Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.09.09, 12:44
Aktualisiert
21.09.09, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/510
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
03.09.2009
X
08.09.2009
X
22.09.2009
X
Friedhelm Seibel
(Verfasser/in)
333/2009
nö. S. TOP
13.08.2009
(Datum)
BETREFF:
Gewährung eines freiwilligen Zuschusses in Höhe von 5.000.- € an das VerbundFamilienzentrum EvKa-Miteinander Brauweiler
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
EvKa-Miteinander, Verbund-Familienzentrum Brauweiler
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
5.000,00 €
davon:
5.000,00 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Noch keiner (Vorratsbeschluss)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der JHA empfiehlt dem HFA, dieser dem Rat, vorbehaltlich einer budgetneutralen Finanzierung
aus dem Unterbudget 400.161 (Kindertageseinrichtungen), dem Verbund-Familienzentrum EvKaMiteinander einen freiwilligen, städtischen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren. Die
Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschuss auszuzahlen, wenn die erforderliche Deckung im Unterbudget nachgewiesen ist.
ERLÄUTERUNGEN:
Nach entsprechender Beschlussfassung des JHA wurden die insgesamt 4 Kindertagesstätten der
evangelischen Kirche Brauweiler und des katholischen Kirchengemeindeverbandes Brauweiler,
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Dansweiler und Sinthern zur Weiterentwicklung als Verbund-Familienzentrum benannt und erhielten ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 Landesmittel in Höhe von 12.000.- € (Förderpaket). Mittlerweile ist das Verbund-Familienzentrum zertifiziert, so dass künftig die Förderung unmittelbar
über das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erfolgen wird.
Solange die gesetzliche Förderung nach KiBiz noch nicht erreicht ist, werden die Familienzentren
über gesonderten Mittelbereitstellungserlass des Landes gefördert. Grundsätzlich erhält jedes Familienzentrum, auch der Verbund, eine maximale Förderung von 12.000.- € pro Kindergartenjahr.
Eine Ausnahme kann für Verbünde mit mind. 4 Kindertageseinrichtungen gemacht werden, da hier
der erhöhte Koordinierungsaufwand anerkannt wird. Dann kann ein weiteres Förderpaket im Rahmen der insgesamt zugewiesenen Pakete gewährt werden. Dies war bislang nicht möglich, da die
Förderpakete durch das Verbund-Familienzentrum und die anderen Familienzentren in Pulheim
gebunden sind, also kein Paket „überschüssig“ ist und zur Weitergabe an den Verbund genutzt
werden könnte.
Seitens des Verbundes wurde in mehreren Gesprächen mit der Veraltung unstreitig dargelegt,
dass gerade die Gründungs- und Startphase von erhöhten inhaltlichen und auch wirtschaftlichen
Anstrengungen geprägt war. Möglich war das nur dadurch, dass über die Landesförderung hinaus
Eigenmittel zur Finanzierung eingesetzt wurden. Nachvollziehbar sieht sich der Verbund gegenüber Einzelfamilienzentren wirtschaftlich benachteiligt. Für die Zukunft wird zu klären und auch zu
entscheiden sein, ob dem Verbund zur Finanzierung Mittel in Höhe von 2 Förderpaketen zur Verfügung gestellt werden können, diese Rechtsfrage wurde dem Land zur Klärung vorgelegt, da der
Text des KiBiz dieses zunächst nicht hergibt.
Zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs bittet der Verbund, wegen erforderlicher Anschaffungen und um die geplanten Aktivitäten auch durchführen zu können, um einen freiwilligen Zuschuss der Stadt in Höhe von 5.000.- € . Die Verwaltung steht diesem Antrag positiv gegenüber,
muss jedoch eine entsprechende Beschlussempfehlung an die Realisierbarkeit innerhalb des Unterbudgets knüpfen.
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