Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
26.02.09, 06:41
Aktualisiert
26.02.09, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 337/2008
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.07.2008
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
17.09.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung
23.09.2008
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
11.03.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Erstellung eines kommunalen Klimaschutz-Konzeptes und Beantragung
von Fördermitteln
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Etat auf der Ausgabenseite. Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.07.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der Klimaschutzinitiative fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen.
Gefördert werden:
a) die Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten, die Potentiale, Ziele und Maßnahmen
zur Minderung von Treibhausgasen in den verschiedenen Handlungsfeldern darstellen;
förderfähig sind auch Teilkonzepte, die sich auf wichtige Schwerpunkbereiche beziehen (zum
Beispiel integrierte Wärmenutzungskonzepte, Konzepte zur Motivation klimaschonenden
Verbrauchs- und Nutzungsverhaltens) und mittelfristig als Baustein für ein umfassendes
Klimaschutzkonzept dienen;
b) die beratende Begleitung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten durch
unabhängige Dritte während des Förderzeitraums.
Im Regelfall können 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten als Zuschuss gewährt
werden.
Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes bedingt, dass im Anschluß auch die notwendigen
Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Umsetzung des Konzeptes
erforderlich sind. Bei der Struktur der Stadt Erftstadt würde es sich daher anbieten zunächst ein
Teilkonzept zu erstellen, mit dem die Einsparpotentiale in städtischen Gebäuden analysiert
werden. Für ein solches Teilkonzept liegt mir ein Angebot eines Ingenieurbüros für
Energiewirtschaft vor. Danach wird vorgeschlagen, den Ist-Zustand zu ermitteln und eine
Verbrauchs- und Kostenstatistik sowie ein technisches Anlagenkataster zu erstellen. Danach
sollen die Schwachstellen im Bereich des Nutzerverhaltens sowie der Versorgungs- und
Gebäudetechnik ermittelt werden. Auf der Grundlage der so gewonnenen Daten soll dann ein
Einsparungskonzept erstellt werden. Die Kosten für eine solche Untersuchung belaufen sich, nach
dem bisher vorliegenden Angebot, auf ca. 70.000,- €, wobei bei einer Förderung der Eigenanteil
der Stadt ca. 14.000,- € zzgl. eigener Personalkosten betragen würde.
Das Förderprogramm des Bundes umfasst auch die Anwendung von Klimaschutztechnologien bei
der Stromnutzung. Gegenstand der Förderung ist im Besonderen der Einbau innovativer
Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik. Es werden Zuwendungen in Höhe von 25 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten gewährt. Das Fördervolumen soll in der Regel
100.000,- € nicht überschreiten.
Es würde sich anbieten, veraltete Beleuchtungsanlagen in Schulen oder in Sporthallen zu
erneuern. In diesem Fall müssten im Wirtschaftsplan 2009 die entsprechenden Eigenleitungen
eingestellt werden.
(Bösche)
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