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Beschlussvorlage (Befristete Bestellung zum Zweiten allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
19.03.09, 06:45
Aktualisiert
19.03.09, 06:45
Beschlussvorlage (Befristete Bestellung zum Zweiten allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 95/2009 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 05.03.2009 Beratungsfolge Hauptausschuss Termin 17.03.2009 Rat 24.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Befristete Bestellung zum Zweiten allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.03.2009 Beschlussentwurf: Befristet bis zum Ende der Ratsperiode (20.10.2009) wird der Kämmerer, Herr Heil, zum Zweiten allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt. Begründung: Nach § 2 des Kommunalwahlgesetzes (s. Anlage) dürfen Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nicht Mitglied des Wahlausschusses der Gemeinde sein. Bewerben sich der Hauptverwaltungsbeamte oder sein Stellvertreter selbst in ihrer Gemeinde um das Amt des Bürgermeisters, so können sie nicht Wahlleiter oder stellvertretender Wahlleiter sein. An ihre Stelle treten die jeweiligen Vertreter im Amt. Da bei der Stadt Erftstadt neben dem Beigeordneten, Herrn Erner, kein weiterer Bediensteter zum allgemeinen Vertreter bestellt ist, schlage ich die Bestellung eines zweiten Verteters vor, damit im Falle einer nicht auszuschließenden Verhinderung meinerseits, ein stellvertretender Wahlleiter bestellt ist. Für diese Funktion kommen die Betriebsleiter bzw. Amtsleitungen in Frage. Da die Gemeindeordnung den Kämmerer als Gemeindebediensteten bereits in der Form hervorhebt, dass er kraft Gesetzes Mitglied des Verwaltungsvorstandes ist, schlage ich den Kämmerer, Herrn Heil, vor. (Bösche)