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Bürgerantrag (Anregung des Stadtsportverbandes Erftstadt bzgl. Neubau eines Sportplatzes mit Kunstrasenbelag in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
22.01.2009
Erstellt
13.01.09, 06:38
Aktualisiert
13.01.09, 06:38
Bürgerantrag (Anregung des Stadtsportverbandes Erftstadt bzgl. Neubau eines Sportplatzes mit Kunstrasenbelag in Erftstadt-Lechenich) Bürgerantrag (Anregung des Stadtsportverbandes Erftstadt bzgl. Neubau eines Sportplatzes mit Kunstrasenbelag in Erftstadt-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 689/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 - 82 - Datum: 10.10.2006 Beratungsfolge Sportausschuss Termin 22.11.2006 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 28.11.2006 Betriebsausschuss Straßen 07.12.2006 Betriebsausschuss Straßen 02.12.2008 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 04.12.2008 Sportausschuss 22.01.2009 Betrifft: Bemerkungen Anregung des Stadtsportverbandes Erftstadt bzgl. Neubau eines Sportplatzes mit Kunstrasenbelag in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.10.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Ein Kunstrasenbelag hat je nach Sportart Vor- und Nachteile, die gegeneinander abzuwägen sind. Im Bereich des Hockeysports hat sich Kunstrasen vor allem wegen der Ebenflächigkeit und des Ballverhaltens mittlerweile durchgesetzt und ist auf allen Spielebenen erlaubt. Im Fußball ist Kunstrasen bis jetzt nur in Ausnahmefällen in der Oberliga und den darunter liegenden Spielklassen erlaubt. Das Ballverhalten und die Körperbeanspruchung auf Kunstrasen wird von Fußballspielern unterschiedlich bewertet. Kunstrasenplätze gestatten mit ca. 2000 Std. im Jahr eine wesentlich höhere Nutzungsintensität als Sportrasenplätze (800 Std/Jahr) und Tennenplätze (1500 Std/Jahr). Weitere Vorteile liegen in der größeren Unabhängigkeit von der Witterung und den geringeren Pflegekosten, die je nach Kunststoffrasentyp (unverfüllt / sandverfüllt / sand- u. gummiverfüllt) differieren. Im Gesamtkonzept einer neuen Multifunktions-Sportanlage ist zu berücksichtigen, dass eine Kunststoffrasenfläche unter dem Aspekt der Pflege und des Verschleißes nur mit einer Leichtathletikanlage aus Kunststoff kombinierbar ist. Für die Ausübungsmöglichkeiten von Wurfund Stoßsportarten sind darüber hinaus zusätzliche Flächen (Rasen oder Tennenbelag) bereitzuhalten. Ein Kunststoffrasenbelag, der sowohl für Hockey wie auch Fußball geeignet ist, setzt beiderseitige Kompromissbereitschaft voraus. Die Herstellungskosten für einen Sportplatz aus unverfülltem Kunststoffrasen, der am besten allen Ansprüchen gerecht wird, liegen bei ca. 700.000 € (incl. Beregnungsanlage, Ballfang, Barrieren, Beleuchtung). Eine komplette Leichtathletikanlage aus Kunststoff mit 6 Laufbahnen und Segmenten ist zusätzlich mit einem Betrag von ca. 300.000 € anzusetzen. Neben den Kosten für den Bau des Sportplatzes sowie der Laufbahn sind die Aufwendungen für den Grunderwerb, die Erschließung des Geländes und den Bau von Umkleidekabinen sowie der erforderlichen Stellplätze zu berücksichtigen. Diese belaufen sich auf ca. 630.000,- €, wodurch sich Gesamtkosten in Höhe von 1.630.000,- € ergeben. Die jährlichen Pflegekosten betragen ca. 40 % der Pflegekosten eines Tennenplatzes bzw. 20 % der Pflegekosten eines Rasenplatzes. Die Betriebskosten einschl. einer Belagserneuerung nach ca. 14 Jahren sind auf 20 Jahre bemessen mit ca. 270.000 € annähernd gleich mit den Betriebskosten eines Tennenplatzes. Die Kosten pro Nutzungsstunde (bei voller Auslastung) können beim Kunstrasenplatz mit ca. 35 € und beim Tennenplatz mit ca. 30 € angesetzt werden. Die Kosten für den Bau des neuen Sportplatzes wären vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zu tragen, da dieser vom Eigenbetrieb Straßen das Gelände des jetzigen Sportplatzes erhalten würde, welches u.a. zum Bau einer zentralen Mensa benötigt wird. Im Rahmen des MieterVermieter-Modells wären die Folgekosten im Haushalt zu veranschlagen. Diese würden sich auf ca. 96.000,- € pro Jahr belaufen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage können diese Mittel derzeit nicht im städtischen Haushalt veranschlagt werden. Vor Ablauf des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2012 kann die Maßnahme daher nur umgesetzt werden, wenn sich ein unabweisbarer Baubedarf im Schulzentrum Lechenich ergibt, der eine Verlagerung des vorhandenen Sportplatzes erforderlich macht. Ergänzend weise ich darauf hin, dass sich das für eine Verlagerung des Sportplatzes benötigte Gelände noch nicht im Eigentum der Stadt Erftstadt befindet. (Bösche) -2-