Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
16.01.09, 06:40
Aktualisiert
16.01.09, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 4/2009
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 05.01.2009
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Termin
29.01.2009
Schulausschuss
03.02.2009
Jugendhilfeausschuss
18.02.2009
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
11.03.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl.
1.) Verbesserung der Raumsituation am Schulzentrum Liblar bei der Verlagerung der
Hauptschule Liblar nach Lechenich
2.) Raumangebot für öffentliche Einrichtungen im Schulzentrum Liblar
3.) Realisierung des Hauses der Erwachsenbildung im jetzigen
Volkshochschulgebäude
4.) Ergänzungsräume für die Musikschule in den bisherigen VHS-Räumen
5.) Erstellung einer Kostenaufstellung für die einzelnen Maßnahmen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.01.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gebäude der Hauptschule in Liblar verfügen über einen recht umfangreichen Raumbestand.
Insgesamt steht eine Nettonutzfläche von über 4.400 m² zur Verfügung. Dieser Raumbestand
umfasst 35 Fach- bzw. Klassenräume, von denen einzelne über 100 m² groß sind. Der Musikraum
hat eine Fläche von über 200 m². Zwei dieser Klassenräume werden derzeit durch das Ville
Gymnasium genutzt.
Zusätzlich zu der o.a. Nutzfläche gehören zum Komplex der Hauptschule weiterhin Kellerräume
mit einer Fläche von 383 m², eine Gymnastikhalle mit Nebenräumen in einer Größe von 236 m²
sowie eine Turnhalle, die einschließlich der Nebenräume eine Fläche von 450 m² aufweist.
zu 1.: Sofern die Hauptschule Liblar nach Lechenich verlagert werden kann, steht im Gebäude in
Liblar voraussichtlich ausreichend Fläche zur Verfügung, um sowohl den künftigen Bedarf
der Realschule wie auch des Gymnasiums abdecken zu können.
In enger Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen wurde festgestellt, dass die
Ganztagsbetreuung, die ab 01.02.2009 als pädagogische Übermittagsbetreuung an den
weiterführenden Schulen eingeführt wird, keinen zusätzlichen Raumbedarf der Schulen im
Schulzentrum Liblar (siehe Antrag nach dem „1.000-Schulen-Programm) begründet.
Sowohl die Gottfried-Kinkel-Realschule wie auch das Ville-Gymnasium haben sich gegen
die Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule im abgeschlossenen Antragsverfahren
ausgesprochen. Insofern ergibt sich z. Zt. aus der Ganztagsbetreuung kein zusätzlicher
Raumbedarf der beiden Schulen.
zu 2.: Der Raumbedarf für die Jugendkulturhalle beträgt ca. 450 m². Flächenmäßig kann die
Jugendkulturhalle daher leicht im Gebäude der Hauptschule untergebracht werden. Es
müsste untersucht werden, inwieweit der vorhandene Raumbestand, entsprechend den
Wünschen der Nutzer, an die Anforderungen für die Jugendkulturhalle angepasst werden
kann.
Die Jugendkulturhalle soll über einen ca. 200 m² großen Raum mit Bühne verfügen, der
möglichst vielseitig genutzt werden kann. Es sollen dort z.B. kulturelle und auch sportliche
Veranstaltungen durchgeführt werden. Daraus ergeben sich u.a. Anforderungen an die
Deckenhöhe sowie das Baumaterial. Weiterhin wäre wichtig, dass die Jugendkulturhalle
unabhängig vom Schulbetrieb und ohne diesen zu beeinträchtigen genutzt werden kann.
zu 3.: Nach einer Verlagerung der Hauptschule Liblar nach Lechenich könnte der vhs das
gesamte Gebäude der Marienschule zur Verfügung gestellt werden. Das vom Rat der Stadt
beschlossene Raumprogramm für das Haus der Erwachsenenbildung sieht auch eine
Nutzung der als Provisorium errichteten Pavillons vor. Von einer solchen Nutzung rate ich
ab. Diese Behelfsbauten sind relativ alt. Die Wärmedämmung ist schlecht,
dementsprechend ist es im Sommer in den Räumen zu warm und im Winter zu kalt.
Unmittelbar nachdem eine schulische Nutzung dieser Räume aufgegeben werden kann,
sollten die Bauten abgebrochen werden. Im Rahmen eines Flächenmanagements sollte
geprüft werden, wie den Ansprüchen der vhs mit der ausschließlichen Nutzung des
Gebäudes der Marienschule sowie mit der Mitnutzung von Schulräumen Rechnung
getragen werden kann.
zu 4.: Sobald der Beschluss des Rates, die Marienschule als Haus der Erwachsenenbildung zu
nutzen, umgesetzt werden kann, benötigt die vhs in dem Gebäude der Musikschule
lediglich noch einen großen Unterrichtsraum im Anbau sowie Kellerräume im
Hauptgebäude für die Töpferwerkstatt. Dementsprechend habe ich bei allen Planungen
vorgesehen, die drei Unterrichtsräume im Hauptgebäude, die heute von der vhs genutzt
werden, künftig der Musikschule zur Verfügung zu stellen.
Für die Musikschule liegt kein Beschluss der städtischen Gremien über das erforderliche
Raumprogramm vor. Seitens der Musikschulleitung wurde wiederholt dargelegt, dass die
Schule einen großen Veranstaltungsraum mit einer Nutzfläche von 200 m² wünscht.
Dementsprechend ergeben sich Synergieeffekte durch den Bau der Jugendkulturhalle auf
dem Gelände der Musikschule. Weiterhin könnte der Musikschule dann der heutige
Jugendraum im Anbau zur Verfügung gestellt werden, wodurch sich die Raumsituation für
die Musikschule wesentlich verbessern würde. Aufgrund des baulichen Zustandes des
Musikschulgebäudes und der unzureichenden Gründung des Gebäudes ergibt sich
keinerlei Notwendigkeit, den Standort für die Jugendkulturhalle in Frage zu stellen.
Wirtschaftliche Gründe könnten jedoch für eine Unterbringung der Jugendkulturhalle in den
jetzigen Räumen der Hauptschule Liblar sprechen. Im März 2009 soll der
Architektenwettbewerb für die Jugendkulturhalle durchgeführt werden, der einschließlich
der Preisgelder Kosten von über 20.000,- € verursacht. Sofern der Standort für die
Jugendkulturhalle nochmals überdacht werden soll, rege ich an, den Architektenwettbewerb
jetzt nicht durchzuführen.
Die Musikschule verfügt heute über eine Nutzfläche von ca. 660 m². Die o.a.
Synergieeffekte durch eine gemeinsame Nutzung von Räumen wären auch dann zu
erzielen, wenn auch die Musikschule in die heutigen Räume der Hauptschule Liblar
verlagert werden könnte. Dadurch würden sich verbesserte Kooperationsmöglichkeiten
zwischen Musikschule und der Realschule sowie dem Gymnasium ergeben. Auch diese
Variante sollte daher in die weiteren Überlegungen einbezogen werden.
-2-
zu 5.: Eine – auch nur grobe – Kostenschätzung kann erst nach Festlegung des Raumprogramms
für die verschiedenen Nutzungen erstellt werden.
Zur weiteren Vorgehensweise schlage ich vor, zunächst die Beratung und die Beschlussfassung
über den Schulentwicklungsplan abzuwarten.
An dieser Stelle erlaube ich mir, auf die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Zusammenlegung
und Auflösung von Schulen hinzuweisen. Die Zusammenlegung geht von einem sofortigen
Zusammenschluss zweier Schulen an einem Standort aus. Dies ist gleichzusetzen mit der
Errichtung einer neuen Schule und bringt u. a. folgende Konsequenzen mit sich:
größere Systeme erschweren erfolgreiche Hauptschulpädagogik,
der ad-hoc-Zusammenschluss führt zur Auflösung der bestehenden Klassenverbände und
der gewachsenen Schulstrukturen,
aufgrund der aktuellen Schülerzahlen wäre eine zusammengelegte Hauptschule derzeit 4zügig. In Anbetracht der Tatsache, dass die Theodor-Heuss-Hauptschule ab dem Schuljahr
2008/09 als gebundene Ganztagsschule geführt wird, sind die räumlichen Kapazitäten des
Schulgebäudes dafür nicht ausreichend und es würde somit Baubedarf begründet werden.
es entstehen zusätzliche Schülerfahrtkosten,
da es sich um eine neu errichtete Schule handeln würde, sind die Schulleitungsstellen neu
zu besetzen,
das Angebot auf Auswahl zwischen Halbtags- und Ganztagsschule würde entfallen,
möglicherweise führt der Wegfall dieses Angebotes zu einer Erhöhung des
Auspendleranteils.
Bei einer Auflösung erfolgt der Zusammenschluss sukzessive, in dem an der aufzulösenden
Schule kein Anmeldeverfahren mehr durchgeführt wird. Da die bestehenden Strukturen bis zur
endgültigen Auflösung erhalten bleiben, ermöglicht diese Variante ein kontinuierliches
Zusammenwachsen der Schulen.
Auch diese Möglichkeit beinhaltet die jahrgangsweise
Freisetzung von Räumlichkeiten, die dann einer anderen Nutzung zugeführt werden könnten.
Aufgrund der demographischen Entwicklung werden sich die Schülerzahlen verringern. Bei den
Überlegungen über den künftigen Raumbedarf ist auch zu berücksichtigen, wie viele Schüler aus
Erftstadt zukünftig Schulen in anderen Städten besuchen werden bzw. wie viele Schüler aus
anderen Städten sich an Schulen in Erftstadt anmelden. Veränderungen in der Schullandschaft
und der Ausbau des Betreuungsangebotes können ebenfalls Auswirkungen auf den Raumbedarf
an den einzelnen Schulstandorten haben.
Anhand der Daten, die sich aus dem Schulentwicklungsplan ergeben, kann das Raumprogramm
für die verschiedenen Schulstandorte in Erftstadt abgeleitet werden. Mit diesen Ergebnissen wäre
dann zu untersuchen, ob und ggf. wie sich der dementsprechende Raumbedarf in den
bestehenden Gebäuden unterbringen lässt und welche Kosten die erforderlichen
Umbaumaßnahmen verursachen werden.
(Bösche)
-3-