Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 617/2008
Az.: 65
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 18.11.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
09.12.2008
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Friedhöfen
Bliesheim, Dirmerzheim und Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 18.11.2008
Beschlussentwurf:
Der Fällung von einem Silberahorn (Acer saccharinum, StU 2,79 m), einem Kirschbaum (Prunus
serrulata, StU 0,80 m, 0,62 m und 1,10 m) sowie von einem Schnurbaum (Sophora japonica, StU
1,46 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
1. Silberahorn (Acer saccharinum)
Aufgrund zahlreicher Vorschäden (Auftreten von Pilzfruchtkörpern etc.) an insgesamt 14
geschützten Silberahorn-Bäumen auf dem Friedhof in Bliesheim ist zur Bestandsbewertung ein
Gutachten in Auftrag gegeben worden. Laut dieses Gutachtens des Sachverständigenbüros
Reinartz & Schlag (Gutachten: 1885-I-ACE) kann der Baumbestand durch umfangreiche
baumpflegerische Maßnahmen weitestgehend erhalten werden. Lediglich einer der Bäume (StU
2,79 m) ist aufgrund eines ausgedehnten Befalls mit dem Wulstigen Lackporling (Ganoderma
adsperum) nicht mehr verkehrssicher und muss gefällt werden.
2. Zierkirsche (Prunus serrulata)
Bei der mehrstämmigen Kirsche auf dem Friedhof in Dirmerzheim handelt es sich um ein durch
die Baumschutzsatzung geschütztes Exemplar, welches umfangreiche Schäden im
Stammbereich aufweist. Eine Fällung des Baumes ist erforderlich, da die Bruchsicherheit nicht
mehr gewährleistet ist.
3. Schnurbaum (Sophora japonica)
Der entsprechende Baum steht im Eingangsbereich des Liblarer Friedhofs und ist aufgrund
seines Stammumfanges von 1,46 m durch die Baumschutzsatzung geschützt. Im Bereich des
Stammfußes haben sich zahlreiche Fruchtkörper des Hallimasch (Armellaria spp.) ausgebildet.
Dieser Pilz verursacht eine Weißfäule, die (bei einer Kernfäule im Stamm) zu einer Gefährdung
der Stand- und Bruchsicherheit führen kann. Obwohl laut Literatur der Hallimasch nur eine
mittlere Zerstörungskraft besitzt, ist (aufgrund der ausgeprägten Fruchtkörperbildung) eine
Fällung des Baumes zur Abwehr möglicher Gefahren erforderlich.
(Bösche)
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