Daten
Kommune
Pulheim
Größe
22 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 20
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
16.06.2009
X
30.06.2009
X
Frau Tatas
(Verfasser/in)
240/2009
nö. S. TOP
09.06.2009
(Datum)
BETREFF:
Eckwerte für den Haushalt 2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
derzeit nicht bezifferbar €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt dem Rat für die Aufstellung des Haushalts 2010 folgende Eckwerte zu beschließen:
Ergebnisplan
a) Die Höhe der Steuersätze bleibt unverändert.
b) Die den Haushalt belastenden budgetrelevanten Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung 2009 in Höhe von 1.701.150 € wird zugestimmt.
c) Die Dezernatsbudgets werden unter Berücksichtigung der budgetrelevanten Veränderungen
für das Haushaltsjahr 2010 festgesetzt.
d) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Haushaltsplanung über den Planungszeitraum bis zum
Jahre 2013 so auszurichten, dass Liquiditätskredite nicht dauerhaft zum Ausgleich des Gesamt-1-
Finanzplanes in Anspruch genommen werden müssen, sondern nur der vorübergehenden
Beschaffung von Finanzmitteln dienen.
e) Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum Eckwertebeschluss keine belastbaren Prognosen
zur Gesamtsumme der Finanzmasse für das Jahr 2010 möglich sind. Die Finanzierung des
nicht gedeckten Defizits soll zunächst für die Erstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2010 aus
Mitteln der Ausgleichsrücklage erfolgen. Nach Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs 2010,
voraussichtlich am 10.11.2009, soll im Rahmen der Haushaltsberatungen auf Grundlage der
dann zur Verfügung stehenden Informationen zur Finanzmasse über die Finanzierung des
Defizits beraten und entschieden werden.
Finanzplan
f) Grundlage sind die in den Teilfinanzplänen ausgewiesenen Investitionsmaßnahmen. Bei
eventuell notwendigen Veränderungen ist die Finanzierung sicher zu stellen.
g) Eine Nettoneuverschuldung ist nicht zulässig.
ERLÄUTERUNGEN:
Einleitung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.12.2003 das Feinkonzept zur Einführung
der Budgetierung einstimmig beschlossen. Danach ist die Haushaltsaufstellung ein mehrstufiges Verfahren, an dessen Beginn der Eckwertebeschluss
steht. Der Eckwertebeschluss enthält überwiegend finanzpolitische Vorgaben
als „Richtschnur“ für das anschließend beginnende verwaltungsinterne Aufstellungsverfahren.
Der HFA hat am 13.03.2007, TOP I. beschlossen, die von der Verwaltung
vorgeschlagene Weiterentwicklung des Verfahrens zur Haushaltsaufstellung
mit Beginn der Vorbereitungen zum Eckwertebeschluss für das Jahr 2008
und Folgejahre umzusetzen. Danach verliert der Eckwertebeschluss den
Charakter vorgezogener Haushaltsberatungen und legt lediglich die Eckwerte und Rahmenbedingungen als Grundlage für die differenzierte Aufstellung
des Haushalts fest.
Ausgangslage im Ergebnisplan
Der Ergebnisplan 2009 schließt nach der vom Rat in seiner Sitzung am
16.12.2008 beschlossenen Haushaltssatzung mit einem Defizit von
2.485.500 € als ordentliches Jahresergebnis ab. Dieser Betrag ist Grundlage
für die Bewertung und Berücksichtigung der budgetrelevanten Veränderungen.
Budgetrelevante Veränderungen für das Jahr 2010
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 27.05.2009 über die von
den Fachämtern gemeldeten budgetrelevanten Veränderungen gegenüber
der Haushaltsplanung 2009 beraten. Diese sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht auf den Seiten 1 – 15 mit entsprechenden Erläuterungen
dargestellt und belaufen sich zunächst auf 154.050 €.
Darüber hinaus ergeben sich Veränderungen durch Vermögensbewegungen
aus Grundstücksveränderungen. Hier ist ein Vergleich zur Haushaltsplanung
2009 nicht sachgerecht möglich, da sowohl die Erträge aus Grundstücksverkäufen als auch die Aufwendungen und Nachbesserungen für den Erwerb
von Grundstücken erheblich in den einzelnen Jahren schwanken.
Da die Ermittlung von budgetrelevanten Veränderungen grundsätzlich von
der Haushaltsplanung des laufenden Jahres ausgeht, werden auf Grund dieser Systematik die Abweichungen zur Haushaltsplanung 2009 dargestellt
-2-
und zwar unabhängig davon, ob diese Veränderungen bereits für das Jahr
2010 prognostiziert wurden.
Gegenüber der Haushaltsplanung 2009 ergibt sich eine Verschlechterung
von 1.547.100 € (siehe Anlage 1, Seiten 16 – 17).
Insgesamt ergibt sich somit im Ergebnis eine noch zu finanzierende budgetrelevante Veränderung von 1.701.150 €.
Finanzmasse
Eine Prognose zur Gesamtsumme der Finanzmasse für das Jahr 2010 kann
zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös erstellt werden, da der Landtag NRW die
Eckpunkte des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2010 voraussichtlich am 30.06.2009 beschießt und erst auf dieser Basis die Orientierungsdaten durch das Innenministerium NRW erstellt werden können. Erst
auf dieser Grundlage können die Schlüsselzuweisungen 2010 für die Stadt
Pulheim prognostiziert werden. Darüber hinaus liegt noch keine Regionalisierung der Ergebnisse des Arbeitskreises der Steuerschätzung vom Mai 2009
vor, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Höhe des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer erwarten lassen. Allein die Erträge aus den
Schlüsselzuweisungen und der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
hatten im Jahre 2009 einen Anteil von rd. 55 % an den Gesamterträgen der
Finanzmasse. Insoweit wäre eine Aussage zur Gesamtsumme der Finanzmasse zum jetzigen Zeitpunkt sehr risikobehaftet und daher nicht belastbar.
Ein erstes Gespräch über die Orientierungsdaten findet nach Angaben des
Städte- und Gemeindebundes NRW am 06.07.2009 statt. Wann die endgültigen Orientierungsdaten abgestimmt sein werden, mit denen dann auch eine
detaillierte Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung mit vorgelegt wird,
kann derzeit nicht gesagt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die vom Rat am 16.12.2008 beschlossene Haushaltsplanung 2009 weist ein
Defizit von 2.485.500 € aus. Die budgetrelevanten Veränderungen führen zu
einer zusätzlichen Haushaltsbelastung von 1.701.150 €.
Es wird daher vorgeschlagen, diesen Betrag aus Mitteln der Ausgleichsrücklage zu finanzieren. Hinzu kommen die noch nicht bezifferbaren Ertragsausfälle bei den Schlüsselzuweisungen und dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegenüber der Haushaltsplanung 2009.
Es bleibt darüber hinaus abzuwarten, welche Veränderungen sich bis zur Beratung und Verabschiedung des Haushalts 2010 noch ergeben werden.
Ungeachtet dessen ist die Vorlage eines ausgeglichenen Haushalts gemäß §
75 Abs. 2 GO NRW sowie die Sicherung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Pulheim oberstes Ziel.
Entscheidend wird aber sein, dass der Gesamtfinanzplan über den Planungszeitraum (aktuell bis zum Jahre 2013) ohne die dauerhafte Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten ausgeglichen werden kann.
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Weitere Anlagen
Von dem Verein GiP e. V. wurde ein Antrag zum Haushalt 2010 gestellt (Anlage 2).
Die Verwaltung wird mit Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2010 zu
allen bis dahin vorliegenden Anträgen Stellung nehmen und schlägt vor, eine
Entscheidung erst im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzunehmen.
Darüber hinaus werden in Anlage 3 verschiedene Ertrags- und Aufwandspositionen aufgeführt, bei denen es sich zwar um budgetreleveante Veränderungen handelt, die sich insgesamt auf den Ergebnisplan haushaltsneutral
auswirken. Für die Bildung der Budgetsumme des Haushaltsplanes 2010
sind sie jedoch zu berücksichtigen.
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