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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 31/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,8 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.09.09, 12:44
Aktualisiert
21.09.09, 12:44
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 31/2009)

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Inhalt der Datei

A n l a g e zur Vorlage =========================================================================== Abweichungssatzung vom gemäß § 132 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Absatz 3 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 in der zurzeit gültigen Fassung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Glessener Weg“ in Sinthern =========================================================================== Aufgrund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.2008 ((BGBI I Seite 2986) in Verbindung mit den §§ 7, 41 Absatz 1 f sowie 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994, Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV. NRW. Seite 514) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am folgende Abweichungssatzung beschlossen: I Die Erschließungsanlage "Glessener Weg“ in Sinthern wird abweichend von § 8 Absatz 1 Buchstabe b der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 in Form der erfolgten Herstellung in Betonsteinpflaster als Mischfläche unter Verzicht auf die herkömmliche Herstellung im Trennprofil für endgültig hergestellt erklärt. II Die §§ 1 bis 7, 8 Absatz 1 Buchstaben a, c, d und Absatz 2 und 3 sowie die §§ 9 bis 11 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 (Amtsblatt des Erftkreises 1/88, Seite 2) finden in unveränderter Form Anwendung. III Diese Abweichungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Rhein-Erft-Kreis in Kraft. Die durch diese Einzelsatzung nicht geänderten Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung bleiben rückwirkend zum 01.07.1987 in Kraft.