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Beschlussvorlage (Wahl der Ortsvorsteher/innen für die fünf Stadtbezirke der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
26.10.09, 11:28
Aktualisiert
26.10.09, 11:28
Beschlussvorlage (Wahl der Ortsvorsteher/innen für die fünf Stadtbezirke der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Wahl der Ortsvorsteher/innen für die fünf Stadtbezirke der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat I/10 24 00 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 27.10.2009 X Herr Krüger (Verfasser/in) 451/2009 nö. S. TOP 8 09.10.2009 (Datum) BETREFF: Wahl der Ortsvorsteher/innen für die fünf Stadtbezirke der Stadt Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: -1- X ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Rat wählt für die einzelnen Stadtbezirke folgende Ortsvorsteher/innen: für Brauweiler / Dansweiler / Freimersdorf Herrn Jörn Meier für Geyen / Sinthern / Manstedten Herrn Peter Abs für Pulheim / Orr Herrn Hansjakob Wolff für Sinnersdorf HerrnJosef Klaes für Stommeln / Stommelerbusch / Ingendorf Frau Maria Schmitz 2. Der Rat beschließt, die Ortsvorsteher/innen für die Dauer der Wahlperiode des Rates zu Ehrenbeamten zu ernennen. ERLÄUTERUNGEN: Gemäß § 39 (2) und (6) GO NRW in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Stadt Pulheim werden Ortsvorsteher/innen vom Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Stadtbezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt. Es sind Ortsvorsteher/innen zu wählen für die Bezirke: - Brauweiler / Dansweiler / Freimersdorf - Geyen / Sinthern / Manstedten - Pulheim / Orr - Sinnersdorf -Stommeln / Stommelerbusch / Ingendorf. Die Kandidatinnen bzw. Kandidaten müssen im Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Eine Zusammenstellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vertretung der Stadt Pulheim vom 27.08.2009 ist beigefügt (Anl. 1). Danach hat die CDU in allen fünf Stadtbezirken den höchsten Stimmenanteil erreicht. Mit Schreiben v. 09.10.2009 hat die CDU-Fraktion die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen als Ortsvorsteherin bzw. Ortsvorsteher für die jeweiligen Bezirke vorgeschlagen, die diese Aufgabe schon in der abgelaufenen Ratsperiode wahrgenommen haben (Anl. 2). Da die Ortsvorsteher/innen mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden, sind sie gem. § 39 (7) GO NRW zu Ehrenbeamten zu ernennen. -2-