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Antrag (2. Anlage zu 646/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
15.01.09, 06:46
Aktualisiert
15.01.09, 06:46
Antrag (2. Anlage zu 646/2006) Antrag (2. Anlage zu 646/2006)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zum A 646/2006 Antrag zur Optimierung der Schulwegsicherung durch die Neuanlage von Fußgängerüberwegen Aufgrund der Umstrukturierung bei der Kreispolizeibehörde ist es mir bisher leider nicht gelungen, mit den zuständigen Vertretern der Behörde Ortstermine zu den einzelnen Vorschlägen der Schulen durchzufiihren. Daher hat der Eigenbetrieb Straßen vorab alleine eine Untersuchung durchgefiihrt. In den Fällen, wo die Einrichtung eines Fußgängerüberweges von mir empfohlen werden kann, muss ich allerdings noch die Zustimmung der Kreispolizeibehörde nachträglich einholen. Zu den in der Anlage zum A 64612006 vorgeschlagenen Anregungen nehme ich wie folgt Stellung: 1) Nordschule Lechenich Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf dem Kölner Ring in Höhe des Eingangs zur Tennisanlage ist leider nicht möglich. Durch die südliche Baumreihe wird die Sicht der Autofahrer auf die herannahenden Schüler (vor dem Übergang) teilweise erheblich verdeckt. Analog zum Übergang am Rotbach muss auch in diesem Fall ein neuer, sicherer Standort gefunden werden. 2) Südschule Lechenich a) Auf dem Bonner Ring in Höhe der Rotbachbrücke ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges möglich, auch wenn hierbei die weißen Markierungsstreifen diagonal angelegt werden müssten. Der Übergang ist z.Zt. gepflastert. Bei der Einrichtung eines Fußgängerüberweges werde ich das Pflaster, das teilweise beschädigt ist, durch eine Asphaltdecke ersetzen. b) Die Ausweisung von Fußgängerüberwegen auf dem Bonner Ring in Höhe der Einmündungen der "Paul-Keller-Straße" und der "Stresemannstraße" halte ich für entbehrlich, da mit dem bereits vorhandenen Überweg in Höhe der Einmündung "BemhardtLetterhaus-Straße", dem schon angeordneten Zebrastreifen in Höhe der Einmündung "KurtSchumacher-Straße" und dem unter a) vorgeschlagenen FgÜ im Bereich der Rotbachbrücke bereits eine genügend ausreichende Anzahl von (gesicherten) Überquerungsmöglichkeiten vorhanden sein wird. 3) Ville Gvmnasium Den vorgeschlagenen Standort auf der Poststraße zur Anlegung eines Fußgängerüberweges im Bereich der 90 Grad-Kurve (Eingangsbereich zum Schulzentrum) halte ich für entbehrlich. Die Poststraße liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Autofahrer, die hier in die 90 GradKurve einfahren, müssen bereits schon aufgrund der Straßenfiihrung (enge Radien) ihre Geschwindigkeit erheblich verringern. Besonders während Tageszeiten, wo die Schüler in größeren Gruppen aus dem Schulzentrum kommen, wird eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit eher selten vorkommen. Von den anderen angeschriebenen Schulen, habe ich teilweise keine Antwort erhalten bzw. die Auskunft erhalten, dass sie keinen weiteren Bedarf für die Anlegung von Fußgängerüberwegen in ihrem Umfeld sehen. Im Rahmen anderer Anträge werde ich noch an folgenden Straßen eine Standortprüfung zur Anordnung von Fußgängerüberwegen vornehmen: - Flußstrasse (K 23) in Höhe des Ausgangs der Grundschule (A 10412007) - Dirmerzheimer Straße (L 162) in Höhe Maarweg (A 646/2006) Die zusätzliche Anregung des Gymnasiums Lechenich bezüglich der Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Dr.-Josef-Fieger-Straße vom Kölner Ring bis zum Adlerweg, kann ich nicht befürworten. Es ist nachvollziehbar, dass die mittlere Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge in einer Straße ohne Gegenverkehr erfahrungsgemäß höher ansteigen wird. Eine Mehrbelastung der umliegenden Straßen durch Umwegfahrten (Adlerweg, Blessemer Straße)ist unvermeidbar und sollte daher von den Anliegern im Rahmen einer Befragung mehrheitlich akzeptiert werden.