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Mitteilungsvorlage (Baustein des Bauordnungsamtes zum Maßnahmenplan demographische Entwicklung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,1 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
03.09.09, 21:40
Aktualisiert
03.09.09, 21:40
Mitteilungsvorlage (Baustein des Bauordnungsamtes zum Maßnahmenplan demographische Entwicklung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/63 (Amt/Aktenzeichen) Termin 09.09.2009 Frau Goldammer (Verfasser/in) ö. S. X 324/2009 nö. S. TOP 10.08.2009 (Datum) BETREFF: Baustein des Bauordnungsamtes zum Maßnahmenplan demographische Entwicklung MITTEILUNG: Zur Erreichung der vom Rat der Stadt Pulheim beschlossenen Leit- und strategischen Ziele zum demographischen Wandel wurde ein erster Maßnahmenplan verwaltungsintern erarbeitet und abgestimmt. Das Bauordnungsamt hat vorgeschlagen, die bisherige Regel auf sämtliche Stadtteile auszuweiten, wonach der Nachweis von Pkw-Stellplätzen für barrierefreie und altersgerechte Wohnungen auf einen Stellplatz reduziert wird. Die Reduzierung der Stellplatzforderung soll Bauherrn und Investoren dazu bewegen, über die gesetzliche Anforderung hinausgehend in den Obergeschossen Fahrstühle anzuordnen, auch wenn der Aufwand wirtschaftlich nicht vertretbar erscheint. Zunehmend werden in allen Ortslagen altersgerechte Wohnungen errichtet, da hierfür offensichtlich ein Bedarf existiert. Dies ist die direkte Auswirkung des Trends, im Alter das zu groß gewordene Einfamilienwohnhaus zugunsten einer bequemen Wohnung innerhalb desselben Ortes, in dem man jahrzehntelang gelebt hat, zu veräußern. Selten verfügen diese Haushalte über mehr als ein Auto. Nach der derzeit praktizierten Regel wird – je nach Wohnungsgröße: 1,0 (bis 50 qm Wohnfläche), 1,2 (50 bis 70 qm Wohnfläche) oder 1,5 SP/ WE (größer als 70 qm Wohnfläche) gefordert. Bisher konnte nur in den zentralen Ortslagen für barrierefreie Wohnungen die Stellplatzpflicht auf 1,0 Stellplatz (SP) je Wohneinheit (WE) reduziert werden. Für Einfamilienwohnhäuser, die bekanntermaßen auch mehreren Generationen als Wohnung dienen, soll weiterhin gelten: es sind 2 Stellplätze nachzuweisen, die jedoch auch hintereinander („gefangen“) zulässig sind. -1-