Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
28.11.08, 06:41
Aktualisiert
28.11.08, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 623/2008
Az.: 63-41/9-63.6-
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 18.11.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
09.12.2008
Bemerkungen
Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen im
Stadtgebiet der Stadt Erftstadt
- Bericht der Unteren Denkmalbehörde -
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 18.11.2008
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Begründung:
Laut Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und
der Stadt Erftstadt zur Förderung kleinerer privater denkmalpflegerischer Maßnahmen konnten in
diesem Jahr sechs Maßnahmen gefördert werden. Fördergelder des Landes standen nicht zur
Verfügung, sodass nur die städtische Fördersumme von insgesamt 8.000,00 € zur Auszahlung
gelangte.
Die Gesamtkosten dieser sechs Maßnahmen belaufen sich auf 75.651,76 €. Die Höhe der denkmalpflegerisch anerkannten Kosten ist identisch mit den Gesamtkosten. Die o. g. Summe wurde
anteilmäßig auf die Antragsteller verteilt. Der maximale Fördersatz von 33,3 % (höchstens
5.000,00 €) konnte daher nicht in allen Fällen ausgezahlt werden. Aus diesem Grund kommt die
unterschiedliche Höhe für jede einzelne Fördermaßnahme zustande.
Die wirtschaftliche Situation jedes einzelnen Antragstellers wurde bei der beantragten Förderung
berücksichtigt.
(Bösche)
Anlage