Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
22.01.2009
Erstellt
13.01.09, 06:38
Aktualisiert
13.01.09, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 689/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 - 82 - Datum: 10.10.2006
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
22.11.2006
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
28.11.2006
Betriebsausschuss Straßen
07.12.2006
Betriebsausschuss Straßen
02.12.2008
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
04.12.2008
Sportausschuss
22.01.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung des Stadtsportverbandes Erftstadt bzgl. Neubau eines Sportplatzes mit
Kunstrasenbelag in Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.10.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Kunstrasenbelag hat je nach Sportart Vor- und Nachteile, die gegeneinander abzuwägen sind.
Im Bereich des Hockeysports hat sich Kunstrasen vor allem wegen der Ebenflächigkeit und des
Ballverhaltens mittlerweile durchgesetzt und ist auf allen Spielebenen erlaubt. Im Fußball ist
Kunstrasen bis jetzt nur in Ausnahmefällen in der Oberliga und den darunter liegenden Spielklassen erlaubt. Das Ballverhalten und die Körperbeanspruchung auf Kunstrasen wird von Fußballspielern unterschiedlich bewertet.
Kunstrasenplätze gestatten mit ca. 2000 Std. im Jahr eine wesentlich höhere Nutzungsintensität
als Sportrasenplätze (800 Std/Jahr) und Tennenplätze (1500 Std/Jahr). Weitere Vorteile liegen in
der größeren Unabhängigkeit von der Witterung und den geringeren Pflegekosten, die je nach
Kunststoffrasentyp (unverfüllt / sandverfüllt / sand- u. gummiverfüllt) differieren.
Im Gesamtkonzept einer neuen Multifunktions-Sportanlage ist zu berücksichtigen, dass eine
Kunststoffrasenfläche unter dem Aspekt der Pflege und des Verschleißes nur mit einer
Leichtathletikanlage aus Kunststoff kombinierbar ist. Für die Ausübungsmöglichkeiten von Wurfund Stoßsportarten sind darüber hinaus zusätzliche Flächen (Rasen oder Tennenbelag)
bereitzuhalten.
Ein Kunststoffrasenbelag, der sowohl für Hockey wie auch Fußball geeignet ist, setzt beiderseitige
Kompromissbereitschaft voraus.
Die Herstellungskosten für einen Sportplatz aus unverfülltem Kunststoffrasen, der am besten allen
Ansprüchen gerecht wird, liegen bei ca. 700.000 € (incl. Beregnungsanlage, Ballfang, Barrieren,
Beleuchtung).
Eine komplette Leichtathletikanlage aus Kunststoff mit 6 Laufbahnen und Segmenten ist zusätzlich
mit einem Betrag von ca. 300.000 € anzusetzen. Neben den Kosten für den Bau des Sportplatzes
sowie der Laufbahn sind die Aufwendungen für den Grunderwerb, die Erschließung des
Geländes und den Bau von Umkleidekabinen sowie der erforderlichen Stellplätze zu
berücksichtigen. Diese belaufen sich auf ca. 630.000,- €, wodurch sich Gesamtkosten in Höhe von
1.630.000,- € ergeben.
Die jährlichen Pflegekosten betragen ca. 40 % der Pflegekosten eines Tennenplatzes bzw. 20 %
der Pflegekosten eines Rasenplatzes. Die Betriebskosten einschl. einer Belagserneuerung nach
ca. 14 Jahren sind auf 20 Jahre bemessen mit ca. 270.000 € annähernd gleich mit den
Betriebskosten eines Tennenplatzes. Die Kosten pro Nutzungsstunde (bei voller Auslastung)
können beim Kunstrasenplatz mit ca. 35 € und beim Tennenplatz mit ca. 30 € angesetzt werden.
Die Kosten für den Bau des neuen Sportplatzes wären vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zu
tragen, da dieser vom Eigenbetrieb Straßen das Gelände des jetzigen Sportplatzes erhalten
würde, welches u.a. zum Bau einer zentralen Mensa benötigt wird. Im Rahmen des MieterVermieter-Modells wären die Folgekosten im Haushalt zu veranschlagen. Diese würden sich auf
ca. 96.000,- € pro Jahr belaufen.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage können diese Mittel derzeit nicht im städtischen
Haushalt veranschlagt werden. Vor Ablauf des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2012 kann
die Maßnahme daher nur umgesetzt werden, wenn sich ein unabweisbarer Baubedarf im
Schulzentrum Lechenich ergibt, der eine Verlagerung des vorhandenen Sportplatzes erforderlich
macht.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass sich das für eine Verlagerung des Sportplatzes benötigte
Gelände noch nicht im Eigentum der Stadt Erftstadt befindet.
(Bösche)
-2-