Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Herr Böcking
0 22 35 / 409-409
Ihre Anfrage vom 11.11.2008
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
6611-3764/ 02
Datum
05.12.2008
F 592/2008
18.12.2008
Anfrage bzgl. Vor- und Nachteile der Autobahnabfahrt Gut Neuheim
Sehr geehrter Herr Bohlen,
sicherlich bringt eine neue Autobahnanschlussstelle den Anliegern der Zubringerstraßen nicht nur
Vorteile. Insbesondere ist zu erwarten, dass sowohl die Verkehrsmenge, als auch der LKWAnteil auf den zuführenden Straßen sich erhöht und somit die Anbindung auch Nachteile wie z.B.
einer größeren Verkehrsgefährdung, erhöhter Verkehrslärm, mehr Staub, etc. mit sich bringt.
Im Fall der zukünftigen Autobahnzufahrt A1/ L33 in der Nähe von Gut Neuheim hat meiner
Einschätzung nach vor allem der Stadtteil Friesheim Nachteile zu erwarten. Die Stadtteile Erp, und
Niederberg profitieren diesbezüglich von den dort schon vorhandenen Umgehungsstraßen, welche
die Mehrbelastungen um den eigentlichen Ortskern herumleiten. Bliesheim ist teilweise betroffen,
davon hier aus überwiegend nur ein erhöhter Verkehrsstrom aus dem Stadtteil selbst zu erwarten
ist. Alle anderen Stadtgebiete sind wegen den näher liegenden und bereits vorhandenen
Autobahnanschlussstellen sicherlich nur geringfügig negativ berührt. Der Verkehr aus der
Gemeinde Weilerswist wird ggf. sogar leicht abnehmen.
Die zu erwartenden größeren Fahrzeugmengen werden sowohl aus Erftstadt selbst, als auch aus
den Kommunen der angrenzenden Kreisgebiete „Euskirchen“ und „Düren“ kommen. In wie weit
der LKW-Anteil ansteigen wird hängt sehr stark von den einzusparenden Wegeentfernungen und
den zukünftigen Höhen der Mautgebühren, sowie dem bautechnischen Zustand der andienenden
Straßen ab. So ist bei einem weiteren Ausbau des west-östlich verlaufenden Straßennetzes im
Kreis Düren (z.B. die geplante Querspange über die „Rur“ zwischen der Kreisstraße K 27 und der
Bundesstr. B56 südlich von Düren) und bei höheren LKW-Mautgebühren durchaus die
Querverbindung zwischen dem Autobahnanschluss „Eschweiler„ an der A 4 (Richtung
Niederlande/ Antwerpen etc.) und der neuen Autobahnzufahrt
„Weilerswist“ (Richtung Süddeutschland etc. über die A 61) für LKWs wirtschaftlich attraktiv
(kürzere Wegstrecke, fast gleiche Fahrzeit bei max. 80 Km/h, keine Mautgebühr). Der
Landesbetrieb Straßenbau NRW sieht aufgrund von Prognosen derzeit den Anstieg der
Verkehrsmenge nicht so stark anwachsen, dass der Ausbau einer Umgehungsstraße „Friesheim“
unbedingt erforderlich ist. Diesbezüglich beabsichtige ich durch eigene Messungen in Zukunft die
tatsächliche Entwicklung der Verkehrsmenge in der Ortslage von Friesheim (einschließlich des
LKW-Anteils) zu beobachten.
Durch die Fortführung der Landesstraße L33 um die Gemeinde Weilerswist herum (erhebliche
Verringerung der z.Z. noch vorhandenen Verkehrswiderstände) und dem Neubau der wesentlich
verbesserten Anbindung an die Autobahn A 61 „Weilerswist“ ist mit einer zusätzlichen Belastung
der Ortsdurchfahrt in Friesheim zu rechnen.
Grundsätzlich sind kurze sowie schnelle Anbindungen an das Autobahnnetz für Pendler, vor allem
aber für Industrie und Gewerbe von großem Vorteil. Es ergeben sich häufig interessante
Standortvorteile (Zeitersparnisse, schnelle Erreichbarkeit, kurze Wege zum überregionalen Netz
der Autobahnen).Dies kann sicherlich die ein oder andere Entscheidung von Unternehmen bei der
Auswahl von neuen Firmenstandorten zu Gunsten von Erftstadt (Friesheim) beeinflussen. Analog
gilt dies sicherlich auch für Betriebe die bereits in Erftstadt beheimatet sind und die über eine
Verlagerung, Vergrößerung oder Umstrukturierung nachdenken. Eine Ansiedlung bzw. die
Beibehaltung von Arbeitsplätzen ist natürlich hiermit sehr eng verbunden. Dementsprechend ist
auch die Neuansiedlung oder Beibehaltung von Wohneigentum (Ansiedlung oder Abwanderung)
hieran gekoppelt. Diese Kausalkette wird in Zukunft zusätzlich durch steigende Fahrzeugkosten
(Anschaffungs-, Kraftstoff-, Unterhaltungs- sowie Versicherungskosten) und durch die
Verringerung der Steuervergünstigungen (Pendlerpauschale) verstärkt.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der neuen Anschlussstelle L 33/ A 1 liegt bereits seit
dem 14.04.2000 vor und ist somit schon seit langer Zeit rechtskräftig. Die Einwände der Stadt und
der Bürger wurden während eines Anhörungsverfahrens (1997) erörtert und beraten. Eine
Abwägung der Vor- und Nachteile ist somit durch das Land NRW bereits erfolgt.
Einen Teilabschnitt der Gesamtmaßnahme (Umgehung „Weilerswist“) hat der Baulastträger schon
fertiggestellt. Die weitere Finanzierung ist eingeplant, und der Endausbau für 2010 vorgesehen.
Es ist sicherlich dennoch richtig und angebracht durch weitere begleitenden Maßnahmen die zu
erwartenden Nachteile der mittelbaren sowie unmittelbaren Anwohner der Zubringerstraßen soweit
wie möglich zu verringern.
Wie auch schon in der Vergangenheit werde ich die Anregungen und Fragen der Anwohner zur
Verkehrssicherheit, zum Verkehrsaufkommen, usw. mit dem Baulastträger erörtern und ggf. auch
entsprechende Abhilfe einfordern.
Mit freundlichen Grüßen,
(Bösche)
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