Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
03.02.2009
Erstellt
21.01.09, 06:38
Aktualisiert
21.01.09, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 72/2008
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 11.02.2008
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
08.04.2008
Jugendhilfeausschuss
14.05.2008
Schulausschuss
27.05.2008
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
03.06.2008
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
28.10.2008
Schulausschuss
18.11.2008
Jugendhilfeausschuss
19.11.2008
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
04.12.2008
Schulausschuss
03.02.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Bericht zu den Vandalismusproblemen an der Don-Bosco-Schule in
Friesheim und Vorschläge zu möglichen Lösungen durch die Verwaltung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.01.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Schäden durch Vandalismus sind leider in der letzten Zeit ein Problem, welches mir nicht nur von
der Don Bosco Förderschule in Friesheim, sondern welches mir auch von anderen Schulen, wie
dem Schulzentrum Lechenich oder der Grundschule Gymnich zugetragen wird. Die Zahl der
Schadensmeldungen bei der Versicherungsabteilung des Rechts- und Ordnungsamtes ist im
Bereich der Don Bosco Schule mit der Anzahl der Schadensmeldungen an übrigen Schulen
vergleichbar. Hier handelt es sich um ein gesellschaftliches Problem, zu dessen Lösung
ordnungsrechtliche Maßnahmen nur einen kleinen Beitrag leisten können.
Um weitere Schäden durch Vandalismus an der Don Bosco Schule einzudämmen wurde laut
Mitteilung des Eigenbetriebes Immobilien das gesamte Gelände eingezäunt, das Gelände wurde
stärker ausgeleuchtet und der Hausmeister hat seine Kontrolltätigkeiten erheblich ausgeweitet.
Weiterhin wurde nicht nur für die Don Bosco Schule, sondern für alle Schulen Schilder mit
Hinweisen über die Nutzung des Schulgeländes in Auftrag gegeben. Diesen Schildern ist zu
entnehmen, dass die Nutzung des Schulgeländes außerhalb der Schulzeit, an Wochenenden und
während der Ferien nur Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren nur bis 20 Uhr
gestattet ist. Darüber hinaus ist per Schild das Rauchen und der Genuß von Alkohol verboten. Die
Aufstellung solcher Schilder könnte zwar grundsätzlich einen abschreckenden Charakter habendie ausgesprochenen Verbote sind jedoch bis auf das Rauchverbot ordnungsrechtlich nicht
durchsetzbar. Die Schilder wirken wie eine Hausordnung und sind nur zivilrechtlich durchsetzbar.
Die Installierung einer Videoüberwachungsanlage wurde diskutiert, ist aber, laut Eigenbetrieb
Immobilien, an der Don Bosco Schule sehr kostenaufwendig. Es sollte von daher geprüft werden,
ob andere Maßnahmen greifen, bevor es zur Installation von Kameras kommt.
Die Kontrolltätigkeit des Rechts- und Ordnungsamtes, speziell in den Abendstunden am
Wochenende, wird durch die Hausmeister wahr genommen. Diese fahren auch die Don Bosco
Schule in einem bestimmten Turnus an und geben Feststellungen weiter.
Sollten die beschriebenen Maßnahmen zur Eindämmung der Vandalismusschäden führen, wäre
dies sicher ein Erfolg für den Bereich der Don Bosco Schule. Die gesellschaftliche Situation zeigt
aber, dass die Menschen, die gewaltbereit und zerstörungswillig sind, andere Stellen finden
werden, um dort
Schäden anzurichten. Von daher muss eine solche Problemlage im
Zusammenspiel von Polizei, Jugendeinrichtungen, Ordnungsamt, Kommunalpolitikern, Kirchen
und Vereinen angegangen werden.
(Bösche)
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