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Beschlussvorlage (Gewährung eines freiwilligen Zuschusses in Höhe von 5.000.- € an das Verbund-Familienzentrum EvKa-Miteinander Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.09.09, 12:44
Aktualisiert
21.09.09, 12:44
Beschlussvorlage (Gewährung eines freiwilligen Zuschusses  in Höhe von 5.000.- € an das Verbund-Familienzentrum EvKa-Miteinander Brauweiler) Beschlussvorlage (Gewährung eines freiwilligen Zuschusses  in Höhe von 5.000.- € an das Verbund-Familienzentrum EvKa-Miteinander Brauweiler)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat II/510 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 03.09.2009 X 08.09.2009 X 22.09.2009 X Friedhelm Seibel (Verfasser/in) 333/2009 nö. S. TOP 13.08.2009 (Datum) BETREFF: Gewährung eines freiwilligen Zuschusses in Höhe von 5.000.- € an das VerbundFamilienzentrum EvKa-Miteinander Brauweiler VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: EvKa-Miteinander, Verbund-Familienzentrum Brauweiler HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 5.000,00 € davon: 5.000,00 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Noch keiner (Vorratsbeschluss) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der JHA empfiehlt dem HFA, dieser dem Rat, vorbehaltlich einer budgetneutralen Finanzierung aus dem Unterbudget 400.161 (Kindertageseinrichtungen), dem Verbund-Familienzentrum EvKaMiteinander einen freiwilligen, städtischen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschuss auszuzahlen, wenn die erforderliche Deckung im Unterbudget nachgewiesen ist. ERLÄUTERUNGEN: Nach entsprechender Beschlussfassung des JHA wurden die insgesamt 4 Kindertagesstätten der evangelischen Kirche Brauweiler und des katholischen Kirchengemeindeverbandes Brauweiler, -1- Dansweiler und Sinthern zur Weiterentwicklung als Verbund-Familienzentrum benannt und erhielten ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 Landesmittel in Höhe von 12.000.- € (Förderpaket). Mittlerweile ist das Verbund-Familienzentrum zertifiziert, so dass künftig die Förderung unmittelbar über das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erfolgen wird. Solange die gesetzliche Förderung nach KiBiz noch nicht erreicht ist, werden die Familienzentren über gesonderten Mittelbereitstellungserlass des Landes gefördert. Grundsätzlich erhält jedes Familienzentrum, auch der Verbund, eine maximale Förderung von 12.000.- € pro Kindergartenjahr. Eine Ausnahme kann für Verbünde mit mind. 4 Kindertageseinrichtungen gemacht werden, da hier der erhöhte Koordinierungsaufwand anerkannt wird. Dann kann ein weiteres Förderpaket im Rahmen der insgesamt zugewiesenen Pakete gewährt werden. Dies war bislang nicht möglich, da die Förderpakete durch das Verbund-Familienzentrum und die anderen Familienzentren in Pulheim gebunden sind, also kein Paket „überschüssig“ ist und zur Weitergabe an den Verbund genutzt werden könnte. Seitens des Verbundes wurde in mehreren Gesprächen mit der Veraltung unstreitig dargelegt, dass gerade die Gründungs- und Startphase von erhöhten inhaltlichen und auch wirtschaftlichen Anstrengungen geprägt war. Möglich war das nur dadurch, dass über die Landesförderung hinaus Eigenmittel zur Finanzierung eingesetzt wurden. Nachvollziehbar sieht sich der Verbund gegenüber Einzelfamilienzentren wirtschaftlich benachteiligt. Für die Zukunft wird zu klären und auch zu entscheiden sein, ob dem Verbund zur Finanzierung Mittel in Höhe von 2 Förderpaketen zur Verfügung gestellt werden können, diese Rechtsfrage wurde dem Land zur Klärung vorgelegt, da der Text des KiBiz dieses zunächst nicht hergibt. Zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs bittet der Verbund, wegen erforderlicher Anschaffungen und um die geplanten Aktivitäten auch durchführen zu können, um einen freiwilligen Zuschuss der Stadt in Höhe von 5.000.- € . Die Verwaltung steht diesem Antrag positiv gegenüber, muss jedoch eine entsprechende Beschlussempfehlung an die Realisierbarkeit innerhalb des Unterbudgets knüpfen. -2-