Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Hallenbad Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,9 kB
Datum
25.08.2009
Erstellt
21.08.09, 21:26
Aktualisiert
21.08.09, 21:26
Mitteilungsvorlage (Hallenbad Pulheim) Mitteilungsvorlage (Hallenbad Pulheim)

öffnen download melden Dateigröße: 9,9 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit II (Amt/Aktenzeichen) Herr Herpel (Verfasser/in) Termin 25.08.2009 ö. S. X 340/2009 nö. S. TOP 14.08.2009 (Datum) BETREFF: Hallenbad Pulheim MITTEILUNG: Zur aktuell geführten Diskussion über die Bäderlandschaft in Pulheim teilt die Verwaltung folgenden aktuellen Sachstand mit: In der zweiten Jahreshälfte 2008 hat die Firma GMF eine Machbarkeitsstudie zu einem künftigen Bäderangebot der Stadt Pulheim erarbeitet und dem Rat und seinen Gremien bzw. der Bürgerschaft in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Die Studie beinhaltete folgende Gliederungspunkte: 1. 2. 3. 4. Bedarfsanalyse Bestandsaufnahme Handlungsoptionen Maßnahmeempfehlung Die Ergebnisse dieser Studie waren Grundlage einer Ratsentscheidung. In der Sitzung am 16.12.2008 ist der Rat den Beschlussempfehlungen des Fachausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses gefolgt, einen Hallenbadneubau im Bereich des jetzigen Freibades Stommeln mit den Ergänzungen der Beschlussvorlage durchzuführen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie hat die Firma GMF eine grobe Kostenschätzung vorgenommen. Eine genaue Kostenberechnung kann erst in der vierten Planungsphase – der Baugenehmigungsplanung – erstellt werden. In einer weiteren Entscheidung hat der Rat am 30.06.2009 ausdrücklich beschlossen, die endgültige Bauentscheidung nach Vorlage der Kostenberechnung zu fällen. Diese wird zurzeit erarbeitet. Hieraus ergibt sich, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weitere Entscheidung über die Umsetzung des Bäderkonzeptes getroffen werden kann. Es bleibt der weiteren detaillierten Planung vorbehalten, konkrete Zahlen zu ermitteln. Fest steht, dass der vom Rat beschlossene Finanzrahmen einzuhalten ist. Eine Ausnahme kann nur für unabweisbare Mehrkosten gelten, wenn z. B. der Markt für die Bauleistungen mehr fordert, als vorher berechenbar war. Diese Zahlen werden dann Grundlage für die endgültige Entscheidung des Rates sein. Offen ist, ob eine solche Entscheidung durch den Rat gefällt wird oder, - wie von einem Bürger -1- beantragt - im Rahmen eines Ratsbürgerentscheides zu treffen sein wird. Zu dem hierzu vorliegenden Antrag legt die Verwaltung für die Sitzung des Rates am 26.08.2009 eine gesonderte Beschlussvorlage vor. -2-