Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
26.11.08, 06:38
Aktualisiert
26.11.08, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 566/2008
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40/82 Datum: 31.10.2008
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
18.11.2008
Finanz- und Personalausschuss
25.11.2008
Rat
18.12.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Umsetzung der Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I
- Antrag der Realschule Lechenich auf Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule
- Förderantrag nach dem "1.000-Schulen-Programm"
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bereit gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 31.10.2008
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Umwandlung der Realschule Lechenich zur
gebundenen Ganztagsschule sowie den Förderantrag nach dem „1.000-Schulen-Programm“ zu
stellen.
Da entsprechende Ratsbeschlüsse bis spätestens 15.12.2008 im Rahmen der Antragsverfahren
vorgelegt werden müssen, schlage ich vor, die entsprechenden Beschlüsse – nach Vorberatung
im Schulausschuss und Finanz- und Personalausschuss durch Dringlichkeitsentscheidung
herbeizuführen.
Begründung:
Zwischenzeitlich sind die bereits in der Stellungnahme zum A 206/2008 erwähnten
Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit der Ganztagsoffensive im Sekundarbereich I in Kraft
getreten, deren Inanspruchnahme an die Einhaltung knapp bemessener Antragsfristen
(30.11.2008) geknüpft ist, für die entsprechende Gremienbeschlüsse erforderlich sind.
Die Schulen haben sich nach intensiven Beratungsprozessen in den Schulmitwirkungsgremien mit
der umfassenden Thematik befasst, auf die nachfolgend nochmals eingegangen wird:
Die Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I unterstützt Schulen, Schulträger und Eltern bei der
inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Schulalltags. Sie berücksichtigt dabei
insbesondere die schulorganisatorischen Bedarfe, die sich für Schülerinnen und Schüler an Tagen
mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht ergeben. Darüber hinaus berücksichtigt sie
Bildungsbedarfe und –interessen von Schülerinnen und Schülern sowie die von Eltern
angemeldeten Betreuungsbedarfe nach
•
einer
verlässlichen
Nachmittagsunterricht,
•
bedarfsgerechten Ganztags- und Betreuungsangeboten mit freiwilliger Teilnahme und
•
einem möglichst gut erreichbaren Angebot gebundener
verpflichtender Teilnahme der Schülerinnen und Schüler.
Übermittagsbetreuung
an
Tagen
mit
verpflichtendem
Ganztagsschulen
mit
Für die Umsetzung der Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I stehen drei Förderprogramme
zur Verfügung:
1. Das „1.000-Schulen-Programm“ fördert Räumlichkeiten und Erstausstattung für Aufenthalt und
Verpflegung von Schülerinnen und Schülern während einer Mittagspause.
2. Das Programm “Geld oder Stelle“ sorgt für eine pädagogische Übermittagsbetreuung und für
Ganztags- und Betreuungsangebote. Das bisherige Förderprogramm „Dreizehn Plus in der
Sekundarstufe I“ wird zum 01.02.2009 in das Programm „Geld oder Stelle“ überführt.
3. Über das dritte Förderprogramm werden in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt zum
01.08.2009 und zum 01.08.2010 jeweils eine Realschule und ein Gymnasium beginnend mit den
5. Klassen zur gebundenen Ganztagsschule umgewandelt.
I. Antrag der Realschule Lechenich auf Umwandlung zu einer gebundenen Ganztagsschule
Der Schulträger benennt der Bezirksregierung Köln bis zum 01.12.2008 die Gymnasien und
Realschulen, die zum 01.08.2009 bzw. zum 01.08.2010 als gebundene Ganztagsschulen
eingerichtet werden sollen. Für jede Schule sind die Beschlüsse des Schulträgers und der
Schulkonferenz vorzulegen.
Die Schulkonferenz der Städt. Realschule Erftstadt-Lechenich hat sich in der Sitzung am 14. Mai
2008 mit elf Stimmen bei einer Enthaltung und keiner Gegenstimme dafür ausgesprochen, den
Antrag zu stellen, die Schule in eine Ganztagsschule umzuwandeln.
In weiteren Sitzungen wurden die Schulgremien (Schulkonferenz, Lehrerkonferenz,
Schulpflegschaft und Schülervertretung) in die Entwicklung der Konzeption einbezogen.
Das Konzept der Schule ist wichtige Grundlage für die Entscheidung zur Genehmigung einer
Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule und wird nachfolgend in Kurzfassung dargestellt:
Ausgangslage und angestrebte Ziele
Schule muss, um ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag in der heutigen Zeit erfüllen zu können,
unterschiedliche, sehr breit gefächerte Aufgaben wahrnehmen.
Sie muss den Schülerinnen und Schülern mindestens in drei Bereichen Unterstützerin und
Wegweiserin sein:
z
Vermittlung fachlicher Inhalte
z
Vermittlung methodischer Inhalte
z
Vermittlung sozial-kultureller Inhalte.
Diese drei Säulen, die zu den zentralen Aufgaben von Schule gehören, stellen sie gleichzeitig vor
das Problem, dass in einer sich öffnenden, traditionelle Strukturen aufgebenden Gesellschaft, die
mit ihrem Streben nach Individualität auch das schützende Netz sozialer Strukturen grobmaschiger
macht, die Verwirklichung dieser Aufgaben als Ziele immer schwieriger wird.
-2-
Hier gilt es Schule auch strukturell weiterzuentwickeln. Eine solche Veränderung des Systems
Schule, das den oben beschriebenen Phänomenen sicher gerechter wird, ist die Ausrichtung als
Ganztagsschule.
In einem Ganztagssystem, das die Schülerinnen und Schüler nicht nach sechs Unterrichtsstunden
entlässt, sondern sie darüber hinaus in vielfältigen Bereichen fördert und fordert, lässt sich der
Bildungs- und Erziehungsauftrag sicherlich besser wahrnehmen, denn Schule wird hier, mehr als
sie das in einem durch ein enges Zeitraster normiertes Halbtagssystem kann, zum Lebensraum für
Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer.
Auch die Tatsache, dass von Seiten des Landes die Entwicklung von Ganztagsschulen durch den
neuen Erlass unterstützt wird, spiegelt diesen Bedarf und die Notwendigkeit wider.
Die Bedingungen, die unter den genannten Aspekten die Umwandlung der Realschule Lechenich
in eine Ganztagsschule sinnvoll machen, sollen im Folgenden noch einmal deutlich gemacht
werden:
Unter den Schülerinnen und Schülern der Realschule Lechenich findet sich eine steigende Anzahl
von Kindern, die aus Familien kommen, in denen nur ein Elternteil die Erziehung übernimmt oder
in denen beide Elternteile berufstätig sind. Eine Folge dieser Entwicklung ist der erhöhte
Betreuungsbedarf für diese Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund ihrer familiären Situation
nicht im gleichen Umfang wie früher auf ein familiäres Netz der Unterstützung verlassen können.
Daraus resultieren zum Beispiel Probleme hinsichtlich der kontinuierlichen und inhaltlich fundierten
Erledigung von Hausaufgaben oder Probleme in Bezug auf den Ausgleich von fachlichen, aber
auch sozialen Defiziten.
Zu dieser Gruppe kommen Schülerinnen und Schüler aus Familien mit schwierigem sozialen
Hintergrund oder eine relativ kleine Gruppe, die aus Familien mit Migrationshintergrund stammt.
Beiden Gruppen gilt es jeweils ein Angebot zu bieten, das ihren spezifischen Bedürfnissen
entspricht und mögliche und auch im realen Alltag beobachtete Defizite in der schulischen und
persönlichen Entwicklung ausgleicht.
Hinzu kommt die große Gruppe der Fahrschüler einer Schule im ländlichen Raum, die durch ein
Ganztagsangebot die Möglichkeit erhält, Angebote wahrzunehmen, die sie sonst aufgrund der
Schwierigkeit in Bezug auf Fahrmöglichkeiten nicht gehabt hätte.
Hier kann die Ganztagsschule ein Gegenkonzept zu strukturellen Veränderungen innerhalb der
Gesellschaft bieten.
Aber nicht nur eine defizitäre Betrachtung der vorliegenden Bedingungen lässt die Vorteile einer
Ganztagsschule deutlich werden. Auch Schülerinnen und Schüler aus Elternhäusern klassischer
Struktur können und werden vom Angebot einer Ganztagsschule profitieren, weil diese Lernen und
Leben in einen engeren Zusammenhang stellt und damit stärker in der Lage ist, durch ein
entsprechend strukturiertes Angebot eine individuelle Förderung zu ermöglichen. Damit leistet die
Ganztagsschule einen wichtigen Beitrag zur Erreichung eines zentralen Ziels des Schulgesetzes.
Das Schulangebot der Stadt Erftstadt begünstigt die Umwandlung der Realschule Lechenich in
eine Ganztagsschule insofern, dass sie eine zweite Halbtagsrealschule im Stadtgebiet anbieten
kann, die von Schülerinnen und Schülern besucht werden kann, die nicht das Angebot des ganzen
Lerntages wahrnehmen wollen.
Bisher angebotene Formen der Übermittagsbetreuung, „Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I“,
fanden immer ein reges Interesse und einen großen Zuspruch, aus dem sich der Bedarf ableiten
lässt. Sie ließen sich aber aufgrund der damit verbundenen Kosten, die viele Eltern scheuten, nicht
realisieren. Auch dies ist ein Grund, warum ein gebundenes Ganztagsangebot auf Seiten der
Realschule Lechenich dem tatsächlichen Bedarf entgegenkommt, denn hinter dem gezeigten
Interesse verbirgt sich der Wunsch nach einem verlässlichen schulischen Angebot, das den
ganzen Tag umfasst und zudem finanziell für die Eltern realisierbar ist.
-3-
Aus diesen Überlegungen ergeben sich für die Realschule Lechenich folgende Ziele, die es im
gebundenen Ganztag zu verwirklichen gilt:
z
die Entwicklung fachlich-kognitiver Kompetenzen
z
die Entwicklung sozial-emotionaler Kompetenzen und die damit verbundene
Persönlichkeitsbildung
z
die Förderung der kulturellen und körperlichen Entwicklung
z
die Entwicklung von Alltagskompetenzen.
Die Angebote der Realschule Lechenich, die diese Ziele fördern und unterstützen, werden sich in
einem Ganztagsangebot besser und nachhaltiger als bisher durchsetzen lassen.
Die pädagogische Umsetzung eines genehmigten Ganztagsbetriebs an der Realschule Lechenich
ist eng an ein entsprechendes Raumangebot geknüpft, wie es grundsätzlich im Raumprogramm
für allgemeinbildende Schulen definiert ist. Eine fundierte Feststellung des Raumbedarfs kann
jedoch erst durch entsprechende Analysen des mit der Schulentwicklungsplanung beauftragten
Planungsbüros erfolgen.
Auch vor diesem Hintergrund erklärte sich die Schulleitung der Realschule Lechenich bereit, die
Einführung der gebundenen Ganztagsschule zunächst mit dem vorhandenen Raumbestand
umsetzen zu wollen.
In Absprache mit der Schulleitung des benachbarten Gymnasiums könnte in der Startphase eines
Ganztagsbetriebs an der Realschule Lechenich auch auf eine gemeinschaftlich genutzte
Infrastruktur des vorhandenen Mensabereichs zurückgegriffen werden. Die Realschule Lechenich
hat sich grundsätzlich für eine dezentrale Mensalösung ausgesprochen; dies wird im Rahmen der
Gesamtkonzeption der Neubauprojekte im Schulzentrum Lechenich zu berücksichtigen sein.
Da die Realschule Lechenich im Rahmen der Ganztagsoffensive grundsätzlich Aufenthaltsräume
benötigt – sei es im Zusammenhang mit einem genehmigten Ganztagsbetrieb oder der
pädagogischen Übermittagsbetreuung – bietet die von Schule und Verwaltung vorgeschlagene
Raumoptimierung des vorhandenen Bestandes zunächst eine zufriedenstellende Lösung als
Grundlage der Investitionsförderung, die auch im Zuge einer weitergehenden Konzeption Basis für
eine sinnvolle Schulraumnutzung wäre.
Das Votum der Realschule Lechenich für eine Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule stellt
nach dem bereits genehmigten Ganztagsbetrieb an der Theodor-Heuss-Hauptschule eine wichtige
Angebotsergänzung der Erftstädter Schullandschaft dar und ist als positiver Standortfaktor zu
werten. Nach aktuellen Informationen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung könnte noch
zum Ende des Jahres mit einer Entscheidung über die Genehmigung des Ganztagsbetriebs
gerechnet werden.
Sollte die Realschule Lechenich ab dem Schuljahr 2009/10 bzw. 2010/11 als gebundene
Ganztagsschule genehmigt werden, könnten Schülerinnen und Schüler aus bedürftigen Familien
auch an einer Förderung aus dem Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ partizipieren. Die
Fördermaßnahme aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung läuft
zwar Ende des Schuljahrs 2008/09 aus, soll jedoch nach derzeitigen Erkenntnissen durch eine
weitere Bezuschussung in der Verantwortung des Ministeriums für Arbeit und Soziales fortgesetzt
werden.
Die Nachfrage nach einem Ganztagsbetrieb ist im gymnasialen Bereich derzeit noch nicht deutlich
ausgeprägt, könnte jedoch im Fall der Fortsetzung eines bedarfsgerechten Ausbaus des Ganztags
nach 2010 erneut evaluiert werden.
-4-
Förderschulen sind von der Möglichkeit zur Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule
derzeit nicht tangiert; allerdings besteht auch für diese Schulen der grundsätzliche Anspruch auf
investive Förderung durch das „1.000-Schulen-Programm“ und einer Bezuschussung durch das
Programm „Geld oder Stelle“.
II. Förderantrag „1.000-Schulen-Programm“ für Investitionsmaßnahmen an Erftstädter
Schulen der Sekundarstufe I
Im Rahmen des „1.000-Schulen-Programms“ des Landes Nordrhein-Westfalen werden
Investitionen zum Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen, die zum 01.05.2008 keine
Ganztagsschule sind, sowie zur pädagogischen Übermittagsbetreuung und zu Ganztags- und
Betreuungsangeboten an allen Schulformen der Sekundarstufe I gefördert. Antragsfrist für das
1.000-Schulen-Programm ist der 30.11.2008.
Das Land gewährt hierfür eine Anteilfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen
Gesamtkosten, höchstens bis zu 100.000,- € pro Schule (schulscharfe Berechnung). Der
Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte einen Eigenanteil in Höhe von
mindestens 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen. Der Eigenanteil kann
durch Mittel aus der Bildungspauschale/Schulpauschale erbracht werden.
Bereits im Zusammenhang mit den angekündigten Fördermöglichkeiten der neuen
Ganztagsoffensive hat die Verwaltung im April diesen Jahres die Bezirksregierung Köln auf eine
sich
abzeichnende
Förderlücke
für
die
zum
Schuljahr
2008/09
genehmigten
Ganztagshauptschulen hingewiesen. Im letzten Genehmigungsverfahren zur Umwandlung von
Hauptschulen in Ganztagshauptschulen konnte die Theodor-Heuss-Hauptschule nicht mehr an der
Projektförderung des IZBB-Programms des Bundes für den Um- und Ausbau der Hauptschulen
partizipieren. Um die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Ganztagsbetrieb mit
Mittagsverpflegung zu schaffen, wurde der Investitionsaufwand für die Einrichtung und Ausstattung
des Küchen-/Essbereichs in Höhe von 30.000,- € mit ausschließlich städtischen Mitteln garantiert.
Da die Theodor-Heuss-Hauptschule erst zum 01.08.2008 als Ganztagsschule genehmigt wurde,
können die im diesjährigen Etat bereitgestellten Mittel für die Einrichtung dieses Mensabereichs
nach den neuen Fördermöglichkeiten nunmehr durch das Land kofinanziert werden. Damit die
Maßnahme möglichst zeitnah umgesetzt werden kann, wurde bereits ein entsprechender
Förderantrag mit Anerkennung des vorzeitigen Maßnahmebeginns bei der Bezirksregierung Köln
eingereicht.
Für die anderen weiterführenden Schulen ergab sich wegen der neuen Rahmenbedingungen der
Ganztagsoffensive entsprechender Handlungsbedarf.
Vor dem Hintergrund, zügig räumlich notwendige Voraussetzungen für eine pädagogische
Übermittagsbetreuung zu schaffen, wurden in intensiven Gesprächen mit den Schulen vorrangig
dezentrale Raumnutzungen erarbeitet.
Zentrale Nutzungskonzeptionen können solide nur unter Berücksichtung der Erkenntnisse aus
dem in Arbeit befindlichen Schulentwicklungsplan erstellt werden.
Um eine möglichst zügige Abwicklung der vorgeschlagenen Maßnahmen gewährleisten zu
können, müsste der Förderantrag gleichzeitig mit einem Antrag auf Anerkennung eines vorzeitigen
Maßnahmebeginns gestellt werden.
Aus der verpflichtenden Mittagspause zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht, die
zukünftig 60 Minuten dauern wird, resultiert die Notwendigkeit, Voraussetzungen für eine
angemessene Mittagsverpflegung und Aufenthaltsgelegenheiten zu schaffen. Die erhöhte
Raumnachfrage in der Mittagspause ist im Wesentlichen temporär begrenzt, so dass
multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten Spitzenbelastungen abfedern können.
-5-
In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass die Stadt bereits im Vorfeld einer sich
immer deutlicher abzeichnenden Weiterentwicklung der Schulen zum Ganztagsbetrieb räumliche
Rahmenbedingungen wegen der steigenden Nachfrage nach einer angemessenen
Schulverpflegung (im Zusammenhang mit nachmittäglichen Betreuungsangeboten und der
Einführung des Abiturs in 12 Jahren) geschaffen hat. Deshalb wird seit dem Schuljahresbeginn
2005/06 ein ausschließlich mit städtischen Mitteln finanziertes Mensaangebot im Gymnasium
Lechenich für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums und der Realschule vorgehalten.
Insofern kann hinsichtlich der Bedarfe des Gymnasiums auf diese Infrastruktur zurückgegriffen
werden.
Unter der Prämisse einer möglichst optimierten Nutzung des vorhandenen Raumangebots haben
die Schulen der Sekundarstufe I in enger Abstimmung mit der Verwaltung eine an den
schulspezifischen Bedarfen orientierte Raumnutzungskonzeption erstellt, die mit dem nachfolgend
aufgelisteten Investitionsaufwand für Umbau-, Einrichtungs- und Ausstattungsmaßnahmen
verbunden ist (siehe Anlage 1). Da sich die mittägliche Essensversorgung durch die
Inanspruchnahme von Cateringleistungen grundsätzlich bewährt hat, basiert die Küchenplanung
für die schulbezogenen Mensabereiche auf entsprechenden Erfordernissen.
III. Programm „Geld oder Stelle“
Das neue Programm „Geld oder Stelle“ sorgt mit einer an der Schülerzahl im Sekundarbereich I
orientierten Pauschale dafür, dass alle Schulen eine Übermittagsbetreuung für Schülerinnen und
Schüler an Tagen mit Nachmittagsunterricht sicherstellen. Ebenfalls sind unter Berücksichtigung
der Bedarfe der Eltern ergänzende Ganztags- und Betreuungsangebote durchzuführen. Das
bisherige Programm „Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I“ geht im Programm „Geld oder Stelle“
auf. Dabei wird keine Schule finanziell schlechter gestellt. Davon partizipiert die Theodor-HeussHauptschule, die wegen ihres mehrgruppigen „Dreizehn-Plus-Angebots“ den bisherigen
Förderbetrag erhält.
Zur Umsetzung der pädagogischen Übermittagsbetreuung haben sich alle Schulen für eine
kapitalisierte Förderung ausgesprochen. Der entsprechende Förderantrag auf Gewährung einer
Zuwendung in Höhe von insgesamt 72.500,- € für das 2. Schulhalbjahr 2008/09 wurde bereits bei
der Bezirksregierung Köln eingereicht (Antragsfrist 31.10.2008). Die pädagogische
Übermittagsbetreuung erfolgt in Kooperation mit Trägervereinen, die entsprechend qualifiziertes
Personal zur Umsetzung der Maßnahme einsetzen. Die Auswahl der schulischen
Kooperationspartner basiert auf den traditionellen Trägerstrukturen der Schulbetreuung. Im
Einvernehmen mit der Schule wird die Landesförderung an diesen außerschulischen Partner
weitergeleitet, der diese Mittel ausschließlich für Personalkosten einsetzen darf.
In Vertretung
(Erner)
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