Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
03.09.09, 21:40
Aktualisiert
03.09.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61 foi/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
09.09.2009
ö. S.
X
Frau Foitzik
(Verfasser/in)
347/2009
nö. S. TOP
6
17.08.2009
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.5 - Ortsteil Stommeln
Bereich: Im Kirchtal
Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz"
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I
S. 2585) die Aufstellung der Teilbereichsänderung Nr. 16.5 - Ortsteil Stommeln, Bereich: Im Kirchtal.
Ziel der Änderung ist es, die bestehende Nutzung Spielplatz und Kinderwald in der vorbereitenden
Planung des Flächennutzugsplanes zu sichern.
Lage und Umfang der Teilbereichsänderung Nr. 16.5 - Ortsteil Stommeln sind aus anliegender
Planskizze ersichtlich.
-1-
- Aufstellungsbeschluss
ERLÄUTERUNGEN:
Über das Projekt Kinderwald wurde im Umwelt- und Planungsausschuss am 05.12.2007 (Niederschrift S. 526) und im Umwelt- und Planungsausschuss am 20.02.2008, nicht öffentlicher Teil
(Niederschrift S. 587), beraten und beschlossen. Der Bereich liegt hinter dem seit Jahren bestehenden Spielplatz an der Erschließungsanlage „Rheidter Weg“, westlich neben der Friedhofsfläche
in Stommeln.
Es handelt sich um ein im Eigentum der Stadt Pulheim befindliches Flurstück und um eine Teilfläche der Grünfläche des Friedhofes Stommeln. Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt
diesen Bereich als "Fläche für die Landwirtschaft" dar.
Die Verwaltung schlägt vor, den in Anlage skizzierten Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage/Spielplatz darzustellen, um die Nutzungen planungsrechtlich zu sichern.
-2-