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Beschlussvorlage (Umsetzung der Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I - Antrag der Realschule Lechenich auf Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule - Förderantrag nach dem "1.000-Schulen-Programm")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
26.11.08, 06:38
Aktualisiert
26.11.08, 06:38
Beschlussvorlage (Umsetzung der Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I
- Antrag der Realschule Lechenich auf Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule
- Förderantrag nach dem "1.000-Schulen-Programm") Beschlussvorlage (Umsetzung der Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I
- Antrag der Realschule Lechenich auf Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule
- Förderantrag nach dem "1.000-Schulen-Programm") Beschlussvorlage (Umsetzung der Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I
- Antrag der Realschule Lechenich auf Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule
- Förderantrag nach dem "1.000-Schulen-Programm") Beschlussvorlage (Umsetzung der Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I
- Antrag der Realschule Lechenich auf Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule
- Förderantrag nach dem "1.000-Schulen-Programm") Beschlussvorlage (Umsetzung der Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I
- Antrag der Realschule Lechenich auf Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule
- Förderantrag nach dem "1.000-Schulen-Programm") Beschlussvorlage (Umsetzung der Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I
- Antrag der Realschule Lechenich auf Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule
- Förderantrag nach dem "1.000-Schulen-Programm")

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 566/2008 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40/82 Datum: 31.10.2008 Beratungsfolge Schulausschuss Termin 18.11.2008 Finanz- und Personalausschuss 25.11.2008 Rat 18.12.2008 Betrifft: Bemerkungen Umsetzung der Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I - Antrag der Realschule Lechenich auf Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule - Förderantrag nach dem "1.000-Schulen-Programm" Finanzielle Auswirkungen: Entsprechende Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bereit gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 31.10.2008 Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Umwandlung der Realschule Lechenich zur gebundenen Ganztagsschule sowie den Förderantrag nach dem „1.000-Schulen-Programm“ zu stellen. Da entsprechende Ratsbeschlüsse bis spätestens 15.12.2008 im Rahmen der Antragsverfahren vorgelegt werden müssen, schlage ich vor, die entsprechenden Beschlüsse – nach Vorberatung im Schulausschuss und Finanz- und Personalausschuss durch Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen. Begründung: Zwischenzeitlich sind die bereits in der Stellungnahme zum A 206/2008 erwähnten Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit der Ganztagsoffensive im Sekundarbereich I in Kraft getreten, deren Inanspruchnahme an die Einhaltung knapp bemessener Antragsfristen (30.11.2008) geknüpft ist, für die entsprechende Gremienbeschlüsse erforderlich sind. Die Schulen haben sich nach intensiven Beratungsprozessen in den Schulmitwirkungsgremien mit der umfassenden Thematik befasst, auf die nachfolgend nochmals eingegangen wird: Die Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I unterstützt Schulen, Schulträger und Eltern bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Schulalltags. Sie berücksichtigt dabei insbesondere die schulorganisatorischen Bedarfe, die sich für Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht ergeben. Darüber hinaus berücksichtigt sie Bildungsbedarfe und –interessen von Schülerinnen und Schülern sowie die von Eltern angemeldeten Betreuungsbedarfe nach • einer verlässlichen Nachmittagsunterricht, • bedarfsgerechten Ganztags- und Betreuungsangeboten mit freiwilliger Teilnahme und • einem möglichst gut erreichbaren Angebot gebundener verpflichtender Teilnahme der Schülerinnen und Schüler. Übermittagsbetreuung an Tagen mit verpflichtendem Ganztagsschulen mit Für die Umsetzung der Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I stehen drei Förderprogramme zur Verfügung: 1. Das „1.000-Schulen-Programm“ fördert Räumlichkeiten und Erstausstattung für Aufenthalt und Verpflegung von Schülerinnen und Schülern während einer Mittagspause. 2. Das Programm “Geld oder Stelle“ sorgt für eine pädagogische Übermittagsbetreuung und für Ganztags- und Betreuungsangebote. Das bisherige Förderprogramm „Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I“ wird zum 01.02.2009 in das Programm „Geld oder Stelle“ überführt. 3. Über das dritte Förderprogramm werden in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt zum 01.08.2009 und zum 01.08.2010 jeweils eine Realschule und ein Gymnasium beginnend mit den 5. Klassen zur gebundenen Ganztagsschule umgewandelt. I. Antrag der Realschule Lechenich auf Umwandlung zu einer gebundenen Ganztagsschule Der Schulträger benennt der Bezirksregierung Köln bis zum 01.12.2008 die Gymnasien und Realschulen, die zum 01.08.2009 bzw. zum 01.08.2010 als gebundene Ganztagsschulen eingerichtet werden sollen. Für jede Schule sind die Beschlüsse des Schulträgers und der Schulkonferenz vorzulegen. Die Schulkonferenz der Städt. Realschule Erftstadt-Lechenich hat sich in der Sitzung am 14. Mai 2008 mit elf Stimmen bei einer Enthaltung und keiner Gegenstimme dafür ausgesprochen, den Antrag zu stellen, die Schule in eine Ganztagsschule umzuwandeln. In weiteren Sitzungen wurden die Schulgremien (Schulkonferenz, Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft und Schülervertretung) in die Entwicklung der Konzeption einbezogen. Das Konzept der Schule ist wichtige Grundlage für die Entscheidung zur Genehmigung einer Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule und wird nachfolgend in Kurzfassung dargestellt: Ausgangslage und angestrebte Ziele Schule muss, um ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag in der heutigen Zeit erfüllen zu können, unterschiedliche, sehr breit gefächerte Aufgaben wahrnehmen. Sie muss den Schülerinnen und Schülern mindestens in drei Bereichen Unterstützerin und Wegweiserin sein: z Vermittlung fachlicher Inhalte z Vermittlung methodischer Inhalte z Vermittlung sozial-kultureller Inhalte. Diese drei Säulen, die zu den zentralen Aufgaben von Schule gehören, stellen sie gleichzeitig vor das Problem, dass in einer sich öffnenden, traditionelle Strukturen aufgebenden Gesellschaft, die mit ihrem Streben nach Individualität auch das schützende Netz sozialer Strukturen grobmaschiger macht, die Verwirklichung dieser Aufgaben als Ziele immer schwieriger wird. -2- Hier gilt es Schule auch strukturell weiterzuentwickeln. Eine solche Veränderung des Systems Schule, das den oben beschriebenen Phänomenen sicher gerechter wird, ist die Ausrichtung als Ganztagsschule. In einem Ganztagssystem, das die Schülerinnen und Schüler nicht nach sechs Unterrichtsstunden entlässt, sondern sie darüber hinaus in vielfältigen Bereichen fördert und fordert, lässt sich der Bildungs- und Erziehungsauftrag sicherlich besser wahrnehmen, denn Schule wird hier, mehr als sie das in einem durch ein enges Zeitraster normiertes Halbtagssystem kann, zum Lebensraum für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer. Auch die Tatsache, dass von Seiten des Landes die Entwicklung von Ganztagsschulen durch den neuen Erlass unterstützt wird, spiegelt diesen Bedarf und die Notwendigkeit wider. Die Bedingungen, die unter den genannten Aspekten die Umwandlung der Realschule Lechenich in eine Ganztagsschule sinnvoll machen, sollen im Folgenden noch einmal deutlich gemacht werden: Unter den Schülerinnen und Schülern der Realschule Lechenich findet sich eine steigende Anzahl von Kindern, die aus Familien kommen, in denen nur ein Elternteil die Erziehung übernimmt oder in denen beide Elternteile berufstätig sind. Eine Folge dieser Entwicklung ist der erhöhte Betreuungsbedarf für diese Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund ihrer familiären Situation nicht im gleichen Umfang wie früher auf ein familiäres Netz der Unterstützung verlassen können. Daraus resultieren zum Beispiel Probleme hinsichtlich der kontinuierlichen und inhaltlich fundierten Erledigung von Hausaufgaben oder Probleme in Bezug auf den Ausgleich von fachlichen, aber auch sozialen Defiziten. Zu dieser Gruppe kommen Schülerinnen und Schüler aus Familien mit schwierigem sozialen Hintergrund oder eine relativ kleine Gruppe, die aus Familien mit Migrationshintergrund stammt. Beiden Gruppen gilt es jeweils ein Angebot zu bieten, das ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht und mögliche und auch im realen Alltag beobachtete Defizite in der schulischen und persönlichen Entwicklung ausgleicht. Hinzu kommt die große Gruppe der Fahrschüler einer Schule im ländlichen Raum, die durch ein Ganztagsangebot die Möglichkeit erhält, Angebote wahrzunehmen, die sie sonst aufgrund der Schwierigkeit in Bezug auf Fahrmöglichkeiten nicht gehabt hätte. Hier kann die Ganztagsschule ein Gegenkonzept zu strukturellen Veränderungen innerhalb der Gesellschaft bieten. Aber nicht nur eine defizitäre Betrachtung der vorliegenden Bedingungen lässt die Vorteile einer Ganztagsschule deutlich werden. Auch Schülerinnen und Schüler aus Elternhäusern klassischer Struktur können und werden vom Angebot einer Ganztagsschule profitieren, weil diese Lernen und Leben in einen engeren Zusammenhang stellt und damit stärker in der Lage ist, durch ein entsprechend strukturiertes Angebot eine individuelle Förderung zu ermöglichen. Damit leistet die Ganztagsschule einen wichtigen Beitrag zur Erreichung eines zentralen Ziels des Schulgesetzes. Das Schulangebot der Stadt Erftstadt begünstigt die Umwandlung der Realschule Lechenich in eine Ganztagsschule insofern, dass sie eine zweite Halbtagsrealschule im Stadtgebiet anbieten kann, die von Schülerinnen und Schülern besucht werden kann, die nicht das Angebot des ganzen Lerntages wahrnehmen wollen. Bisher angebotene Formen der Übermittagsbetreuung, „Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I“, fanden immer ein reges Interesse und einen großen Zuspruch, aus dem sich der Bedarf ableiten lässt. Sie ließen sich aber aufgrund der damit verbundenen Kosten, die viele Eltern scheuten, nicht realisieren. Auch dies ist ein Grund, warum ein gebundenes Ganztagsangebot auf Seiten der Realschule Lechenich dem tatsächlichen Bedarf entgegenkommt, denn hinter dem gezeigten Interesse verbirgt sich der Wunsch nach einem verlässlichen schulischen Angebot, das den ganzen Tag umfasst und zudem finanziell für die Eltern realisierbar ist. -3- Aus diesen Überlegungen ergeben sich für die Realschule Lechenich folgende Ziele, die es im gebundenen Ganztag zu verwirklichen gilt: z die Entwicklung fachlich-kognitiver Kompetenzen z die Entwicklung sozial-emotionaler Kompetenzen und die damit verbundene Persönlichkeitsbildung z die Förderung der kulturellen und körperlichen Entwicklung z die Entwicklung von Alltagskompetenzen. Die Angebote der Realschule Lechenich, die diese Ziele fördern und unterstützen, werden sich in einem Ganztagsangebot besser und nachhaltiger als bisher durchsetzen lassen. Die pädagogische Umsetzung eines genehmigten Ganztagsbetriebs an der Realschule Lechenich ist eng an ein entsprechendes Raumangebot geknüpft, wie es grundsätzlich im Raumprogramm für allgemeinbildende Schulen definiert ist. Eine fundierte Feststellung des Raumbedarfs kann jedoch erst durch entsprechende Analysen des mit der Schulentwicklungsplanung beauftragten Planungsbüros erfolgen. Auch vor diesem Hintergrund erklärte sich die Schulleitung der Realschule Lechenich bereit, die Einführung der gebundenen Ganztagsschule zunächst mit dem vorhandenen Raumbestand umsetzen zu wollen. In Absprache mit der Schulleitung des benachbarten Gymnasiums könnte in der Startphase eines Ganztagsbetriebs an der Realschule Lechenich auch auf eine gemeinschaftlich genutzte Infrastruktur des vorhandenen Mensabereichs zurückgegriffen werden. Die Realschule Lechenich hat sich grundsätzlich für eine dezentrale Mensalösung ausgesprochen; dies wird im Rahmen der Gesamtkonzeption der Neubauprojekte im Schulzentrum Lechenich zu berücksichtigen sein. Da die Realschule Lechenich im Rahmen der Ganztagsoffensive grundsätzlich Aufenthaltsräume benötigt – sei es im Zusammenhang mit einem genehmigten Ganztagsbetrieb oder der pädagogischen Übermittagsbetreuung – bietet die von Schule und Verwaltung vorgeschlagene Raumoptimierung des vorhandenen Bestandes zunächst eine zufriedenstellende Lösung als Grundlage der Investitionsförderung, die auch im Zuge einer weitergehenden Konzeption Basis für eine sinnvolle Schulraumnutzung wäre. Das Votum der Realschule Lechenich für eine Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule stellt nach dem bereits genehmigten Ganztagsbetrieb an der Theodor-Heuss-Hauptschule eine wichtige Angebotsergänzung der Erftstädter Schullandschaft dar und ist als positiver Standortfaktor zu werten. Nach aktuellen Informationen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung könnte noch zum Ende des Jahres mit einer Entscheidung über die Genehmigung des Ganztagsbetriebs gerechnet werden. Sollte die Realschule Lechenich ab dem Schuljahr 2009/10 bzw. 2010/11 als gebundene Ganztagsschule genehmigt werden, könnten Schülerinnen und Schüler aus bedürftigen Familien auch an einer Förderung aus dem Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ partizipieren. Die Fördermaßnahme aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung läuft zwar Ende des Schuljahrs 2008/09 aus, soll jedoch nach derzeitigen Erkenntnissen durch eine weitere Bezuschussung in der Verantwortung des Ministeriums für Arbeit und Soziales fortgesetzt werden. Die Nachfrage nach einem Ganztagsbetrieb ist im gymnasialen Bereich derzeit noch nicht deutlich ausgeprägt, könnte jedoch im Fall der Fortsetzung eines bedarfsgerechten Ausbaus des Ganztags nach 2010 erneut evaluiert werden. -4- Förderschulen sind von der Möglichkeit zur Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule derzeit nicht tangiert; allerdings besteht auch für diese Schulen der grundsätzliche Anspruch auf investive Förderung durch das „1.000-Schulen-Programm“ und einer Bezuschussung durch das Programm „Geld oder Stelle“. II. Förderantrag „1.000-Schulen-Programm“ für Investitionsmaßnahmen an Erftstädter Schulen der Sekundarstufe I Im Rahmen des „1.000-Schulen-Programms“ des Landes Nordrhein-Westfalen werden Investitionen zum Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen, die zum 01.05.2008 keine Ganztagsschule sind, sowie zur pädagogischen Übermittagsbetreuung und zu Ganztags- und Betreuungsangeboten an allen Schulformen der Sekundarstufe I gefördert. Antragsfrist für das 1.000-Schulen-Programm ist der 30.11.2008. Das Land gewährt hierfür eine Anteilfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 100.000,- € pro Schule (schulscharfe Berechnung). Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen. Der Eigenanteil kann durch Mittel aus der Bildungspauschale/Schulpauschale erbracht werden. Bereits im Zusammenhang mit den angekündigten Fördermöglichkeiten der neuen Ganztagsoffensive hat die Verwaltung im April diesen Jahres die Bezirksregierung Köln auf eine sich abzeichnende Förderlücke für die zum Schuljahr 2008/09 genehmigten Ganztagshauptschulen hingewiesen. Im letzten Genehmigungsverfahren zur Umwandlung von Hauptschulen in Ganztagshauptschulen konnte die Theodor-Heuss-Hauptschule nicht mehr an der Projektförderung des IZBB-Programms des Bundes für den Um- und Ausbau der Hauptschulen partizipieren. Um die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Ganztagsbetrieb mit Mittagsverpflegung zu schaffen, wurde der Investitionsaufwand für die Einrichtung und Ausstattung des Küchen-/Essbereichs in Höhe von 30.000,- € mit ausschließlich städtischen Mitteln garantiert. Da die Theodor-Heuss-Hauptschule erst zum 01.08.2008 als Ganztagsschule genehmigt wurde, können die im diesjährigen Etat bereitgestellten Mittel für die Einrichtung dieses Mensabereichs nach den neuen Fördermöglichkeiten nunmehr durch das Land kofinanziert werden. Damit die Maßnahme möglichst zeitnah umgesetzt werden kann, wurde bereits ein entsprechender Förderantrag mit Anerkennung des vorzeitigen Maßnahmebeginns bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Für die anderen weiterführenden Schulen ergab sich wegen der neuen Rahmenbedingungen der Ganztagsoffensive entsprechender Handlungsbedarf. Vor dem Hintergrund, zügig räumlich notwendige Voraussetzungen für eine pädagogische Übermittagsbetreuung zu schaffen, wurden in intensiven Gesprächen mit den Schulen vorrangig dezentrale Raumnutzungen erarbeitet. Zentrale Nutzungskonzeptionen können solide nur unter Berücksichtung der Erkenntnisse aus dem in Arbeit befindlichen Schulentwicklungsplan erstellt werden. Um eine möglichst zügige Abwicklung der vorgeschlagenen Maßnahmen gewährleisten zu können, müsste der Förderantrag gleichzeitig mit einem Antrag auf Anerkennung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns gestellt werden. Aus der verpflichtenden Mittagspause zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht, die zukünftig 60 Minuten dauern wird, resultiert die Notwendigkeit, Voraussetzungen für eine angemessene Mittagsverpflegung und Aufenthaltsgelegenheiten zu schaffen. Die erhöhte Raumnachfrage in der Mittagspause ist im Wesentlichen temporär begrenzt, so dass multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten Spitzenbelastungen abfedern können. -5- In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass die Stadt bereits im Vorfeld einer sich immer deutlicher abzeichnenden Weiterentwicklung der Schulen zum Ganztagsbetrieb räumliche Rahmenbedingungen wegen der steigenden Nachfrage nach einer angemessenen Schulverpflegung (im Zusammenhang mit nachmittäglichen Betreuungsangeboten und der Einführung des Abiturs in 12 Jahren) geschaffen hat. Deshalb wird seit dem Schuljahresbeginn 2005/06 ein ausschließlich mit städtischen Mitteln finanziertes Mensaangebot im Gymnasium Lechenich für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums und der Realschule vorgehalten. Insofern kann hinsichtlich der Bedarfe des Gymnasiums auf diese Infrastruktur zurückgegriffen werden. Unter der Prämisse einer möglichst optimierten Nutzung des vorhandenen Raumangebots haben die Schulen der Sekundarstufe I in enger Abstimmung mit der Verwaltung eine an den schulspezifischen Bedarfen orientierte Raumnutzungskonzeption erstellt, die mit dem nachfolgend aufgelisteten Investitionsaufwand für Umbau-, Einrichtungs- und Ausstattungsmaßnahmen verbunden ist (siehe Anlage 1). Da sich die mittägliche Essensversorgung durch die Inanspruchnahme von Cateringleistungen grundsätzlich bewährt hat, basiert die Küchenplanung für die schulbezogenen Mensabereiche auf entsprechenden Erfordernissen. III. Programm „Geld oder Stelle“ Das neue Programm „Geld oder Stelle“ sorgt mit einer an der Schülerzahl im Sekundarbereich I orientierten Pauschale dafür, dass alle Schulen eine Übermittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler an Tagen mit Nachmittagsunterricht sicherstellen. Ebenfalls sind unter Berücksichtigung der Bedarfe der Eltern ergänzende Ganztags- und Betreuungsangebote durchzuführen. Das bisherige Programm „Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I“ geht im Programm „Geld oder Stelle“ auf. Dabei wird keine Schule finanziell schlechter gestellt. Davon partizipiert die Theodor-HeussHauptschule, die wegen ihres mehrgruppigen „Dreizehn-Plus-Angebots“ den bisherigen Förderbetrag erhält. Zur Umsetzung der pädagogischen Übermittagsbetreuung haben sich alle Schulen für eine kapitalisierte Förderung ausgesprochen. Der entsprechende Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 72.500,- € für das 2. Schulhalbjahr 2008/09 wurde bereits bei der Bezirksregierung Köln eingereicht (Antragsfrist 31.10.2008). Die pädagogische Übermittagsbetreuung erfolgt in Kooperation mit Trägervereinen, die entsprechend qualifiziertes Personal zur Umsetzung der Maßnahme einsetzen. Die Auswahl der schulischen Kooperationspartner basiert auf den traditionellen Trägerstrukturen der Schulbetreuung. Im Einvernehmen mit der Schule wird die Landesförderung an diesen außerschulischen Partner weitergeleitet, der diese Mittel ausschließlich für Personalkosten einsetzen darf. In Vertretung (Erner) -6-