Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 629/2008
Az.: 81 06-00
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 19.11.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
10.12.2008
Rat
18.12.2008
Betrifft:
Bemerkungen
4. Änderung der Abwassersatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2009
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.11.2008
Beschlussentwurf:
Die in der Anlage unter „neuer Fassung“ beigefügten 4. Änderung der Abwassersatzung der Stadt
Erftstadt wird zum 01.01.2009 beschlossen.
Begründung:
Zur Vorbereitung des zum 01.01.2010 einzuführenden Entgelsplittings ist es erforderlich, die
Auskunfts- und Mitwirkungspflicht der Kunden in der Abwassersatzung zu verankern.
Die Stadtwerke werden zunächst sowohl die tatsächlich versiegelten Flächen als auch deren
Größe mittels Überfliegung feststellen. Die digital ermittelten Daten fließen dann in den an den
Kunden zu versendenden grundstücksspezifischen Erhebungsbogen ein. Da sich aus den
Überfliegungsdaten nicht ersehen lässt, ob eine Fläche tatsächlich in die Kanalisation entwässert
oder eine anderweitige Beseitigung erfährt, soll der Kunde nur im Falle einer Korrektur den Bogen
in korrigierter Form und unter Hinzufügung entsprechender Nachweise an die Stadtwerke
zurücksenden.
Sofern die aus der Überfliegung ermittelten Daten denen in der Örtlichkeit entsprechen, ist eine
Rücksendung nicht erforderlich. Diese werden damit Gegenstand der Entgeltabrechnung.
(Bösche)