Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,8 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
15.01.09, 06:46
Aktualisiert
15.01.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zum B 171/2007
Anregung bzgl. Verbreiterung der Bürgersteige und Anlegung eines
Fußgängerüberweges auf der Peter-May-Straße
Vor Durchführung der Maßnahme zur Verbreiterung der Bürgersteige entlang der Peter-MayStraße im Abschnitt zwischen Waldstraße und Villenweg hatte ich insgesamt zu drei
Anwohnerversammlungen eingeladen. Hierbei wurde u.a. von der Verwaltung zugesagt, die
Anordnung des von den Anliegern erwünschten Fußgängerüberweges wohlwollend zu prüfen.
Grundsätzlich hatte der Landesbetrieb (Baulastträger der Peter-May-Straße (L 163)) während
eines Ortstermins diese Einrichtung auch befürwortet.
Vor einer Ausweisung eines Fußgängerüberweges muss ich die Kreispolizeibehörde aufgrund
ihrer Fachkompetenz um ihre Stellungnahme bitten.
Die Polizei ist nach einer Ortsbesichtigung zu der Auffassung gelangt, dass auf der PeterMay-Straße im Abschnitt zwischen Waldstraße und Villenweg die Anordnung eines
Fußgängerüberweges aufgrund der örtlichen Gegebenheiten problematisch ist. In Höhe von
Haus Nr. 126, dort wo der Standort für den Fußgängerüberweg in der Anwohnerversammlung
angeregt wurde, sind die vorhandenen Sichtverhältnisse aufgrund der vorspringenden
Hauswänden nicht gerade optimal. Auch wird die erforderliche Anzahl von
Fußgängerquerungen, die nach den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen
(RFGÜ 2001) notwendig ist, voraussichtlich bei weitem nicht erreicht.
Um die Verkehrssituation auf der Peter-May-Straße genauer zu untersuchen, beabsichtige ich,
mit dem städtischen Seitenradargerät eine Verkehrszählung und anschließend eine
Fußgängerzählung durchführen.
Zusätzlich werde ich mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Kreispolizeibehörde
weitere Ortstermine abhalten.
Selbstverständlich werde ich den Ausschuss über den weiteren Sachstand unterrichten.
(Bösche)