Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
15.01.09, 06:46
Aktualisiert
15.01.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zum Antrag A 469/2008
Antrag zur Änderung der Streckenführung der Lkw-Bedarfsumleitung A 61 für
Gymnich
Die Bezirkregierung hat die vorgeschlagene Änderung der Bedarfsumleitungsstrecke im Zuge
der Autobahn A 61 von der Anschlussstelle Kerpen-Tümich bis Erftstadt-Gymnich abgelehnt.
Die Gründe für diese Ablehnung sind in dem Schreiben vom 15.12.2008 aufgeführt.
Bezirksregierung
Bezirksregierung
Köln
Köln, 50606 Köln
Datum: 15.12.2008
Seite 1 von 2
Eigenbetrieb Straßen
Erftstadt
Postfach 2565
50359 Erftstadt
Aktenzeichen:
25.1.10.11
Auskunft
erteilt:
Frau Arnold
Kerstin. arnold@brk.nrw.de
Zimmer:
B296
Telefon: (0221) 147 - 3667
Änderung der Bedarfsumleitung für LKW im Zuge A 61
von AS Türnich bis AS Gymnich
Antrag der CDU - Fraktion vom 18.8.2008 ( A 469/2008)
Fax: (0221) 147
- 2890
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50670 Köln
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Ihre Anfrage vom 23.10.2008, Zeichen 66 19-3745/06
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die o.g. Bedarfsumleitungen U 51 und U 52 werden in der Ortslage im
Zuge der L 162 geführt. Diese Landstraße hat eine ausreichend bemessene Ausbaubreite von ca. 6,25 m mit ausreichend bemessenen Nebenanlagen. Der im Ortsbereich vorhandene Parkbedarf wird durch
Längsparkstreifen abgedeckt. Querungsstellen sind mit FGÜ und Signalanlagen ausgestattet.
Die im Jahr 2008 durchgeführte Deckensanierung der A 61 mit Sperrung
der Anschlussstelle Gymnich machte sicherlich wieder bewusst, dass
bei einer Sperrung die Bedarfsumleitung ca. 4600 KfzfTag inklusive SV
von 256 KfzfTag zusätzlich aufnehmen muss. Demnach ist ein Wunsch
nach einer geänderten Streckenführung über die L 495 / B477/B264
nachvollziehbar, da diese ohne zusätzliche Belastung einer Ortslage
anbaufrei geführt werden könnte.
Dagegen spricht die um 18km längere Streckenführung. Nicht nur nach
den Vorschriften der VwV StVO § 41 zu Zeichen 454 - 466 wird dargelegt, dass lediglich solche Umleitungsstrecken ausgewählt werden sollen, die für die Verkehrsteilnehmer einen möglichst geringen Umweg
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Bezirksregierung
Köln
bedeuten, sondern auch die Erfahrungen zeigen, dass lange Umwege
nur schwierig durchzusetzen sind. Bereits eine Vielzahl von Fahrzeugen
ist mit automatischer Navigation ausgestattet, die bereits mit TMCFunktion (Traffic Message Channel) sehr frühzeitig auf Staulagen hinweisen und entweder die Verkehrsteilnehmer bereits großräumig auf
dem BAB Netz um diese Störung herumführen oder durch die Eingabe
'kürzeste Strecke' immer auch den kürzeren Streckenverlauf anbieten,
die auch außerhalb der ausgewiesenen Bedarfsumleitung sein kann.
Damit wird die Wirksamkeit der längeren Bedarfsumleitung fraglich, zumal bisher auf der A 61 Staulagen und Verkehrsstörungen in diesem
Abschnitt eher unbekannt sind und eine Bedarfsumleitung bei dem zur
Zeit vorhandenen Ausbaustandard mit Grundsanierung eher selten zu
erwarten ist.
Aus diesem Grund wird von hier eine Verlagerung der bisher ausgewiesenen Umleitungsstrecken als nicht zielführend und verkehriich nicht
vertretbar abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
~
(Arnold)
t2fo(
Datum: 15.12.2008
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