Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. ÖPNV in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Anfrage (Anfrage bzgl. ÖPNV in Erftstadt) Anfrage (Anfrage bzgl. ÖPNV in Erftstadt) Anfrage (Anfrage bzgl. ÖPNV in Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 29 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Karolingerstr. 147 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Holzdamm 10 Herr Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Ihre Anfrage vom 13.11.2008 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 05.12.2008 F 599/2008 18.12.2008 Anfrage bzgl. ÖPNV in Erftstadt Sehr geehrter Herr Wegner, Ihre Anfrage bezüglich einer Optimierung des ÖPNV in Erftstadt beantworte ich wie folgt: zu 1., 2., 3.: Zu den einzelnen Buslinien und der Anbindung der Stadtteile ist zum besseren Verständnis ein aktueller Liniennetzplan beigefügt. Zusätzlich fahren noch die Linien 984 (Friesheim – Bahnhof Weilerswist) und 974 (Schulbus) im Stadtgebiet. Die Schulbusse sind jedoch auf die Anfangs- bzw. Endzeiten der Schulen abgestimmt und der Fahrplan unterliegt somit häufigen Veränderungen. Alle Stadtteile sind in den Hauptverkehrszeiten im 30-Minuten- und in den Schwachlastzeiten im 60-Minuten-Takt an den ÖPNV angebunden. zu 4.: Die Bahnlinien RE 12, RE 22 und RB 24 werden von Köln-Deutz über den Bahnhof Erftstadt nach Euskirchen, Kall, Gerolstein und teilweise bis nach Trier geführt. Die erste Fahrt in Richtung Köln ist werktags um 5.02 Uhr, in Richtung Trier um 6.33 Uhr. Die Zeiten der letzten Fahrt sind Richtung Köln 23.32 Uhr und Richtung Euskirchen 0.23 Uhr. Die Züge verkehren während des Tages im 30Minuten-Takt. In Spitzenzeiten werden zusätzliche Verstärkerzüge eingesetzt. In den Abendstunden besteht ein 60-Minuten-Takt. zu 5.: Ergänzend zu den Buslinien fährt im 60-Minuten Takt von und zu allen Stadtteilen das AnrufSammel-Taxi (AST). Die einzige Ausnahme ist bis 21.00 Uhr die Verbindung zwischen den Stadtteilen Liblar und Lechenich, da auf dieser Strecke ausreichend Busse verkehren und somit aus wirtschaftlichen Gründen kein AST eingesetzt wird. Darüber hinaus wird täglich um 1.45 Uhr eine AST-Anbindung ab Hermülheim angeboten. Am Wochenende werden diese Fahrten zusätzlich auch um 2.45 Uhr und 3.45 Uhr durchgeführt. zu 6.: Alle Stadtteile sind in den Hauptverkehrszeiten im 30-Minuten-Takt und in den Schwachlastzeiten im 60-Minuten-Takt an den Bahnhof Erftstadt angebunden. Bis auf die Linien 979 und 807 fahren alle Linien den Bahnhof Erftstadt an. Am Knotenpunkt „Lechenich Markt“ besteht für die Fahrgäste auf diesen Linien die Möglichkeit auf die Linien 920 und 990 umzusteigen, die den Bahnhof anfahren. An der Haltestelle Theodor-Heuss-Straße hält die Linie 979 in der Nähe des Bahnhofs. Das AST kann für Fahrten vom und zum Bahnhof genutzt werden. Eine Anbindung an den schienengebundenen Nahverkehr besteht ab Friesheim zusätzliche morgens und abends über die Linie 984. Weiterhin fährt die Linie 920 auch den Bahnhof in Kerpen-Horrem an. Die erste bzw. die letzte Verbindungen vom bzw. zum Bahnhof stellt sich auf den einzelnen Linien wie folgt dar: Linie 807: erste Verbindung ab Niederberg 5.48 Uhr, letzte Verbindung an Lechenich 20.10 Uhr. Linie 920, erste Verbindung ab Gymnich 5.04 Uhr; letzte Verbindung ab Bahnhof 20.38 Uhr. Linie 975: erste Verbindung ab Kierdorf 6.53 Uhr; letzte Verbindung ab Bahnhof 20.18 Uhr. Linie 977, erste Verbindung ab Kierdorf 5.42 Uhr; letzte Verbindung ab Bahnhof 20.55 Uhr. Linie 979: erste Verbindung ab Erp 5.45 Uhr,; letzte Verbindung ab Liblar „Th.Heuss Str.“ 21.34 Uhr bis Erp und 0.04 Uhr bis Lechenich Linie 990: erste Verbindung ab Lechenich 5.51 Uhr, ab Köttingen „Am Giezenbach“ 5.48Uhr letzte Verbindung ab Bahnhof in Richtung Lechenich 20.20 Uhr–in Richtung „Am Giezenbach“ 20.16 Uhr Das AST fährt im 60-Minuten-Takt morgens ab 5.20 Uhr und abends bis 1.45 Uhr. zu 7.: Im Bereich des AST steigen die Nutzerzahlen seit Jahren an. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 20.594 Personen befördert. Im laufenden Jahr nutzten bis zum III. Quartal bereits 18.647.Fahrgäste das AST. Aktuelle Daten über die Anzahl der Fahrgäste, die im Gebiet der Stadt Erftstadt den Bus nutzen, liegen der Verwaltung nicht vor. Im Jahr 2007 nutzten laut Zählung von DB Station & Service täglich 3.960 Fahrgäste den Bahnhof Erftstadt. Auch hier steigt die Anzahl der Nutzer stetig an. Eine Zählung im Oktober 2008 ergab eine Zahl von 4108 Fahrgästen pro Werktag. zu 8.: Die Stadt Erftstadt leistet keine Zahlungen unmittelbar an Verkehrsunternehmen. Mit den Kosten für den Busverkehr im Stadtgebiet sowie für das AST wird die Stadt im Rahmen der Kreisumlage belastet. Im laufenden Haushaltsjahr hatte die Stadt für den Regionalbus 372.087 €, für den Ortsbus 169.323 € und das AST 114.849 € aufzubringen. Die Verteilung der nicht durch Erträge gedeckten Kosten erfolgt im Bereich Linienbus nach den gefahrenen Platzkilometern. Für das AST werden die Erträge, Aufwendungen und Verwaltungskosten ermittelt. zu 9.: Die Kosten für den Bahnverkehr auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt werden der Stadt nicht in Rechnung gestellt. Für den Busverkehr erfolgt keine linienbezoge Abrechnung. Daher können Aufwendungen für einzelne Linien nicht angegeben werden. Für den AST-Verkehr werden alle Einnahmen und Ausgaben erfasst. Wie bereits ausgeführt, werden sich die Kosten im Jahr 2008 auf 114.849 € geschätzt. zu 10.und 11.: Zwischen der Stadt Erftstadt und den Verkehrsunternehmen, die die Buslinien in Erftstadt betreiben, bestehen keine vertraglichen Regelungen die finanzielle Kürzungen vorsehen. Jedoch besteht ein Service der Mobilitätsgarantie für alle Kunden im VRS- Bereich. Grundsätzlich kann diese Mobilitätsgarantie von jedem Fahrgast in Anspruch genommen werden, wenn > das gewünschte Verkehrsmittel mehr als 20 Minuten später abfährt und > es parallel keine geeignete Alternative gibt, das Ziel mit Bussen und Bahn zu erreichen. -2- Die Mobilitätsgarantie gilt nur bei Verspätungen, die eindeutig im Verantwortungsbereich des Verkehrsunternehmens liegen, z.B. Betriebsstörungen an Fahrzeugen. Es bestehen keine Ansprüche bei Verspätungen durch höhere Gewalt. zu 12.und 13. Nach Auskunft der RVK werden unabhängige Kundenbefragungen im Auftrag des VRS in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Diese Daten des VRS-Kundenbarometers werden jedoch nicht publiziert. zu 14.: Die Linienverläufe sowie die Fahrpläne im Bereich des ÖPNV sind in den vergangenen Jahren laufend optimiert worden. Zusätzlich wurde das Angebot durch das AST erheblich ausgeweitet. Im Bereich AST sowie für die Bahn sind die Nutzerzahlen in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Welche Potentiale, insbesondere unter dem Aspekt steigender Energiepreise, künftig noch erschließbar sind, kann ohne detaillierte Untersuchungen nicht verlässlich abgeschätzt werden. In Spitzenzeiten sind Busse und Bahnen bereits jetzt teilweise bis an die Kapazitätsgrenze ausgelastet. Die Erschließung neuer Potentiale in größerem Umfang würde somit zu erheblichen Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt führen. Mit freundlichem Gruß (Bösche) -3-