Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
26.10.09, 11:28
Aktualisiert
26.10.09, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
I/10 24 00
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
27.10.2009
X
Herr Krüger
(Verfasser/in)
451/2009
nö. S. TOP
8
09.10.2009
(Datum)
BETREFF:
Wahl der Ortsvorsteher/innen für die fünf Stadtbezirke der Stadt Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
X
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Rat wählt für die einzelnen Stadtbezirke folgende Ortsvorsteher/innen:
für Brauweiler / Dansweiler / Freimersdorf
Herrn Jörn Meier
für Geyen / Sinthern / Manstedten
Herrn Peter Abs
für Pulheim / Orr
Herrn Hansjakob Wolff
für Sinnersdorf
HerrnJosef Klaes
für Stommeln / Stommelerbusch / Ingendorf
Frau Maria Schmitz
2. Der Rat beschließt, die Ortsvorsteher/innen für die Dauer der Wahlperiode des Rates zu
Ehrenbeamten zu ernennen.
ERLÄUTERUNGEN:
Gemäß § 39 (2) und (6) GO NRW in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Stadt Pulheim
werden Ortsvorsteher/innen vom Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Stadtbezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt.
Es sind Ortsvorsteher/innen zu wählen für die Bezirke:
- Brauweiler / Dansweiler / Freimersdorf
- Geyen / Sinthern / Manstedten
- Pulheim / Orr
- Sinnersdorf
-Stommeln / Stommelerbusch / Ingendorf.
Die Kandidatinnen bzw. Kandidaten müssen im Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und
dem Rat angehören oder angehören können.
Eine Zusammenstellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vertretung der Stadt Pulheim vom
27.08.2009 ist beigefügt (Anl. 1).
Danach hat die CDU in allen fünf Stadtbezirken den höchsten Stimmenanteil erreicht.
Mit Schreiben v. 09.10.2009 hat die CDU-Fraktion die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen als Ortsvorsteherin bzw. Ortsvorsteher für die jeweiligen Bezirke vorgeschlagen, die diese
Aufgabe schon in der abgelaufenen Ratsperiode wahrgenommen haben (Anl. 2).
Da die Ortsvorsteher/innen mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung
beauftragt werden, sind sie gem. § 39 (7) GO NRW zu Ehrenbeamten zu ernennen.
-2-