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Kommune
Erftstadt
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Datum
09.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
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Anlage
Charta der Europäisehen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit
(Charta
von Aalborg)
(Am 27. Mai 1994 verabschiedet von den Teilnehmern der Europäischen Konferenz über
zukunftsbeständige Städte und Gemeinden in Aalborg, Dänemark)
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Teil I: Durch Konsens angenommene Erklärung: Europäische Städte und Gemeinden auf
dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit
Teil II: Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger
Teil III: In "Lokale Agenda 21"
Zukunftsbeständigkeit
-Prozesse
Städte und Gemeinden
eintreten: Kommunale Handlungsprogramme
für
Teil I
Durch Konsens angenommene Erklärung: Europäische Städte und Gemeinden auf dem Weg
zur Zukunftsbeständigkeit
1.1 Die Rolle der Europäischen
Städte und Gemeinden
Wir europäischen Städte und Gemeinden, Unterzeichner dieser Charta, erklären, daß unsere Städte
im Laufe der Geschichte Teil von Weltreichen, Nationalstaaten und Regimen waren und diese
überlebt haben und als Zentren gesellschaftlichen Lebens, als Träger unserer Wirtschaften, Hüter
der Kultur, des Erbes und der Traditionen fortbestehen. Neben den Familien und den
Nachbarschaften sind die Städte Grundelemente unserer Gesellschaften und Staaten. Die Städte sind
Zentren der Industrie, des Handwerks und Handels, der Bildung und der Verwaltung.
Wir verstehen, daß unsere derzeitige städtische Lebensweise, insbesondere unser arbeits- und
funktionsteiliges System, die Flächennutzung, der Verkehr, die Industrieproduktion,
Landwirtschaft, der Konsum und die Freizeitaktivitäten und folglich unser gesamter Lebensstandard
uns für die vielen Umweltprobleme wesentlich verantwortlich macht, denen die Menschheit
gegenübersteht. Dies ist besonders bedeutsam, weil 80 Prozent der europäischen Bevölkerung in
städtischen Gebieten leben.
Wir haben erkannt, daß der heutige hohe Pro-Kopf-Verbrauch von Ressourcen in den
Industrienationen nicht für alle jetzt lebenden Menschen, ganz zu schweigen von künftigen
Generationen, möglich ist, ohne das natürliche Kapital zu zerstören. Wir sind überzeugt, daß
menschliches Leben auf unserem Planeten ohne dauerhaft und umweltgerech1 geprägte Kommunen
keinen Bestand haben wird. Die Kommunalverwaltung ist dort angesiedelt, wo die
Umweltprobleme wahrgenommen werden, sie ist die bÜTgernahesteEbene, und trägt gemeinsam
mit Regierungen und Verwaltungen auf allen Ebenen Verantwortung für das Wohl von Mensch und
Natur.
1.2 Die Idee und die Grundsätze der Zukunfts beständigkeit
Wir Städte und Gemeinden verstehen, daß uns die Idee der zukunftsbeständigen und
umweltgerechten Entwicklung hilft, unseren Lebensstandard mit der Tragfähigkeit der natürlichen
Umwelt in Einklang zu bringen. Wir bemühen uns um soziale Gerechtigkeit, zukunftsbeständige
Wirtschaftsysteme und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Umwelt. Soziale Gerechtigkeit
muß notwendigerweise auf einer wirtschaftlichen Dauerhaftigkeit und Gerechtigkeit beruhen, und
diese wiederum erfordern eine Nachhaltigkeit der Umweltnutzung.
Die nachhaltige Nutzung der Umwelt bedeutet die Erhaltung des natürlichen Kapitals. Sie erfordert
von uns, daß die Verbrauchsrate von emeuerbaren Rohstoff-, Wasser- und Energieressourcen nicht
höher ist als die Neubildungsrate, und daß nicht-erneuerbare Ressourcen nicht schneller verbraucht
werden, als sie durch dauerhafte, erneuerbare Ressourcen ersetzt werden können. Nachhaltige
Umweltnutzung bedeutet auch, daß die Emission von Schadstoffen nicht größer sein darf als die
Fähigkeit von Luft, Wasser und Boden, diese Schadstoffe zu binden und abzubauen.
Darüberhinaus heißt nachhaltige Umweltnutzung auch die Erhaltung der Artenvielfalt, der
menschlichen Gesundheit sowie der Sicherung von Luft-, Wasser- und Bodenqualitäten, die
ausreichen, um das Leben und das Wohlergehen der Menschen sowie das Tier- und Pflanzenleben
für alle Zukunft zu sichern.
1.3 Kommunale Strategien für Zukunftsbeständigkeit
Wir Städte und Gemeinden sind überzeugt, daß die Stadt bzw. Gemeinde zum einen die größte
Einheit ist, die in der Lage ist, die zahlreichen mit der Stadt zusammenhängenden
architekturbezogenen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Ungleichgewichte sowie jene, die
mit der Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Umwelt zusammenhängen und die unsere
modeme Welt schädigen, anzupacken. Zum anderen ist sie der kleinste Rahmen, in dem solche
Probleme vernünftig auf integrierte, ganzheitliche und nachhaltige Weise gelöst werden können. Da
die Städte verschieden sind, muß jede ihren eigenen Weg zur Dauerhaftigkeit und
Zukunftsbeständigkeit fInden. Wir werden die Grundsätze der Zukunftsbeständigkeit in sämtliche
Politikfelder einbeziehen und die jeweiligen Stärken unserer Städte und Gemeinden zur Grundlage
ortsangepaßter Strategien machen.
1.4 Zukunftsbeständigkeit als kreativer, lokaler, gIeichgewichts- suchender Prozeß
Wir Städte und Gemeinden erkennen an, daß Zukunftsbeständigkeit
weder eine bloße Vision noch
ein unveränderlicher Zustand ist, sondern ein kreativer, lokaler, auf die Schaffung eines
Gleichgewichts abzielender Prozeß, der sich in sämtliche Bereiche der kommunalen
Entscheidungsfmdung erstreckt. Er hält die Stadtverwaltungen ständig darüber auf dem Laufenden,
welche Aktivitäten das städtische Ökosystem zum erwünschten Gleichgewicht hinführen und
welche es davon ablenken. Indem die Verwaltung einer Stadt auf den in ei..qem solchen Prozeß
gesammelten Informationen beruht, kann die Stadt als ein organisches Ganzes verstanden werden,
und die Auswirkungen aller wesentlichen Aktivitäten treten deutlich zutage. Durch einen solchen
Prozeß können die Stadt und ihre Bürger auf guter Informationsgrundlage Entscheidungen treffen.
Durch einen in Zukurrftsbeständigkeit verankerten Verwaltungsprozeß können Entscheidungen
getroffen werden, die nicht nur die Belange der heutigen Interessengruppen, sondern auch
zukünftiger Generationen berücksichtigen.
1.5 Problemlösung durch stufenweises Weitervermitteln nach außen
Wir Städte und Gemeinden erkennen an, daß eine Stadt oder Gemeinde es sich nicht leisten kann,
Probleme in die weitere Umgebung oder in die Zukunft zu "Exportieren". Daher müssen alle
Probleme und Ungleichgewichte in einer Stadt zunächst intern auf lokaler Ebene ausgeglichen oder
aber durch eine externe größere Körperschaft auf regionaler oder nationaler Ebene aufgenommen
werden. Dies ist das Prinzip der Problem1ösung durch stufenweises Weitervermitteln nach außen.
Die Umsetzung dieses Prinzips gibt jeder Stadt viel Spielraum zur Bestimmung der Art ihres
ffiilldclm.
'
L6 Städtische Wirtschaft auf dem Weg zur Nachhaltigkeit und
Zukunftsbeständigkeit
Wir Städte und Gemeinden verstehen, daß der einschränkende Faktor für die wirtschaftliche
Entwicklung unserer Städte und Gemeinden das natürliche Kapital (wie Atmosphäre, Boden,
Wasser und Wälder) geworden ist. Folglich müssen wir in dieses Kapital investieren. In der
Prioritätenfolge erfordert dies:
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·
·
Investitionen in die Bewahrung des noch vorhandenen natürlichen Kapitals, wie
beispielsweise Grundwasserbestände, Boden, Lebensräume für seltene Arten;
Förderung der Entwicklung des natürlichen Kapitals durch Verringerung der derzeitigen
exzessiven Nutzung, beispielsweise nicht-erneuerbarer Energieträger;
Investitionen zur Verringerung der Belastung der natürlichen Kapitalbestände durch
Erweiterung des kultivierten natürlichen Kapitals, wie beispielsweise innerstädtische
Erholungsparks zur Entlastung der natürlichen Wälder;
Erhöhung der Effizienz von Produkten bis bin zum Endverbraucher, beispielsweise
Niedrigenergiebauten oder umweltfreundlicher Stadtverkehr.
1.7 Soziale Gerechtigkeit als Voraussetzung für eine Zukunftsbeständigkeit der
Stadt
Wir Städte und Gemeinden sind uns bewußt, daß die Armen am stärksten unter den
Umweltbelastungen (wie verkehrsbedingtem Lärm und Luftverschmutzung, mangelndem Komfort,
ungesunden Wohnverhältnissen, fehlenden Freiflächen) leiden und am wenigsten in der Lage sind,
Abhilfe zu schaffen. Die ungleiche Verteilung von Reichtum verursacht zum einen
umweltschädliches Verhalten und erschwert zum anderen Verhaltensveränderungen.
Wir
beabsichtigen, die sozialen Grundbedürfnisse der Menschen sowie Gesundheitsfiirsorge,
Beschäftigung und Wohnungsversorgung mit dem Umweltschutz zu integriefen. Wir möchten aus
den ersten Erfahrungen mit einer beständigen und umweltgerechten Lebensweise lernen, um auf
diese Weise die Lebensqualität der Bürger zu erhöhen anstatt nur einfach den Verbrauch zu
maximieren.
Wir werden versuchen, solche Arbeitsplätze zu schaffen, die zur Beständigkeit der Gemeinschaft
beitragen, um damit die Arbeitslosigkeit zu vermindern. In unseren Bemühungen um die
Ansiedlung von Unternehmen oder Schaffung von Arbeitsplätzen werden wir die Auswirkungen
der Geschäftsideen auf die Zukunftsbeständigkeit prüfen, um die Schaffung von
Langzeitarbeitsplätzen und die Herstellung von langlebigen Produkten im Einklang mit den
Grundsätzen der N achhaltigkeit zu fördern.
1.8 Zukunftsbeständige Flächennutzungsstrukturen
Wir Städte und Gemeinden erkennen die Bedeutung einer wirksamen Flächennutzungs- und
Bebauungsplanung durch unsere kommunalen Gebietskörperschaften, die auch die strategische
Umweltprüfung sämtlicher Pläne umfaßt. Wir sollten die Chancen für leistungsfäbige öffentliche
Verkehrsversorgung und effiziente Energieversorgung nutzen, die höhere Bebauungsdichten bieten,
und dabei gleichzeitig das menschliche Maß der Bebauung beibehalten. Sowohl bei der
Durchfiihrung von Stadtsanierungsprojekten in innerstädtischen Gebieten als auch bei der Planung
neuer Vororte bemühen wir uns um eine Mischnutzung, um den Mobilitätsbedarf zu vermindern.
Die Idee einer gerechten wechselseitigen Abhängigkeit in der Region sollte es uns ennöglichen, die
Leistungsströme zwischen Stadt und Land ins Gleichgewicht zu bringen und zu verhindern, daß die
Städte die Ressourcen des Umlandes nur ausbeuten.
1.9 Zukunftsbeständige Strukturen städtischer Mobilität
Wir Städte und Gemeinden werden uns bemühen, das Verkehrsaufkommen zu senken und dabei
dennoch die Erschließungsqualität zu verbessern und das soziale Wohl und die städtische
Lebensweise aufTechtzuerhalten. Wir wissen, daß eine zukunftsbeständige Stadt unbedingt die
erzwungene Mobilität verringern und die Förderung und Unterstützung von unnötigem
Kraftfahrzeuggebrauch beenden muß. Wir werden ökologisch verträglichen Fortbewegungsarten
(insbesondere Zufußgehen, Radfahren, öffentlicher Nahverkehr) den Vorrang einräumen und den
Verbund dieser Verkehrsarten in den Mittelpunkt unserer Planungsarbeiten stellen. Motorisierten
Individualverkehrsmitteln sollte nur die ergänzende Aufgabe zukommen, den Zugang zum
öffentlichen Nahverkehr zu erleichtern und die wirtschaftliche Aktivität der Stadt
aufrechtzuerhalten.
1.10 Verantwortung für das Weltklima
Wir Städte und Gemeinden verstehen, daß die bedeutenden Gefahren, die die globale Erwännung
für die natürliche und die bebaute Umwelt sowie für zukünftige Menschengenerationen mit sich
bringt, geeignete Maßnahmen erfordern, um die Emission von Treibhausgasen in die Atmosphäre
sobald wie möglich zu stabilisieren und sodann zu reduzieren. Genau so wichtig ist der Schutz der
globalen Biomasse-Ressourcen, zum Beispiel der Wälder und des Phyto-planktons, die im
Kohlenstoffkreislauf der Erde eine entscheidende Rolle spielen. Die Reduzierung der
Schadstoffemission aus der Nutzung fossiler Brennstoffe erfordert Politiken und Initiativen, die auf
dem umfassenden Verständnis der städtischen Umwelt als Energiesystem beruhen. Die einzig
nachhaltigen und zukunftsbeständigen Alternativen sind erneuerbare Energiequellen.
1.11 Vermeidung
der Vergiftung
von Ökosystemen
Wir Städte und Gemeinden sind uns der Tatsache bewußt, daß eine zunehmende Menge von
giftigen und gefahrlichen Substanzen in die Luft, das Wasser, den Boden und die Nahrung
abgegeben und damit zu einer wachsenden Bedrohung fiir die menschliche Gesundheit und die
Ökosysteme werden. Wir werden alles Erdenkliche tun, um dafiir zu sorgen, daß weitere
Stoffeinträge gestoppt und an der Quelle vermieden werden.
1.12 Kommunale
Selbstverwaltung
als Voraussetzung
Wir Städte und Gemeinden sind zuversichtlich, daß wir über die Kraft, das Wissen und das kreative
Potential verfügen, um eine zukunftsbeständige Lebensweise zu entwickeln und unsere Städte auf
das Ziel der Dauerhaftigkeit und Umweltverträglichkeit hin zu gestalten und zu verwalten. Als
demokratisch gewählte Vertreter unserer Kommunen sind wir bereit, uns fiir die zukunftsbeständige
Neuordnung unserer Städte zu engagieren und dafiir Verantwortung zu übernehmen. Inwieweit sich
die Städte und Gemeinden dieser Herausforderung stellen können, hängt davon ab, ob sie im
Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip das Recht auf kommunale Selbstverwaltung haben. Die
lokale Ebene muß mit ausreichenden Kompetenzen ausgestattet sein, und die kommunalen
Gebietskörperschaften müssen über eine solide finanzielle Grundlage verfügen.
1.13 Bürger als Schlüsselakteure
und die Einbeziehung
der örtlichen Gemeinschaft
Wir Städte und Gemeinden verpflichten uns, den in der Agenda 21, dem auf dem UN-Erdgipfel in
Rio de Janeiro verabschiedeten Schlüsseldokument, enthaltenen Auftrag zu erfüllen und mit allen
gesellschaftlichen Kräften in unseren Kommunen - den Bürgern, Unternehmen, Interessengruppen bei der Aufstellung von Lokalen Agenden 21 zusammenzuarbeiten. Wir anerkennen die im Fünften
Umweltprogramm der Europäischen Union "Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und
umweltgerechte Entwicklung" enthaltene Forderung nach gemeinsamer Verantwortung aller
gesellschaftlichen Kräfte fiir die Umsetzung des Programms. Folglich wird die Zusammenarbeit
aller Beteiligten die Grundlage unseres Wirkens sein, Wir werden dafiir Sorge tragen, daß alle
Bürger und interessierten Gruppen Zugang zu Informationen erhalten und es ihnen möglich ist, an
den lokalen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Wir bemühen uns um Aus- und
Fortbildungsmöglichkeiten fiir Zukunftsbeständigkeit nicht nur fiir die breite Öffentlichkeit,
sondern auch fiir Abgeordnete und Bedienstete der Kommunalverwaltungen.
1.14 Instrumentarium
Kommunalverwaltung
für eine auf Zukunftsbeständigkeit
gerichtete
Wir Städte und Gemeinden sichern zu, das gesamte verfiigbare politische und planerische
Instrumentarium fiir einen ökosystembezogenen Ansatz kommunaler Verwaltung zu nutzen. Dazu
werden wir eine breite Palette von Instrumenten einsetzen, u.a. die Erhebung und Verarbeitung von
Umweltdaten; die Umweltplanung; ordnungspolitische, wirtschaftliche und kommunikative
Instrumente wie Satzungen, Steuern und Gebühren; Instrumente zur Sensibilisierung der
Öffentlichkeit sowie zur Bürgerbeteiligung. Wir wollen neue Systeme der Kommunalen
Naturhaushaltswirtschaft einführen, um mit unseren natürlichen Ressourcen ebenso haushälterisch
umzugehen wie mit unserer künstlichen Ressource 'Geld'.
.'
Wir wissen, daß wir unsere umweltpolitischen Bemühungen und die Steuerung der Umweltqualität,
insbesondere unsere Umweltüberwachung, das Öko-Audit, die Umweltverträglichkeitsprnfung,
die
ökologischen Buchhaltungs-, Bilanzierungs- und Berichterstattungssysteme,
auf unterschiedliche
Arten von Indikatoren stützen müssen. Dazu zählen Indikatoren der städtischen Umweltqualität, der
städtischen Ressourcenströme, der Stadtstrukturen und vor allem der Zukunftsbeständigkeit
städtischer Systeme.
Wir Städte und Gemeinden erkennen an, daß bereits eine ganze Reihe von Programmen und
Maßnahmen, die positive ökologische Auswirkungen zeigen, in vielen europäischen Städten
erfolgreich angewendet werden. Obwohl sie wertvolle Hilfsmittel zur Verringerung des Tempos der
Zukunfts-Unbeständigkeit und der von ihr ausgehenden Belastung sind, bewirken sie jedoch nicht
eine Umkehr der unbeständigen Entwicklung der Gesellschaft. Dennoch, dank dieser vorhandenen
starken ökologischen Grundlage dürfte den Städten der entscheidende Schritt leicht fallen, diese
Programme und Maßnahmen in die Kommunalpolitik einzubeziehen, um das örtliche Wirtschaften
durch einen umfassenden Prozeß der Suche nach Zukunftsbeständigkeit zu beeinflussen. Wir sind
aufgefordert, in diesem Prozeß unsere eigenen Strategien zu entwickeln, sie in der Praxis zu
erproben und unsere Erfahrungen anderen zugänglich zu machen.
Teil 11
Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger
Städte und Gemeinden
Wir europäischen Städte und Gemeinden, Unterzeichner dieser Charta, werden gemeinsam in
Richtung auf Zukunftsbeständigkeit vorangehen, indem wir aus Erfahrungen und erfolgreichen
kommunalen Beispielen lernen. Wir werden uns gegenseitig ermutigen, langfristige Aktionspläne
(Lokale Agenden 21) aufzustellen, dadurch die Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften zu
stärken und diesen Prozeß mit der Politik der Europäischen Union im Bereich der städtischen
Umwelt zu verbinden.
Wir initiieren hiermit die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden, um
Städte und Gemeinden in ihrem Bemühen um Dauerhaftigkeit und Umweltverträglichkeit zu
bestärken und zu unterstützen. Die Anlaufphase dieser Kampagne soll zwei Jahre betragen; danach
sollen die Fortschritte auf einer Zweiten Europäischen Konferenz über zukunfts beständige Städte
und Gemeinden im Jahre 1996 bewertet werden.
Wir laden alle Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Kreise) sowie alle europäischen
Städtenetze dazu ein, sich der Kampagne durch Annahme und Unterzeichnung der vorliegenden
Charta anzuschließen.
Wir ersuchen alle größeren Netzwerke von Kommunen in Europa, die Koordinierung der
Kampagne zu übernehmen. Aus Vertretern dieser Netzwerke wird ein Koordinierungsausschuß
gebildet Für Kommunen, die keinem Netzwerk angehören, werden Vorkehrungen getroffen.
Wir betrachten Folgendes als die Hauptaufgaben
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der Kampagne:
Erleichterung der gegenseitigen Unterstützung der europäischen Städte und Gemeinden bei
der Gestaltung, Entwicklung und Umsetzung von Programmen mit dem Ziel der
Zukunftsbeständigkeit;
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Förderung des Grundsatzes der Zukunftsbeständigkeit
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Formulierung politischer Empfehlungen an die Europäische Kommission;
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Sammlung und " Verbreitung von Informationen über gute Beispiele auf kommunaler Ebene;
in anderen Kommunen;
Verleihung eines jährlichen Preises "Zukunftsbeständige
Beiträge zu den Berichten "Zukunftsbeständige
städtische Umwelt;
Stadt"
Städte" der Sachverständigengruppe
für die
Unterstützung von Kommunalpolitikem bei der Umsetzung geeigneter Empfehlungen und
Rechtsvorschriften der Europäischen Union;
Herausgabe eines Bulletins der Kampagne.
Zur Durchführung dieser Aufgaben muß eine Kampagnen-Koordinierung
eingerichtet werden.
Wir werden andere Organisationen dazu auffordern, die Kampagne aktiv zu
unterstützen
Teil 111
In Lokale Agenda 21 - Prozesse eintreten: Kommunale Handlungsprogramme für
Zukunftsbeständigkeit
Wir europäischen Städte und Gemeinden, Unterzeichner dieser Charta, verpflichten uns durch
Unterzeichnung der Charta und Mitwirkung an der Europäische Kampagne zukunftsbeständiger
Städte und Gemeinden, in unseren Kommunen bis zum Ende des Jahres 1996 einen Konsens über
eine Lokale Agenda 21 zu suchen. Damit werden wir das Mandat erfüllen, welches den Kommunen
durch Kapitel 28 der Agenda 21, dem Schlußdokument des Erdgipfels von Rio de Janeiro vom Juni
1992, gegeben worden ist. Mit unseren jeweiligen kommunalen Handlungsprogrammen werden wir
einen Beitrag zur Umsetzung des Fünften Umweltprogramms "Maßnahmen im Hinblick auf eine
dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" der Europäischen Union leisten. Die Prozesse zur
Aufstellung von Lokalen Agenden 21 werden auf der Grundlage des Teils I dieser Charta
durchgefiihrt.
Wir schlagen vor, bei der Ausarbeitung der kommunalen Handlungsprogramme
zu berücksichtigen:
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Anerkennung der bestehenden Rahmenbedingungen
anderer Pläne und Programme;
folgende Schritte
für Planung und Finanzierung sowie
die systematische Bestimmung von Problemen und ihrer Ursachen, unter gründlicher
Öffentlichkeitsbeftagung;
Dringlichkeitsreihung
von Aufgaben zur Behandlung der ermittelten Probleme;
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Aufstellung eines Leitbildes für eine zukunftsbeständige Kommune unter Beteiligung aller
Bereiche der örtlichen Gemeinschaft;
Prüfung und Beurteilung alternativer strategischer Möglichkeiten;
Aufstellung eines langfristigen kommunalen Handlungsprogrammes für
Zukunftsbeständigkeit einschließlich meßbarer Ziele;
Ausarbeitung eines Planes zur Umsetzung des Handlungsprogrammes einschließlich eines
Zeitplanes sowie FestIegung der Verantwortlichkeiten der einzelnen Partner;
Einrichtung von Systemen und Verfahren zur projektbegleitenden Kontrolle und
Berichterstattung über die Umsetzung des Programmes.
Wir müssen prüfen, ob die in unseren Gebietskörperschaften geltenden organisatorischen
Bedingungen geeignet und genügend leistungsfähig sind für die Durchführung von "Lokale Agenda
21 "-Prozessen einschließlich langfristiger kommunaler Handlungsprogramme für
Zukunftsbeständigkeit. Anstrengungen zur Verbesserung der organisatorischen Leistungsfähigkeit
werden notwendig sein, einschließlich einer Prüfung der politischen Strukturen, der
Verwaltungsverfahren, der verwaltungseinheitlichen
und interdisziplinären Arbeitsweisen, der
verfügbaren personellen Ressourcen und der interkommunalen Zusammenarbeit in
Kommunalverbänden und Netzwerken.
Unterschreiben, Aalborg, Dänemark, am 27 Mai 1994