Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
21.11.08, 06:56
Aktualisiert
21.11.08, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes “Immobilienwirtschaft”
1. Das Rechnungsprüfungsamt ist zur Durchführung insbesondere
nachfolgender Prüftätigkeiten verpflichtet :
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Prüfungen gem. § 8 der Betriebssatzung / § 103 Gemeindeordnung NRW
Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft. Hierbei
ist insbesondere die Prüfung der Schlussrechnungen nach Beendigung von
Baumaßnahmen vor Auszahlung zu nennen
Prüfung der VOL / VOF – und VOB Vergaben im Tagesgeschäft ; hierzu
gehören auch die Vergaben an Ingenieure und Architekten auf HOAI-Basis
Prüfung
der
Sonderkasse
im
Rahmen
der
vorgeschriebenen
Kassenprüfungen einschl. Jahresabschluss der Einheitskasse
Prüfung der IRP-Buchführung in Abstimmung mit der Darstellung der
Tagesabschlüsse
/
Kassenbestandsfortschreibungen
sowie
des
Jahresabschlusses
Sonstige Prüfungen aufgrund von politischen Beschlüssen / Prüfaufträgen
oder besonderen prüfungsrelevanten Sachverhalten
Themenprüfungen : Außenstände (Restanten), Miete/Pacht, EDVVernetzung in Schulen : Vergaben und Transparenz
2. Zur Prüfung der Vergaben gem. § 103 Abs. 1 Pkt. 6 der Gemeindeordnung
NRW
In 2007 unterlagen Ausschreibungen / Submissionen, Aufträge bzw. Vergaben ab €
2.000,00 sowie alle Schlussrechnungen für Baumaßnahmen / investive Maßnahmen
einschl. der Zahlungsanordnungen an die Sonderkasse der Visakontrolle / Prüfung
des Rechnungsprüfungsamtes. Dies entspricht den gesetzlichen Grundlagen und
Regelungen der Rechnungsprüfung für die allgemeine Verwaltung.
Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und der Visakontrolle erfolgten u.a. Beratungen und
ggfs. Mithilfen durch das RPA auch im Bereich der Auftragsvergaben (VOL / VOB);
hier insbesondere bei der formellen Abwicklung beschränkter sowie öffentlicher
Ausschreibungen :
• Vorkalkulation erstellen;
• genaue Definition der erforderlichen Leistungen;
• Definition der Leistungseinheiten;
• Aufbau einer Ausschreibung;
• Wahl des Vergabeverfahrens, Durchführung und Abwicklung;
• Auftragsvergabe vorbereiten und durchführen;
• Leistungskontrolle, Abnahme, Zahlungen, Prüfen der Rechnung.
In Reparatur- und Sanierungsfällen im unteren Auftragssegment werden meistens
der Stadt oder den Eigenbetrieben bekannte Firmen beauftragt. Dabei werden
entweder Preisanfragen durchgeführt oder es wird auf kürzlich erfolgte
Ausschreibungen zurückgegriffen und deren Einheitspreise übernommen und
vereinbart. In vielen Fällen sind bei plötzlich erforderlich werdenden Reparaturen in
Schulen oder Kindergärten keine zeitaufwendigen Preisvergleiche möglich, um den
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Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
Betriebsablauf nicht zu unterbrechen oder zu stören bzw. Unfallgefahren sofort zu
beseitigen. Hier hat es sich bewährt, dass auf ortsansässige bzw. in der näheren
Umgebung vorhandene Handwerksbetriebe zurückgegriffen werden kann. Für
verschiedene Gewerke bestehen auch entsprechende Wartungsverträge.
Bei größeren Reparaturen oder Sanierungen wurden, wie mit den Wertgrenzen
festgeschrieben, bis = < € 7.500,00 / € 15.000,00 ( Baunebengewerbe/
Bauhauptgewerbe ) eine Preisanfrage bei mindestens drei Anbietern gemacht,
darüber hinaus wird eine beschränkte Ausschreibung erstellt. Ab € 30.000,00 (€
50.000,00 bei Bauhauptgewerbe) werden öffentliche Ausschreibungen durchgeführt.
Soweit die Überprüfung der Ausgaben gezeigt hat, dass bestimmte Beschaffungen
in Umfang, Gleichartigkeit und Jährlichkeit sich wiederholen, wird mit den
Fachämtern eine entsprechende Ausschreibungsverpflichtung vereinbart.
Anmerkung RPA :
Etwaige Mängel bei der Vorgangsbearbeitung ( wie oben aufgeführt sowie auch z.B.
fehlende Aufmaße, Prüfvermerke auf Angeboten) wurden unmittelbar mit den
Verantwortlichen abgeklärt und dann erledigt. Hierzu gehören auch eine Vielzahl
von Korrekturen bei den täglichen Ausschreibungen / Vergaben (das gilt für VOL/VOF- /VOB- Vergaben wie auch für Aufträge im Rahmen der HOAI an Ingenieure /
Architekten). Ebenso werden durch die VISA - Kontrolle vor Zahlung der
Schlussrechnungen rechtzeitig Korrekturen vorgenommen.
Durch diese bewährte Praxis im Tagesgeschäft werden irreparable Fehler im
Regelfall vermieden.
3. Prüffeststellungen
Die einzelnen Prüffeststellungen mit etwaigen Hinweisen und Beanstandungen sind
gemäß § 3 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse
wegen personenbezogener Daten und Auskünfte nichtöffentlich zu beraten. Auf die
entsprechende Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung wird daher
verwiesen.
4. Prüfergebnis für den Teilbereich „Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft“
Schwerwiegende Verstöße, die einer Entlastung des Bürgermeisters
entgegenstehen würden, wurden bei den Prüfungen nicht festgestellt. Hinweise und
/ oder Beanstandungen sind ausgeräumt bzw. werden künftig beachtet. In
Teilbereichen erfolgt die Erledigung im Rahmen der Fertigstellung von Maßnahmen
und ist der Rechnungsprüfung dann erneut vorzulegen.
Erftstadt, den 05.11.2008
(Walter)
Leiter Rechnungsprüfungsamt
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