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Antrag (4. Anlage 646/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
223 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
15.01.09, 06:46
Aktualisiert
15.01.09, 06:46
Antrag (4. Anlage 646/2006) Antrag (4. Anlage 646/2006) Antrag (4. Anlage 646/2006) Antrag (4. Anlage 646/2006)

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(;i~~ 1~#0!21]j /';.;:;;f --1 I Anlage 4 zum A 64612006 ,.,...J Antrag zur Optimierung Fußgängerüberwegen der Schulwegsicherung durch die Neuanlage von Mittlerweile liegt mir die im Anhang beigefügte Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Einrichtung neuer Fußgängerüberwege in der Nähe von Schulen vor. zur Zu 1) Nordschule Lechenich Der von der Schule vorgeschlagene Standort zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf dem Kölner Ring in Höhe des Eingangs zur Tennisanlage wird aus polizeilicher Sicht für mehr als bedenklich gehalten. U.a. wird die Sicht der Autofahrer auf Schüler, die sich vor dem Übergang befinden, durch die vorhandenen Bäume verdeckt. Da die Baumreihe auf dem Kölner Ring im Abschnitt zwischen Frenzenstraße und Rotbachbrücke durchgehend ist, wäre auch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in unmittelbarer Nähe der Schule nur bei Entfernung einiger Bäume möglich. Zu 2) Südschule Lechenich Die Anlegung eines Fußgängerüberweges auf dem Bonner Ring in Höhe der Rotbachbrücke wird auch von der Kreispolizeibehörde für sinnvoll gehalten. Insgesamt wären dann, wie auch in meiner Anlage 2 zum A 646/2006 beschrieben, auf einer Strecke von ca. 750m insgesamt 3 Fußgängerüberwege vorhanden. Aufgrund des eingeengten Wahrnehmungsvermögens des Fahrzeugführers wird die Anlage weiterer Fußgängerüberwege auf dem Bonner Ring im Abschnitt zwischen Klosterstraße und Rotbachbrücke von der Kreispolizeibehörde nicht befürwortet. Deshalb halte ich die Ausführung diesen Teils des Beschlusses des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 29.03.2007 für die beiden vorgeschlagenen Standorte zur Einrichtung von neuen Fußgängerüberwegen auf dem Bonner Ring in Höhe Paul-Keller-Straße und Stresemannstraße weiterhin für bedenklich. Falls andere Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Fußgängerverkehrs hier möglich sind, werde ich diese in der nächsten Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr aufzeigen. Die von der Polizei vorgeschlagene Änderung der geltenden Vorfahrtsregelung auf dem Bonner Ring im Abschnitt zwischen Klosterstraße und Rotbachbrücke in eine "rechts vor links"-Regelung halte ich aufgrund des Verkehrsaufkommens auf dem Bonner Ring und der Funktion der als Hauptsammelstraße fur ungünstig. Um den geltenden Vorschriften aus der StVO dennoch gerecht zu werden, schlage ich stattdessen vor, die Zonenbeschilderung auf dem Bonner Ring aufzuheben und hier die 30 km/h- Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen. Die Kosten für eine Um rüstung der Beschilderung schätze ich auf ca. 2.000,-Euro. Sie sollte mit Einrichtung der Fußgängerüberwege durchgeführt werden. Zu 3) Ville Gymnasium Für die Anlegung eines Fußgängerüberweges auf der Poststraße am Eingangsbereich zum Schulzentrum in Höhe der 90 Grad-Kurve fehlen mehrere Kriterien für die Umsetzung dieser Einrichtung. Somit kann ich den Beschluss zunächst nicht ausführen. Im Rahmen eines mir vorliegenden Antrages des Ville Gymnasiums in der Poststraße eine Einbahnstraßenregelung anzuordnen, prüfe ich derzeit, ob hier noch weitere Verbesserungsmaßnahmen möglich sind. Die Beschilderung des Minikreisels im Kreuzungsbereich Bonner Ringl Römerhofweg wurde mit dem Rhein-Erft-Kreis und der Kreispolizeibehärde yor der Durchführung abgestimmt. Eine nachträgliche Nachrüstung durch die Verkehrszeichen 293 StVO (Fußgängerüberweg) werde ich, ggfl. an einem Ortstermin mit der Kreispolizeibehärde, prüfen. ~ Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis - Postfach - 50124 Bergheim Dienststelle: Anschrift: Stadt Erftstadt z. Hd. Herrn Coenders Bearbeitung: E-mai! Raum: Fernsprecher: Telefax: Aktenzeichen: 50374 Erftstadt Direktion Verkehr Verkeh rsunfall- Prä vention Dürener Straße 48 - 50 50226 Frechen Herr Stölting Arno.Stoelting@polizei.nrw.de Durchwahl: 02234-211-0 3715 02234-211-3509 - V -60.11.26 08.02.2007 Antrag auf Optimierung wegen der Schulwegsicherung durch die Neuanlage von Fußgängerüber- Ortstermin mit Ihnen am 24.04.2007 - 09:30 Uhr Sehr geehrter Herr Coenders, am benannten Ortstermin wurden mit Ihnen folgende Örtlichkeiten aufgesucht, an denen neue Fußgängerüberwege (FGÜ) eingerichtet werden sollen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Bonner Ring in Höhe Rotbachbrücke Bonner Ring I Stresemannstraße Bonner Ring I Paul-Keller-Straße Bonner Ring I Karl-Adolf-Straße Kölner Ring in Höhe Tennisanlage Poststraße I Eingangsbereich zum Schulzentrum. Aus verkehrspolizeilicher Sicht nehme ich wie folgt Stellung: Zu 1.- 4.) Ab der Rotbachbrücke wird der Bonner Ring in Richtung Klosterstraße durch eine Tempo 30-Zone geführt. In Höhe des Knotenpunktes Bonner Ring I Bernhardt-Letterhaus-Straße ist bereits ein Fußgängerüberweg vorhanden. Aus verkehrspolizeilicher Sicht sind FGÜ in Tempo 30-Zonen grundsätzlich entbehrlich, da auf Grund der reduzierten Geschwindigkeit und der Gestaltung des Umfeldes ein sicheres überqueren der Straße an jeder Stelle möglich ist. Das die Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit reduzieren setzt allerdings voraus, dass das Zonenbewusstsein auch verdeutlicht wird und nicht wie hier durch vorhandene Zeichen 306 ( entlang des Bonner Rings) und Zeichen 206 ( untergeordnete Straßen) negativ beeinflusst wird. In Tempo 30-Zonen muss die Vorfahrtsregelung rechts vor links" gelten. Andere Vorfahrtsregelungen widersprechen dem Charakter dieser Zonen." Da die FGÜ zur Optimierung der Schulwegsicherung angelegt werden sollen, halte ich eine Neuanlage an der Rotbachbrücke und am Knotenpunkt Karl-Adolf-Straße für sinnvoll. Damit wäre der Bonner Ring innerhalb der Tempo 30-Zone mit 3 FGÜ ausreichend zusätzlich zur Schulwegsicherung ausgestatten, zumal eine Tempo 30-Zone bei charakterlicher Ausgestaltung eine Schulwegsicherung beinhaltet. Weitere FGÜ innerhalb dieser Strecke von ca. 750m würden das Wahrnehmungsbewusstsein beim Fahrzeugführer erheblich einengen. Zu 5.) Die Neuanlage eines FGÜ halte ich an dieser Örtlichkeit aus verkehrspolizeilicher Sicht für mehr als bedenklich. Auf dem Kölner Ring ist durch Zeichen 274 StVO eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet, der Fahrzeugverkehr ist als normal üblicher Durchgangsverkehr zu betrachten. Der FGÜ soll direkt vor dem Ausgang der Grundschule eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass er mit Sperrbarrieren versehen sein muss, damit der Schülerstrom nicht direkt auf die Fahrbahn gelangt. Die vorhandene Baumreihe und die Bepflanzung bieten erhebliche Sichtbehinderungen für und auf den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr. Da des Weiteren an dieser Örtlichkeit keine Beleuchtung vorhanden ist, sollte ein anderer geeigneter Standort gewählt werden, der der VwV der StVO entspricht. Zu 6.) Der vorgeschlagene Standort auf der Poststraße zur Anlegung eines FGÜ im Bereich der 90 GradKurve / Eingang zum Schulzentrum ist aus verkehrspolizeilicher Sicht entbehrlich, da mehrere Kriterien zur Einrichtung von FGÜ gemäß der VwV zur StVO fehlen. Die Poststraße befindet sich im Bereich einer Tempo 30-Zone, wo aus verkehrspolizeilicher Sicht FGÜ grundsätzlich entbehrlich sind. Es findet hier nur Quell- und Zielverkehr und fast kein Durchgangsverkehr statt. Innerhalb unsere Verweildauer während der Besichtigung ( ca. 10 Minuten) passierte 1 PKW durchgehend die Poststraße. Am vorgeschlagenen Standort ist nur ein Gehweg in Richtung Bahnhofstraße vorhanden. Soweit meine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen FGÜ. Ich möchte mir jedoch gleichzeitig noch eine Anmerkung in anderer Sache erlauben. Auf der Anreise zum Ortstermin wurde der Kreisverkehr auf dem Bonner Ring in Höhe Römerhofweg befahren. Hier wurde festgestellt, dass an allen vier Armen des Kreisverkehrs Fahrbahnmarkierungen für Fußgängerüberwege ( Zeichen 293 StVO ) angelegt sind jedoch eine Beschilderung mit Zeichen 350 StVO fehlt. Durch die Fahrbahnmarkierungen wird der Vorrang der Fußgänger geregelt. Dem Fußgänger wird also suggeriert, dass er hier Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr hat; im Gegensatz dazu wird dem Fahrzeugführer aber nicht mitgeteilt, dass er hier einen FGÜ zu beachten hat. Ich halte eine umgehende Nachrüstung nach den Richtlinien zur Beschilderung von Kreisverkehrsplätzen für zwingend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stölting