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Beschlussvorlage (Nutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
24 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
01.09.09, 21:28
Aktualisiert
01.09.09, 21:28
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss Umwelt- und Planungsausschuss II/512 bzw. IV/003 Termin 03.09.2009 09.09.2009 ö. S. X X nö. S. TOP 10.08.2009 Dr. Ellen CassensSasse/Andreas Großhennrich (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 319/2009 (Datum) BETREFF: Nutzung der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Umwelt- und Planungsausschuss zu beschließen, der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt: Als Ausdruck einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung bekennt sich der Umweltund Planungsausschuss zu einer vielfältigen Nutzung der öffentlichen Grünflächen im Rahmen des rechtlich zulässigen. -1- Die Verwaltung wird beauftragt, diese Vorstellungen durch entsprechende öffentlichkeitswirksame Aktionen (z.B. Pressemitteilung, Gestaltung eines Flyers etc.) aktiv in die Bevölkerung zu transportieren. Der Flyer wird vor Veröffentlichung den beiden Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt. ERLÄUTERUNGEN: In den letzten Monaten wurden vermehrt Konflikte zwischen Nutzer/innengruppen auf öffentlichen Grünflächen und unmittelbaren Anwohner/innen zur Lösung an die Verwaltung herangetragen. Beispielhaft mögen die folgenden Flächenhinweise dienen: ¾ ¾ ¾ ¾ Grünfläche im Abteipark Brauweiler Reservefläche für Jugendhilfezwecke Wiesenweg Brauweiler Grünflächen im Bereich des Baugebietes Edelsteingarten in Pulheim Wiesenflächen im Bereich Oppelner Str. in Pulheim Beschwerdegegenstand waren insbesondere Ballspiele von jungen Menschen, aber auch sonstige Nutzungsvarianten. Es wird häufig ein Ballspielverbot von Anliegern gewünscht. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechende Ballspielverbotsschilder auf den Grünflächen aufzustellen. Teilweise sind diese Konflikte zur Entscheidung auch an die politischen Gremien herangetragen worden. Darüber hinaus gibt es immer wieder Anfragen/Anregungen/Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die Jugendtreffpunkte an anderen Stellen zum Inhalt haben (z. B. Spielplätze, Bushaltestelle, Sitzecken, Marktplätze etc.) Die Verwaltung hält es für sinnvoll und notwendig und regt deswegen an, zu diesem Themenkreis von Seiten der politischen Gremien eine Grundsatzleitlinie zu beschließen, um damit eine eindeutige Haltung der Stadt Pulheim in die Öffentlichkeit transportieren zu können. Diese Leitlinie soll verdeutlichen, dass die wenigen im Stadtgebiet vorhandenen Grünflächen möglichst vielen Nutzer/innengruppen zur Verfügung stehen sollen. Ähnliche Überlegungen wurden bei der Neugestaltung des Stadtgartens im Rahmen des ExWoSt (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau)Vorhabens „Gender Mainstreaming im Städtebau“ bereits intensiv diskutiert und bei der Planung dieser Grünfläche umfangreich berücksichtigt. Bei der Durchführung dieses Planungsprozesses hat eine intensive Beteiligung Betroffener und Interessierter stattgefunden. Durch die verschiedenen Beteiligungsschritte konnten einerseits die Vorstellungen der Teilnehmer/innen eingebracht werden, andererseits haben die Diskussionen dazu geführt, dass die potentiellen Nutzer/innengruppen die gegenseitigen Interessenlagen zumindest kennengelernt haben. Damit konnte die Toleranzschwelle positiv verschoben werden, auch wenn damit nicht alle Konflikte gelöst werden konnten. Diese positiven Erfahrungen sollen jetzt weiter verfolgt werden, indem seitens der Stadt aktiv der Dialog mit der Bürgerschaft gesucht wird. Dies soll in Form von Veröffentlichungen (Pressemitteilungen, Flyern) erfolgen, die die Thematik darstellen und zum Ausdruck bringen, dass die Stadt Pulheim dazu beitragen möchte, „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“. Diese Aufgabe ergibt sich im übrigen auch aus § 1 SGB VIII Abs. 3 Satz 4. Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Förderung von Bewegung, Spiel und Sport in seiner gesundheitsfördernden Bedeutung, aber auch die Förderung des sozialen Miteinanders in Form der Schaffung von attraktiven Begegnungsmöglichkeiten von Menschen verschiedenen Geschlechtes, Alters und Nationalität. Es soll deutlich werden, dass die Stadt Pulheim sich offensiv für eine vielfältige Nutzung der Grünflächen in diesem Sinne einsetzt. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass viele Untersuchungen beklagen, dass Kinder in der heutigen Zeit (zu) viel Zeit vor dem Fernseher oder Computer verbringen. Insofern ist es von großer Bedeutung, dass Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben wird, sich im öffentlichen Raum zu bewegen, zu spielen und sich den Raum anzueignen. Dabei ist es selbstverständlich, dass die geltenden gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Bestimmungen (wie z.B. Emissionsschutz, Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme) Beachtung fin-2- den. Dieser, an die Bevölkerung zu richtende Appell soll keineswegs dazu dienen, entsprechende Freibriefe für die Nutzung öffentlicher Flächen auszustellen. Allerdings kann es auch nicht sein, dass private Interessen eine übliche Nutzung öffentlicher Grünflächen erheblich einschränken oder sogar verhindern. Das Anliegen der Stadt besteht darin, dass der öffentliche Raum für vielfältige Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung steht und das soziale Miteinander fördern hilft. In anderen Städten gibt es Satzungen, die die Nutzung von öffentlichen Grünflächen regeln. Die Stadt Köln besitzt z. B. eine entsprechende Satzung. In § 8 „Spiele“ ist dort folgendes festgelegt: „Spiele wie Fußball, Handball, Basketball, Hockey, Federball, Badminton, Tennis, Boule, Boccia, Frisbee, Drachensteigen u.a. sind auf Wiesen von Grünflächen insoweit erlaubt, als andere Nutzer hierdurch nicht gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert und die Grünflächen hierdurch nicht nachhaltig geschädigt werden“ Damit wird deutlich, dass das Spielen – auch das Spielen mit Bällen - auf Grünflächen nicht grundsätzlich verboten wird. Diese Regelung ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, da das Spielen erlaubt wird, aber gleichzeitig auf das Rücksichtnahmegebot hingewiesen wird. Durch die Beschlüsse der beiden zuständigen Fachausschüsse erhofft sich die Verwaltung eine Argumentationshilfe gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die versuchen, ihre persönlichen Interessen in Form von eingeforderten Nutzungseinschränkungen gegenüber berechtigten Nutzungen von öffentlichen Grünflächen durchzusetzen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Thema durch die Herausgabe eines Flyers und entsprechender Pressemitteilungen in die Öffentlichkeit zu kommunizieren. Die erarbeiteten Texte des Flyers werden den Fachausschüssen vor Veröffentlichung vorgelegt. -3-