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Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines kommunalen Klimaschutz-Konzeptes und Beantragung von Fördermitteln)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
26.02.09, 06:41
Aktualisiert
26.02.09, 06:41
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 337/2008 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.07.2008 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin 17.09.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 23.09.2008 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 11.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Erstellung eines kommunalen Klimaschutz-Konzeptes und Beantragung von Fördermitteln Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Etat auf der Ausgabenseite. Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.07.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Klimaschutzinitiative fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen. Gefördert werden: a) die Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten, die Potentiale, Ziele und Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasen in den verschiedenen Handlungsfeldern darstellen; förderfähig sind auch Teilkonzepte, die sich auf wichtige Schwerpunkbereiche beziehen (zum Beispiel integrierte Wärmenutzungskonzepte, Konzepte zur Motivation klimaschonenden Verbrauchs- und Nutzungsverhaltens) und mittelfristig als Baustein für ein umfassendes Klimaschutzkonzept dienen; b) die beratende Begleitung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten durch unabhängige Dritte während des Förderzeitraums. Im Regelfall können 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten als Zuschuss gewährt werden. Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes bedingt, dass im Anschluß auch die notwendigen Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Umsetzung des Konzeptes erforderlich sind. Bei der Struktur der Stadt Erftstadt würde es sich daher anbieten zunächst ein Teilkonzept zu erstellen, mit dem die Einsparpotentiale in städtischen Gebäuden analysiert werden. Für ein solches Teilkonzept liegt mir ein Angebot eines Ingenieurbüros für Energiewirtschaft vor. Danach wird vorgeschlagen, den Ist-Zustand zu ermitteln und eine Verbrauchs- und Kostenstatistik sowie ein technisches Anlagenkataster zu erstellen. Danach sollen die Schwachstellen im Bereich des Nutzerverhaltens sowie der Versorgungs- und Gebäudetechnik ermittelt werden. Auf der Grundlage der so gewonnenen Daten soll dann ein Einsparungskonzept erstellt werden. Die Kosten für eine solche Untersuchung belaufen sich, nach dem bisher vorliegenden Angebot, auf ca. 70.000,- €, wobei bei einer Förderung der Eigenanteil der Stadt ca. 14.000,- € zzgl. eigener Personalkosten betragen würde. Das Förderprogramm des Bundes umfasst auch die Anwendung von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung. Gegenstand der Förderung ist im Besonderen der Einbau innovativer Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik. Es werden Zuwendungen in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten gewährt. Das Fördervolumen soll in der Regel 100.000,- € nicht überschreiten. Es würde sich anbieten, veraltete Beleuchtungsanlagen in Schulen oder in Sporthallen zu erneuern. In diesem Fall müssten im Wirtschaftsplan 2009 die entsprechenden Eigenleitungen eingestellt werden. (Bösche) -2-