Daten
Kommune
Pulheim
Größe
9,9 kB
Datum
25.08.2009
Erstellt
21.08.09, 21:26
Aktualisiert
21.08.09, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
II
(Amt/Aktenzeichen)
Herr Herpel
(Verfasser/in)
Termin
25.08.2009
ö. S.
X
340/2009
nö. S. TOP
14.08.2009
(Datum)
BETREFF:
Hallenbad Pulheim
MITTEILUNG:
Zur aktuell geführten Diskussion über die Bäderlandschaft in Pulheim teilt die Verwaltung folgenden aktuellen Sachstand mit:
In der zweiten Jahreshälfte 2008 hat die Firma GMF eine Machbarkeitsstudie zu einem künftigen Bäderangebot der Stadt Pulheim erarbeitet und dem Rat und seinen Gremien bzw. der
Bürgerschaft in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Die Studie beinhaltete folgende Gliederungspunkte:
1.
2.
3.
4.
Bedarfsanalyse
Bestandsaufnahme
Handlungsoptionen
Maßnahmeempfehlung
Die Ergebnisse dieser Studie waren Grundlage einer Ratsentscheidung. In der Sitzung am
16.12.2008 ist der Rat den Beschlussempfehlungen des Fachausschusses und des Haupt- und
Finanzausschusses gefolgt, einen Hallenbadneubau im Bereich des jetzigen Freibades Stommeln mit den Ergänzungen der Beschlussvorlage durchzuführen.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie hat die Firma GMF eine grobe Kostenschätzung vorgenommen.
Eine genaue Kostenberechnung kann erst in der vierten Planungsphase – der Baugenehmigungsplanung – erstellt werden.
In einer weiteren Entscheidung hat der Rat am 30.06.2009 ausdrücklich beschlossen, die endgültige Bauentscheidung nach Vorlage der Kostenberechnung zu fällen. Diese wird zurzeit erarbeitet.
Hieraus ergibt sich, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weitere Entscheidung über die Umsetzung des Bäderkonzeptes getroffen werden kann.
Es bleibt der weiteren detaillierten Planung vorbehalten, konkrete Zahlen zu ermitteln. Fest
steht, dass der vom Rat beschlossene Finanzrahmen einzuhalten ist. Eine Ausnahme kann nur
für unabweisbare Mehrkosten gelten, wenn z. B. der Markt für die Bauleistungen mehr fordert,
als vorher berechenbar war.
Diese Zahlen werden dann Grundlage für die endgültige Entscheidung des Rates sein.
Offen ist, ob eine solche Entscheidung durch den Rat gefällt wird oder, - wie von einem Bürger
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beantragt - im Rahmen eines Ratsbürgerentscheides zu treffen sein wird. Zu dem hierzu vorliegenden Antrag legt die Verwaltung für die Sitzung des Rates am 26.08.2009 eine gesonderte
Beschlussvorlage vor.
-2-