in dem in der Kartenanlage
schraffiert kenntlich gemachten Bereich) und das Flurstück 594 werden als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne
des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die
Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätes-1-
tens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Glessener
Weg“ in Sinthern zu beschließen.
ERLÄUTERUNGEN:
Zu 1:
Die aufgeführten Flurstücke sind im Bebauungsplan 77 Sinthern als öffentliche Verkehrsfläche
ausgewiesen und stehen im Eigentum der Stadt Pulheim. Der Bereich von der Brauweiler Straße
bis hinter Haus-Nr. 10 wurde bereits 1989 gewidmet (in der Kartenanlage dunkler dargestellt).
Die vollständige Widmung ist Voraussetzung für die Erhebung der Erschließungsbeiträge.
Zu 2:
Die Straße „Glessener Weg“ wurde zwischenzeitlich endgültig ausgebaut. Aus beitragsrechtlicher
Sicht handelt es sich um eine Erschließungsanlage, die aus einem Hauptzug besteht.
Gemäß § 8 Absatz 1 b der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind
Erschließungsanlagen u. a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage
verfügen. Im Gegensatz hierzu wurde die Erschließungsanlage einheitlich in Betonsteinpflaster als
Mischfläche hergestellt. Beitragspflichten können in einem solchen Fall erst dann entstehen, wenn
eine von § 8 Absatz 1 b der o. a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist, § 8 Abs. 3.
Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge abrechnen zu können.
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