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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
15.01.09, 06:46
Aktualisiert
15.01.09, 06:46
Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zum Antrag A 469/2008 Antrag zur Änderung der Streckenführung der Lkw-Bedarfsumleitung A 61 für Gymnich Die Bezirkregierung hat die vorgeschlagene Änderung der Bedarfsumleitungsstrecke im Zuge der Autobahn A 61 von der Anschlussstelle Kerpen-Tümich bis Erftstadt-Gymnich abgelehnt. Die Gründe für diese Ablehnung sind in dem Schreiben vom 15.12.2008 aufgeführt. Bezirksregierung Bezirksregierung Köln Köln, 50606 Köln Datum: 15.12.2008 Seite 1 von 2 Eigenbetrieb Straßen Erftstadt Postfach 2565 50359 Erftstadt Aktenzeichen: 25.1.10.11 Auskunft erteilt: Frau Arnold Kerstin. arnold@brk.nrw.de Zimmer: B296 Telefon: (0221) 147 - 3667 Änderung der Bedarfsumleitung für LKW im Zuge A 61 von AS Türnich bis AS Gymnich Antrag der CDU - Fraktion vom 18.8.2008 ( A 469/2008) Fax: (0221) 147 - 2890 Blumenthaistraße 33, 50670 Köln DB bis Köln Hbf, Ihre Anfrage vom 23.10.2008, Zeichen 66 19-3745/06 U-Bahn bis Reichenspergerplatz Telefonische Sehr geehrte Damen und Herren, Erreichbarkeit: mo. - do.: 8:00 - 16:30 Uhr, freitags: 8:00 - 15:00 Uhr Besuchertag: die o.g. Bedarfsumleitungen U 51 und U 52 werden in der Ortslage im Zuge der L 162 geführt. Diese Landstraße hat eine ausreichend bemessene Ausbaubreite von ca. 6,25 m mit ausreichend bemessenen Nebenanlagen. Der im Ortsbereich vorhandene Parkbedarf wird durch Längsparkstreifen abgedeckt. Querungsstellen sind mit FGÜ und Signalanlagen ausgestattet. Die im Jahr 2008 durchgeführte Deckensanierung der A 61 mit Sperrung der Anschlussstelle Gymnich machte sicherlich wieder bewusst, dass bei einer Sperrung die Bedarfsumleitung ca. 4600 KfzfTag inklusive SV von 256 KfzfTag zusätzlich aufnehmen muss. Demnach ist ein Wunsch nach einer geänderten Streckenführung über die L 495 / B477/B264 nachvollziehbar, da diese ohne zusätzliche Belastung einer Ortslage anbaufrei geführt werden könnte. Dagegen spricht die um 18km längere Streckenführung. Nicht nur nach den Vorschriften der VwV StVO § 41 zu Zeichen 454 - 466 wird dargelegt, dass lediglich solche Umleitungsstrecken ausgewählt werden sollen, die für die Verkehrsteilnehmer einen möglichst geringen Umweg donnerstags: 8:30-15:00 Landeskasse Köln: Dt. Bundesbank, Uhr Filiale Köln BLZ 370 000 00, Kontonummer WestLB, 370 015 20 Düsseldorf BLZ 300 500 00, Kontonummer 965 60 Hauptsitz: Zeughausstr. 2-1 0, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 - Fax: (0221) 147 - 3185 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de 0 Bezirksregierung Köln bedeuten, sondern auch die Erfahrungen zeigen, dass lange Umwege nur schwierig durchzusetzen sind. Bereits eine Vielzahl von Fahrzeugen ist mit automatischer Navigation ausgestattet, die bereits mit TMCFunktion (Traffic Message Channel) sehr frühzeitig auf Staulagen hinweisen und entweder die Verkehrsteilnehmer bereits großräumig auf dem BAB Netz um diese Störung herumführen oder durch die Eingabe 'kürzeste Strecke' immer auch den kürzeren Streckenverlauf anbieten, die auch außerhalb der ausgewiesenen Bedarfsumleitung sein kann. Damit wird die Wirksamkeit der längeren Bedarfsumleitung fraglich, zumal bisher auf der A 61 Staulagen und Verkehrsstörungen in diesem Abschnitt eher unbekannt sind und eine Bedarfsumleitung bei dem zur Zeit vorhandenen Ausbaustandard mit Grundsanierung eher selten zu erwarten ist. Aus diesem Grund wird von hier eine Verlagerung der bisher ausgewiesenen Umleitungsstrecken als nicht zielführend und verkehriich nicht vertretbar abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ~ (Arnold) t2fo( Datum: 15.12.2008 Seite 2 von 2