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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern Bereich: Wacholderweg Erweiterung des Geltungsbereiches Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
03.09.09, 21:40
Aktualisiert
03.09.09, 21:40
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern
Bereich: Wacholderweg
Erweiterung des Geltungsbereiches
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern
Bereich: Wacholderweg
Erweiterung des Geltungsbereiches
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 br/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 09.09.2009 ö. S. X Herr Brozio (Verfasser/in) 321/2009 nö. S. TOP 4 10.08.2009 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern Bereich: Wacholderweg Erweiterung des Geltungsbereiches Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion, Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 03.12.2008 zum Bebauungsplan Nr. 96 Sinthern (Erweiterung des Geltungsbereiches). Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch durchzuführen. -1- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. ERLÄUTERUNGEN: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 03.12.2008 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 96 Sinthern gefasst. Ziel der Planung ist die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Bolzplatz'. Dieses grundlegende Planungsziel wird beibehalten. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erhält das städtebauliche Konzept einige Modifikationen, die sich aus dem Ergebnis des schalltechnischen Gutachtens ableiten. Dieses stellt fest, dass ein auch innerhalb der Ruhezeiten nutzbarer Bolzplatz an das äußerste Ende der zur Verfügung stehenden Parzelle rücken muss. Hierdurch entsteht eine landwirtschaftlich nicht sinnvolle Restfläche und eine leicht isolierte Lage. Daher soll nun der Spielplatz nach Süden bis an den Bolzplatz verlagert werden und im Bereich des bisherigen Spielplatzes eine Siedlungsabrundung erfolgen. Es entstünde eine lückenlose Anbindung des Bolzplatzes über den Sportplatz an die Siedlung (soziale Kontrolle). Das Plangebiet wird entsprechend um die Fläche des nördlich angrenzenden Spielplatzes am Wacholderweg erweitert. Auf dieser Fläche ist eine Abrundung der nördlich vorhandenen Wohnbebauung mit zwei Einfamilienhäusern vorgesehen. Da die angrenzende Bestandsbebauung am Wacholderweg sehr niedrig ist (eingeschossige Flachdachbungalows) soll im Hinblick auf die Vermeidung einer Beeinträchtigung nachbarlicher Belange die neu hinzukommende Bebauung, in ähnlicher Form, erfolgen. Das in Auftrag gegebene schalltechnische Gutachten hat ergeben, dass zur Vermeidung einer nicht-vertretbaren Beeinträchtigung der vorhandenen und geplanten Wohnbebauung die Errichtung eines Lärmschutzwalls am nördlichen Rand des Bolzplatzes erforderlich sein wird. Dieser kann in den Spielplatz integriert werden und z. B. als Hügel für eine Rutsche dienen. Die Höhe des Walls hängt dabei von der Höhe der neu zu errichtenden Wohnbebauung ab. Wird diese eingeschossig mit Flachdach oder ohne ausgebautes Dach ausgeführt, ist eine Höhe des Lärmschutzes von 2.5 m ausreichend (vgl. Anlage, 'Lärmschutzgutachten', Text vom 25.05.2009). Die in der Zeichnung des Lärmschutzgutachtens eingetragene Höhe von 3.5 m wäre in diesem Fall nicht notwendig. Aus städtebaulicher Sicht sollte der Lärmschutzwall auf jeden Fall so niedrig wie möglich ausgeführt werden. Dementsprechend ist eine Wohnbebauung mit eingeschossigen Flachdachbungalows sinnvoll. Gleichzeitig sollte der umfangreiche Baum- und Strauchbestand auf dem derzeitigen Spielplatzgrundstück möglichst erhalten werden. Nachdem der Umwelt- und Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan am 03.12.2008 gefasst hat, gingen zwei Schreiben von Anwohnern des Wacholderwegs ein. In den Schreiben wurde zur Planung des Bolzplatzes Stellung bezogen (vgl. Anlage ö.T. und n. ö.T.). Zur Weiterführung des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss die Erweiterung des Geltungsbereichs zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. -2-