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Beschlussvorlage (Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt - Bericht der Unteren Denkmalbehörde -)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
28.11.08, 06:41
Aktualisiert
28.11.08, 06:41
Beschlussvorlage (Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt

- Bericht der Unteren Denkmalbehörde -)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 623/2008 Az.: 63-41/9-63.6- Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 18.11.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 09.12.2008 Bemerkungen Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt - Bericht der Unteren Denkmalbehörde - Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.11.2008 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Begründung: Laut Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Erftstadt zur Förderung kleinerer privater denkmalpflegerischer Maßnahmen konnten in diesem Jahr sechs Maßnahmen gefördert werden. Fördergelder des Landes standen nicht zur Verfügung, sodass nur die städtische Fördersumme von insgesamt 8.000,00 € zur Auszahlung gelangte. Die Gesamtkosten dieser sechs Maßnahmen belaufen sich auf 75.651,76 €. Die Höhe der denkmalpflegerisch anerkannten Kosten ist identisch mit den Gesamtkosten. Die o. g. Summe wurde anteilmäßig auf die Antragsteller verteilt. Der maximale Fördersatz von 33,3 % (höchstens 5.000,00 €) konnte daher nicht in allen Fällen ausgezahlt werden. Aus diesem Grund kommt die unterschiedliche Höhe für jede einzelne Fördermaßnahme zustande. Die wirtschaftliche Situation jedes einzelnen Antragstellers wurde bei der beantragten Förderung berücksichtigt. (Bösche) Anlage