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Antrag (Antrag bzgl. 1.) Verbesserung der Raumsituation am Schulzentrum Liblar bei der Verlagerung der Hauptschule Liblar nach Lechenich 2.) Raumangebot für öffentliche Einrichtungen im Schulzentrum Liblar 3.) Realisierung des Hauses der Erwachsenbildung im jetzigen Volkshochschulgebäude 4.) Ergänzungsräume für die Musikschule in den bisherigen VHS-Räumen 5.) Erstellung einer Kostenaufstellung für die einzelnen Maßnahmen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
16.01.09, 06:40
Aktualisiert
16.01.09, 06:40
Antrag (Antrag bzgl.
1.) Verbesserung der Raumsituation am Schulzentrum Liblar bei der Verlagerung der Hauptschule Liblar nach Lechenich
2.) Raumangebot für öffentliche Einrichtungen im Schulzentrum Liblar
3.) Realisierung des Hauses der Erwachsenbildung im jetzigen Volkshochschulgebäude
4.) Ergänzungsräume für die Musikschule in den bisherigen VHS-Räumen
5.) Erstellung einer Kostenaufstellung für die einzelnen Maßnahmen) Antrag (Antrag bzgl.
1.) Verbesserung der Raumsituation am Schulzentrum Liblar bei der Verlagerung der Hauptschule Liblar nach Lechenich
2.) Raumangebot für öffentliche Einrichtungen im Schulzentrum Liblar
3.) Realisierung des Hauses der Erwachsenbildung im jetzigen Volkshochschulgebäude
4.) Ergänzungsräume für die Musikschule in den bisherigen VHS-Räumen
5.) Erstellung einer Kostenaufstellung für die einzelnen Maßnahmen) Antrag (Antrag bzgl.
1.) Verbesserung der Raumsituation am Schulzentrum Liblar bei der Verlagerung der Hauptschule Liblar nach Lechenich
2.) Raumangebot für öffentliche Einrichtungen im Schulzentrum Liblar
3.) Realisierung des Hauses der Erwachsenbildung im jetzigen Volkshochschulgebäude
4.) Ergänzungsräume für die Musikschule in den bisherigen VHS-Räumen
5.) Erstellung einer Kostenaufstellung für die einzelnen Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 4/2009 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 05.01.2009 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin 29.01.2009 Schulausschuss 03.02.2009 Jugendhilfeausschuss 18.02.2009 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 11.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. 1.) Verbesserung der Raumsituation am Schulzentrum Liblar bei der Verlagerung der Hauptschule Liblar nach Lechenich 2.) Raumangebot für öffentliche Einrichtungen im Schulzentrum Liblar 3.) Realisierung des Hauses der Erwachsenbildung im jetzigen Volkshochschulgebäude 4.) Ergänzungsräume für die Musikschule in den bisherigen VHS-Räumen 5.) Erstellung einer Kostenaufstellung für die einzelnen Maßnahmen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.01.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Die Gebäude der Hauptschule in Liblar verfügen über einen recht umfangreichen Raumbestand. Insgesamt steht eine Nettonutzfläche von über 4.400 m² zur Verfügung. Dieser Raumbestand umfasst 35 Fach- bzw. Klassenräume, von denen einzelne über 100 m² groß sind. Der Musikraum hat eine Fläche von über 200 m². Zwei dieser Klassenräume werden derzeit durch das Ville Gymnasium genutzt. Zusätzlich zu der o.a. Nutzfläche gehören zum Komplex der Hauptschule weiterhin Kellerräume mit einer Fläche von 383 m², eine Gymnastikhalle mit Nebenräumen in einer Größe von 236 m² sowie eine Turnhalle, die einschließlich der Nebenräume eine Fläche von 450 m² aufweist. zu 1.: Sofern die Hauptschule Liblar nach Lechenich verlagert werden kann, steht im Gebäude in Liblar voraussichtlich ausreichend Fläche zur Verfügung, um sowohl den künftigen Bedarf der Realschule wie auch des Gymnasiums abdecken zu können. In enger Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen wurde festgestellt, dass die Ganztagsbetreuung, die ab 01.02.2009 als pädagogische Übermittagsbetreuung an den weiterführenden Schulen eingeführt wird, keinen zusätzlichen Raumbedarf der Schulen im Schulzentrum Liblar (siehe Antrag nach dem „1.000-Schulen-Programm) begründet. Sowohl die Gottfried-Kinkel-Realschule wie auch das Ville-Gymnasium haben sich gegen die Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule im abgeschlossenen Antragsverfahren ausgesprochen. Insofern ergibt sich z. Zt. aus der Ganztagsbetreuung kein zusätzlicher Raumbedarf der beiden Schulen. zu 2.: Der Raumbedarf für die Jugendkulturhalle beträgt ca. 450 m². Flächenmäßig kann die Jugendkulturhalle daher leicht im Gebäude der Hauptschule untergebracht werden. Es müsste untersucht werden, inwieweit der vorhandene Raumbestand, entsprechend den Wünschen der Nutzer, an die Anforderungen für die Jugendkulturhalle angepasst werden kann. Die Jugendkulturhalle soll über einen ca. 200 m² großen Raum mit Bühne verfügen, der möglichst vielseitig genutzt werden kann. Es sollen dort z.B. kulturelle und auch sportliche Veranstaltungen durchgeführt werden. Daraus ergeben sich u.a. Anforderungen an die Deckenhöhe sowie das Baumaterial. Weiterhin wäre wichtig, dass die Jugendkulturhalle unabhängig vom Schulbetrieb und ohne diesen zu beeinträchtigen genutzt werden kann. zu 3.: Nach einer Verlagerung der Hauptschule Liblar nach Lechenich könnte der vhs das gesamte Gebäude der Marienschule zur Verfügung gestellt werden. Das vom Rat der Stadt beschlossene Raumprogramm für das Haus der Erwachsenenbildung sieht auch eine Nutzung der als Provisorium errichteten Pavillons vor. Von einer solchen Nutzung rate ich ab. Diese Behelfsbauten sind relativ alt. Die Wärmedämmung ist schlecht, dementsprechend ist es im Sommer in den Räumen zu warm und im Winter zu kalt. Unmittelbar nachdem eine schulische Nutzung dieser Räume aufgegeben werden kann, sollten die Bauten abgebrochen werden. Im Rahmen eines Flächenmanagements sollte geprüft werden, wie den Ansprüchen der vhs mit der ausschließlichen Nutzung des Gebäudes der Marienschule sowie mit der Mitnutzung von Schulräumen Rechnung getragen werden kann. zu 4.: Sobald der Beschluss des Rates, die Marienschule als Haus der Erwachsenenbildung zu nutzen, umgesetzt werden kann, benötigt die vhs in dem Gebäude der Musikschule lediglich noch einen großen Unterrichtsraum im Anbau sowie Kellerräume im Hauptgebäude für die Töpferwerkstatt. Dementsprechend habe ich bei allen Planungen vorgesehen, die drei Unterrichtsräume im Hauptgebäude, die heute von der vhs genutzt werden, künftig der Musikschule zur Verfügung zu stellen. Für die Musikschule liegt kein Beschluss der städtischen Gremien über das erforderliche Raumprogramm vor. Seitens der Musikschulleitung wurde wiederholt dargelegt, dass die Schule einen großen Veranstaltungsraum mit einer Nutzfläche von 200 m² wünscht. Dementsprechend ergeben sich Synergieeffekte durch den Bau der Jugendkulturhalle auf dem Gelände der Musikschule. Weiterhin könnte der Musikschule dann der heutige Jugendraum im Anbau zur Verfügung gestellt werden, wodurch sich die Raumsituation für die Musikschule wesentlich verbessern würde. Aufgrund des baulichen Zustandes des Musikschulgebäudes und der unzureichenden Gründung des Gebäudes ergibt sich keinerlei Notwendigkeit, den Standort für die Jugendkulturhalle in Frage zu stellen. Wirtschaftliche Gründe könnten jedoch für eine Unterbringung der Jugendkulturhalle in den jetzigen Räumen der Hauptschule Liblar sprechen. Im März 2009 soll der Architektenwettbewerb für die Jugendkulturhalle durchgeführt werden, der einschließlich der Preisgelder Kosten von über 20.000,- € verursacht. Sofern der Standort für die Jugendkulturhalle nochmals überdacht werden soll, rege ich an, den Architektenwettbewerb jetzt nicht durchzuführen. Die Musikschule verfügt heute über eine Nutzfläche von ca. 660 m². Die o.a. Synergieeffekte durch eine gemeinsame Nutzung von Räumen wären auch dann zu erzielen, wenn auch die Musikschule in die heutigen Räume der Hauptschule Liblar verlagert werden könnte. Dadurch würden sich verbesserte Kooperationsmöglichkeiten zwischen Musikschule und der Realschule sowie dem Gymnasium ergeben. Auch diese Variante sollte daher in die weiteren Überlegungen einbezogen werden. -2- zu 5.: Eine – auch nur grobe – Kostenschätzung kann erst nach Festlegung des Raumprogramms für die verschiedenen Nutzungen erstellt werden. Zur weiteren Vorgehensweise schlage ich vor, zunächst die Beratung und die Beschlussfassung über den Schulentwicklungsplan abzuwarten. An dieser Stelle erlaube ich mir, auf die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Zusammenlegung und Auflösung von Schulen hinzuweisen. Die Zusammenlegung geht von einem sofortigen Zusammenschluss zweier Schulen an einem Standort aus. Dies ist gleichzusetzen mit der Errichtung einer neuen Schule und bringt u. a. folgende Konsequenzen mit sich: größere Systeme erschweren erfolgreiche Hauptschulpädagogik, der ad-hoc-Zusammenschluss führt zur Auflösung der bestehenden Klassenverbände und der gewachsenen Schulstrukturen, aufgrund der aktuellen Schülerzahlen wäre eine zusammengelegte Hauptschule derzeit 4zügig. In Anbetracht der Tatsache, dass die Theodor-Heuss-Hauptschule ab dem Schuljahr 2008/09 als gebundene Ganztagsschule geführt wird, sind die räumlichen Kapazitäten des Schulgebäudes dafür nicht ausreichend und es würde somit Baubedarf begründet werden. es entstehen zusätzliche Schülerfahrtkosten, da es sich um eine neu errichtete Schule handeln würde, sind die Schulleitungsstellen neu zu besetzen, das Angebot auf Auswahl zwischen Halbtags- und Ganztagsschule würde entfallen, möglicherweise führt der Wegfall dieses Angebotes zu einer Erhöhung des Auspendleranteils. Bei einer Auflösung erfolgt der Zusammenschluss sukzessive, in dem an der aufzulösenden Schule kein Anmeldeverfahren mehr durchgeführt wird. Da die bestehenden Strukturen bis zur endgültigen Auflösung erhalten bleiben, ermöglicht diese Variante ein kontinuierliches Zusammenwachsen der Schulen. Auch diese Möglichkeit beinhaltet die jahrgangsweise Freisetzung von Räumlichkeiten, die dann einer anderen Nutzung zugeführt werden könnten. Aufgrund der demographischen Entwicklung werden sich die Schülerzahlen verringern. Bei den Überlegungen über den künftigen Raumbedarf ist auch zu berücksichtigen, wie viele Schüler aus Erftstadt zukünftig Schulen in anderen Städten besuchen werden bzw. wie viele Schüler aus anderen Städten sich an Schulen in Erftstadt anmelden. Veränderungen in der Schullandschaft und der Ausbau des Betreuungsangebotes können ebenfalls Auswirkungen auf den Raumbedarf an den einzelnen Schulstandorten haben. Anhand der Daten, die sich aus dem Schulentwicklungsplan ergeben, kann das Raumprogramm für die verschiedenen Schulstandorte in Erftstadt abgeleitet werden. Mit diesen Ergebnissen wäre dann zu untersuchen, ob und ggf. wie sich der dementsprechende Raumbedarf in den bestehenden Gebäuden unterbringen lässt und welche Kosten die erforderlichen Umbaumaßnahmen verursachen werden. (Bösche) -3-