Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
15.07.2009
Erstellt
22.07.09, 21:29
Aktualisiert
22.07.09, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Wahlausschuss
II/32.330.12.91.11/8
Termin
ö. S.
15.07.2009
X
Herr MüllerBeyreiß
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
303/2009
nö. S. TOP
09.07.2009
(Datum)
BETREFF:
Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister der
Stadt Pulheim am 30. August 2009
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Wahlausschuss beschließt gem. § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) die
Zulassung der bis zum 13.07.09, 18.00 Uhr eingereichten Wahlvorschläge
1) der CDU
2) der SPD
für die Bürgermeisterwahl am 30.08.09.
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ERLÄUTERUNGEN:
Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 14.08.08 forderte der Wahleiter zur Einreichung von
Kommunalwahlvorschlägen sowie zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die
Bürgermeisterwahl auf.
Gemäß § 15 des KWahlG können Wahlvorschläge nur bis zum 13.07.09, 18.00 Uhr
eingereicht werden.
Bis zum Fristablauf wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht:
1) Christlich Demokratische Union, Herr Frank Keppeler,
2) Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Herr Florian Herpel
Die Zusammenstellung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Wahlvorschläge wurden unverzüglich nach Eingang dahingehend überprüft, ob sie
allen Voraussetzungen des KWahlG und der Kommunalwahlordnung (KWahlO)
entsprechen.
Hiernach kann festgestellt werden, dass alle vorliegenden Vorschläge ordnungsgemäß
unterzeichnet/ mit Zustimmungserklärung versehen/ die Nachweise der
ordnungsgemäßen Ausstellung der Bewerber erbracht waren und somit gültig sind. Die
eingereichten Wahlvorschläge werden erst dann für die Bürgermeisterwahl verbindlich
gemacht, wenn sie vom Wahlausschuss zugelassen worden sind
Es wird daher die Zulassung der Wahlvorschläge empfohlen.
-2-