Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Anlage 1 Charta von Aalborg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
534 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54

Inhalt der Datei

Anlage Charta der Europäisehen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit (Charta von Aalborg) (Am 27. Mai 1994 verabschiedet von den Teilnehmern der Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden in Aalborg, Dänemark) . . . Teil I: Durch Konsens angenommene Erklärung: Europäische Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit Teil II: Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Teil III: In "Lokale Agenda 21" Zukunftsbeständigkeit -Prozesse Städte und Gemeinden eintreten: Kommunale Handlungsprogramme für Teil I Durch Konsens angenommene Erklärung: Europäische Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit 1.1 Die Rolle der Europäischen Städte und Gemeinden Wir europäischen Städte und Gemeinden, Unterzeichner dieser Charta, erklären, daß unsere Städte im Laufe der Geschichte Teil von Weltreichen, Nationalstaaten und Regimen waren und diese überlebt haben und als Zentren gesellschaftlichen Lebens, als Träger unserer Wirtschaften, Hüter der Kultur, des Erbes und der Traditionen fortbestehen. Neben den Familien und den Nachbarschaften sind die Städte Grundelemente unserer Gesellschaften und Staaten. Die Städte sind Zentren der Industrie, des Handwerks und Handels, der Bildung und der Verwaltung. Wir verstehen, daß unsere derzeitige städtische Lebensweise, insbesondere unser arbeits- und funktionsteiliges System, die Flächennutzung, der Verkehr, die Industrieproduktion, Landwirtschaft, der Konsum und die Freizeitaktivitäten und folglich unser gesamter Lebensstandard uns für die vielen Umweltprobleme wesentlich verantwortlich macht, denen die Menschheit gegenübersteht. Dies ist besonders bedeutsam, weil 80 Prozent der europäischen Bevölkerung in städtischen Gebieten leben. Wir haben erkannt, daß der heutige hohe Pro-Kopf-Verbrauch von Ressourcen in den Industrienationen nicht für alle jetzt lebenden Menschen, ganz zu schweigen von künftigen Generationen, möglich ist, ohne das natürliche Kapital zu zerstören. Wir sind überzeugt, daß menschliches Leben auf unserem Planeten ohne dauerhaft und umweltgerech1 geprägte Kommunen keinen Bestand haben wird. Die Kommunalverwaltung ist dort angesiedelt, wo die Umweltprobleme wahrgenommen werden, sie ist die bÜTgernahesteEbene, und trägt gemeinsam mit Regierungen und Verwaltungen auf allen Ebenen Verantwortung für das Wohl von Mensch und Natur. 1.2 Die Idee und die Grundsätze der Zukunfts beständigkeit Wir Städte und Gemeinden verstehen, daß uns die Idee der zukunftsbeständigen und umweltgerechten Entwicklung hilft, unseren Lebensstandard mit der Tragfähigkeit der natürlichen Umwelt in Einklang zu bringen. Wir bemühen uns um soziale Gerechtigkeit, zukunftsbeständige Wirtschaftsysteme und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Umwelt. Soziale Gerechtigkeit muß notwendigerweise auf einer wirtschaftlichen Dauerhaftigkeit und Gerechtigkeit beruhen, und diese wiederum erfordern eine Nachhaltigkeit der Umweltnutzung. Die nachhaltige Nutzung der Umwelt bedeutet die Erhaltung des natürlichen Kapitals. Sie erfordert von uns, daß die Verbrauchsrate von emeuerbaren Rohstoff-, Wasser- und Energieressourcen nicht höher ist als die Neubildungsrate, und daß nicht-erneuerbare Ressourcen nicht schneller verbraucht werden, als sie durch dauerhafte, erneuerbare Ressourcen ersetzt werden können. Nachhaltige Umweltnutzung bedeutet auch, daß die Emission von Schadstoffen nicht größer sein darf als die Fähigkeit von Luft, Wasser und Boden, diese Schadstoffe zu binden und abzubauen. Darüberhinaus heißt nachhaltige Umweltnutzung auch die Erhaltung der Artenvielfalt, der menschlichen Gesundheit sowie der Sicherung von Luft-, Wasser- und Bodenqualitäten, die ausreichen, um das Leben und das Wohlergehen der Menschen sowie das Tier- und Pflanzenleben für alle Zukunft zu sichern. 1.3 Kommunale Strategien für Zukunftsbeständigkeit Wir Städte und Gemeinden sind überzeugt, daß die Stadt bzw. Gemeinde zum einen die größte Einheit ist, die in der Lage ist, die zahlreichen mit der Stadt zusammenhängenden architekturbezogenen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Ungleichgewichte sowie jene, die mit der Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Umwelt zusammenhängen und die unsere modeme Welt schädigen, anzupacken. Zum anderen ist sie der kleinste Rahmen, in dem solche Probleme vernünftig auf integrierte, ganzheitliche und nachhaltige Weise gelöst werden können. Da die Städte verschieden sind, muß jede ihren eigenen Weg zur Dauerhaftigkeit und Zukunftsbeständigkeit fInden. Wir werden die Grundsätze der Zukunftsbeständigkeit in sämtliche Politikfelder einbeziehen und die jeweiligen Stärken unserer Städte und Gemeinden zur Grundlage ortsangepaßter Strategien machen. 1.4 Zukunftsbeständigkeit als kreativer, lokaler, gIeichgewichts- suchender Prozeß Wir Städte und Gemeinden erkennen an, daß Zukunftsbeständigkeit weder eine bloße Vision noch ein unveränderlicher Zustand ist, sondern ein kreativer, lokaler, auf die Schaffung eines Gleichgewichts abzielender Prozeß, der sich in sämtliche Bereiche der kommunalen Entscheidungsfmdung erstreckt. Er hält die Stadtverwaltungen ständig darüber auf dem Laufenden, welche Aktivitäten das städtische Ökosystem zum erwünschten Gleichgewicht hinführen und welche es davon ablenken. Indem die Verwaltung einer Stadt auf den in ei..qem solchen Prozeß gesammelten Informationen beruht, kann die Stadt als ein organisches Ganzes verstanden werden, und die Auswirkungen aller wesentlichen Aktivitäten treten deutlich zutage. Durch einen solchen Prozeß können die Stadt und ihre Bürger auf guter Informationsgrundlage Entscheidungen treffen. Durch einen in Zukurrftsbeständigkeit verankerten Verwaltungsprozeß können Entscheidungen getroffen werden, die nicht nur die Belange der heutigen Interessengruppen, sondern auch zukünftiger Generationen berücksichtigen. 1.5 Problemlösung durch stufenweises Weitervermitteln nach außen Wir Städte und Gemeinden erkennen an, daß eine Stadt oder Gemeinde es sich nicht leisten kann, Probleme in die weitere Umgebung oder in die Zukunft zu "Exportieren". Daher müssen alle Probleme und Ungleichgewichte in einer Stadt zunächst intern auf lokaler Ebene ausgeglichen oder aber durch eine externe größere Körperschaft auf regionaler oder nationaler Ebene aufgenommen werden. Dies ist das Prinzip der Problem1ösung durch stufenweises Weitervermitteln nach außen. Die Umsetzung dieses Prinzips gibt jeder Stadt viel Spielraum zur Bestimmung der Art ihres ffiilldclm. ' L6 Städtische Wirtschaft auf dem Weg zur Nachhaltigkeit und Zukunftsbeständigkeit Wir Städte und Gemeinden verstehen, daß der einschränkende Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Städte und Gemeinden das natürliche Kapital (wie Atmosphäre, Boden, Wasser und Wälder) geworden ist. Folglich müssen wir in dieses Kapital investieren. In der Prioritätenfolge erfordert dies: . . · · Investitionen in die Bewahrung des noch vorhandenen natürlichen Kapitals, wie beispielsweise Grundwasserbestände, Boden, Lebensräume für seltene Arten; Förderung der Entwicklung des natürlichen Kapitals durch Verringerung der derzeitigen exzessiven Nutzung, beispielsweise nicht-erneuerbarer Energieträger; Investitionen zur Verringerung der Belastung der natürlichen Kapitalbestände durch Erweiterung des kultivierten natürlichen Kapitals, wie beispielsweise innerstädtische Erholungsparks zur Entlastung der natürlichen Wälder; Erhöhung der Effizienz von Produkten bis bin zum Endverbraucher, beispielsweise Niedrigenergiebauten oder umweltfreundlicher Stadtverkehr. 1.7 Soziale Gerechtigkeit als Voraussetzung für eine Zukunftsbeständigkeit der Stadt Wir Städte und Gemeinden sind uns bewußt, daß die Armen am stärksten unter den Umweltbelastungen (wie verkehrsbedingtem Lärm und Luftverschmutzung, mangelndem Komfort, ungesunden Wohnverhältnissen, fehlenden Freiflächen) leiden und am wenigsten in der Lage sind, Abhilfe zu schaffen. Die ungleiche Verteilung von Reichtum verursacht zum einen umweltschädliches Verhalten und erschwert zum anderen Verhaltensveränderungen. Wir beabsichtigen, die sozialen Grundbedürfnisse der Menschen sowie Gesundheitsfiirsorge, Beschäftigung und Wohnungsversorgung mit dem Umweltschutz zu integriefen. Wir möchten aus den ersten Erfahrungen mit einer beständigen und umweltgerechten Lebensweise lernen, um auf diese Weise die Lebensqualität der Bürger zu erhöhen anstatt nur einfach den Verbrauch zu maximieren. Wir werden versuchen, solche Arbeitsplätze zu schaffen, die zur Beständigkeit der Gemeinschaft beitragen, um damit die Arbeitslosigkeit zu vermindern. In unseren Bemühungen um die Ansiedlung von Unternehmen oder Schaffung von Arbeitsplätzen werden wir die Auswirkungen der Geschäftsideen auf die Zukunftsbeständigkeit prüfen, um die Schaffung von Langzeitarbeitsplätzen und die Herstellung von langlebigen Produkten im Einklang mit den Grundsätzen der N achhaltigkeit zu fördern. 1.8 Zukunftsbeständige Flächennutzungsstrukturen Wir Städte und Gemeinden erkennen die Bedeutung einer wirksamen Flächennutzungs- und Bebauungsplanung durch unsere kommunalen Gebietskörperschaften, die auch die strategische Umweltprüfung sämtlicher Pläne umfaßt. Wir sollten die Chancen für leistungsfäbige öffentliche Verkehrsversorgung und effiziente Energieversorgung nutzen, die höhere Bebauungsdichten bieten, und dabei gleichzeitig das menschliche Maß der Bebauung beibehalten. Sowohl bei der Durchfiihrung von Stadtsanierungsprojekten in innerstädtischen Gebieten als auch bei der Planung neuer Vororte bemühen wir uns um eine Mischnutzung, um den Mobilitätsbedarf zu vermindern. Die Idee einer gerechten wechselseitigen Abhängigkeit in der Region sollte es uns ennöglichen, die Leistungsströme zwischen Stadt und Land ins Gleichgewicht zu bringen und zu verhindern, daß die Städte die Ressourcen des Umlandes nur ausbeuten. 1.9 Zukunftsbeständige Strukturen städtischer Mobilität Wir Städte und Gemeinden werden uns bemühen, das Verkehrsaufkommen zu senken und dabei dennoch die Erschließungsqualität zu verbessern und das soziale Wohl und die städtische Lebensweise aufTechtzuerhalten. Wir wissen, daß eine zukunftsbeständige Stadt unbedingt die erzwungene Mobilität verringern und die Förderung und Unterstützung von unnötigem Kraftfahrzeuggebrauch beenden muß. Wir werden ökologisch verträglichen Fortbewegungsarten (insbesondere Zufußgehen, Radfahren, öffentlicher Nahverkehr) den Vorrang einräumen und den Verbund dieser Verkehrsarten in den Mittelpunkt unserer Planungsarbeiten stellen. Motorisierten Individualverkehrsmitteln sollte nur die ergänzende Aufgabe zukommen, den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr zu erleichtern und die wirtschaftliche Aktivität der Stadt aufrechtzuerhalten. 1.10 Verantwortung für das Weltklima Wir Städte und Gemeinden verstehen, daß die bedeutenden Gefahren, die die globale Erwännung für die natürliche und die bebaute Umwelt sowie für zukünftige Menschengenerationen mit sich bringt, geeignete Maßnahmen erfordern, um die Emission von Treibhausgasen in die Atmosphäre sobald wie möglich zu stabilisieren und sodann zu reduzieren. Genau so wichtig ist der Schutz der globalen Biomasse-Ressourcen, zum Beispiel der Wälder und des Phyto-planktons, die im Kohlenstoffkreislauf der Erde eine entscheidende Rolle spielen. Die Reduzierung der Schadstoffemission aus der Nutzung fossiler Brennstoffe erfordert Politiken und Initiativen, die auf dem umfassenden Verständnis der städtischen Umwelt als Energiesystem beruhen. Die einzig nachhaltigen und zukunftsbeständigen Alternativen sind erneuerbare Energiequellen. 1.11 Vermeidung der Vergiftung von Ökosystemen Wir Städte und Gemeinden sind uns der Tatsache bewußt, daß eine zunehmende Menge von giftigen und gefahrlichen Substanzen in die Luft, das Wasser, den Boden und die Nahrung abgegeben und damit zu einer wachsenden Bedrohung fiir die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme werden. Wir werden alles Erdenkliche tun, um dafiir zu sorgen, daß weitere Stoffeinträge gestoppt und an der Quelle vermieden werden. 1.12 Kommunale Selbstverwaltung als Voraussetzung Wir Städte und Gemeinden sind zuversichtlich, daß wir über die Kraft, das Wissen und das kreative Potential verfügen, um eine zukunftsbeständige Lebensweise zu entwickeln und unsere Städte auf das Ziel der Dauerhaftigkeit und Umweltverträglichkeit hin zu gestalten und zu verwalten. Als demokratisch gewählte Vertreter unserer Kommunen sind wir bereit, uns fiir die zukunftsbeständige Neuordnung unserer Städte zu engagieren und dafiir Verantwortung zu übernehmen. Inwieweit sich die Städte und Gemeinden dieser Herausforderung stellen können, hängt davon ab, ob sie im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip das Recht auf kommunale Selbstverwaltung haben. Die lokale Ebene muß mit ausreichenden Kompetenzen ausgestattet sein, und die kommunalen Gebietskörperschaften müssen über eine solide finanzielle Grundlage verfügen. 1.13 Bürger als Schlüsselakteure und die Einbeziehung der örtlichen Gemeinschaft Wir Städte und Gemeinden verpflichten uns, den in der Agenda 21, dem auf dem UN-Erdgipfel in Rio de Janeiro verabschiedeten Schlüsseldokument, enthaltenen Auftrag zu erfüllen und mit allen gesellschaftlichen Kräften in unseren Kommunen - den Bürgern, Unternehmen, Interessengruppen bei der Aufstellung von Lokalen Agenden 21 zusammenzuarbeiten. Wir anerkennen die im Fünften Umweltprogramm der Europäischen Union "Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" enthaltene Forderung nach gemeinsamer Verantwortung aller gesellschaftlichen Kräfte fiir die Umsetzung des Programms. Folglich wird die Zusammenarbeit aller Beteiligten die Grundlage unseres Wirkens sein, Wir werden dafiir Sorge tragen, daß alle Bürger und interessierten Gruppen Zugang zu Informationen erhalten und es ihnen möglich ist, an den lokalen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Wir bemühen uns um Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten fiir Zukunftsbeständigkeit nicht nur fiir die breite Öffentlichkeit, sondern auch fiir Abgeordnete und Bedienstete der Kommunalverwaltungen. 1.14 Instrumentarium Kommunalverwaltung für eine auf Zukunftsbeständigkeit gerichtete Wir Städte und Gemeinden sichern zu, das gesamte verfiigbare politische und planerische Instrumentarium fiir einen ökosystembezogenen Ansatz kommunaler Verwaltung zu nutzen. Dazu werden wir eine breite Palette von Instrumenten einsetzen, u.a. die Erhebung und Verarbeitung von Umweltdaten; die Umweltplanung; ordnungspolitische, wirtschaftliche und kommunikative Instrumente wie Satzungen, Steuern und Gebühren; Instrumente zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie zur Bürgerbeteiligung. Wir wollen neue Systeme der Kommunalen Naturhaushaltswirtschaft einführen, um mit unseren natürlichen Ressourcen ebenso haushälterisch umzugehen wie mit unserer künstlichen Ressource 'Geld'. .' Wir wissen, daß wir unsere umweltpolitischen Bemühungen und die Steuerung der Umweltqualität, insbesondere unsere Umweltüberwachung, das Öko-Audit, die Umweltverträglichkeitsprnfung, die ökologischen Buchhaltungs-, Bilanzierungs- und Berichterstattungssysteme, auf unterschiedliche Arten von Indikatoren stützen müssen. Dazu zählen Indikatoren der städtischen Umweltqualität, der städtischen Ressourcenströme, der Stadtstrukturen und vor allem der Zukunftsbeständigkeit städtischer Systeme. Wir Städte und Gemeinden erkennen an, daß bereits eine ganze Reihe von Programmen und Maßnahmen, die positive ökologische Auswirkungen zeigen, in vielen europäischen Städten erfolgreich angewendet werden. Obwohl sie wertvolle Hilfsmittel zur Verringerung des Tempos der Zukunfts-Unbeständigkeit und der von ihr ausgehenden Belastung sind, bewirken sie jedoch nicht eine Umkehr der unbeständigen Entwicklung der Gesellschaft. Dennoch, dank dieser vorhandenen starken ökologischen Grundlage dürfte den Städten der entscheidende Schritt leicht fallen, diese Programme und Maßnahmen in die Kommunalpolitik einzubeziehen, um das örtliche Wirtschaften durch einen umfassenden Prozeß der Suche nach Zukunftsbeständigkeit zu beeinflussen. Wir sind aufgefordert, in diesem Prozeß unsere eigenen Strategien zu entwickeln, sie in der Praxis zu erproben und unsere Erfahrungen anderen zugänglich zu machen. Teil 11 Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden Wir europäischen Städte und Gemeinden, Unterzeichner dieser Charta, werden gemeinsam in Richtung auf Zukunftsbeständigkeit vorangehen, indem wir aus Erfahrungen und erfolgreichen kommunalen Beispielen lernen. Wir werden uns gegenseitig ermutigen, langfristige Aktionspläne (Lokale Agenden 21) aufzustellen, dadurch die Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften zu stärken und diesen Prozeß mit der Politik der Europäischen Union im Bereich der städtischen Umwelt zu verbinden. Wir initiieren hiermit die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden, um Städte und Gemeinden in ihrem Bemühen um Dauerhaftigkeit und Umweltverträglichkeit zu bestärken und zu unterstützen. Die Anlaufphase dieser Kampagne soll zwei Jahre betragen; danach sollen die Fortschritte auf einer Zweiten Europäischen Konferenz über zukunfts beständige Städte und Gemeinden im Jahre 1996 bewertet werden. Wir laden alle Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Kreise) sowie alle europäischen Städtenetze dazu ein, sich der Kampagne durch Annahme und Unterzeichnung der vorliegenden Charta anzuschließen. Wir ersuchen alle größeren Netzwerke von Kommunen in Europa, die Koordinierung der Kampagne zu übernehmen. Aus Vertretern dieser Netzwerke wird ein Koordinierungsausschuß gebildet Für Kommunen, die keinem Netzwerk angehören, werden Vorkehrungen getroffen. Wir betrachten Folgendes als die Hauptaufgaben . der Kampagne: Erleichterung der gegenseitigen Unterstützung der europäischen Städte und Gemeinden bei der Gestaltung, Entwicklung und Umsetzung von Programmen mit dem Ziel der Zukunftsbeständigkeit; .' ' . . . Förderung des Grundsatzes der Zukunftsbeständigkeit . Formulierung politischer Empfehlungen an die Europäische Kommission; . . · Sammlung und " Verbreitung von Informationen über gute Beispiele auf kommunaler Ebene; in anderen Kommunen; Verleihung eines jährlichen Preises "Zukunftsbeständige Beiträge zu den Berichten "Zukunftsbeständige städtische Umwelt; Stadt" Städte" der Sachverständigengruppe für die Unterstützung von Kommunalpolitikem bei der Umsetzung geeigneter Empfehlungen und Rechtsvorschriften der Europäischen Union; Herausgabe eines Bulletins der Kampagne. Zur Durchführung dieser Aufgaben muß eine Kampagnen-Koordinierung eingerichtet werden. Wir werden andere Organisationen dazu auffordern, die Kampagne aktiv zu unterstützen Teil 111 In Lokale Agenda 21 - Prozesse eintreten: Kommunale Handlungsprogramme für Zukunftsbeständigkeit Wir europäischen Städte und Gemeinden, Unterzeichner dieser Charta, verpflichten uns durch Unterzeichnung der Charta und Mitwirkung an der Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden, in unseren Kommunen bis zum Ende des Jahres 1996 einen Konsens über eine Lokale Agenda 21 zu suchen. Damit werden wir das Mandat erfüllen, welches den Kommunen durch Kapitel 28 der Agenda 21, dem Schlußdokument des Erdgipfels von Rio de Janeiro vom Juni 1992, gegeben worden ist. Mit unseren jeweiligen kommunalen Handlungsprogrammen werden wir einen Beitrag zur Umsetzung des Fünften Umweltprogramms "Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" der Europäischen Union leisten. Die Prozesse zur Aufstellung von Lokalen Agenden 21 werden auf der Grundlage des Teils I dieser Charta durchgefiihrt. Wir schlagen vor, bei der Ausarbeitung der kommunalen Handlungsprogramme zu berücksichtigen: · · · Anerkennung der bestehenden Rahmenbedingungen anderer Pläne und Programme; folgende Schritte für Planung und Finanzierung sowie die systematische Bestimmung von Problemen und ihrer Ursachen, unter gründlicher Öffentlichkeitsbeftagung; Dringlichkeitsreihung von Aufgaben zur Behandlung der ermittelten Probleme; . . . . . Aufstellung eines Leitbildes für eine zukunftsbeständige Kommune unter Beteiligung aller Bereiche der örtlichen Gemeinschaft; Prüfung und Beurteilung alternativer strategischer Möglichkeiten; Aufstellung eines langfristigen kommunalen Handlungsprogrammes für Zukunftsbeständigkeit einschließlich meßbarer Ziele; Ausarbeitung eines Planes zur Umsetzung des Handlungsprogrammes einschließlich eines Zeitplanes sowie FestIegung der Verantwortlichkeiten der einzelnen Partner; Einrichtung von Systemen und Verfahren zur projektbegleitenden Kontrolle und Berichterstattung über die Umsetzung des Programmes. Wir müssen prüfen, ob die in unseren Gebietskörperschaften geltenden organisatorischen Bedingungen geeignet und genügend leistungsfähig sind für die Durchführung von "Lokale Agenda 21 "-Prozessen einschließlich langfristiger kommunaler Handlungsprogramme für Zukunftsbeständigkeit. Anstrengungen zur Verbesserung der organisatorischen Leistungsfähigkeit werden notwendig sein, einschließlich einer Prüfung der politischen Strukturen, der Verwaltungsverfahren, der verwaltungseinheitlichen und interdisziplinären Arbeitsweisen, der verfügbaren personellen Ressourcen und der interkommunalen Zusammenarbeit in Kommunalverbänden und Netzwerken. Unterschreiben, Aalborg, Dänemark, am 27 Mai 1994