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Beschlussvorlage (a) Sondernutzung öffentlicher Fläche vor dem alten Rathaus Pulheim b) Veranstaltungskonzeptionen für den Marktplatz in Pulheim hier: Schreiben der KG Ahl Häre vom 26.01. und 01.05.2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Beschlussvorlage (a) Sondernutzung öffentlicher Fläche vor dem alten Rathaus Pulheim
b) Veranstaltungskonzeptionen für den Marktplatz in Pulheim
hier: Schreiben der KG Ahl Häre vom 26.01. und 01.05.2009) Beschlussvorlage (a) Sondernutzung öffentlicher Fläche vor dem alten Rathaus Pulheim
b) Veranstaltungskonzeptionen für den Marktplatz in Pulheim
hier: Schreiben der KG Ahl Häre vom 26.01. und 01.05.2009) Beschlussvorlage (a) Sondernutzung öffentlicher Fläche vor dem alten Rathaus Pulheim
b) Veranstaltungskonzeptionen für den Marktplatz in Pulheim
hier: Schreiben der KG Ahl Häre vom 26.01. und 01.05.2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat II/32. (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 16.06.2009 X 30.06.2009 X Herr Schüngel (Verfasser/in) 241/2009 nö. S. TOP 3 2 02.06.2009 (Datum) BETREFF: a) Sondernutzung öffentlicher Fläche vor dem alten Rathaus Pulheim b) Veranstaltungskonzeptionen für den Marktplatz in Pulheim hier: Schreiben der KG Ahl Häre vom 26.01. und 01.05.2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: KG AHL Häre HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: zu a) Der HFA/Rat nehmen die Berichterstattung der Verwaltung zur Sondernutzung öffentlicher Fläche vor dem alten Rathaus Pulheim zur Kenntnis. zu b) Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der beantragten Konzeption von weiteren 6 Veranstaltungen auf dem Marktplatz Pulheim zuzustimmen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit dem Bezugsantrag vom 26.01.2009 erbittet die KG die Bereitstellung der öffentlichen Flächen, vor dem alten Rathaus Pulheim, zur Nutzung einer Außengastronomie. Die betreffende Fläche von insgesamt ca. 118 qm soll in den Monaten Mai – September mit 174 Sitzplätzen bewirtschaftet werden. Die KG erwartet eine grundsätzliche Entscheidung, um auf dieser Planungsgrundlage weitere Verhandlungen mit einem möglichen Betreiber und somit eine Finanzierung des Gesamtprojektes kalkulieren zu können. Die beanspruchte Fläche teilt sich in den Bereich 1 vor dem alten Rathaus mit ca. 53 qm und den Bereich 2 längs der Blumachergasse mit ca. 65 qm auf und wird durch die Baumscheiben begrenzt (siehe Anlageskizze 1 und 2 sowie Übersichtsskizze 3). Da der beantragte Nutzungszeitraum auch bestehende Veranstaltungen/Nutzungen des gesamten Markplatzgeländes erfasst, wurden die betreffenden Vertreter zu dem Antrag der KG befragt. Zum Bereich 1 (Fläche vor dem alten Rathaus) sehen sich die Vertreter des Schützenfestes, der Autoschau, der Kirmes, des Trödelmarktes, von Pulheim Open, des Weinfestes und des Wochenmarktes nicht betroffen. Lediglich wird auf die unmittelbare und dicht angrenzende Veranstaltungsnutzung hingewiesen, die ggfs. als Störung von der beantragten Außengastronomie empfunden werden könnte. Hierzu könnte auch die partielle Unordnung während des Wochenmarktablaufes beitragen. Letztlich wird im Rahmen von Pulheim Open ein Ausleger des Riesenrades den beantragten Bereich tangieren. Der Bereich 2 (Fläche längs der Blumachergasse) wird von den Vertretern des Schützenfestes, der Autoschau, der Kirmes von Pulheim Open und des Weinfestes zur partiellen Mitbenutzung reklamiert. Hierbei ist der derzeitige Standort des Müllcontainers primär angesprochen. Die Verwaltung glaubt jedoch an die Vereinbarkeit einer einvernehmlichen Standortveränderung. Das weiterhin angesprochene Schießzelt der historischen Schützen grenzt jedoch abschließend an die markierten Baumscheiben und tangiert die beantragte Fläche insoweit nicht. Vereinzelt wird auch die gastronomische Wettbewerbserweiterung als nachteilig für die Vereinsveranstaltungen empfunden. Die ordnungsbehördliche Beurteilung einer Sondernutzung bezieht sich primär auf den Gefahrengesichtspunkt. Insbesondere müssen die verkehrlichen Standards erfüllt sein. Dies erscheint für die beantragte Fläche grundsätzlich erfüllt. Die Ordnungsbehörde beabsichtigt, die gewünschte Option für eine Genehmigung der betreffenden Fläche als Sondernutzungserlaubnis auf Zeit und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zu erteilen. Unbenommen hiervon ist das gaststättenrechtliche/bauordnungsrechtliche Prüfergebnis ein Realisierungsfaktor für die Anzahl der Tische und Stühle. Mit Schreiben der KG vom 01.05.2009 wird u. a. eine Belebung des Marktplatzes durch div. Veranstaltungen im Zeitraum von Mai bis September initiiert. -2- Durch Ratsentscheidung vom 15.12.1998 wurde die Zahl der Jahrmärkte für den Stadtteil Pulheim, einschließlich Gewerbegebiet (seinerzeitige Nutzung des Autokinogeländes), auf 12 festgelegt. Darin sind vorrangig enthalten die Termine für Autoschau/Trödelmarkt und Pulheim open. Neben den weiteren , traditionellen Veranstaltungen auf dem Marktplatz wie Karneval, Schützenfest, Weinmarkt, Herbstkirmes, Barbaramarkt sollen keine weiteren Jahrmärkte (Trödelmärkte) stattfinden. Hintergrund dieser Regelung war u. a. die Eingrenzung des Trödelmarktgeschehens in deren Folge Anwohnerbeschwerden erkennbar wurden. Eine Nutzungsveränderung des alten Rathauses war seinerzeit nicht absehbar. Derzeit wird der Marktplatz regelmäßig von 11 großen Veranstaltungen genutzt. Bei den im Antrag der KG benannten Veranstaltungen handelt es sich um optional, wechselweise realisierbare Events von denen maximal 6 zur Erweiterung der seinerzeit festgelegten Höchstzahl (12) von den Gremien erbeten werden. -3-