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Anfrage (Anfrage bzgl. Vor- und Nachteile der Autobahnabfahrt Gut Neuheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Herr Böcking 0 22 35 / 409-409 Ihre Anfrage vom 11.11.2008 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen 6611-3764/ 02 Datum 05.12.2008 F 592/2008 18.12.2008 Anfrage bzgl. Vor- und Nachteile der Autobahnabfahrt Gut Neuheim Sehr geehrter Herr Bohlen, sicherlich bringt eine neue Autobahnanschlussstelle den Anliegern der Zubringerstraßen nicht nur Vorteile. Insbesondere ist zu erwarten, dass sowohl die Verkehrsmenge, als auch der LKWAnteil auf den zuführenden Straßen sich erhöht und somit die Anbindung auch Nachteile wie z.B. einer größeren Verkehrsgefährdung, erhöhter Verkehrslärm, mehr Staub, etc. mit sich bringt. Im Fall der zukünftigen Autobahnzufahrt A1/ L33 in der Nähe von Gut Neuheim hat meiner Einschätzung nach vor allem der Stadtteil Friesheim Nachteile zu erwarten. Die Stadtteile Erp, und Niederberg profitieren diesbezüglich von den dort schon vorhandenen Umgehungsstraßen, welche die Mehrbelastungen um den eigentlichen Ortskern herumleiten. Bliesheim ist teilweise betroffen, davon hier aus überwiegend nur ein erhöhter Verkehrsstrom aus dem Stadtteil selbst zu erwarten ist. Alle anderen Stadtgebiete sind wegen den näher liegenden und bereits vorhandenen Autobahnanschlussstellen sicherlich nur geringfügig negativ berührt. Der Verkehr aus der Gemeinde Weilerswist wird ggf. sogar leicht abnehmen. Die zu erwartenden größeren Fahrzeugmengen werden sowohl aus Erftstadt selbst, als auch aus den Kommunen der angrenzenden Kreisgebiete „Euskirchen“ und „Düren“ kommen. In wie weit der LKW-Anteil ansteigen wird hängt sehr stark von den einzusparenden Wegeentfernungen und den zukünftigen Höhen der Mautgebühren, sowie dem bautechnischen Zustand der andienenden Straßen ab. So ist bei einem weiteren Ausbau des west-östlich verlaufenden Straßennetzes im Kreis Düren (z.B. die geplante Querspange über die „Rur“ zwischen der Kreisstraße K 27 und der Bundesstr. B56 südlich von Düren) und bei höheren LKW-Mautgebühren durchaus die Querverbindung zwischen dem Autobahnanschluss „Eschweiler„ an der A 4 (Richtung Niederlande/ Antwerpen etc.) und der neuen Autobahnzufahrt „Weilerswist“ (Richtung Süddeutschland etc. über die A 61) für LKWs wirtschaftlich attraktiv (kürzere Wegstrecke, fast gleiche Fahrzeit bei max. 80 Km/h, keine Mautgebühr). Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sieht aufgrund von Prognosen derzeit den Anstieg der Verkehrsmenge nicht so stark anwachsen, dass der Ausbau einer Umgehungsstraße „Friesheim“ unbedingt erforderlich ist. Diesbezüglich beabsichtige ich durch eigene Messungen in Zukunft die tatsächliche Entwicklung der Verkehrsmenge in der Ortslage von Friesheim (einschließlich des LKW-Anteils) zu beobachten. Durch die Fortführung der Landesstraße L33 um die Gemeinde Weilerswist herum (erhebliche Verringerung der z.Z. noch vorhandenen Verkehrswiderstände) und dem Neubau der wesentlich verbesserten Anbindung an die Autobahn A 61 „Weilerswist“ ist mit einer zusätzlichen Belastung der Ortsdurchfahrt in Friesheim zu rechnen. Grundsätzlich sind kurze sowie schnelle Anbindungen an das Autobahnnetz für Pendler, vor allem aber für Industrie und Gewerbe von großem Vorteil. Es ergeben sich häufig interessante Standortvorteile (Zeitersparnisse, schnelle Erreichbarkeit, kurze Wege zum überregionalen Netz der Autobahnen).Dies kann sicherlich die ein oder andere Entscheidung von Unternehmen bei der Auswahl von neuen Firmenstandorten zu Gunsten von Erftstadt (Friesheim) beeinflussen. Analog gilt dies sicherlich auch für Betriebe die bereits in Erftstadt beheimatet sind und die über eine Verlagerung, Vergrößerung oder Umstrukturierung nachdenken. Eine Ansiedlung bzw. die Beibehaltung von Arbeitsplätzen ist natürlich hiermit sehr eng verbunden. Dementsprechend ist auch die Neuansiedlung oder Beibehaltung von Wohneigentum (Ansiedlung oder Abwanderung) hieran gekoppelt. Diese Kausalkette wird in Zukunft zusätzlich durch steigende Fahrzeugkosten (Anschaffungs-, Kraftstoff-, Unterhaltungs- sowie Versicherungskosten) und durch die Verringerung der Steuervergünstigungen (Pendlerpauschale) verstärkt. Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der neuen Anschlussstelle L 33/ A 1 liegt bereits seit dem 14.04.2000 vor und ist somit schon seit langer Zeit rechtskräftig. Die Einwände der Stadt und der Bürger wurden während eines Anhörungsverfahrens (1997) erörtert und beraten. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile ist somit durch das Land NRW bereits erfolgt. Einen Teilabschnitt der Gesamtmaßnahme (Umgehung „Weilerswist“) hat der Baulastträger schon fertiggestellt. Die weitere Finanzierung ist eingeplant, und der Endausbau für 2010 vorgesehen. Es ist sicherlich dennoch richtig und angebracht durch weitere begleitenden Maßnahmen die zu erwartenden Nachteile der mittelbaren sowie unmittelbaren Anwohner der Zubringerstraßen soweit wie möglich zu verringern. Wie auch schon in der Vergangenheit werde ich die Anregungen und Fragen der Anwohner zur Verkehrssicherheit, zum Verkehrsaufkommen, usw. mit dem Baulastträger erörtern und ggf. auch entsprechende Abhilfe einfordern. Mit freundlichen Grüßen, (Bösche) -2-