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Antrag (Antrag bzgl. Festlegung der Planung und Gestaltung von Plätzen und Ortsmittelpunkten als kommunale Planungsaufgabe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
04.12.08, 06:52
Aktualisiert
04.12.08, 06:52
Antrag (Antrag bzgl. Festlegung der Planung und Gestaltung von Plätzen und Ortsmittelpunkten als kommunale Planungsaufgabe)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 483/2008 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 09.09.2008 Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 02.12.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 09.12.2008 Rat 18.12.2008 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Festlegung der Planung und Gestaltung von Plätzen und Ortsmittelpunkten als kommunale Planungsaufgabe Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.09.2008 Stellungnahme der Verwaltung: In der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Straßen wird die Planung und der Neubau von Straßen und Plätzen dem Aufgabenbereich des Eigenbetriebes zugeordnet. Somit ist der zuständige Ausschuss für die Umgestaltung kleinerer Plätze der Betriebsausschuss Straßen. Die Planung von Plätzen wird auch vom Eigenbetrieb Straßen nicht nur nach technischen Gesichtspunkten (Art des Belages, Anzahl der Parkplätze) erstellt, auch die soziale Bedeutung eines Platzes wird bei der Planung berücksichtigt. Es bestehen jedoch keine Bedenken, bei Planungen von größeren öffentlichen Plätzen und Ortsmittelpunkten, welche in ihrer städtebaulichen Funktion von Bedeutung für den Ortsteil sind, den Ausschuss für Stadtentwicklung zu beteiligen und eine entsprechende Bürgerbeteiligung durchzuführen. (Bösche)