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Antrag (Antrag 337/2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
295 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
26.02.09, 06:41
Aktualisiert
26.02.09, 06:41

Inhalt der Datei

SPD-Fraktiion im Rat der Stadt Erftstadt SPD-Fraktion . Bahnhofstraße 38" 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Rathaus im Einkaufszentrum Holzdamm Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt Tel. (02235) 46 30 05 337/ ;.~of 50374 Erftstadt 8. Juli 2008 Antrag Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, den folgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zuzuleiten: 1. Die Stadt Erftstadt erstellt ein kommunales Klimaschutz-Konzept. 2. Die Stadt Erftstadt bewirbt sich dafür um Fördermittel im Rahmen der KlimaschutzInitiative des Bundesumweltministeriums (BMU). Begründung: Das Bundesumweltministerium hat Anfang Juli eine "Nationale Klimaschutz-Initiative" gestartet. Ziel dieser Initiative ist es, Klimaschutzpotenziale durch Energieeffizienz- Steigerungen und den vermehrten Einsatz regenerativer Energien effektiv zu nutzen. Wichtige Ansprechgruppe der nationalen Initiative sind die Kommunen. Wohnen, Gewerbe, Industrie, Verkehr und Freizeit erzeugen einen großen Teil klimarelevanter Emissionen. Deshalb fördert das Bundesumweltministerium Klimaschutzkonzepten und die Installierung die Erstellung eines von kommunalen kommunalen "Klimaschutz- managers", der die Umsetzung unterstützt. SPD-Bürgerbüro. Bahnhofstraße38.50374 Erftstadt. Telefon (022 35) 46 30 03 2 Eine Stadt, die Mitglied im Klimabündnis der europäischen Städte ist und die Charta von Aarlborg unterschrieben hat, muss ein großes Interesse daran haben, ein eigenes kommunales Klimaschutzkonzept zu erstellen. Weitere Informationen anhängenden zur nationalen Merkblatt zur Erstellung von Klimaschutz- Ministeriums zu entnehmen. Fraktionsvorsitzender Anlage Klimaschutz-Initiative des BMU sind dem und Teilkonzepten des . Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative Merkblatt Erstellung von Klimaschutz- und TeUkonzepten Vom 18. Juni 2008 Seitll1 von 5 Merkblatt - Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten Inhalt 1 1.1 1.2 Anforderungen an die Inhalte der geförderten Konzepte Integrierte Klimaschutzkonzepte ... Teilkonzepte zum Klimaschutz 2 Hinweise zu r AntragsteIlung 4 3 Hinweise zu Nachweis- un~ BerIchtspflIchten 5 4 Hinweise zur DatenObermittlung fOr die Evaluation der Klimaschutzinitiative 5 1 Anforderungen an die Inhalte der geförderten Konzepte ... 2 3 3 Förderfähig ist die Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten sowie von Teilkonzepten. Klimaschutzkonzepte oder Teilkonzepte müssen Energie- und COTBilanzen, Potenzialabschätzungen {Energie-und COv sowie Maßnahmenkataloge und Zeitpläne zur Minderung von Treibhausgasen umfassen. Wichtig ist, dass die Konzepte ein signifikantes Einsparpotenzial aufzeigen und unter Beteiligung der relevanten Akteure erstellt werden. Zudem sollen die spezifischen Verhältnisse und Aufgaben der Antragsteller berücksichtigt und individuellangepasste Problemlösungen aufgezeigt werden. Die geförderte Leistung wird in der Regel durch fachlich ausreichend qualifizierteunabhängige Beratungs- und Ingenieurbüros erbracht. Um Klimaschutzpotenziale breit und möglichst effizient zu erschließen, sollen sich die Förderprojekte auf größere Einheiten beziehen. Anhaltspunkte für eine geeignete Projektgröße sind in der Richtliniebenannt. Förderfähig sind auch Projekte mehrerer Träger, die sich zu .Klimaschutzzentren" zusammenschließen und Vorhaben gemeinsam durchführen, um eine geeignete Projektgröße zu gewährleisten. So können sich beispielsweise benachbarte kleinere Gemeinden für einen Antrag zusammenfinden, um Konzepte für ihre Liegenschaften ausarbeiten zu lassen. Feste Vorgaben für die Art der Kooperationsformen gibt es nicht. Denkbar sind z.B. die Ausarbeitung von Kooperationsverträgen oder die Gründung von Arbeitsgemeinschaften. Wichtigist die klare Definition von Zuständigkeiten der Antragspartner in Bezug auf die Fördertatbestände schon im Antrag. Integrierte Klimaschutzkonzepte des Antragstellers. umfassen alte klimarelevanten Bereiche und Sektoren Teilkonzepte zum Klimaschutzkönnen beispielsweise folgende Themengebiete umfassen: . integrierte Wärmenutzungskonzepte (z.B. unter besonderer Berücksichtigung von Kraft-Wärme-Kopplung,emeuerbaren Energien oder industriellerAbwärme) Seite 2 von 5 . Merkblatt - Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten Konzept zum Aufbau eines Klimaschutzmanagements für die Gesamtheit oder wesentliche Teile der selbst genutzten liegenschaften . Konzepte zur CO2-Minderungim Verkehr . Klimaschutzkonzeptfür einzelne Quartiere oder Stadtteile (mindestens 10 Gebäude) 1.1 Integrierte Klimaschutzkonzepte Folgende Aspekte sind Bestandteil eines integrierten Klimaschutzkonzepts rücksichtigt werden: . . und müssen be- Fortschreibbare Energie- und COrBilanz Potenzialbetrachtungen zur Minderung der CO2-Emissionen, auf deren Basis mittelfristi- ge Klimaschutzziele festgelegt werden (Betrachtung der relevanten Sektoren: Gebäude . des Antragsstellers, private Haushalte, Gewerbe, Industrie, Verkehr) . Zielgruppenspezifischer Maßnahmenkatalog tionen zu den beteiligten Akteuren . Darstellung der zu elWartenden Investitionskosten für die einzelnen Maßnahmen (wenn möglich unterteilt nach Bauinvestitionen, Investitionen für elektrische Antagen und andere Anlagen) sowie der erwarteten personellen Ausgaben für Umsetzung und Marketing der verschiedenen Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes . Darstellung der aktuellen Energiekosten und der prognostizierten Energiekosten bei Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes (Sie können diese entweder auf Basis der tatsächli- mit Handlungsbeschreibungen chen Energiepreise berechnen oder die vorgegebenen Energiepreisklassen und Informa- verwenden.) . Partizipative Erstellung: Mitwirkung von Teilen der Entscheidungsträger und Betroffenen an der Erarbeitung des Konzepts (z.B. durch Interviews, Workshops, Beirat) . Überschlägige Berechnungen zur regionalen Wertschöpfung durch die vorgeschlagenen Maßnahmen . Konzept für ein Controlling-Instrument, überprüfen . Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit 1.2 Teilkonzepte um das Erreichung von Klimaschutzzielen zu zum Klimaschutz In Teilkonzepten werden die Maßnahmen deutlich detaillierter und vertiefter beschrieben als es in der Übersicht bei integrierten Klimaschutzkonzepten der Fall ist. Teilkonzepte können unter anderem die in Kapitel 1 genannten Themengebiete Sie müssen folgende Punkte beinhalten: . . aufgreifen. Umfassende Bestandsaufnahme des betrachteten Systems Potenzialbetrachtung und Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (bezogen auf Ener- gie und COrEmissionen) Seite 3 von 5 Merkblatt - Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten . Darstellung der gesamten sowie der klimaschutzbedingten Investitionskosten (wenn möglich eingeteilt in Bauinvestitionen, elektrische Anlagen und andere Anlagen), laufenden Kosten und sonstigen wirtschaftlichen Daten . Darstellung der aktuellen Energiekosten und der prognostizierten Energiekosten bei Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes (Sie können diese entweder auf Basis der tatsächlichen Energ,iepreise berechnen oder die vorgegebenen Energiepreisklassen verwenden.) . Berücksichtigung eines partizipativen Erstellungsprozesses . Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit I Nutzermotivation I Information Je nach thematischem Schwerpunkt ist dabei auf folgende Aspekte genauer einzugehen: Aufbau eines Klimaschutzrnanagements fOr die eigenen Liegenschaften . Organisationskonzept (Beschreibung von Zuständigkeiten, Dienst-/Arbeitsanweisungen, Personalbedarf sowie von Ausgliederungsmöglichkeiten von Teilaufgaben etc.) . Ausarbeitung eines Konzepts zur (monatlichen) Erfassung und Auswertung des Energieverbrauchs bei den wichtigsten Verbrauchsstellen . Übersicht zu notwendigen Investitionen (Messtechnik, Steuerung, Datenverwaltung etc.) . Planung der notwendigen Arbeitsschritte für mindestens drei Jahre Integrierte Wlrmenutzungskonzepte . Erstellung von Wärmekatastern (bei großräumigen Betrachtungsgebiet) oder teilräumlichen Grundlagenuntersuchungen als Planungsinstrument für den Einsatz der KraftWärme-Kopplung, der erneuerbaren Energien und der Nutzung industrieller Abwärme . Grundlagenuntersuchungen zur Realisierung von komplexen Wärmeversorgungsvorhaben sowohl was die technische, als auch die organisatorische Umsetzung anbelangt Untersuchungen zur Optimierung der Effizienzsteigerung nutzungskonzepten berücksichtigt werden. 2 müssen bei integrierten Wärme- Hinweise zur AntragsteIlung Es handelt sich um ein einstufiaes Antragsverfahren. Es muss ein easy-Projektantrag eingereicht werden. Insbesondere soll dabei herausgestellt werden, wie die unter Punkt 1 genannten Kriterien im Rahmen der Konzeptentwicklung berücksichtigt werden. Weiterhin müssen folgende Informationen eingefügt werden: . Angaben zum Antragsteller . Allgemeine Beschreibung der Ausgangssituation . Zielsetzung des Konzepts Seite 4 von 5 3 Hinweise zu Nachweis- und Berichtspflichten Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (Vordruck 0322, http://www.kp.dlr.de/profi/easv/bmu/pdf/0322. pdf) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Pf'ojektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)*) (Vordruck 0330a, http://www.kp.dlr.de/profi/easv/bmu/pdf/0330a.pdf). Die integrierten Klimaschutzkonzepte sowie die Teilkonzepte müssen in der Regel spätestens ein Jahr nach Bewinigung des Förderantrags fertig gestellt werden. Fünf Prozent der bewilligten Fördermittel werden erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises sowie der Übermittlung einer Kopie des erarbeiteten Konzepts ausgezahlt. 4 Hinweise zur Datenübermittlung für die Evaluation der KlimaschutzinitiatIve Die Antragsteller verpflichten sich, die zur Evaluierung erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Mit der wissenschaftlichen Evaluierung sollen Qualitätsstandards weiterentwickelt werden. Die Bewilligung kann davon abhängig gemacht werden, ob der Weitergabe der Informationen oder Unterlagen an ein vom BMU beauftragtes wissenschaftliches Institut zugestimmt wird. Die Datenabfragefür die, Evaluation des Programms kann während der Laufzeit des Förderprojekts sowie in einem Zeitrahmen von vier Jahren nach Projektende und Auszahlung der Fördermittel erfolgen. Unter anderem kann abgefragt werden, inwieweit die Konzepte gänzlich oder in Teilen umgesetzt wurden, welche Hemmnisse bei der Umsetzung bestanden und welche C02Minderungen mit welchen investiven Aufwendungen erreicht wurden. Seite 5 von 5