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Beschlussvorlage (4. Änderung der Abwassersatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
Beschlussvorlage (4. Änderung der Abwassersatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2009)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 629/2008 Az.: 81 06-00 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 19.11.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 10.12.2008 Rat 18.12.2008 Betrifft: Bemerkungen 4. Änderung der Abwassersatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2009 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.11.2008 Beschlussentwurf: Die in der Anlage unter „neuer Fassung“ beigefügten 4. Änderung der Abwassersatzung der Stadt Erftstadt wird zum 01.01.2009 beschlossen. Begründung: Zur Vorbereitung des zum 01.01.2010 einzuführenden Entgelsplittings ist es erforderlich, die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht der Kunden in der Abwassersatzung zu verankern. Die Stadtwerke werden zunächst sowohl die tatsächlich versiegelten Flächen als auch deren Größe mittels Überfliegung feststellen. Die digital ermittelten Daten fließen dann in den an den Kunden zu versendenden grundstücksspezifischen Erhebungsbogen ein. Da sich aus den Überfliegungsdaten nicht ersehen lässt, ob eine Fläche tatsächlich in die Kanalisation entwässert oder eine anderweitige Beseitigung erfährt, soll der Kunde nur im Falle einer Korrektur den Bogen in korrigierter Form und unter Hinzufügung entsprechender Nachweise an die Stadtwerke zurücksenden. Sofern die aus der Überfliegung ermittelten Daten denen in der Örtlichkeit entsprechen, ist eine Rücksendung nicht erforderlich. Diese werden damit Gegenstand der Entgeltabrechnung. (Bösche)